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Datenschutz Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken Ein Leitfaden nebst Muster f r die t gliche Praxis Bonn, April 2010 2 Der nachfolgende Leitfaden soll Ihnen einen ersten berblick ber das novellierte Bundesdatenschutzgesetz unter besonderer Ber cksichtigung der Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten zu Zwecken der Vertragsabwicklung und der Werbung im Kfz'Gewerbe geben. Arbeitnehmerdatenschutz ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. In der Anlage des Leitfadens sind das novellierte Bundesdatenschutzgesetz und Muster beigef gt, die von den Kfz'Betrieben in der t glichen Praxis verwendet werden k nnen. Der Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollst ndigkeit und ersetzt keine berpr fung der Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten im konkreten Einzelfall.

Datenschutz Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken Ein Leitfaden nebst Muster für die tägliche Praxis Bonn, April 2010

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1 Datenschutz Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken Ein Leitfaden nebst Muster f r die t gliche Praxis Bonn, April 2010 2 Der nachfolgende Leitfaden soll Ihnen einen ersten berblick ber das novellierte Bundesdatenschutzgesetz unter besonderer Ber cksichtigung der Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten zu Zwecken der Vertragsabwicklung und der Werbung im Kfz'Gewerbe geben. Arbeitnehmerdatenschutz ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. In der Anlage des Leitfadens sind das novellierte Bundesdatenschutzgesetz und Muster beigef gt, die von den Kfz'Betrieben in der t glichen Praxis verwendet werden k nnen. Der Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollst ndigkeit und ersetzt keine berpr fung der Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten im konkreten Einzelfall.

2 Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen unter Ber cksichtigung der gesetzlichen Grundlagen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Eine Gew hr f r die Richtigkeit des Inhalts kann jedoch nicht bernommen werden. Bonn, Rechtsanwalt Ulrich Dilchert Rechtsanwalt Patrick Kaiser, 3 Inhaltsverzeichnis A Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)..5 B I. Begriffsbestimmungen, 3 II. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, 4 Absatz 1 III. Nutzung der Daten zur Durchf hrung des zugrunde liegenden IV. Nutzung der Daten ber den Vertragszweck hinaus, insbesondere f r Werbung, ohne Einwilligung des Kunden ..8 1. Werbung f r eigene Produkte des Kfz'Betriebs (Eigenwerbung)..8 2. Werbung f r 3. 4. Werbung im B2B' C I.

3 Gesetzestext 7 II. Werbung per III. Werbung per E' IV. Werbung per Telefon, Fax und 1. Werbung per Telefon gegen ber 2. Werbung per Telefon gegen ber 3. Keine Rufnummernunterdr 4. Anrufe zur Erf llung einer vertraglichen Nebenpflicht zul 5. Telefonische 6. Adressankauf / Zusammenarbeit mit 7. D Zusammenfassung: Wann ist eine Einwilligung erforderlich?..14 E Anforderungen an eine Einwilligungserkl rung des I. Form der Einwilligungserkl 1. Schriftlich erteilte 2. M ndlich erteilte 3. Online erkl rte 4. Allgemeine Gesch II. Inhalt der Einwilligungserkl 1. Opt'In Klauseln notwendig: Telefon, Fax, SMS, E' 2. Opt'Out Klausel zul ssig: III. Voraussetzungen nach IV. G ltigkeitsdauer der Einwilligungserkl V. Muster'Einwilligungserkl rungen des F 4G Pflichten der verantwortlichen Stelle.

4 17 I. Informationspflicht vor der Datenerhebung, 4 Abs. 3 II. Hinweis auf Recht zum Werbewiderspruch, 28 Abs. 4 III. Datensparsamkeit und L schungspflicht von Kundendaten ..18 IV. ffentliches Verfahrensverzeichnis, 4g H Rechte des I. Benachrichtigung, 33 II. Auskunftsrecht, 34 BDSG ..19 III. Berichtigung, L schung und Sperrung von Daten, 35 BDSG ..19 IV. Widerspruchsrecht des Kunden gegen Werbung, 28 Abs. 4 I Auftragsdatenverarbeitung, 11 J Datenschutz im I. Datensicherheit und die sog. 8 Gebote ..20 II. Datenschutzbeauftragter (DSB), 4 f 1. Wann ist ein DSB zu bestellen?..22 2. Wer darf zum DSB bestellt werden? ..22 3. K ndigungsschutz des innerbetrieblichen 4. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, 4 g 5. M gliche Folgen bei Nichtbestellung eines III.

