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Betriebsanweisung Krane - baumaschinen-gruesser.at

Betriebsanweisung Krane 1. Allgemeine Grundlagen Der / die Bediener eines Kranes muss/ m ssen in jedem Fall zum Kranf hrerschein ber eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers verf gen. Der Kran ist vom zust ndigen Kranf hrer zu beaufsichtigen und zu berpr fen (t glich vor Inbetriebnahme). Eingestellte Werte der Krananlage d rfen nicht ver ndert werden und sind t glich vor Betriebsbeginn zu berpr fen. 2. Aufnahme, Transport und Absetzen von Lasten Anschlagen von Lasten: - Zul ssige Belastung nicht berschreiten - Schwerpunkt ermitteln (Kennzeichnung an Last beachten).

6. Heben von Lasten durch zwei oder mehrere Krane Für derartige Arbeiten dürfen nur besonders unterwiesene Kranführer und Einweiser herangezogen werden!

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1 Betriebsanweisung Krane 1. Allgemeine Grundlagen Der / die Bediener eines Kranes muss/ m ssen in jedem Fall zum Kranf hrerschein ber eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers verf gen. Der Kran ist vom zust ndigen Kranf hrer zu beaufsichtigen und zu berpr fen (t glich vor Inbetriebnahme). Eingestellte Werte der Krananlage d rfen nicht ver ndert werden und sind t glich vor Betriebsbeginn zu berpr fen. 2. Aufnahme, Transport und Absetzen von Lasten Anschlagen von Lasten: - Zul ssige Belastung nicht berschreiten - Schwerpunkt ermitteln (Kennzeichnung an Last beachten).

2 - Anschlagmittel ausw hlen (Ketten, Seile, Textilb nder); nur genormte Anschlagmittel benutzen, die unbesch digt sind - Neigungswinkel des Anschlagmittels ber cksichtigen ( ). - Anschlagmittel sicher verbinden, Sicherheitshaken verwenden - Einweiszeichen beachten Arbeitsweisen unterlassen, die die Standsicherheit des Kranes gef hrden wie: - Losrei en nicht freistehender Lasten - Horizontales Bewegen nicht freistehender Lasten - Vergr erung der bereits angehobenen Last - Schwingen oder Auspendeln der Last - berschreiten der zul ssigen Tragkraft - Schr gzug berlastsicherung nicht anfahren um Hub- oder Katzfahrwerk abzuschalten.

3 - berlastsicherung nicht als Waage benutzen - Keine berschweren Lasten trotz eingebauter berlastsicherung anheben Sicherheitseinrichtung (Endschalter) nicht berbr cken und Einstellung nicht ndern! - Lasthaken nicht aufsitzen lassen - Schlappseilbildung vermeiden - Steuerstand bei frei h ngenden Lasten nicht verlassen - Bei schlechter Sicht und Dunkelheit Kranbetrieb einstellen - Arbeitsbereich uns Last immer im Auge behalten - Sicherheitsabst nde zu anderen Gegenst nden (Lasten, Kran, Mauern ) einhalten (min.)

4 0,5m). - Werkzeuge und lose Gegenst nde gegen Heranfallen sichern - Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten und Schutzhelme tragen - Das Bewegen von Lasten ber Verkehrswege hinweg ist verboten 3. Betreten von Kran und Kranbahn Das besteigen des Krans durch Unbefugte muss grunds tzlich verhindert werden! Der Kran darf nur mittels der dazu vorgesehenen Aufstiege betreten werden: - Von berechtigten und auf die Unfallgefahren unterrichteten Personen - Mit Zustimmung der Kranf hrers - Bei Stillstand des Kranes Die Kranbahn darf erst betreten werden: - Wenn der Kranf hrer verst ndigt worden ist - Der Kran abgeschaltet worden ist Alle Griffe, Gel nder, Podeste, B hnen, Leitern frei von Schmutz, Schnee und Eis halten!

