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BGI 545 Sicherheitslehrbrief für Gabelstaplerfahrer

BGI 545(bisherige ZH 1/92) Sicherheitslehrbrief f r GabelstaplerfahrerVMBGV ereinigungder Metall-BerufsgenossenschaftenInformation sschriftenSicherheitslehrbriefe f r SchleiferBGI 543 (bisherige ZH 1/63) Metallbau-MontagearbeitenBGI 544 (bisherige ZH 1/91) GabelstaplerfahrerBGI 545 (bisherige ZH 1/92) Umgang mit GefahrstoffenBGI 546 (bisherige ZH 1/93) HandwerkerBGI 547 (bisherige ZH 1/94) Elektrofachkr fteBGI 548 (bisherige ZH 1/95) Gie ereiarbeiterBGI 549 (bisherige ZH 1/96) Fahrzeug-InstandhaltungBGI 550 (bisherige ZH 1/98) PresseneinrichterBGI 551 (bisherige ZH 1/99) GalvaniseureBGI 552 (bisherige ZH 1/100) Lichtbogenschwei erBGI 553 (bisherige ZH 1/101) Gasschwei erBGI 554 (bisherige ZH 1/102) Kranf hrerBGI 555 (bisherige ZH 1/103) Anschl gerBGI 556 (bisherige ZH 1/103 a) LackiererBGI 557 (bisherige ZH 1 ) InstandhalterBGI 577 (bisherige ZH 1/167) JugendlicheBGI 624 (bisherige ZH 1/329) Arbeiten an Bildschirmger tenBGI 742 Ermittlung der Ger uschimmissionArbeitshilfe f r die T tigkeit der Betriebs rzteSicherheit in Gie ereienElektromagnetische Felder in MetallbetriebenLeitern sich

BGI 545 (bisherige ZH1/92) Sicherheitslehrbrief für Gabelstaplerfahrer VMBG Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

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1 BGI 545(bisherige ZH 1/92) Sicherheitslehrbrief f r GabelstaplerfahrerVMBGV ereinigungder Metall-BerufsgenossenschaftenInformation sschriftenSicherheitslehrbriefe f r SchleiferBGI 543 (bisherige ZH 1/63) Metallbau-MontagearbeitenBGI 544 (bisherige ZH 1/91) GabelstaplerfahrerBGI 545 (bisherige ZH 1/92) Umgang mit GefahrstoffenBGI 546 (bisherige ZH 1/93) HandwerkerBGI 547 (bisherige ZH 1/94) Elektrofachkr fteBGI 548 (bisherige ZH 1/95) Gie ereiarbeiterBGI 549 (bisherige ZH 1/96) Fahrzeug-InstandhaltungBGI 550 (bisherige ZH 1/98) PresseneinrichterBGI 551 (bisherige ZH 1/99) GalvaniseureBGI 552 (bisherige ZH 1/100) Lichtbogenschwei erBGI 553 (bisherige ZH 1/101) Gasschwei erBGI 554 (bisherige ZH 1/102) Kranf hrerBGI 555 (bisherige ZH 1/103) Anschl gerBGI 556 (bisherige ZH 1/103 a) LackiererBGI 557 (bisherige ZH 1 ) InstandhalterBGI 577 (bisherige ZH 1/167) JugendlicheBGI 624 (bisherige ZH 1/329) Arbeiten an Bildschirmger tenBGI 742 Ermittlung der Ger uschimmissionArbeitshilfe f r die T tigkeit der Betriebs rzteSicherheit in Gie ereienElektromagnetische Felder in MetallbetriebenLeitern sicher benutzenBGI 521 (bisherige ZH 1/23)Mensch und ArbeitsplatzBGI 523 (bisherige ZH 1/28)Sicherheit durch UnterweisungBGI 527 (bisherige ZH 1/46)Sicherheit und Gesundheitsschutz durch KoordinierenBGI 528 (bisherige ZH 1/49)Sicherheit beim Arbeiten mit HandwerkzeugenBGI 533 (bisherige ZH 1/71)Arbeiten in engen R umenBGI 534 (bisherige ZH 1/78)

2 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden BrandschutzBGI 560 (bisherige ZH 1/112)Sicherheit durch BetriebsanweisungenBGI 578 (bisherige ZH 1/172)Arbeiten unter HitzebelastungBGI 579 (bisherige ZH 1/174)Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und LagerarbeitenBGI 582 (bisherige ZH 1/185)Arbeitsschutz will gelernt sein Ein Leitfaden f r den SicherheitsbeauftragtenBGI 587 (bisherige ZH 1/193)Schadstoffe in der Schwei technikBGI 593 (bisherige ZH 1/223)Sicherheit bei der BlechverarbeitungBGI 604 (bisherige ZH 1/261)Sichere Verwendung von Fl ssiggas in MetallbetriebenBGI 645 (bisherige ZH 1/388)Hautschutz in MetallbetriebenBGI 658 (bisherige ZH 1/467)L rm am Arbeitsplatz in der Metall-IndustrieBGI 688 (bisherige ZH 1/581)Arbeitsschutz im HandwerksbetriebBGI 741 Wolfram-Inertgasschwei en (WIG)BGI 746 (bisherige ZH 1/522)Sicherheitslehrbrieff r GabelstaplerfahrerVerantwortlich f rden Inhalt:SMBGS ddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft2 InhaltsverzeichnisSeite1.

