Example: bankruptcy

Bilanzierung nach Handelsrecht Unternehmenserfolg

Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 1 Bilanzierung nach Handelsrecht Jahresabschluss Von grunds tzlicher Bedeutung f r die Erstellung des Jahresabschlusses sind - das Stichtagsprinzip und - das Ma geblichkeitsprinzip. Unternehmenserfolg ist handelsrechtlich Jahres berschuss ( 242ff HGB) ist steuerrechtlich Gewinn ( 4 Abs. 1 EStG) Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss Gliederung des HGB, Drittes Buch Handelsb cher : Erster Abschnitt ( 238 - 263 HGB): Vorschriften f r alle Kaufleute Unterabschnitte: - Buchf hrung; Inventar: 238 241 - Er ffnungsbilanz; Jahresabschluss: 242 256 - Aufbewahrung und Vorlage: 257 261 - Landesrecht: 263 Zweiter Abschnitt ( 264 - 335 HGB): Erg nzende Vorschriften f r Kapitalgesellschaften: AG, KGaA, GmbH Unterabschnitte: - Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht: 264 289 - Konzernabschluss und Konzernlagebericht: 290 315 - Pr fung: 316 324 - Offenlegung, Ver : 325 329 - Verordnungserm chtigung f r Formbl : 330 - Straf- und Bu geldvorschriften, Zwangsgelder: 331 335 Fs.

Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool © Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 3 Dritter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für eingetragene

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Bilanzierung nach Handelsrecht Unternehmenserfolg

1 Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 1 Bilanzierung nach Handelsrecht Jahresabschluss Von grunds tzlicher Bedeutung f r die Erstellung des Jahresabschlusses sind - das Stichtagsprinzip und - das Ma geblichkeitsprinzip. Unternehmenserfolg ist handelsrechtlich Jahres berschuss ( 242ff HGB) ist steuerrechtlich Gewinn ( 4 Abs. 1 EStG) Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss Gliederung des HGB, Drittes Buch Handelsb cher : Erster Abschnitt ( 238 - 263 HGB): Vorschriften f r alle Kaufleute Unterabschnitte: - Buchf hrung; Inventar: 238 241 - Er ffnungsbilanz; Jahresabschluss: 242 256 - Aufbewahrung und Vorlage: 257 261 - Landesrecht: 263 Zweiter Abschnitt ( 264 - 335 HGB): Erg nzende Vorschriften f r Kapitalgesellschaften: AG, KGaA, GmbH Unterabschnitte: - Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht: 264 289 - Konzernabschluss und Konzernlagebericht: 290 315 - Pr fung: 316 324 - Offenlegung, Ver : 325 329 - Verordnungserm chtigung f r Formbl : 330 - Straf- und Bu geldvorschriften, Zwangsgelder: 331 335 Fs.

2 Gliederung Drittes Buch Handelsb cher : Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 3 Dritter Abschnitt: Erg nzende Vorschriften f r eingetragene Genossenschaften Vierter Abschnitt: Erg nzende Vorschriften f r Unternehmen bestimmter Gesch ftszweige - ..f r Kreditinstitute und Finanzdienst- leistungsinstitute: 340 340o - ..f r Versicherungsunternehmen: 341 341o F nfter Abschnitt: Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat: 342 342a Das HGB ist das Grundgesetz des Kaufmanns !! Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 4 Steuerrechtliche Gewinnermittlung Methoden der Gewinnermittlung Gewinn ist die Gr e zur Bestimmung der Eink nfte aus - Land- und Forstwirtschaft, - Gewerbebetrieb und - selbstst ndiger Arbeit und kann - laufender Gewinn oder - Ver u erungsgewinn sein.

3 Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 5 Betriebsverm gens-vergleich (Gewinnermittlung mittels Buchf hrung) berschuss- rechnung 4 Abs. 3 EStG Anwendung von Durchschnittss tzen 13a Abs. 1 EStG vollst ndig (nach GoB) 5 EStG unvollst ndig 4 Abs. 1 EStG Methoden der Gewinnermittlung Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 6 Nach 4 Abs. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsverm gen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsverm gen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Der Gewinnbegriff des 5 EStG entspricht diesem grunds tzlich. F r die berschussrechnung nach 4 Abs. 3 wird der Gewinn als berschuss der Betriebseinnahmen ber die Betriebsausgaben ermittelt.

