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BGI 672 Sicherer Betrieb von gleislosen …

BGI 672 Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen Ein Handbuch f r Unternehmer, Einsatzplaner, Kranf hrer und Anschl ger (bisher ZH 1/556) Berufsgenossenschaft f r Fahrzeughaltungen Dezember 1994 Vorbemerkung Der gleislose Fahrzeugkran der mobile, auf ein nicht schienengebundenes Landfahrzeug montierte Auslegerkran hat im Autokran- und Schwertransportgewerbe und in fast allen Gewerbezweigen der Industrie eine gro e Verbreitung gefunden. Im Unterschied zum ortsgebundenen Kran Br ckenkran, Portalkran oder Auslegerdrehkran mu der gleislose Fahrzeugkran f r jede Kranarbeit am Einsatzort erst aufgestellt, aufger stet werden. Der Kranf hrer oder die Kranmannschaft m ssen dadurch die Voraussetzungen schaffen, da die vorgesehene Kranarbeit bestimmungsgem und sicher durchgef hrt werden kann. Bei ortsfesten Kranen sind diese Voraussetzungen bereits durch die Krankonstruktion, durch die Kranfahrbahn und ihre Tragkonstruktion, gegeben.

BGI 672 Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen Ein Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Kranführer und Anschläger (bisher ZH 1/556)

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1 BGI 672 Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen Ein Handbuch f r Unternehmer, Einsatzplaner, Kranf hrer und Anschl ger (bisher ZH 1/556) Berufsgenossenschaft f r Fahrzeughaltungen Dezember 1994 Vorbemerkung Der gleislose Fahrzeugkran der mobile, auf ein nicht schienengebundenes Landfahrzeug montierte Auslegerkran hat im Autokran- und Schwertransportgewerbe und in fast allen Gewerbezweigen der Industrie eine gro e Verbreitung gefunden. Im Unterschied zum ortsgebundenen Kran Br ckenkran, Portalkran oder Auslegerdrehkran mu der gleislose Fahrzeugkran f r jede Kranarbeit am Einsatzort erst aufgestellt, aufger stet werden. Der Kranf hrer oder die Kranmannschaft m ssen dadurch die Voraussetzungen schaffen, da die vorgesehene Kranarbeit bestimmungsgem und sicher durchgef hrt werden kann. Bei ortsfesten Kranen sind diese Voraussetzungen bereits durch die Krankonstruktion, durch die Kranfahrbahn und ihre Tragkonstruktion, gegeben.

2 Dar ber hinaus sind gleislose Fahrzeugkrane, da sie mit dem Aufstellungsort nicht fest verankert sind, bei Bedienungsfehlern in besonderem Ma e gef hrdet. Sie k nnen bei berlastung umst rzen. Die Sicherheit ihres Einsatzes h ngt daher vor allem vom Fachwissen, K nnen und der Zuverl ssigkeit des Unternehmers, der die Durchf hrung der Kranarbeit bernommen hat, und von seinen Einsatzplanern und Kranf hrern ab. Die Berufsgenossenschaft f r Fahrzeughaltungen als Tr ger der gesetzlichen Unfallversicherung auch f r das Autokran- und Schwertransportgewerbe m chte mit diesem Handbuch den Unternehmern, Einsatzplanern und Kranf hrern Hilfen an die Hand geben, bernommene Kranarbeiten im Rahmen des geltenden Rechts sicher durchzuf hren. Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung soll das Handbuch der Kranf hrerausbildung dienen. Denn die hochtechnisierten Fahrzeugkrane und ihre vorangehend geschilderten besonderen Einsatzbedingungen verbieten es, da das Auf- und Abr sten und die F hrung derartiger Krane Mitarbeitern bertragen wird, die nur ber eine Fahrerlaubnis der Klasse II f r das F hren von Kraftfahrzeugen auf ffentlichen Stra en verf gen und die in die Bedienung des Kranes lediglich eingewiesen wurden.

