Transcription of BITBW 2015
1 Lageberichtf r das Rumpfgesch ftsjahrvom bis ftsjahresabschlusszum 2015 Rumpfgesch ftsjahresabschluss Lagebericht Rumpfgesch ftsjahr 2 Vorwort des Pr sidenten 04 Inhalt1. Allgemeines 6 Zuf hrungsfinanzierte Aufgaben 7 Kundenfinanzierte Dienstleistungen 9 Herausforderungen der IT-Neuordnung f r die BITBW 13 Technologietrends 16 Finanzierung sichern 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 19 Ertrags- und Strukturkennzahlen 212. Bilanz 24 253. Gewinn- und Verlustrechnung f r das Rumpfgesch ftsjahr vom bis 28 294. Anhang f r das Rumpfgesch ftsjahr vom bis Rechnungslegungsgrunds tze und allgemeine Erl uterungen zum Jahresabschluss Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 33 Erl uterungen zur Bilanz 35 Erl uterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben 37 Entwicklung des Anlageverm gens 38 39 3 Die Ziele der IT-Neuordnung verlangen von allen IT-Verantwortlichen neue Betrachtungs- und Herangehensweisen.
2 An dieser Stelle danke ich allen, die diesen Weg mit der BITBW vertrauensvoll und konstruktiv begonnen haben und der mich zuversichtlich stimmt, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden. Es gr t Sie herzlichIhrChristian Leinert I Pr sidentdas erste halbe Jahr BITBW ist zu Ende und die neue Landesober-beh rde gewinnt Kontur. Der Start war gelungen mit neuem Erscheinungsbild, Logo, Inter- und Intranetauftritt. Die inhaltliche Umstellung bzw. der bergang vom IZLBW in die BITBW ben tigte hingegen noch etwas mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sich in einer neuen Aufbauorganisation wiedergefunden und mussten diese mit Leben und Produktivit t erf llen. Gleichzeitig, und durchaus erfreulich, ist die BITBW mit zahlreichen Migrationsthemen, neuen Projekten und neuen Aufgaben konfrontiert worden.
3 Beispielhaft nenne ich den gesetzlichen Aufgaben bergang, die schrittweise Integra-tion der nicht steuerlichen Verfahren des LZfD, den Betrieb von service-bw und die eAkte der Leserin, lieber Leser,Die BITBW ist die zentrale IT-Dienstleisterin f r die gesamte Landesverwaltung. Als Partnerin bietet sie hochwertige IT-Services sicher, hoch verf gbar und Lagebericht 6 HINWEISDer Rumpfgesch ftsjahresabschluss zum wurde vom Verwaltungsrat der IT Baden-W rttemberg in seiner Sitzung am festgestellt. Diese Publikation gibt einen Auszug aus dem Lagebericht und dem Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, wieder. Da die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entscheidung ber die Verwendung des Bilanzergebnisses noch ausstehen, sind alle in dieser Publikation enthaltenen Angaben zum Lagebericht und zum Jahresabschluss als vorl ufig zu betrachten.
4 1. AllgemeinesDie IT Baden-W rttemberg ( BITBW ) ist eine dem Innenministerium Baden-W rttemberg (IM) unmittelbar nachgeordnete Landesober- beh rde. Sie wird nach betriebswirtschaftlichen Grunds tzen als Landesbetrieb nach 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) ge-f hrt. Das IM f hrt die Dienst- und Fachaufsicht ber die BITBW . Die BITBW wurde zum gegr ndet. Ihr Sitz ist SIND das Gesetz zur Errichtung der Landesoberbeh rde IT Baden- W rttemberg (Errichtungsgesetz BITBW BITBWG) vom , die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums ber die Organisation und den Betrieb der Landesoberbeh rde IT Baden-W rttemberg (VwV BITBW ) vom hat der Landtag das BITBWG mit gro er Mehrheit verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die Empfehlungen des Rechnungshofs in seiner beratenden u erung von 2009 zur Bereitstellung von informationstechnischen Infrastrukturen und in seiner Denkschrift 2014 Beziehungen zwischen der BITBW und den Dienststellen und Einrichtungen der Landesverwaltung folgen weitestgehend dem Prinzip einer Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung.
5 Das bedeutet, dass bis auf die Wahrnehmung weniger Aufgaben der ressort bergreifenden informationstechnischen Grundversorgung f r die gesamte Landesverwaltung eine Finanzierung der T tig-keit der BITBW ber Kostenerstattungen der Kunden f r konkret beauftragte Dienstleistungen relevante B ndelungs- und Synergieeffekte zu erzielen und der BITBW eine sichere wirtschaftliche Grundlage zu geben, sieht das BITBWG eine Verpflichtung der Ressorts zur Nutzung der Dienstleistungen der BITBW ist ein Auf- und Ausbau der BITBW in mehreren Stufen, die in Migrationsvereinbarungen mit den Ressorts und den betroffenen Dienststellen und Einrichtungen abgestimmt werden. Diese beinhal-ten auch den bergang von Ressourcen und dabei insbesondere einen die IT-Kompetenzen wahrenden Personaltransfer.