5 Der Aufenthalt im Turm, auf der Drehb hne und im abgesperrten Bereich ist w hrend des Betriebs verboten. 4. Verst ndigung zwischen Anschl ger, Einweiser und Kranf hrer Das Anschlagen von Lasten d rfen nur besonders unterwiesene und mit der Arbeit vertraute Arbeitnehmer vornehmen. Diese Personen m ssen in der Betriebsanweisung aufgef hrt werden und bekannt sein. - Von Hand angeschlagene Lasten erst auf Anweisung des Anschl gers/ Einweisers bewegen - Einweiser und Kranf hrer m ssen sich absprechen und die Verst ndigungszeichen nach Kennzeichnungsverordnung beherrschen - Es darf nur eine, als solche erkennbar gemachte Person, einweisen - Die Einweiszeichen deutlich erkennbar geben und bei Bedarf wiederholen - Der Kranf hrer darf nur die Signale des Einweisers befolgen.

6 Wenn sie eindeutig sind und keine Gefahr bedeuten - Zus tzliche Verst ndigungszeichen vor Beginn der Arbeit festlegen und allen betroffenen Personen mitteilen 5. Betrieb mehrerer Krane mit berschneidenden Arbeitsbereichen Der Betrieb mit berschneidenden Arbeitsbereichen darf nur nach erfolgter besonderer Unterweisung aller beteiligten Kranf hrer und Einweiser erfolgen. In diesem Fall haben sich alle beteiligten Personen vor Beginn des Kraneinsatzes untereinander abzusprechen. Weiteres sind Vorrangregel festzulegen und einzuhalten.

7 Die beteiligten Personen m ssen in der Betriebsanweisung aufgef hrt werden und bekannt sein. Weiteres muss dies mit dem Baustellenkoordinator koordiniert werden. 6. Heben von Lasten durch zwei oder mehrere Krane F r derartige Arbeiten d rfen nur besonders unterwiesene Kranf hrer und Einweiser herangezogen werden! Auch hier haben sich alle beteiligten Personen vor Beginn des Kraneinsatzes abzusprechen, Die beteiligten Personen m ssen in der Betriebsanweisung aufgef hrt werden und bekannt sein. Weiteres muss dies mit dem Baustellenkoordinator koordiniert werden.

8 7. Verhalten in der N he von Freileitungen Vor dem Aufstellen des Kranes pr fen, ob sich im m glichen Schwenkbereich eine elektrische Freileitung befindet. Ist dies der Fall, muss w hrend des ganzen Arbeitsvorganges der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden, dieser betr gt: - Bis einschlie lich 110 KV 2m - Bis einschlie lich 220 KV 3m - Bis einschlie lich 380 KV 4m Wenn m glich, beim E- Werk das Abschalten des Stromes erwirken Vorsicht: Freileitung kann bei Wind ausschwenken! Abstand vergr ern!

9 8. Verhalten bei Ber hrung von Freileitungen - Turmdrehkran nicht verlassen! - Nicht in die Stahlkonstruktion des Kranes greifen! - Wenn m glich, Turmdrehkran aus dem Gefahrenbereich bewegen! - Au enstehende warnen! - Abschalten des Stromes der ber hrten/ besch digten Leitung veranlassen! - Turmdrehkran erst verlassen, wenn die ber hrte/ besch digte Leitung stromlos geschaltet ist! 9. Verhalten bei Windeinwirkung oder Gewitter Max. zul ssige Windgeschwindigkeit f r Kranbetrieb ist 20 m/s Achtung: bei 12 bis 13 m/s Windgeschwindigkeit (Windst rke 6) k nnen B en bis zu 20m/s auftreten!

10 Windmesser beachten! Daher gilt: ab 13m/s Kranbetrieb einstellen! Bei Gewitter ist die Arbeit einzustellen! 10. Sicherung gegen Inbetriebnahme durch Unbefugte Die Inbetriebnahme des Krans ist nur Personen gestattet, die eine g ltige Fahrbewilligung besitzen. Nur diese Personen und das Wartungspersonal besitzen einen Schl ssel f r den Schaltschrank, mit dem der Kran bet tigt werden kann. Alle Personen sind verpflichtet, bei Nichtverwendung des Krans, den Schaltschrank abzusperren und den Schl ssel abzuziehen.


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