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(Betriebskostenverordnung - BetrKV) Verordnung über die …

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Verordnung ber die Aufstellung von betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV). BetrKV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) ge ndert worden ist". Stand: Ge ndert durch Art. 4 G v. I 958. Fu note (+++ Textnachweis ab: 1. +++). Die V wurde als Artikel 1 d. V v. I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium f r Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium f r Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Bundesministerium f r Gesundheit und Soziale Sicherung mit Zustimmung des Bundesrates verordnet. Sie ist gem. Art. 6 der V mWv in Kraft getreten. 1 betriebskosten (1) betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigent mer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundst ck oder durch den bestimmungsm igen Gebrauch des Geb udes, der Nebengeb ude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundst cks laufend entstehen.

§ 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers

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1 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Verordnung ber die Aufstellung von betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV). BetrKV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: "Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) ge ndert worden ist". Stand: Ge ndert durch Art. 4 G v. I 958. Fu note (+++ Textnachweis ab: 1. +++). Die V wurde als Artikel 1 d. V v. I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium f r Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium f r Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium f r Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Bundesministerium f r Gesundheit und Soziale Sicherung mit Zustimmung des Bundesrates verordnet. Sie ist gem. Art. 6 der V mWv in Kraft getreten. 1 betriebskosten (1) betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigent mer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundst ck oder durch den bestimmungsm igen Gebrauch des Geb udes, der Nebengeb ude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundst cks laufend entstehen.

2 Sach- und Arbeitsleistungen des Eigent mers oder Erbbauberechtigten d rfen mit dem Betrag angesetzt werden, der f r eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden k nnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. (2) Zu den betriebskosten geh ren nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Geb udes erforderlichen Arbeitskr fte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter pers nlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten f r die gesetzlichen oder freiwilligen Pr fungen des Jahresabschlusses und die Kosten f r die Gesch ftsf hrung (Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die w hrend der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsm igen Gebrauchs aufgewendet werden m ssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen M ngel ordnungsgem zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). 2 Aufstellung der betriebskosten betriebskosten im Sinne von 1 sind: 1.

3 Die laufenden ffentlichen Lasten des Grundst cks, hierzu geh rt namentlich die Grundsteuer;. 2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu geh ren die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgeb hren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchs berlassung von Wasserz hlern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschlie lich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschlie lich der Aufbereitungsstoffe;. 3. die Kosten der Entw sserung, - Seite 1 von 3 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - hierzu geh ren die Geb hren f r die Haus- und Grundst cksentw sserung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht ffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entw sserungspumpe;. 4. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschlie lich der Abgasanlage, hierzu geh ren die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, berwachung und Pflege der Anlage, der regelm igen Pr fung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschlie lich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchs berlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschlie lich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder b)

4 Des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu geh ren die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der berwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder c) der eigenst ndig gewerblichen Lieferung von W rme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu geh ren das Entgelt f r die W rmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugeh rigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerst tten, hierzu geh ren die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsr ckst nden in der Anlage, die Kosten der regelm igen Pr fung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenh ngenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;. 5. die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu geh ren die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits ber cksichtigt sind, und die Kosten der Wassererw rmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder b) der eigenst ndig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu geh ren das Entgelt f r die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugeh rigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwasserger ten, hierzu geh ren die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsr ckst nden im Innern der Ger te sowie die Kosten der regelm igen Pr fung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenh ngenden Einstellung durch eine Fachkraft.

5 6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits ber cksichtigt sind, oder b) bei der eigenst ndig gewerblichen Lieferung von W rme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits ber cksichtigt sind, oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4. Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits ber cksichtigt sind;. 7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, - Seite 2 von 3 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und f r Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - hierzu geh ren die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, berwachung und Pflege der Anlage, der regelm igen Pr fung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschlie lich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.

6 8. die Kosten der Stra enreinigung und M llbeseitigung, zu den Kosten der Stra enreinigung geh ren die f r die ffentliche Stra enreinigung zu entrichtenden Geb hren und die Kosten entsprechender nicht ffentlicher Ma nahmen; zu den Kosten der M llbeseitigung geh ren namentlich die f r die M llabfuhr zu entrichtenden Geb hren, die Kosten entsprechender nicht ffentlicher Ma nahmen, die Kosten des Betriebs von M llkompressoren, M llschluckern, M llabsauganlagen sowie des Betriebs von M llmengenerfassungsanlagen einschlie lich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;. 9. die Kosten der Geb udereinigung und Ungezieferbek mpfung, zu den Kosten der Geb udereinigung geh ren die Kosten f r die S uberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Geb udeteile, wie Zug nge, Flure, Treppen, Keller, Bodenr ume, Waschk chen, Fahrkorb des Aufzugs;. 10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu geh ren die Kosten der Pflege g rtnerisch angelegter Fl chen einschlie lich der Erneuerung von Pflanzen und Geh lzen, der Pflege von Spielpl tzen einschlie lich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Pl tzen, Zug ngen und Zufahrten, die dem nicht ffentlichen Verkehr dienen.

7 11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu geh ren die Kosten des Stroms f r die Au enbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Geb udeteile, wie Zug nge, Flure, Treppen, Keller, Bodenr ume, Waschk chen;. 12. die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu geh ren die Kehrgeb hren nach der ma gebenden Geb hrenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a ber cksichtigt sind;. 13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu geh ren namentlich die Kosten der Versicherung des Geb udes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarsch den, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung f r das Geb ude, den ltank und den Aufzug;. 14. die Kosten f r den Hauswart, hierzu geh ren die Verg tung, die Sozialbeitr ge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigent mer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart f r seine Arbeit gew hrt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Sch nheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgef hrt werden, d rfen Kosten f r Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16.

8 Nicht angesetzt werden;. 15. die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu geh ren die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelm igen Pr fung ihrer Betriebsbereitschaft einschlie lich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt f r eine nicht zu dem Geb ude geh rende Antennenanlage sowie die Geb hren, die nach dem Urheberrechtsgesetz f r die Kabelweitersendung entstehen, oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu geh ren die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgeb hren f r Breitbandanschl sse;. 16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen f r die W schepflege, hierzu geh ren die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der berwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelm igen Pr fung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits ber cksichtigt sind.

9 17. sonstige betriebskosten , hierzu geh ren betriebskosten im Sinne des 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. - Seite 3 von 3.


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