6 Damit soll sichergestellt werden, dass die B ndelung von zuschussfinan-zierten Aufgaben und kundenfinanzierten Dienstleistungen ohne Qualit tsverluste erfolgen kann. 7 Zentralisierung und Professionalisierung der Informationstechnik er ffnen neue technologische und organisatorische M glichkeiten und bieten Vorteile und Synergien f r die gesamte Landesver-waltung, die dezentrale Einheiten der Informationstechnik in einzelnen Beh rden nicht erzielen k nnen. Nur in einem gro en IT-Betrieb mit standardisierten und hoch effizienten Strukturen k nnen die Wirtschaftlichkeit der Informationstechnik verbessert, die Informationssicherheit erh ht und der Ausbau des Dienstleis-tungsangebots im Sinne eines E-Governments erreicht BITBW ist die zentrale IT-Dienstleisterin f r die gesamte Landes-verwaltung.
7 Als Partnerin bietet sie hochwertige IT-Services sicher, hoch verf gbar und wirtschaftlich. Dabei sind Standardisie-rung und Informationssicherheit wesentliche Qualit tsmerkmale. Sie erf llt zuf hrungsfinanzierte Aufgaben und erbringt kunden-finanzierte BITBW GLIEDERT SICH IN F NF ABTEILUNGEN: Abteilung 1 Verwaltung, Abteilung 2 Kunden-, Servicemanagement, Abteilung 3 Infrastrukturdienste, Abteilung 4 Basisdienste und Abteilung 5 Anwendungen, Zuf hrungsfinanzierte AufgabenDie Aufgaben der BITBW sind in 2 Abs. 1 BITBWG definiert und in Nr. 4 VwV BITBW konkretisiert. Die BITBW erf llt diese Aufga-ben in eigener Zust ndigkeit. Zeitpunkt, Umfang und G te der Ausf hrung liegen im Ermessen der BITBW , abh ngig von den ihr zur Verf gung gestellten personellen und finanziellen Ressourcen.
8 DIE AUFGABEN GLIEDERN SICH IN DREI GRUPPEN: Bereitstellung, Betrieb und Ausbau der zentralen informa- tionstechnischen Infrastruktur f r die Landesverwaltung, Sicherstellung der Informationssicherheit in der Landes- verwaltung, Beschaffung von nicht fachspezifischen Ger ten, Programmen und Lizenzen der Informationstechnik f r die BITBW erh lt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine Zuf hrung gem 26 LHO nach Ma gabe des jeweiligen Staatshaushalts-plans. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird den Dienststellen und Einrichtungen der Landesverwaltung nach 2 Absatz 2 BITBWG nicht in Rechnung gestellt (Nr. VwV BITBW ).Die Kosten der zuf hrungsfinanzierten Aufgaben werden durch die Zuf hrung f r laufende Zwecke aus Kap. 0309 Tit. 682 01 finan- ziert. F r die Investitionen in zuf hrungsfinanzierte Aufgaben erh lt die BITBW eine Zuf hrung f r Investitionen aus Kap.
9 0309 Tit. 891 01. 8 Investitionen in zuf hrungs-finanzierte AufgabenF r die Erf llung der zuf hrungsfinanzierten Aufgaben wurden vom bis Investitionen in H he von rund 0,7 Mio. EUR get tigt:EUR1 Bereitstellung, Betrieb und Ausbau der zentralen infor-mationstechnischen Infrastruktur f r die Landesverwal-tung ( 2 Abs. 1 Nr. 1 BITBWG)3 Beschaffung von nicht fachspezifischen Ger ten, Pro-grammen und Lizenzen der Informationstechnik f r die Landesverwaltung ( 2 Abs. 1 Nr. 3 BITBWG) , Kosten der zuf hrungsfinanzierten AufgabenF r die Erf llung der zuf hrungsfinanzierten Aufgaben sind vom bis Kosten in H he von rund 2,0 Mio. EUR angefallen:EUR1 Bereitstellung, Betrieb und Ausbau der zentralen informationstechnischen Infrastruktur f r die Landes-verwaltung ( 2 Abs. 1 Nr.)
10 1 BITBWG)2 Sicherstellung der Informationssicherheit in der Landes-verwaltung ( 2 Abs. 1 Nr. 2 BITBWG)3 Beschaffung von nicht fachspezifischen Ger ten, Programmen und Lizenzen der Informationstechnik f r die Landesverwaltung ( 2 Abs. 1 Nr. 3 BITBWG) ,90 9 KundenNach dem BITBWG und der VwV BITBW werden die Kunden der BITBW in drei Kundengruppen unterteilt: HAUPTKUNDEN Hauptkunden sind alle Dienststellen und Einrichtungen der Landes- verwaltung nach 2 Absatz 2 BITBWG. Dies umfasst die gesamte unmittelbare Landesverwaltung, z. B. Ministerien, Regierungs-pr sidien, Gerichte und den Rechnungshof. Au erdem die vier in 2 Absatz 2 BITBWG abschlie end aufgez hlten rechtsf hi-gen Anstalten des ffentlichen Rechts, die zugleich staatliche Einrichtungen sind: die F hrungsakademie, die Landesanstalt f r Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-W rttemberg, die Landesakademie f r Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen und das Landesinstitut f r Schulentwicklung.