3 Vorwort52. Ausbildung von Auswahl von Gabelstaplerfahrern Ausbilder von Gabelstaplerfahrern 83. Beschaffenheitsanforderungen Schilder und Weitere Ausr stung f r den Einsatz im Fahrerr ckhalteeinrichtungen zur Verringerung der Verletzungsgefahr beim Umst rzen eines Gabelstaplers144. Gesundheitliche Belastungen f r den L rm215. Betriebsanweisung226. Pr fungen von Gabelstaplern24 Seite7. Sicherer Betriebvon Bestimmungs-gem e Betriebliche Verkehrsregelungen Festgelegte Verkehrswege Verkehrswege Aufnehmen und Absetzen der Schwerpunkt der Schwerpunkt des Aufnahme der Absetzen der Fahren mit und ohne Freie Sicht auf die Standsicherheit in Standsicherheit in Kurven498. Verlassen des Sichern gegen unbefugtes Kurzzeitiges Verlassendes Sichern gegenunbeabsichtigtes Wegrollen533 Seite9.

4 Sondereins tze mit dem Mitnahme von Einsatz von Arbeitsb Ziehen von Anh Bewegen von Be- und Entladen von Einsatz von Gabelstaplernauf ffentlichen Stra Gabelstapler mit Anbauger f r alle,die es genauer wissen m Unfallverh BerufsgenossenschaftlicheRegeln, Informationen undGrunds tze Berufsgenossenschaftliche Grunds tze f r Arbeitsmedizinische Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln67 AnhangBetriebsanweisungen f r den Umgang mit Gabelstaplern68451. VorwortGabelstapler haben in weiten Bereichen derUnternehmen einen wesentlichen Anteil am innerbetrieblichen Transport. Durch die frei-z gige Einsatzm glichkeit, die selbstt tigeLastaufnahme und die Stapeleinrichtung istder Gabelstapler ein F rdermittel, das zurBew ltigung von Transportaufgaben viel-seitig eingesetzt wendet sich dieser Sicherheits-lehrbrief in erster Linie an den Gabelstapler-fahrer, der entscheidend die Sicherheitbeim Transport mit Gabelstaplern beein-flusst.

5 Der Sicherheitslehrbrief kann auch von Fahrern anderer kraftbetriebener Flurf rder-zeuge verwendet werden. Viele Anforde-rungen, die an Staplerfahrer gerichtet sind,betreffen ebenso die Fahrer anderer Ge-r te, seien es nun Hubwagen, Dornhub-wagen oder Statistik des Hauptverbandes dergewerblichen Berufsgenossenschaftenzeigt an, dass im Jahresdurchschnitt einProzent aller angezeigten Arbeitsunf lleund zwei Prozent aller durch Rentenzah-lungen entsch digten Unf lle durch Gabel-stapler verursacht werden. Besondersschwer wiegt, dass jedes Jahr eine gro eZahl von Unf llen mit Gabelstaplern t dlichverl der Ermittlung der Unfallursachen nehmen die menschlichen Fehlhandlungeneine entscheidende Rolle ein. Mit gro emAbstand an erster Stelle der Unfallursachenliegt das Anfahren von Unfallursachen sind nach ihrenAnteilen Umst rzen des Gabelstaplers, fehlerhafte Lastaufnahme, Fahr- und Bedienungsfehler, falsches Be- und Entladen von Fahr-zeugen, Montage- und Reparaturarbeiten, unbefugtes Mitfahren von Personen, unbefugte Betrachtung der aufgez hlten Unfall-ursachen zeigt, dass der Ausbildung desGabelstaplerfahrers eine erhebliche Bedeu-tung Auswahl von GabelstaplerfahrernOft wird die Ansicht vertreten, dass derKraftfahrzeug-F hrerschein gen gt, umeinen Gabelstapler sicher zu fahren.

6 DieseAnsicht ist jedoch irrig. Die Kenntnisse undF higkeiten eines Kraftfahrzeugfahrers k nnen zwar die Bedienung eines Gabel-staplers erleichtern. Jedoch werden aneinen Gabelstaplerfahrer nicht nur zus tz-liche, sondern auch andersartige Anforde-rungen gestellt als an den Fahrer besitzen eine sonst nicht bliche Hinterachslenkung. Die Fahrbewe-gungen unterscheiden sich deshalb erheb-lich von denen eines Fahrt tigkeiten m ssen zus tzlichvertikale Lastbewegungen mit dem neig-baren Hubger st durchgef hrt werden. Oft m ssen auch schwere Lasten in gro erH he genau aufgesetzt werden. Die mitdiesen Vorg ngen verbundenen Schwer-punkt nderungen des Gabelstaplers brin-gen einen nicht ausgebildeten Fahrer sehrschnell in kritische darf sich nicht jeder, auch wenn erschon lange einen Kraftfahrzeug-F hrer-schein besitzt, an das Steuer eines Gabel-staplers setzen.

