Example: stock market

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue gesetzliche Regelungen seit dem 4 Gru wort F r Menschen mit pflegebed rftigen Ange h rigen ist es oft schwierig eine gute Balance zwischen Pflege , Sorge und Beruf zu finden. Oft m ssen sie ihren Beruf ganz aufgeben. Doch es muss beides m glich sein: Zeit f r die Pflege in der Familie und Zeit f r den Beruf . Das ist wichtig f r die Pflegebed rftigen und f r die Angeh rigen. Mit den Neuregelungen im Familienpflege zeitgesetz und im Pflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Besch ftigte erhalten ab dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilit t und Sicherheit, um Angeh rige zu pflegen und doch berufst tig zu bleiben. In der zehnt gigen Auszeit, die Besch ftigte bei einem akuten Pflegefall in der Familie nehmen k nnen, wird es eine Lohn ersatzleistung geben das Pflegeunterst tzungsgeld.

Für Menschen mit plegebedürftigen Ange­ hörigen ist es oft schwierig eine gute Balance zwischen Plege, Sorge und Beruf zu inden. Oft müssen sie ihren Beruf ganz aufgeben.

Tags:

  Beruf

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

1 Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue gesetzliche Regelungen seit dem 4 Gru wort F r Menschen mit pflegebed rftigen Ange h rigen ist es oft schwierig eine gute Balance zwischen Pflege , Sorge und Beruf zu finden. Oft m ssen sie ihren Beruf ganz aufgeben. Doch es muss beides m glich sein: Zeit f r die Pflege in der Familie und Zeit f r den Beruf . Das ist wichtig f r die Pflegebed rftigen und f r die Angeh rigen. Mit den Neuregelungen im Familienpflege zeitgesetz und im Pflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Besch ftigte erhalten ab dem 1. Januar 2015 mehr zeitliche Flexibilit t und Sicherheit, um Angeh rige zu pflegen und doch berufst tig zu bleiben. In der zehnt gigen Auszeit, die Besch ftigte bei einem akuten Pflegefall in der Familie nehmen k nnen, wird es eine Lohn ersatzleistung geben das Pflegeunterst tzungsgeld.

2 Es gibt weiter Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Hinzu kommt der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Insgesamt k nnen Besch ftigte ihre Arbeitszeit 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um nahe Angeh rige zuhause zu pflegen. Zur besseren Absicherung des Lebens unterhalts besteht w hrend der Freistellungen ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. 5 Diese Regelungen sind ein Beitrag zu einer neuen Familienzeit. Sie erm glicht es Familien, ihre Vorstellungen von der Verein barkeit von Familie, Pflege und Beruf besser zu verwirklichen. Damit st rken wir die Menschen, die viel f r ihre Familien und f r die Solidarit t der Generationen leisten. Manuela Schwesig Bundesministerin f r Familie, Senioren, Frauen und Jugend 6 Inhalt Gru wort Inhalt I.

3 Einleitung II. Das Pflegeunterst tzungsgeld III. Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) IV. F rderung durch ein zinsloses Darlehen V. Ank ndigungsfristen, unterschiedliche Anwendbarkeit je nach Unternehmensgr e, K ndigungsschutz 4 6 8 12 14 16 19 7 VI. Voraussetzungen f r die Inanspruchnahme der gesetzlichen kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und der gesetzlichen Freistellungen 22 VII. Die soziale Absicherung von Pflegepersonen 24 VIII. H ufige Fragen und Antworten 27 IX. N tzliche Kontakte 40 8 I. Einleitung Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die bestehenden Regelungen im Pflege zeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) weiterentwickelt und besser miteinander verzahnt.

4 Die neuen Regelungen im berblick: l F r die bis zu zehnt gige Auszeit f r besch ftigte Angeh rige, die Zeit f r die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation und die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung einer oder eines pflegebed rftigen Angeh rigen ben tigen, wird aufbauend auf den gesetzlichen Neurege lungen f r die Berechnung des Kinderkrankengeldes ein auf bis zu zehn Tage begrenztes Pflegeunterst tzungsgeld als Lohnersatzleistung eingef hrt. l PflegeZG und FPfZG bleiben nebeneinander bestehen, werden aber miteinander verzahnt. Die Gesamtdauer der verschiedenen Freistellungsanspr che nach beiden Gesetzen betr gt maximal 24 Monate. l Es besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Besch ftigte haben seit dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer w chentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden, wenn sie eine pflegebed rftige nahe Angeh rige oder einen Pflege 9 bed rftigen nahen Angeh rigen in h uslicher Umgebung pflegen.

5 Die Regelung gilt nicht gegen ber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Besch ftigten, wobei zur Berufs bildung Besch ftigte nicht mitgez hlt werden. l Zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts w hrend der Freistellung nach dem FPfZG wird ein Anspruch der Besch ftigten auf F rderung durch ein zinsloses Darlehen eingef hrt. l Die M glichkeit, eine Entgeltaufstockung unter Verwendung eines Wertguthabens zu vereinbaren, bleibt unber hrt. l Besch ftigte, die die Pflegezeit, das hei t die vollst ndige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten, zur h uslichen Pflege einer oder eines pflegebed rftigen nahen Angeh rigen in Anspruch nehmen, erhalten w hrend der Freistellung ebenfalls einen Anspruch auf F rderung durch ein zinsloses Darlehen. Der Anspruch besteht nicht gegen ber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Besch ftigten.

