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DEINE, UNSERE VERBINDUNG. - vvs.de

MEINE, DEINE, UNSERE , DEINE, MEINE, DEINE, MEINE, DEINE, MEINE, DEINE, Bef rderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise 2017. UNSERE UNSERE UNSERE MEINE, DEINE, UNSERE verbindung . verbindung . verbindung . verbindung . UNSERE verbindung . UNSERE MEINE, DEINE, UNSERE : 1. August 2017 Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) 2 Bef rderungsbedingungen 11 Geltungsbereich ..16 12 Anspruch auf Bef rderung ..16 13 Von der Bef rderung ausgeschlossene 14 Verhalten der Fahrg ste ..18 15 Einnehmen der Pl tze, Benutzung der 1. 16 Bef rderungsentgelte, Fahrausweise und deren Verkauf ..11 17 12 18 Ung ltige Fahrausweise .. 13 19 Erh htes Bef rderungsentgelt.

DEINE, UNSERE VERBINDUNG. vvs.de Gemeinsame Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise 2017. f 7 Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)

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1 MEINE, DEINE, UNSERE , DEINE, MEINE, DEINE, MEINE, DEINE, MEINE, DEINE, Bef rderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise 2017. UNSERE UNSERE UNSERE MEINE, DEINE, UNSERE verbindung . verbindung . verbindung . verbindung . UNSERE verbindung . UNSERE MEINE, DEINE, UNSERE : 1. August 2017 Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) 2 Bef rderungsbedingungen 11 Geltungsbereich ..16 12 Anspruch auf Bef rderung ..16 13 Von der Bef rderung ausgeschlossene 14 Verhalten der Fahrg ste ..18 15 Einnehmen der Pl tze, Benutzung der 1. 16 Bef rderungsentgelte, Fahrausweise und deren Verkauf ..11 17 12 18 Ung ltige Fahrausweise .. 13 19 Erh htes Bef rderungsentgelt.

2 14 10 Erstattung von Bef 15 11 Mitnahme von Sachen .. 16 12 Mitnahme von 17 13 18 14 Haftung .. 18 15 Ausschluss von Ersatzanspr chen .. 19 16 Mobilit tsgarantie .. 19 17 Fahrgastrechte bes. Regelungen im Eisenbahnverkehr .. 20 18 Schlichtungsstelle .. 222 Tarifsystem .. 223 Fahrausweise .. Fahrausweise mit beschr nkter EinzelTickets .. 4er-Tickets .. Fahrausweise mit unbeschr nkter Fahrtenzahl (Zeittickets) .. Jahres- und MonatsTickets f r Jedermann .. FirmenTicket .. WochenTickets f r Jedermann .. Ausbildungs-Ticket .. Ausbildungs-Abo .. 34 3 Anschluss-StudiTicket .. Jahres- und MonatsTickets f r 9-Uhr-UmweltTicket .. Abo-Sofort .. 395 Zuschl ge f r die Benutzung der 1.

3 Klasse der DB .. 406 Bef rderung von schwerbehinderten Menschen .. 407 Bef rderung von Polizeibeamten .. 418 Hunde .. 419 Gep ck .. Erm igung f r Sonderangebote .. 4212 FeinstaubTicket .. 4213 SonderTicket Sch leraustausch .. 4214 KombiTickets .. 4215 Mitnahme von Fahrr dern .. 4216 G ltigkeit von Schienenfahrausweisender Deutschen Bahn 4517 Tarife im ein- und ausbrechenden Verkehr .. 4618 Sch nes-Wochenende-Ticket .. 4619 Baden-W 4610 MetropolTagesTicket Stuttgart .. 4611 CityTicket der DB AG .. 4612 City mobil der DB AG .. 4713 4714 4915 StadtTicket .. 49 Anhang 1: Verzeichnis der in den Gemeinschaftstarifeinbezogenen Linien und StreckenAnhang 2: Ortsverzeichnis zur Tarifzonen-EinteilungAnhang 3: Verzeichnis der AlternativwegeAnhang 4: Bedingungen zur Ausgabe von online ausgeg.

4 VVS-TicketsAnhang 5: Abo-BedingungenAnhang 6: FirmenTicket-Abo-BedingungenAnhang 7: Abo-Bedingungen f r das Angebot Ausbildungs-AboAnhang 8: VVS-Preise ab 9: Tarifzonen-Einteilung f r den VVS-Gemeinschaftstarif 4 nderungen und Erg nzungenNummerder Be-richtigungg ltigabKurzer InhaltBerichtigtamdurch 5 Vorwort1 Der vorliegende Teil enth ltim Teil A die Gemeinsamen Bef rderungsbedingungen,im Teil B die Tarifbestimmungen und Fahrpreise,im Teil C die Sonderregelungen2 Rechtsbeziehungen, die sich aus der Bef rderung ergeben, kommen nur mit demjenigen Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel benutzt Der vorliegende Tarif ist vom Ministerium f r Verkehr Baden-W rttemberg, von den Regierungspr sidien Stuttgart und T bingen sowie von den Landrats mtern Calw, Enz-Kreis und G ppingen :Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)Roteb hlstra e 12170178 StuttgartTel.

