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Das kleine 1 x 1 für Fundamenterder… - kleiske.de

1 Das kleine 1 x 1 f r .. und Blitzschutz in der Baustellen-praxis auf Grundlage der DIN 18014, VDE 0185 u. weiterer Bestimmungen. Aktualisierungen unter Leider sind Normen und Bestimmungen nicht immer problemlos einzuhalten, daher werden Arbeiten gelegentlich so erledigt, wie sie schon immer erledigt wurden. Manches wurde aus Unwissenheit oder sonstigen Gr nden schon immer nicht richtig gemacht, und durch st ndige An-wendung in der Praxis nicht richtiger. Normen nderung. Kommen dann auch noch von Zeit zu Zeit normative nderun-gen auf Grund neuer Erkenntnisse aus Praxis und Theorie hinzu, wird es bei der t glichen Arbeit noch schwieriger alles richtig zu machen. Oft dauert es daher sehr lange bis die nderung einer Norm auch beim letzten Praktiker angekommen ist.

4 Stellt die Elektrofachkraft z.B. fest, dass das für den Anschluss an die Haupter-dungsschiene vorgesehene verzinkte Bandeisen unisoliert aus der Bodenplatte

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  Die elektrofachkraft, Elektrofachkraft, An die

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1 1 Das kleine 1 x 1 f r .. und Blitzschutz in der Baustellen-praxis auf Grundlage der DIN 18014, VDE 0185 u. weiterer Bestimmungen. Aktualisierungen unter Leider sind Normen und Bestimmungen nicht immer problemlos einzuhalten, daher werden Arbeiten gelegentlich so erledigt, wie sie schon immer erledigt wurden. Manches wurde aus Unwissenheit oder sonstigen Gr nden schon immer nicht richtig gemacht, und durch st ndige An-wendung in der Praxis nicht richtiger. Normen nderung. Kommen dann auch noch von Zeit zu Zeit normative nderun-gen auf Grund neuer Erkenntnisse aus Praxis und Theorie hinzu, wird es bei der t glichen Arbeit noch schwieriger alles richtig zu machen. Oft dauert es daher sehr lange bis die nderung einer Norm auch beim letzten Praktiker angekommen ist.

2 Die folgenden Beispiele findet man gar nicht so selten sie sollen einleitend die Normenproblematik anhand leicht nach-vollziehbarer Beispiele verdeutlichen und zum Nachdenken anregen. Ein typisches Beispiel, das manchem Fachmann bekannt vorkommen k nnte, ist der in der VDE 0855-1 vorgeschriebene 16 qmm-Kupfer-Volldraht f r Erdungen von Antennen. Obwohl schon seit 1984 bekannt, findet man selbst heute noch bei einigen Neuanlagen den 16 qmm Kupfer-draht in der Ausf hrung grob mehrdr h-tig vor, der f r die Erdung einer Anten-nenanlage allerdings nicht zul ssig ist - aber noch berall auf Lager liegt. Es k nnten Blitzstr me mit 100 kA und mehr diesen Draht testen, wobei die auf-tretenden elektrodynamischen Kr fte, die evtl. nicht vollst ndig erfassten Einzel-adern auseinander rei en und die Wirk-samkeit der Erdungsanlage zunichte ma-chen w rden.

3 Auch blitzstromtragf hige Kabelschuhe sind zumindest lt. VDE 0855-1 nicht vorgesehen, obwohl neueste La-borversuche ergeben haben, dass sich ein grob-mehrdr htiger 16 qmm-Erdungsdraht mit seinen Einzeldr hten in f r 100 kA zu-gelassenen Kabelschuhen und sonstigen blitzstromtragf higen Klemmverbindungen anders verh lt als man bisher dachte. Der f r diese Versuche relevante 100 kA-Strom mit der Impulsform 10/350 s, verbun-den mit der bei Hochfrequenz zunehmen-den Wirksamkeit des Skin-Effektes, verteilt sich in diesem Fall n mlich auf der Au en-haut der Einzeladern, und damit auf einen gr eren Bereich als bei einem vergleichba-ren Volldraht. Hierdurch bedingt wurden die Einzeladern in diesem Versuch eher an-einander gepresst, als auseinander geris-sen, wie man bisher glaubte.

4 Aus diesem Grund ist auch in der DIN VDE 0855-300:2008-08, die f r Sicherheitsanfor-derungen bei Funksende- u. Empfangs-systemen mit Sendeausgangsleistungen bis 1 kW zust ndig ist, auf die Forderung nach einem Volldraht verzichtet worden. Beim Einsatz eines grob-mehrdr htigen Er-dungsleiters sollte man sich allerdings der zuvor benannten Problematik bewusst sein, weil die Erdung durch Blitzeinwirkung in Verbindung mit ungeeigneten Bauteilen ggf. unwirksam werden k nnte. Feindr htige Lei-ter sind in keinem Fall f r blitzstromf hrende Erdungsleitungen zugelassen. Ein anderer Fehler wird hin und wieder bei der Wahl der L nge des Erders f r eine An-tennenerdung gemacht. F r einen Vertika-lerder sind hier 2,5 m gefordert und nicht k rzer. Da die Mindestl nge eines Horizon-talerders normgem 5 m betr gt, und bei einem Vertikalerder lt.