7 Er w rde sich und anderein Gefahr Ausbildung von GabelstaplerfahrernDie Unfallverh tungsvorschrift Flurf rder-zeuge (BGV D 27, bisherige VBG 36) machtkonkrete Aussagen ber Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werdend rfen: Gabelstaplerfahrer m ssen mindestens 18 Jahre alt sein, geistig und k rperlich geeignet sein, theoretisch und praktisch ausgebildetsein, eine Fahrpr fung erfolgreich abgelegthaben und vom Unternehmer mit der F hrung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).Die Eignung zum Fahren eines Gabelstap-lers kann vom Arzt nach den Berufs-genossenschaftlichen Grunds tzen f r ar-beitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und berwachungst tig-keiten festgestellt Durchf hrung der Ausbildung sind die Grunds tze f r Ausbildung und Beauftra-gung der Fahrer von Flurf rderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand zu ber ck-sichtigen.

8 Nach bestandener Ausbildung istes sinnvoll, den Teilnehmern einen Ausbil-dungsnachweis auszuh Beauftragung der Fahrer muss schrift-lich erfolgen. Zur Beauftragung kann derinnerbetriebliche Fahrerausweis verwendetwerden. Die Beauftragung hat jedochimmer nur f r den Betrieb G ltigkeit, f rden sie erteilt wurde. Der Fahrerausweis istnicht auf andere Betriebe 2-1:Muster f r eineninnerbetrieblichen FahrerausweisFahrerausweisf r Fahrer von Gabelstaplernim innerbetrieblichen WerkverkehrHerrwird aufgrund seiner Eignung, der nachgewiesenenAusbildung und der bestandenen Pr fung als Fahrernachstehender Flurf rderzeuge zugelassen und beauftragt:Der Fahrerausweis hat nur G ltigkeit im Werksgel ndeund ist stets mitzuf und Ausbilder von GabelstaplerfahrernDie an einen Ausbilder zu stellendenAnforderungen sind in den Durchf hrungs-anweisungen zum 7 der UVV Flurf rderzeuge (BGV D 27, bisherige VBG 36) und in dem Berufsgenossen-schaftlichen Grundsatz Grunds tze f rAusbildung und Beauftragung der Fahrervon Flurf rderzeugen mit Fahrersitz undFahrerstand (BGG 925) Ausbilder f r Flurf rderzeugfahrer kann t tig werden, wer aufgrund seinerfachlichen Ausbildung und Erfahrung aus-reichende Kenntnisse auf dem Gebiet derFlurf rderzeuge hat und mit den einschl -gigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften(z.)

9 B. Ger tesicherheitsgesetz, Maschinen-verordnung, Arbeitsmittelbenutzungsver-ordnung), BerufsgenossenschaftlichenVorschriften, Regeln, Informationen undGrunds tzen, sowie den allgemein aner-kannten Regeln der Technik (z. B. Normen)vertraut ist und mindestens folgende Anfor-derungen erf llt: 24 Jahre alt, 2 Jahre Erfahrung im Umgang oderEinsatz von Flurf rderzeugen, erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer vonFlurf rderzeugen, Meister oder mindestens 4-j hrige T tig-keit in gleichwertiger Funktion, erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgangf r Ausbilder von Flurf betriebssichere Zustand des Gabel-staplers ist eine wesentliche Voraussetzungf r die Sicherheit im betrieblichen Unfallverh tungsvorschrift Flurf rder-zeuge (BGV D 27, bisherige VBG 36)beinhaltet nur Regelungen f r den Betriebund die Pr fung von Flurf rderzeuge m ssen den Beschaffen-heitsanforderungen nach 2derMaschinen-verordnung entsprechen, d.

10 H., es m ssendie grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsanforderungen nach Anhang Ider EG-Maschinenrichtlinie eingehaltensein. Diese grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsanforderungen werden durcheurop ische Normen BeschaffenheitsanforderungenDie bereinstimmung des Flurf rderzeugesmit der EG-Maschinenrichtlinie wird vomHersteller bzw. Importeur durch ein am Flurf rderzeug angebrachtes CE-Zeichen und eine mitgelieferte EG-Konformit tser-kl rungbest erdem ist eine Betriebsanleitung indeutscher Sprache Schilder und BilderJeder Gabelstapler hat ein Fabrikschild mit folgenden Angaben: Hersteller oder Lieferer, Type, Baujahr, Fabriknummer, Nenn-Tragf higkeit, Gabelstaplern mit batterie-gespeistemElektroantrieb wird das Leergewicht ohneBatterie angegeben; deshalb sind dannzus tzlich erforderlich: zul ssiges Mindest- und H chstgewichtder Antriebsbatterie, 3-1: Fabrikschild mit CE-Zeichen f r ein Flurf rderzeugDas Leergewicht eines Gabelstaplersbetr gt etwa das Doppelte seiner Nenn-tragf Gesamtgewicht setzt sich aus demEigengewicht und dem Lastgewichtzusammen.