5 : 0711 6606-0 Fax: 0711 6606-2400E-Mail: : 1. August 2017 nderungen vorbehalten. 6 A. Gemeinsame Bef rderungsbedingungen 1 GeltungsbereichDie Bef rderungsbedingungen gelten f r die im Verkehrs- und Tarif-verbund Stuttgart (VVS) kooperierenden Verkehrsunternehmen auf denin Anhang 1 festgelegten Linien und Strecken. Der Abschluss des Bef rderungsvertrages erfolgt mit dem Verkehrs-unternehmen, dessen Fahrzeug der Fahrgast betritt. Soweit das Fahr-zeug im Auftragsverkehr f hrt, ist der Auftraggeber Vertragspartner. 2 Anspruch auf Bef rderung(1) Anspruch auf Bef rderung besteht, den Vorschriften des f r den jeweiligen Verkehr geltendenGesetzes (Personenbef rderungsgesetz und Allgemeines Eisen-bahngesetz und den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften (Verordnung ber die Allgemeinen Bef rde-rungsbedingungen f r den Stra enbahn- und Omnibusverkehrsowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen oder die Eisen-bahn-Verkehrsordnung))

6 Eine Bef rderungspflicht gegeben ist, geltenden Bef rderungsbedingungen, den beh rdlichen Anordnungen und den sonstigen allgemeinen Anordnungen der Verkehrsunternehmen entsprochen wird, Bef rderung mit den regelm igen Bef rderungsmitteln m glich ist und Bef rderung nicht durch Umst nde verhindert wird, welche die Unternehmen nicht abwenden konnten und deren Auswir-kungen sie auch nicht abzuhelfen vermochten. (2) Sachen werden nur nach Ma gabe des 11 und Tiere nur nach Ma gabe des 12 bef rdert. 7 3 Von der Bef rderung ausgeschlossene Personen(1) Personen, die eine Gefahr f r die Sicherheit oder Ordnung desBetriebes oder f r die Fahrg ste darstellen oder den Anordnungendes Betriebspersonals nicht Folge leisten, sind von der Bef rde-rung ausgeschlossen.

7 Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere , die unter dem Einfluss alkoholischer Getr nke oder anderer berauschender Mittel stehen, mit ansteckenden Krankheiten, soweit die Gef hrdunganderer nicht ausgeschlossen ist, mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es seidenn, dass sie zum F hren von Waffen berechtigt sind,(2) Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitungvon Personen bef rdert, die mindestens das 6. Lebensjahr vollen-det schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres k nnen von der Bef rderung ausgeschlossen werden, sofern sienicht von einer Person nach Satz 1 begleitet Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unber hrt.(3) Der Ausschluss von der Bef rderung erfolgt in der Regel durch dasBetriebspersonal.

8 Betriebspersonal im Sinne dieser Bef rderungs-bedingungen sind alle von dem Unternehmen zur Erf llung seinerAufgaben beauftragten Personen. Diese ben auch das Hausrechtf r das Verkehrsunternehmen aus. Auf Aufforderung des Betriebspersonals sind nicht nur das Fahr-zeug, sondern auch die Betriebsanlagen zu verlassen. 8 4 Verhalten der Fahrg ste(1) Fahrg ste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die R cksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.(2) Fahrg sten ist insbesondere untersagt,01. sich w hrend der Fahrt mit dem Fahrzeugf hrer zu unterhalten,02. die T ren w hrend der Fahrt eigenm chtig zu ffnen,03.

9 Gegenst nde aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen,04. w hrend der Fahrt auf- oder abzuspringen,05. F e auf den Sitzen abzulegen oder aufzustellen,06. ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,07. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen und Fahrzeuge, insbesondere der Durchg nge und der Ein- und Ausstiege, z. B. durch sperrige Gegenst nde, zu beeintr chtigen, 08. Fahrzeuge oder Betriebsanlagen zu betreten, die nicht zurBenutzung freigegeben sind,09. nicht f r den Fahrgast zur Benutzung dienende Betriebseinrich-tungen zu ffnen oder zu bet tigen,10. in Fahrzeugen oder auf den Betriebsanlagen Fahrr der, Roll-bretter, Inlineskates, Rollschuhe oder vergleichbare Fortbewe-gungsmittel zu benutzen,11. in Fahrzeugen, in unterirdischen Stationen und au erhalb derbesonders gekennzeichneten Bereiche oberirdischer Stationenzu rauchen (Verbot gilt auch f r E-Zigaretten), Z gen auf den Strecken Dettenhausen B blingen, N r-tingen Neuffen, (Feuerbach ) Korntal Weissach und Schorn-dorf Rudersberg sowie in S-Bahnen, Stadtbahnen und Bus-sen alkoholische Getr nke zu konsumieren, 13.

10 Tonwiedergabeger te oder Tonrundfunkempf nger zu benut-zen oder Tonwiedergabeger te mit Kopfh rer zu benutzen,wenn andere dadurch bel stigt werden,14. ohne Erlaubnis des Verkehrsunternehmens zu musizieren,15. in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen Waren, Dienst-leistungen oder Sammlungen ohne Erlaubnis des Verkehrs-unternehmens anzubieten bzw. durchzuf hren, 9 16. zu betteln,17. Fahrr der mitzunehmen, deren Mitnahme ausgeschlossen ist,sowie Fahrr der in Fahrzeugen oder zu den Zeiten mitzuneh-men, in denen die Fahrradmitnahme ausgeschlossen ist.(3) Die Fahrg ste d rfen die Fahrzeuge nur an den Haltestellen betre-ten oder verlassen; Ausnahmen bed rfen der Zustimmung desBetriebspersonals. Soweit besonders gekennzeichnete Eing ngeoder Ausg nge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Ver-lassen der Fahrzeuge zu benutzen.


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