5 Norm der Faktor 0,5 in die Berechnung eingeht, ergeben sich 2,5 m f r die L nge des Kreuzerders. Will, oder muss man ihn wegen der rtlichen Bedingungen k rzer nehmen, m ssten 2 Erder je 1,5 m im Abstand von 3 m - in Erdoberfl chenn he korrekt mit 16 qmm Volldraht miteinander verbunden - verbaut werden. Auch hier scheinen manchmal die Fragen der Beschaffbarkeit, des Transportes und auch Einbauprobleme bei der Einhal-tung schon seit langem g ltiger Bestim-mungen im Wege zu stehen. Die Verwen-dung horizontal verlegter Erder bei Proble-men mit der Tiefe sieht man in der Praxis fast gar nicht, eher fehlt die gesamte Er-dung. 2 Dass die Anschlussstellen au erhalb von Beton gegen Korrosion gesch tzt werden m ssen versteht sich sicher von selbst, wird aber auch gerne vergessen, weil Denso-Binde nicht jedermanns Sache ist.

6 Aber jetzt zur Erdungs-Praxis auf der Baustelle - wie l uft was ab, was muss dringend beachtet werden? Der Bauherr oder der Architekt macht eine Ausschreibung, einige, oder alle Gewer-ke werden vergeben, der Bauunternehmer nimmt die Gr ndungsarbeiten vor und ver-legt die Grundleitungen, hebt die Funda-mentgr ben und/oder die Baugrube aus, und verlegt - gar nicht so selten - den Fun-damenterder gleich selbst. Warum er letzteres nicht darf, ist in der NAV 13 (Niederspannungsanschluss-verordnung vom BGBl. I S 2477) nachzulesen. Auszug: Um dies zu gew hrleisten, darf die Anlage nur nach den Bestimmungen dieser Verordnung, nach anderen anzu-wendenden Rechtsvorschriften und be-h rdlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Tech-nik errichtet, erweitert, ge ndert und in-stand gehalten werden.

7 In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entspre-chend: Die Arbeiten d rfen au er durch den Netzbetreiber nur durch ein in das In-stallateurverzeichnis eines Netzbetrei-bers eingetragenes Installationsunter-nehmen durchgef hrt werden Wer darf den Erder einbauen? Da der Fundamenterder ein wesentlicher Teil der elektrischen Anlage ist, darf er ausschlie lich von daf r ausgebildeten Elektrofachkr ften Blitzschutzfachkr ften oder unter deren Aufsicht eingebaut werden. Die Fachkraft muss zu-dem gem der NAV im Installateurver-zeichnis eines VNB eingetragen sein. Wie die elektrofachkraft , bzw. die Blitz-schutzfachkraft definiert wird ergibt sich aus der DIN VDE 1000-10, bzw.

8 Der DIN VDE 0185-305-3. elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Er-fahrungen sowie Kenntnis der einschl gigen Normen die ihr bertragenen Arbeiten beur-teilen und m gliche Gefahren erkennen kann . Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund sei-ner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschl gi-gen Normen Blitzschutzsysteme planen, er-richten oder pr fen kann . Die Fachgebiete Planung, Pr fung und Errichtung erfordern unterschiedliche F higkeiten. Da etwaige Fehler innerhalb weniger Tage unauffindbar im Beton verschwunden sind, muss diese Fachkraft hier besonders sorg-f ltig arbeiten und die Arbeiten baubeglei-tend besichtigen, dokumentieren, und soweit m glich und n tig auch normgem messen und pr fen. (Durchg nge < 1 Ohm!)

9 Wichti-ge, sp ter nicht mehr einsehbare Stellen sollten rechtzeitig fotografisch belegt wer-den, damit der Aufbau sp ter nachgewie-sen werden kann. Die gleichwohl h ufig bei diesen Arbeiten zu beobachtenden Baufachleute d rfen das nur, wenn sie das unter Aufsicht einer Elekt-rofachkraft tun, die dann auch f r die DIN18014-gem e Abnahme und die Do-kumentation verantwortlich ist. Zusatzbestimmungen f r die Anwendung der DIN 18014. Eigentlich m sste allein schon die Pflicht zur Ber cksichtigung der auf Seite 4 der DIN 18014 genannten viel-f ltigen Bestimmungen aus der Elektro-technik jeden Nichtelektriker davon abhal-ten hier t tig zu werden. Wer sonst als die elektrofachkraft sollte auch die in der DIN 18014 geforderten Messungen vorneh-men? 3 Foto: Kleiske Anerkannte Regeln der Technik.

10 Aus dem im informativen Teil der DIN 18014 abgedruckten Dokumentations-Formblatt geht die fachliche Aufsicht einer Elekt-rofachkraft ber die diese Arbeiten ggf. ausf hrende Baufachleute seit 2014 klar hervor. Baufachleute sind eben keine Elektrofachkr fte! So gibt es auch einen diesbez glichen Hinweis in der von Fach-leuten erstellten Elektro+ Brosch re. Ein Gericht kann im Streitfall vorausset-zen, dass eine elektrofachkraft den aktuel-len technischen Stand kennt und auch da-nach handelt. Die Berufung auf eine ggf. verstaubte Norm kann dann zu einem Problem werden, wenn Fachpublikationen und die Praxis l ngst weitergehende For-derungen stellen als der Normengeber! Immerhin soll der Elektrofachbetrieb im Antrag auf Inbetriebsetzung dem Ener-gieversorger best tigen, dass die von ihm anzumeldende Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht und gefahr-los in Betrieb genommen werden kann.


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