6 L Werden Freistellungen nach dem PflegeZG oder dem FPfZG in kleineren Unternehmen, in denen der Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden kann, auf freiwilliger Basis vereinbart, haben Besch ftigte ebenfalls Anspruch auf F rde rung durch ein zinsloses Darlehen. l Der Begriff der nahen Angeh rigen wurde zeitgem erweitert; dazu geh ren k nftig auch die Stiefeltern, lebens partnerschafts hnliche Gemeinschaften, Schw gerinnen und Schw ger. 10 l Neben der Pflege einer oder eines pflegebed rftigen nahen Angeh rigen in h uslicher Umgebung kann auch eine Freistellung von bis zu sechs Monaten (vollst ndige oder teilweise Freistellung) oder bis zu 24 Monaten (teilweise Freistellung) zur Betreuung einer oder eines pflegebed rf tigen minderj hrigen nahen Angeh rigen in Anspruch ge nommen werden.

7 Die Betreuung von minderj hrigen nahen Angeh rigen kann sowohl im eigenen Zuhause als auch in einer au erh uslichen Einrichtung bei jederzeitigem Wech sel erfolgen. Dar ber hinaus besteht die M glichkeit einer vollst ndigen oder teilweisen Freistellung von bis zu drei Monaten zur Begleitung einer oder eines nahen Angeh rigen in der letzten Lebensphase. l Das Bundesamt f r Familie und zivilgesellschaftliche Aufga ben (BAFzA) bernimmt die verwaltungsrechtliche Abwick lung der Anspr che auf zinslose Darlehen. l Ein Beirat f r die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird die Entwicklung weiter begleiten. 11 Die Regelungen im berblick: Rechtsanspr che nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt: kurzzeitige Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen f r den Akutfall Pflegeunterst tzungsgeld (Lohnersatzleistung) f r eine pflegebed rftige Person 2 PflegeZG 44a SGB XIWenn Sie eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen m chten.

8 Bis zu sechs Monate Pflege zeit (vollst ndige oder teilweise Freistellung) f r die h usliche Pflege und f r die Betreuung einer oder eines pflegebed rfti gen minderj hrigen nahen Angeh rigen bis zu drei Monate f r die Begleitung in der letzten Lebensphase zinsloses Darlehen 3 PflegeZGWenn sechs Monate nicht ausreichen: bis zu 24 Monate Fami-lienpflegezeit (teilweise Freistellung) f r die h us-liche Pflege und f r die Betreuung einer oder eines pflegebed rfti gen minderj hrigen nahen Angeh rigen zinsloses Darlehen 2 und 3 FPfZG ohne Ank ndigungsfrist Ank ndigungsfrist zehn Tage Ank ndigungsfrist acht Wochen K ndigungsschutz Erweiterung des Begriffs der nahen Angeh rigen unabh ngig von der Betriebsgr e nicht gegen ber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weni ger Besch ftigten nicht gegen ber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weni ger Besch ftigten (ohne zur Berufsbildung Besch ftigte) 12 II.

9 Das Pflegeunterst tzungsgeld Sie haben pl tzlich eine akute Pflegesituation in Ihrer Familie? Dann k nnen Sie in dieser Krisensituation zuk nftig eine finanzielle Unterst tzung erhalten. Besch ftigte, die kurzfristig die Pflege einer oder eines nahen Angeh rigen organisieren m ssen, haben seit dem 1. Januar 2015 nicht nur das Recht auf eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen, sondern auch sofern sie keinen sonstigen, vergleichbaren Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung haben einen Anspruch auf ein Pflege unterst tzungsgeld ( 2 PflegeZG, 44a SGB XI). Auch wenn mehrere nahe Angeh rige hiervon Gebrauch machen, ist deren Anspruch auf Pflegeunterst tzungsgeld auf insgesamt zehn Arbeitstage f r eine pflegebed rftige Person begrenzt. Durch diese neue Lohnersatzleistung sollen Pflege und Beruf besser miteinander vereinbart werden k nnen.

10 So wie Eltern, die ihr krankes Kind betreuen, Krankengeld bekommen, k nnen auch nahe Angeh rige jetzt eine Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversiche rungsunternehmen der pflegebed rftigen Person beantragen. Diese fangen den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Gro teil auf. Davon k nnen zum Beispiel die berufst tige Tochter oder der berufst tige Sohn profitieren, die oder der vor berge hend die Pflege eines Elternteils in einer akuten Krisensituation selber sicherstellt oder die Pflege organisiert. 13 Das Pflegeunterst tzungsgeld f r eine pflegebed rftige Person wird in einem vereinfachten Verfahren durch die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen der oder des pflegebed rftigen nahen Angeh rigen gew hrt.


Related search queries