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Brandschutz im ausgebauten Dach - ziegeldach.de

AllgemeinesDer bauliche Brandschutz ist eines derumfangreichsten Kapitel im deutschenBauordnungsrecht. Baustoffe m ssenso gew hlt werden, da die Anforde-rungen des vorbeugenden Brandschut-zes erf llt Einhaltung der Brandschutz -Anfor-derungen wird im Baugenehmigungs-verfahren zumindest bisher streng Brandschutz -Vorschriften sollen vorallem der Entstehung von Br nden vor-beugen, Br nde auf bestimmte Abschnittebegrenzen und Flucht- und Rettungswege vomFeuer freihalten und dadurch auchden L schangriff der Feuerwehrerm brandschutztechnische Einstufungvon Baustoffen und Bauteilen wirdausf hrlich in der deutschen Brand-schutz-Norm DIN 4102 Musterbauordnung (MBO) und diedarauf basierenden Landesbauordnun-gen enthalten dar ber hinaus ausf hr-liche Anforderungen f r die verschie-denen Bauteile und die in diesenBauteilen verwendeten die Komplexit t des Gesamt-themas kurz zu umrei en, wird in derAbbildung 1 eine bersicht dargestellt,die eine Einordnung der hier behandel-ten Thematik der F lle der Einzelthemen/Vor-schriften etc.

2.2 Zum Begriff der „harten“ Bedachung. Gegen strahlende Wärme und Flug-feuer widerstandfähige Eindeckungen werden als „harte“ Bedachung verstan-

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1 AllgemeinesDer bauliche Brandschutz ist eines derumfangreichsten Kapitel im deutschenBauordnungsrecht. Baustoffe m ssenso gew hlt werden, da die Anforde-rungen des vorbeugenden Brandschut-zes erf llt Einhaltung der Brandschutz -Anfor-derungen wird im Baugenehmigungs-verfahren zumindest bisher streng Brandschutz -Vorschriften sollen vorallem der Entstehung von Br nden vor-beugen, Br nde auf bestimmte Abschnittebegrenzen und Flucht- und Rettungswege vomFeuer freihalten und dadurch auchden L schangriff der Feuerwehrerm brandschutztechnische Einstufungvon Baustoffen und Bauteilen wirdausf hrlich in der deutschen Brand-schutz-Norm DIN 4102 Musterbauordnung (MBO) und diedarauf basierenden Landesbauordnun-gen enthalten dar ber hinaus ausf hr-liche Anforderungen f r die verschie-denen Bauteile und die in diesenBauteilen verwendeten die Komplexit t des Gesamt-themas kurz zu umrei en, wird in derAbbildung 1 eine bersicht dargestellt,die eine Einordnung der hier behandel-ten Thematik der F lle der Einzelthemen/Vor-schriften etc.

2 Sind auch die teilweiseweitergehenden Auffassungen derSachversicherer zu ber cksichtigen, dahierdurch auch eine Reduzierung derPr mienzahlungen erm glicht Aussagen in denverschiedenen Landesbauverordnun-gen (LBauO) erschweren dar berhin-aus eine Gesamtdarstellung. Im vorlie-genden Fachbeitrag wird der Versuchunternommen, neben einigen Grund-lagen, die zum Gesamtverst ndniserforderlich sind, vom Grundsatz herdas steildach-relevante Wissen im vor-beugenden Brandschutz , das Regel-werk und einige Ausf hrungsdetailszusammenzutragen. Ein Anspruch aufVollst ndigkeit kann nicht erhobenwerden. Da die Ausf hrungen lediglicheiner Groborientierung dienen sollen, istin der Praxisanwendung immer auchauf die Regelwerke insbesondere aufden Brandschutzatlas [5] zur folgenden werden einige wichtigebrandschutztechnische Begriffe derDIN 4102 und der Landesbauordnun-gen erl im ausgebauten Dach Abb.

3 1: Grundsatzforderungen und Einzelanforderungen zum Brandschutz in der Musterbauordnung GRUNDSATZFORDERUNGEN ffentliche Sicherheit oder Ordnung d rfen nicht gef hrdet werden Der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuern mu vorgebeugt werden EINZELANFORDERUNGEN Lage auf dem Grundst ck und zur Nachbarbebauung Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Gr e und Schutz der Brandabschnitte Lage und Gestaltung der Rettungswege Betrachtungs-bereich: Geneigtes Dach 1. Baustoffklassen nach DIN 4102-1 [1]Eines der wichtigsten Kriterien f r dieBeurteilung von Baustoffen ist ihr Ver-halten im Brandfall. Die Brandschutz -technische Einstufung von Baustoffenerfolgt nach DIN 4102-1. Dort wird unterschieden zwischen nicht brenn-baren Baustoffen (Baustoffklasse A)und brennbaren Baustoffen (Baustoff-klasse B).