5 Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis, 5 BDSG ..23 K I. Sanktionen nach dem BDSG ..24 II. Sanktionen nach dem III. Sanktionen nach dem TKG, Rufnummernunterdr ckung ..26 L 5 A Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Grundsatz: Zur Beurteilung, ob Kundendaten zu Zwecken der Werbung erhoben und genutzt werden d rfen, m ssen sowohl die Regelungen im BDSG als auch im UWG beachtet werden. Es ist zun chst zu ber cksichtigen, dass grunds tzlich der Kunde selbst Inhaber seiner Daten ist. Das BDSG regelt das Recht des Einzelnen, selbst dar ber zu bestimmen, wer von seinen pers nlichen Daten Kenntnis hat und wer sie nutzt. Das UWG sch tzt den Einzelnen vor Bel stigung, in Form eines Werbeanrufs.

6 Es beantwortet die Frage nach den Werbekan len, wie die Werbebotschaft bermittelt werden darf. B Bundesdatenschutzgesetz Das BDSG sch tzt nach 1 Absatz 1 BDSG das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Vereinfacht ausgedr ckt ist es das Recht, selbst dar ber zu bestimmen, wer von seinen pers nlichen Daten Kenntnis haben und sie nutzen darf. Die Regelungen des BDSG sind von Kfz'Betrieben grunds tzlich zu beachten, wenn diese personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Erhebung und Nutzung von Kundendaten BDSG UWG 6 I. Begriffsbestimmungen, 3 BDSG Personenbezogene Daten sind Einzelangaben ber pers nliche oder sachliche Verh ltnisse einer bestimmten oder bestimmbaren nat rlichen Person (Betroffener), 3 Absatz 1 BDSG.

7 - Pers nliche Verh ltnisse sind u. a. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangeh rigkeit, Beruf, Konfession, Krankheiten. - Sachliche Verh ltnisse sind u. a. Einkommen, Eigentumsverh ltnisse, Kfz'Typ, Kfz'Kennzeichen, Steuern, Versicherungen, Kontonummer. Erheben ist das Beschaffen von Daten ber den Betroffenen, 3 Absatz 3 BDSG. Verarbeiten ist das Speichern, Ver ndern, bermitteln, Sperren und L schen personenbezogener Daten, 3 Absatz 4 BDSG. - Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datentr ger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung. - Ver ndern ist das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten, - bermitteln ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass a) die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder b) der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft.

8 Dritter ist jede Person oder Stelle au erhalb der speichernden Stelle, mit Ausnahme des Betroffenen selbst und einem im Auftrag Das BDSG unterscheidet Erhebung Verarbeitung Nutzung Speichern Ver ndern bermitteln Sperren L schen 7f r andere Daten verarbeitende Stelle. Der Tatbestand des bermittelns ist auch bei der Ver ffentlichung der Daten gegeben, wie z. B. bei Einstellen personenbezogener Daten in das Internet. - Sperren das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschr nken. - L schen das Unkenntlich machen gespeicherter personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt. Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten f r sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen l sst.

9 Empf nger ist jede Person oder Stelle, die Daten erh lt. II. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, 4 Absatz 1 BDSG Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nach 4 Absatz 1 BDSG nur zul ssig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder das Gesetz es erlaubt. Es handelt sich um ein pr ventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Ma geblicher Zul ssigkeitstatbestand f r die Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Kfz'Bereich ist die Vorschrift des 28 BDSG. III. Nutzung der Daten zur Durchf hrung des zugrunde liegenden Vertrages Gem 28 Absatz 1 BDSG ist das Erheben, Speichern, Ver ndern oder bermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel f r die Erf llung eigener Gesch ftszwecke zul ssig, 1.

10 Wenn es f r die Begr ndung, Durchf hrung oder Beendigung eines rechtsge'sch ftlichen oder rechtsgesch fts hnlichen Schuldverh ltnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, ( ordnungsgem e Durchf hrung des Vertragsverh ltnisses, tats chliche Inanspruchnahme eines Garantieversprechen des Herstellers/ Importeurs), 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzw rdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung berwiegt (z. B. R ckrufaktionen), oder 3. wenn die Daten allgemein zug nglich sind oder die verantwortliche Stelle sie ver ffentlichen d rfte, es sei denn, dass das schutzw rdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegen ber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich berwiegt.


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