3 Dieses Handbuch stellt unter neuem Titel eine g nzlich berarbeitete Ausgabe der Vorg ngerbrosch ren "Unfallverh tung beim Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen" aus den Jahren 1974, 1977 und 1980 dar. Sie erscheint zu einem Zeitpunkt, da im Zuge der europ ischen Harmonisierung nationales Recht schrittweise durch europ isches Recht abgel st wird. Die g ltige Rechtslage konnte daher nur bis zum Zeitpunkt der Drucklegung ber cksichtigt werden. F r weitergehende Fragen stehen die Technischen Aufsichtsbeamten in den Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaft f r Fahrzeughaltungen insbesondere die Bearbeiter des Handbuches zur Verf gung. Was sind Fahrzeugkrane? Jedes Spezialgebiet hat seine eigenen Fachausdr cke und Begriffe. Um Mi verst ndnisse und Fehlauslegungen zu vermeiden, ist ein einheitlicher Sprachgebrauch erforderlich. Dieser wird durch Festlegung und Anwendung von normierten Begriffsbestimmungen erreicht. F r das Gebiet der gleislosen Fahrzeugkrane finden sich solche vorrangig in der f r alle Kranarten geltenden Unfallverh tungsvorschrift "Krane" (VBG 9).

4 Dar ber hinaus in den einschl gigen Normen. Im Sinne der UVV "Krane" gilt: Krane sind Hebezeuge, bei denen Lasten mit einem Tragmittel gehoben und zus tzlich in einer oder mehreren Richtungen bewegt werden k nnen. Lkw-Ladekrane sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefl che des Tr gerfahrzeuges gebaut und bestimmt sind und deren Lastmoment 30 mt und deren Auslegerl nge 15 m nicht berschreiten. Lkw-Anbaukrane sind Lkw-Ladekrane, die mit Einrichtungen zum betriebsm igen An- und Abbau an Lastkraftwagen versehen sind (Abb. 1). Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. Abb. 1: Lkw-Anbaukran Langholz-Ladekrane sind Lkw-Ladekrane, die zum Heben von St mmen bestimmt sind, die aufgrund ihrer L nge nicht im Stammschwerpunkt gehoben werden k nnen und deshalb f r das Verladen au er dem Heben noch ein Ziehen, Dr cken oder Hebeln erfordern (Abb.)

5 2). Abb. 2: Langholz-Ladekran Alle diese Krane gelten als ortsver nderlich, wenn sie an wechselnden Standorten eingesetzt werden k nnen, handbetrieben, wenn die Hubbewegung und alle weiteren Kranbewegungen durch Muskelkraft bewirkt werden, teilkraftbetrieben, wenn nur die Hubbewegung oder eine oder mehrere andere Kranbewegungen kraftbetrieben sind, kraftbetrieben, wenn au er der Hubbewegung noch mindestens eine weitere Kranbewegung kraftbetrieben ist, Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. mechanisch gesteuert, wenn sie nicht elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gesteuert sind. Dies trifft zu bei Kranen, bei denen Kupplungen, die im Kraftflu zwischen Motor und Winde liegen, ohne Zwischenschaltung einer fremden Energiequelle durch Muskelkraft geschaltet werden (Abb. 3) Abb. 3: Mechanische Steuerung Neben diesen Begriffsbestimmungen aus der UVV "Krane" sind Begriffe f r die verschiedenen Kranarten in DIN-Normen festgelegt.

6 In DIN 15001 Teil 1 "Krane; Begriffe, Einteilung nach der Bauart" sind alle Kranbauarten in 9 Hauptgruppen eingeteilt. Die gleislosen Fahrzeugkrane sind der Gruppe 7 "Fahrzeugkrane" zugeordnet. Das sind "Auslegerkrane und Drehkrane auf gleislosem oder gleisgebundenem Fahrzeug mit ber die Standfl che hinausragendem Ausleger". Eine weitere Unterteilung in der Benennung kann nach der Bauart der Ausleger erfolgen Mobilkran mit Gitterausleger Autokran mit Teleskopausleger Tabelle 1: Einteilung der Fahrzeugkrane nach ihrer Bauart entsprechend DIN 15001, Teil 1 Fahrzeugkrane nach DIN 15001 Teil 1 Gruppe 7 Benennung Gleislose Fahrzeugkrane Raupenkrane Mobilkran Autokran Anh ngerkran Sattelkran Gleisgebundene Fahrzeugkrane Schienendrehkran Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. Abb. 4: Raupenkran Fahrzeugkran mit angetriebenem Raupenunterwagen Abb.