4 Dies bedeutet: - keine periodengerechte Gewinnermittlung, sondern es gilt das - Zu- und Abflussprinzip des 11 EStG. Dieses Prinzip wird jedoch in zweifacher Hinsicht durchbrochen: - abzugsf hig beim Anlageverm gen (AV): nicht AK/HK, sondern AfA oder AfS - AK/HK f r nicht abnutzbares AV d rfen nicht bei Zahlung, sondern erst bei einer sp teren Weiterver u erung oder Entnahme als Betriebsausgaben ber cksichtigt werden. Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 7 Anwendungsbereiche der Gewinnermittlungsmethoden Betriebsverm gens- vergleich vollst ndig (nach GoB) 5 EStG ist vorgeschrieben f r Gewerbetreibende, die - B cher f hren m ssen oder - freiwillig B cher f hren unvollst ndig 4 Abs. 1 EStG ist vorgeschrieben f r - Land- und Forstwirte, die - B cher f hren m ssen ( 141 AO) oder - freiwillig B cher f hren - Selbstst ndige (Freiberufler), die freiwillig B cher f hren Buchf hrungspflicht nach Steuerrecht abgeleitete (derivative) Buchf hrungspflicht: 140 AO leitet die Pflicht, B cher zu f hren, aus anderen als Steuergesetzen ab origin re Buchf hrungspflicht 141 AO bei berschreitung bestimmter Umsatz-, Gewinn- bzw.

5 Wirtschaftswertgrenzen (letzteres: bei Land- und Forstwirten) Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 8 Das Ma geblichkeitsprinzip 5 Abs. 1 EStG besagt, dass Gewerbetreibende bei Bilanzierung das Betriebsverm gen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grunds tzen ordnungsgem er Buchf hrung auszuweisen ist. Also: Grunds tzlich gilt: 1. Die Frage, was in der Bilanz berhaupt zu erfassen ist (Frage nach der Bilanzierung ), wird durch die GoB beantwortet. 2. Die Frage, wie die zu erfassenden Bilanzpositionen zu bewerten sind (Frage nach der Bewertung), richtet sich prim r nach steuerrechtlichen Vorschriften und nur subsidi r nach den GoB. HandelsbilanzSteuerbilanzist ma geblich f rBilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 9 Ma geblichkeit der Bilanzierung (= den Bilanzansatz betreffend; Bilanzierung dem Grunde nach): Handelsrechtlich: Steuerrechtlich: Aktivierungsgebot dito Aktivierungsverbot dito Passivierungsgebot dito Passivierungsverbot dito Aktivierungswahlrecht Aktivierungsgebot Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot nur hier: Abweichen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz Ma geblichkeitsregeln der Bewertung Handelsrechtlich: Steuerrechtlich: wenn steuerlich abweichende Regelung - vorgeschrieben: nur dann: abweichender Ansatz in der Steuerbilanz - m glich: Anpassung des handels- an den steuerbilanziellen Ansatz = Umgekehrte Ma geblichkeit Rechtsquellen: 5 Abs.

6 1 Satz 2 EStG; 247 Abs. 3, 254, 273, 280 Abs. 2 HGB Beispiele: Lifo-Methode; steuerfreie Reinvestitionsr cklage; AfA-Methode HB-Ansatz = SB-Ansatz Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 10 Bewertungsma st be im Handels- und Steuerrecht Handelsrecht Steuerrecht Anschaffungskosten Anschaffungskosten 255 Abs. 1 HGB R 32a EStR Herstellungskosten Herstellungskosten 255 Abs. 2 HGB R 33 Abs. 1 EStR B rsen- und Marktpreis 253 Abs. 3 Satz 1 HGB Beizulegender Wert 253 Abs. 3 Satz 2 HGB f r steuerliche Zwecke zul ssiger Wert 254 HGB Teilwert 6 Abs 1 Nr. 1 EStG identisch abweichend steuerrechtlich nicht definiert handelsrechtlich nicht definiert Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 11 Anschaffungskosten Anschaffungspreis.

