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Deutscher Bundestag Drucksache 18/11207

Deutscher BundestagDrucksache18/1120718. ungsantragder Abgeordneten der Abgeordneten Birgit W llert, Sabine Zimmermann(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/10186, 18/11205 Entwurf eines Gesetzes zur St rkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung(Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG)Der Bundestag wolle beschlie Deutsche Bundestag stellt fest:Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Egotherapeu-ten, Logop dinnen und Logop den sowie Podologinnen und Podologen brauchen einebessere Verg tung ihrer Arbeit.

Drucksache 18/11207 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ändern soll. Lediglich die bestehenden Modellversuche, die gute Ergebnisse brachten, sollen verlängert werden.

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1 Deutscher BundestagDrucksache18/1120718. ungsantragder Abgeordneten der Abgeordneten Birgit W llert, Sabine Zimmermann(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/10186, 18/11205 Entwurf eines Gesetzes zur St rkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung(Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG)Der Bundestag wolle beschlie Deutsche Bundestag stellt fest:Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Egotherapeu-ten, Logop dinnen und Logop den sowie Podologinnen und Podologen brauchen einebessere Verg tung ihrer Arbeit.

2 Ihre Bedeutung in der Gesundheitsversorgung nimmtzu und muss entsprechend gew rdigt werden. Dies ist seit Jahren bekannt, doch au erSonntagsreden hat die Bundesregierung wenig auf den Weg Deutsche Bundestag begr t, dass mit dem Wegfall der Grundlohnsummenbin-dung ein erster Schritt in diese Richtung gegangen wird. Er kritisiert allerdings dieBegrenzung auf drei Jahre. Denn so steht Stillstand zu bef rchten. Die Kostentr gerk nnten versuchen, w hrend dieser drei Jahre m glichst wenig zu ver ndern. ImSchutz der Grundlohnsummenbindung k nnte die Verg tung auf kaum ver ndertemNiveau festgeschrieben werden. Ein deutlicheres Signal des Gesetzgebers w re n tiggewesen: auf eine Befristung zu verzichten oder Anhebungen selbst zur St rkung der Heilmittelberufe ist die sogenannte Blanko-Verordnung, aufder rztlicherseits nur die Diagnose vermerkt wird und die Heilmittelerbringenden Ent-scheidungskompetenz ber die Art und Dauer der Behandlung haben.

3 Denn ihre Kom-petenzen in der Wahl der Therapie werden bislang missachtet. Schon lange h tte denFachleuten f r diese Therapien dieser Entscheidungsspielraum gegeben werden m s-sen. Stattdessen liegt er immer noch in rein rztlicher Verantwortung. F r die Versor-gung w re mehr Kooperation von rztinnen und rzten und Heilmittelerbringendengut f r die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das sehen auch viele rztinnenund rzte vor Ort so. Es ist durchaus blich, dass sie bei den Heilmittelerbringendennachfragen, welche Therapie sie konkret anraten w rden. Entt uschend ist, dass sichdaran grunds tzlich nach dem Willen der Bundesregierung auch bis auf weiteres nichtsDrucksache18/11207 2 Deutscher Bundestag 18.

4 Wahlperiode ndern soll. Lediglich die bestehenden Modellversuche, die gute Ergebnisse brachten,sollen verl ngert werden. Hier w re ein mutigerer Gesetzentwurf der direkte Versorgung der Versicherten durch Heilmittelerbringende ganz ohne rzt-liche Verordnung w re ein zeitgem es Thema f r gr ere evaluierte wird mit dem Gesetzentwurf berhaupt nicht aufgegriffen. Deutschland bleibthier hinter anderen Staaten zur ck, in Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Gro -britannien und in Australien ist dies bereits Teil der Regelversorgung (vgl. Antwortder Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestags- Drucksache 18/6974, Direktzugang zur Physiotherapie ).

5 F r die Gruppe der Not rztinnen und Not rzte soll mit einem nderungsantrag zu die-sem Gesetzentwurf eine Sonderregelung geschaffen werden. Es wurde gerichtlich fest-gestellt, dass Honorarvertr ge eine Scheinselbstst ndigkeit begr nden k nnen. DieseArbeit w re dann wie jede abh ngige Besch ftigung beitragspflichtig in der Sozialver-sicherung und au erdem k men das Arbeitszeitgesetz und arbeitnehmerspezifischeRegelungen zur Anwendung. Diese Gleichbehandlung der Erwerbst tigen soll nunaufgehoben werden mit der Begr ndung, Not rztinnen und - rzte gingen einer demGemeinwohl n tzlichen Bet tigung nach. Es w re ein Dammbruch, wenn einzelne Be-rufsgruppen aus der Sozialversicherungspflicht ausgenommen w rden.

6 Nutzen einerT tigkeit f r das Gemeinwohl kann nicht die Begr ndung f r Beitragsfreiheit in derSozialversicherung sein. F r alle Besch ftigten m ssen die gleichen verbindlichen ge-setzlichen Regeln gelten, wann Sozialversicherungspflicht oder -freiheit eintritt. Au- erdem w ren auch viele andere Berufe, insbesondere das brige Rettungsdienstper-sonal und Feuerwehrpersonal, sowie andere Gesundheitsberufe oder soziale Berufeund weitere von der Sozialversicherungspflicht der Abschaffung der Sozialversicherungspflicht auch die Pflicht zur Einhaltungdes Arbeitszeitgesetzes zu umgehen, ist verantwortungslos. Dem Gemeinwohl ist miteiner starken Solidargemeinschaft, insbesondere in der Sozialversicherung, die alleeinbezieht, gedient und nicht mit Anreizen, die eigene Gesundheit zugunsten eines h -heren Einkommens zu gef hrden und damit auch das Wohl der Patientinnen und Pati-enten aufs Spiel zu Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,einen Gesetzentwurf vorzulegen, uma)auf die Befristung des Wegfalls der Grundlohnsummenbindung zu verzichten,b)die Modellversuche zur Blanko-Verordnung in die Regelversorgung zu berf h-ren,c)zu evaluierende Modellversuche zum Direktzugang zu Heilmittelerbringendenaufzulegend)

7 Sowie auf die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Sozialversicherung f r Not rz-tinnen und Not rzte zu , den 14. Februar 2017Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und FraktionSatz: Print, Web, Software GmbH, Mainzer Stra e 116, 66121 Saarbr cken, : Printsystem GmbH, Schafw sche 1-3, 71296 Heimsheim, : Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 K ln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, ISSN 0722-8333


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