7 5: Mobilkran Fahrzeugkran mit luftbereiftem oder vollgummibereiftem angetriebenem Unterwagen Vorwiegend f r den Einsatz im Nahverkehrsbereich bei m iger Fahrgeschwindigkeit Abb. 6: Autokran Fahrzeugkran mit luftbereiftem Unterwagen. Als Unterwagen werden Lastkraftwagenfahrgestelle blicher Bauart oder Sonderbauart mit vergleichbaren Merkmalen verwendet Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. Abb. 7: Anh ngerkran Fahrzeugkran mit luftbereiftem Unterwagen ohne eigenen Fahrantrieb Abb. 8: Sattelkran Fahrzeugkran mit den Merkmalen eines Sattelzuges Krane k nnen auch nach ihrer Verwendung benannt werden. Unter Zugrundelegung von DIN 15001 Teil 2 "Krane; Begriffe, Einteilung nach der Verwendung" k nnen die oben genannten gleislosen Fahrzeugkrane je nach Verwendung auch bezeichnet werden als Montagekran Hafenkran Lkw-Ladekran oder Abschleppkran (Abb.)

8 9). Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. Abb. 9: Abschleppkran F r Lkw-Ladekrane gibt es eigene Begriffe in DIN 15004 "Lkw-Ladekrane; Benennung der Hauptteile". In dieser Norm wird unterschieden zwischen Lkw-Ladekran mit Teleskopausleger Lkw-Ladekran mit Knickausleger. Au erdem finden sich dort Benennungen f r die einzelnen Kranbauteile. Rechtsvorschriften und Regeln der Technik Der Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen soll mit einem hohen Ma an Sicherheit erfolgen. Er darf weder f r den Kranf hrer und die Kranmannschaft, noch f r Dritte besondere Gefahren zur Folge haben. Dies kann nur erreicht werden, wenn gleislose Fahrzeugkrane nach den Regeln der Technik berechnet, konstruiert, gefertigt und ausger stet sind, die Kraneins tze auch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten geplant werden und die Krane vom Kranf hrer und den Verantwortlichen an der Einsatzstelle bestimmungsgem und sicher betrieben werden.

9 Aus Gr nden des Arbeitsschutzes notwendige Festlegungen f r Berechnung, Ausf hrung, Fertigung, Pr fung und Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen finden sich in der EG-Maschinenrichtlinie (89/392/EWG), die durch die 9. Verordnung zum Ger tesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung 9. GSGV) in nationales Recht umgesetzt wurde, der EG-Arbeitsmittel-Benutzerrichtlinie (89/655/EWG), Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung verboten. den einschl gigen Unfallverh tungsvorschriften, Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkbl ttern der gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Regeln der Technik, wie DIN-, DIN EN- und ggf. ISO-Normen. Die in diesen Regeln enthaltenen technischen L sungen schlie en andere, mindestens ebenso sichere L sungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europ ischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens ber den Europ ischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben.

10 Bedingt durch den Aufbau und die Systematik des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerkes sind Regelungen f r gleislose Fahrzeugkrane sowohl in der UVV "Krane" (VBG 9) als auch in weiteren Vorschriften und Regeln der Sicherheitstechnik enthalten (siehe Anhang). Abb. 10: Bagger im Hebezeugeinsatz Bagger, die auch im Hebezeugeinsatz betrieben werden, fallen dabei nicht in den Geltungsbereich der UVV "Krane" (VBG 9), sondern in den Geltungsbereich der UVV "Erdbaumaschinen" (VBG 40). Diese enth lt besondere Bestimmungen f r Bagger, die Kranarbeiten ausf hren (Abb. 10). Dabei gilt als Hebezeugeinsatz beispielsweise das Ablassen oder Herausheben von Rohren, Schachtringen, Beh ltern (Tanks), das Auf- und Abladen von Ger ten, Hilfsmitteln, Bauteilen und das Einbringen oder Herausheben von Grabenverbaueinrichtungen. Das Verlegen und Umsetzen von Baggermatratzen wird dagegen nicht als Hebezeugeinsatz angesehen. Quelle: - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag 2005 Unberechtigte Vervielf ltigung Hubarbeitsb hnen Zur Durchf hrung von Montage-, Instandhaltungs- oder hnlichen Arbeiten k nnen gleislose Fahrzeugkrane mit einer Arbeitsb hne ausger stet werden.


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