7 /. Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar + nachtr gliche Anschaffungskosten = Anschaffungskosten (AK) Nicht zul ssig: Kalkulatorische Kosten und Finanzierungskosten Der handelsrechtliche und der steuerliche Begriff der Anschaffungs-kosten sind inhaltsgleich. Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 12 Herstellungskosten Aktivierung nach Aktivierung nach Handelsrecht : Kosten Steuerrecht: Pflicht Fertigungsmaterialkosten Pflicht (= Materialeinzelkosten und variable Materialgemeinkosten) Pflicht Fertigungsl hne Pflicht Pflicht Sondereinzelkosten der Pflicht Fertigung ( Lizenzgeb.) Wahlrecht fixe Materialgemeinkosten Pflicht Wahlrecht fixe Fertigungs-GK Pflicht Wahlrecht Wertverzehr AV Pflicht Wahlrecht Kosten der allgemeinen Wahlrecht Verwaltung Wahlrecht Fremdkapitalzinsen nach Wahlrecht 255 Abs.

8 3 HGB Wahlrecht soziale Aufwendungen Wahlrecht 255 Abs. 2 Satz 4 HGB Verbot Vertriebskosten Verbot Verbot Finanzierungskosten Verbot Fazit: Hinsichtlich der HK k nnen HB und SB abweichen! = Wertuntergrenze HR = Wertuntergrenze SR = Wertobergrenze Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 13 Teilwert "Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises f r das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen w rde; dabei ist davon auszugehen, da der Erwerber den Betrieb fortf hrt ( 6 Abs 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) Teilwertfiktionen: 1. Erwerb des ganzen Betriebes durch einen K ufer, 2. Fortf hrung des Betriebes durch den K ufer, 3. aus dem Gesamtkaufpreis wird ein Wert f r das einzelne Wirtschaftsgut abgeleitet. Teilwertvermutungen: Im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung: AK oder HK Bei WG des nicht abnutzbaren AV: AK oder HK Bei WG des abnutzbaren AV: fortgeschriebene AK oder HK Bei WG des UV: B rsen- oder Marktpreis oder Wiederbeschaffungskosten Widerlegungen der Teilwertvermutungen: Fehlinvestition nachhaltig gesunkene Wiederbeschaffungskosten Wertminderung durch technische Veraltung o.

9 Obere Grenze: Wiederbeschaffungskosten untere Grenze: Einzelver u erungspreis (ungenutzte WG) Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 14 Das Anlageverm gen setzt sich zusammen aus A. immateriellen Verm gensgegenst nden, B. Sachanlagen und C. Finanzanlagen. I. Immaterielle Verm gensgegenst nde sind nichtk rperliche G ter mit "erschwerter Konkretisierbarkeit" Problem daher: Bilanzieren oder nicht? Zun chst zu kl ren: Liegt berhaupt ein Verm gensgegen-stand vor? Bedingungen hierf r: nach Handelsrecht : selbstst ndige Verkehrsf higkeit nach Steuerrecht: selbstst ndige Bewertbarkeit Weiterhin zu kl ren: Ist der Verm gensgegenstand aktivie-rungsf hig und -pflichtig? Bedingungen gem. 246 Abs. 1 HGB, 248 Abs. 2 HGB, 5 Abs. 2 EStG: Der Erwerb muss gegen ein Entgelt erfolgt sein (Kauf, Tausch oder Einbringung) Der Erwerb muss von einem Dritten erfolgen (keine Selbstschaffung) Beispiel: derivativer Firmenwert ( 255 Abs.)

10 4 HGB) Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 15 FS: Anlageverm gen B. Sachanlagen sind nach 266 Abs. 2 HGB: Grundst cke, grundst cksgleiche Rechte und Bauten einschl. Bauten auf fremdem Grund, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Gesch ftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. C. Finanzanlagen dienen dauerhaft dem Gesch ftsbetrieb. Beispiel: Wertpapiere des Anlageverm gens sind grunds tzlich mit AK zu bewerten es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip Wichtiges Unterscheidungskriterium innerhalb des AV: Abnutzbarkeit! 1. Bewertung des nicht abnutzbaren AV Hierzu z hlen Grundst cke Finanzanlagen Teile des immateriellen Anlageverm gens. Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip: FS: Anlageverm gen Bilanzierung nach Handelsrecht - Folienpool Elke-Heidrun Schmidt, Dingen 2002/2006 16 2.


Related search queries