4 Die Einstufung in Baustoffklassenerfolgt entweder mit genormten Brand-versuchen nach DIN 4102-1 oder beientsprechend bew hrten Baustoffenanhand einer Klassifizierung in DIN4102-4 (siehe Tabelle 1).Die Wahl nichtbrennbarer Baustoffe isteine wesentliche Voraussetzung f r dieErf llung von Brandschutzanforderun-gen an Bauteile. Sie ist allein jedochnoch nicht ausreichend, wenn dasBrandverhalten des aus den Baustoffenhergestellten Bauteils nicht den Anfor-derungen gen gt. So haben z. tzte Bauteile aus dem nicht-brennbaren Baustoff Stahl Feuerwiderstandsklassen nachDIN 4102-2 [2]Bauteile bestehen aus Baustoffen. Diebrandschutztechnische Einstufungeines Baustoffes l t jedoch nochkeinen Schlu auf das Brandverhalteneines Bauteils werden daher entweder durchKlassifizierung nach DIN 4102-4 oderaufgrund von Brandversuchen nachDIN 4102-2 in Feuerwiderstandsklas-sen der Pr fung nach DIN 4102-2 wirddie Zeit ermittelt, die das Bauteil demFeuer widersteht, ohne seine Funktion,z.

5 B. Tragf higkeit und/oder Raumab-schlu , zu verlieren. DIN 4102-2 unter-scheidet 5 Abh ngigkeit von der Einstufung derverwendeten Baustoffe bez glich ihrerBrennbarkeit nach DIN 4102-1 werdenan die Feuerwiderstandsklasse dieKurzzeichen A, AB oder B angef gt(siehe Tabelle 2).In der Musterbauordnung und in denLandesbauordnungen finden sich die inder Tabelle 3 aufgef hrten Bezeichnun-gen. Das europ ische Regelwerk wirdhier nicht betrachtet (siehe Tabelle 3). Bauaufsichtliche Anforde-rungenDie Brandschutz -Anforderungen anBauteile sind in den Bauordnungen derBundesl nder, den zugeh rigen Durch-f hrungsverordnungen, Verwaltungs-vorschriften und -richtlinien festge-schrieben. Obwohl bei der Neufassungder Landesbauordnungen Anfang der90er Jahre von der Arbeitsgemein-schaft der f r das Bauwesen zust ndi-gen Minister und Senatoren derBundesl nder (ARGEBAU) erneut eineMusterbauordnung (MBO, letzte Fas-sung vom Juni 1996) [3] erarbeitetwurde, unterscheiden sich die Vor-schriften der einzelnen Bundesl nderweiterhin in gravierenden folgenden Ausf hrungen beziehensich auf Wohngeb ude und Geb udevergleichbarer Nutzung.

6 F r andereBauten, z. B. Versammlungst tten,Krankenh user und Industriebauten,gelten dar ber hinaus in den einzelnenBundesl ndern spezielle meisten Landesbauordnungenunterscheiden bei der Festlegung vonAnforderungen im Bereich von blichenMauerwerksbauten, d. h. unterhalb derHochhausgrenze von 22 m, nach 5 Geb udeklassen (siehe Tabelle 4).Die Tabellen 5 bis 9 enthalten die wich-tigsten brandschutztechnischen Anfor-derungen der Musterbauordnung,Fassung , f r tragende Bauteile, Trennw nde, Brandw nde, Decken und Treppenraumw einen Bick. Die Bauordnungen aller16 Bundesl nder nehmen im wesent-lichen darauf Bezug. Da alle entspre-chenden Bauteile auch im ausgebautenDachgescho auftreten k nnen, wurdeder Vollst ndigkeit wegen das gesamteTabellenwerk hierzu zusammengefa Weitergehende Anforderungender SachversichererDie langj hrige Erfahrung der Feuerver-sicherer zeigt, da neben den Anforde-rungen der Bauordnungen weiterewichtige Aspekte die Brandsicherheitvon Geb uden beeinflussen.

7 Beson-ders g nstig wirkt sich dabei in allenF llen die Verwendung nichtbrennbarerBaustoffe aus. Im Wohnungsbau wer-den in den Pr mienrichtlinien der Sach-versicherer die folgenden Bauartklas-sen unterschieden (siehe Tabelle 10).Analog gibt es entsprechende Einstu-fungen f r Fertigh user (siehe Tabelle11).Die Einstufungen gelten nur f r Geb u-de mit harter Bedachung, z. B. Dach-ziegel, Dachsteine, Schiefer, Faserze-ment. Im Industriebau unterscheidendie Sachversicherer in ihren Pr mien-richtlinien ebenfalls drei Bauklassen(siehe Tabelle 12).Ebenfalls auf Grundlage ihrer Scha-denserwartungen stellen die Feuerver-sicherer ber die Bauordnungen hin-ausgehende Anforderungen an dieBrandw nde (siehe Tabelle 13).2. Vorbeugender Brandschutz imausgebauten Dachgescho Brandentwicklungen im Dach-bereichDie Abbildung 2 zeigt exemplarisch 6F lle von Brandentwicklung im Dach-gescho bereichFall 1: Der Prim rbrand breitet sichvom darunterliegenden Gescho insDachgescho 2: Der Wind verursacht einenBrand, bertritt ber die 3: Strahlende W rme und Flugfeuer bertragen den Brand auf das 4: Wie 3 aber Prim rbrand imGescho bereich mit Austritt aus Fen-ster 5: Flugfeuer und herabst rzendebrennende Tr mmer f hren zumBrand berschlag auf 6.

8 Wind treibt Prim rbrand auf die ber der Austritts ffnung liegendeDachfl allen dargestellten F llen ist derFeuerwiderstand, der den Aufenthalts-bereich der Menschen umgebendenBauteile, von Bedeutung f r eine aus-reichend bemessene Flucht- Zum Begriff der harten BedachungGegen strahlende W rme und Flug-feuer widerstandf hige Eindeckungenwerden als harte Bedachung verstan-den. In DIN 4102-4 sind einige harte Bedachungen aufgef hrt, die ausk nstlichem oder nat rlichem Steinbestehen. Dachsteine, Dachziegel,Faserzementerzeugnisse und Natur-schiefer sind hier zu nennen. DieseBaustoffe verhindern/verz gern eineBrand bertragung von der Eindeck-ebene in das Innere des Geb Erf llung der Anforderungen f hrtder Brandschutzatlas [5] nachstehendeM glichkeiten an.

9 Verwendung von Bedachung, die allgemein gebr uchlich undbew hrt sind = klassifizierte Be-dachungen nach DIN 4102-4, Abschnitt , mit einem Nachweis durch ein all-gemeines bauaufsichtliches Pr f-zeugnis ber eine Pr fung nach DIN 4102-7, mit einer Zustimmung im Einzelfallder Obersten Baubeh rde (desStaatsministeriums des Innern) = werden als weiche Bedachungen bezeichnet, wenn sieweder im Katalog DIN 4102-4, Ab-schnitt aufgef hrt sind noch derNachweis erbracht wurde, da sie dieAnforderungen der Pr fung nach DIN 4102-7 erf llt haben (Pr fzeugnis) und an anderer Stelle [5]: W hrend die im Katalog der DIN4102-4 aufgef hrten Bedachungenunabh ngig von der Dachneigung alswiderstandsf hig gegen Flugfeuer undstrahlende W rme gelten, gibt diePr fnorm DIN 4102-7 zwei Anwen-dungsbereiche hinsichtlich der Dach-neigung an: 15 und 45.

10 Deshalb istbei Bedachungen mit einer Pr fungnach DIN 4102-7 zu beachten, f rwelche Dachneigung das allgemeinebauaufsichtliche Pr fzeugnis gilt. DiePr fung nach DIN 4102-7 wird auchauf Lichtplatten, Lichtb nder etc. ange-wendet, f r welche harte Bedachungnachzuweisen ist. Systematik des vorbeugendenBrandschutzesDie Abbildung 3 veranschaulicht, da erst im Zusammenwirken unterschied-licher Elemente eine entsprechendeFeuerwiderstandsklasse erreicht wird,die Einzelmaterialien an sich sind nurzur Erzielung dieser Feuerwiderstands-klasse bei entsprechendem Aufbaugeeignet. Alle brandvorbeugenden berlegungen folgen zun chst derPr misse, Menschen die Flucht undRettern einen befristet sicheren Zugangzu erm glichen, und in zweiter Linie,Werte zu sch Regelkonstruktionen und ihrebrandschutztechnische Einord-nungDie Abbildung 4 zeigt beispielhaft dreiRegelkonstruktionen mit ihrer brand-schutztechnischen Ausf hrungsdetails zum vorbeu-genden Brandwandausbildungen imBereich der Dach ffnungenAbb.


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