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Deutscher Bundestag Drucksache 19/27424

Deutscher Bundestag Drucksache 19/27424 . 19. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags A. Problem und Ziel Das geltende Kaufvertragsrecht des B rgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beruht zu gro en Teilen auf der Richtlinie 1999/44/EG des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg terkaufs und der Garantien f r Verbrauchsg ter (ABl. L 171 vom , S. 12), die durch die Richtlinie 2011/83/EU (ABl.)

durch den Verkäufer noch auf einem Mangel in der vom Verkäufer übergebenen Anleitung beruht. (5) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vertraglich ge-schuldete Sache liefert.“ 2. § 439 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/27424 . 19. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags A. Problem und Ziel Das geltende Kaufvertragsrecht des B rgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beruht zu gro en Teilen auf der Richtlinie 1999/44/EG des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg terkaufs und der Garantien f r Verbrauchsg ter (ABl. L 171 vom , S. 12), die durch die Richtlinie 2011/83/EU (ABl.)

2 L 304 vom , S. 64) ge ndert worden ist (Verbrauchsg terkaufrichtlinie, VGKR). Diese Richtlinie wird durch die Richtlinie (EU) 2019/771 des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 ber bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur n- derung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG (ABl. L 136 vom , S. 28; L 305. vom , S. 66) (Warenkaufrichtlinie, WKRL) mit Wirkung zum 1. Ja- nuar 2022 ersetzt. Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, zum ordnungsgem en Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig f r ein hohes Verbraucher- schutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften, insbesondere ber be- stimmte Anforderungen an Kaufvertr ge zwischen Unternehmern und Verbrau- chern ber Sachen mit digitalen Elementen, festgelegt werden.

3 Die Warenkauf- richtlinie gibt vor, dass sie bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen und auf Vertr ge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, anzuwenden ist. B. L sung Zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie sind die kaufvertragsrechtlichen Vor- schriften des B rgerlichen Gesetzbuchs anzupassen. Dazu geh ren unter anderem eine Neudefinition des Begriffs der Sachmangelfreiheit, die Einf hrung einer Ak- tualisierungsverpflichtung f r Sachen mit digitalen Elementen, die Einf hrung von Regelungen f r den Kauf von Sachen mit dauerhafter Bereitstellung von di- gitalen Elementen und die Verl ngerung der Beweislastumkehr im Hinblick auf M ngel auf ein Jahr.

4 Drucksache 19/27424 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode C. Alternativen Es bestehen keine Alternativen zu den vorgeschlagenen Regelungen. D. Haushaltsausgaben ohne Erf llungsaufwand Keine. E. Erf llungsaufwand Erf llungsaufwand f r B rgerinnen und B rger F r die B rgerinnen und B rger ergibt sich ein zus tzlicher j hrlicher Zeitauf- wand durch Vereinbarungen ber negative Abweichungen von den objektiven Be- schaffenheitsanforderungen im Umfang von 196 667 Stunden. Ein Sachaufwand wird nicht begr ndet, ge ndert oder reduziert. Erf llungsaufwand f r die Wirtschaft Durch das Erfordernis der Anpassung der bisher genutzten Allgemeinen Ge- sch ftsbedingungen (AGB) und Garantierkl rungen an die neue Gesetzeslage ent- steht dem Handel ein einmaliger Umstellungsaufwand von 14 437 Tausend Euro.

5 Davon entfallen 2 441 Tausend Euro auf die Einf hrung oder Anpassung digitaler Prozessabl ufe. Der Rest des einmaligen Aufwands f llt durch die Anpassung von Organisationsstrukturen an. Durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates entsteht dem Handel zu- dem ein j hrlicher Erf llungsaufwand von 137 775 Tausend Euro. F r die Vorbereitung und den Abschluss von Vereinbarungen ber negative Ab- weichungen von den objektiven Beschaffenheitsanforderungen entsteht dem Han- del ein j hrlicher Erf llungsaufwand von 12 665 Tausend Euro. Die Pflicht zur Abfassung der Garantieerkl rung in Textform resultiert in einem j hrlichen Erf llungsaufwand von 367 Tausend Euro.

6 Der Erf llungsaufwand beruht auf einer 1:1-Umsetzung von Unionsrecht und ist daher nicht relevant im Sinne der One in, one out -Regelung der Bundesregie- rung. Davon B rokratiekosten aus Informationspflichten Von dem j hrlichen Erf llungsaufwand f r die Wirtschaft entfallen 13 000 Tau- send Euro auf B rokratiekosten aus drei Informationspflichten. Erf llungsaufwand der Verwaltung Keiner. Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/27424 . F. Weitere Kosten Durch die mit der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie ins deutsche Recht verbun- denen St rkung der Verbraucherrechte, etwa durch die Einf hrung einer gesetzli- chen Aktualisierungsverpflichtung und die Verl ngerung der Beweislastumkehr, k nnte k nftig eine erh hte Anzahl an Gew hrleistungsf llen auftreten.

7 Weitere Kosten einschlie lich Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/27424 . BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Berlin, 09. M rz 2021. DIE BUNDESKANZLERIN. An den Pr sidenten des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Wolfgang Sch uble Platz der Republik 1. 11011 Berlin Sehr geehrter Herr Pr sident, hiermit bersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags mit Begr ndung und Vorblatt (Anlage 1).

8 Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuf hren. Federf hrend ist das Bundesministerium der Justiz und f r Verbraucherschutz. Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem 6 Absatz 1 NKRG. ist als Anlage 2 beigef gt. Der Gesetzentwurf ist dem Bundesrat am 12. Februar 2021 als besonders eilbed rftig zugeleitet worden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverz glich nach- gereicht. Mit freundlichen Gr en Dr. Angela Merkel Deutscher Bundestag 19.

9 Wahlperiode 7 Drucksache 19/27424 . Anlage 1. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags1. Vom .. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1. nderung des B rgerlichen Gesetzbuchs Das B rgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909;. 2003 I S. 738), das zuletzt durch [Artikel 1 des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie ber bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen; Bundes- ratsdrucksache 60/21] ge ndert worden ist, wird wie folgt ge ndert: 1.

10 434 wird wie folgt gefasst: 434. Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachm ngeln, wenn sie bei Gefahr bergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie 1. die vereinbarte Beschaffenheit hat, 2. sich f r die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und 3. mit dem vereinbarten Zubeh r und den vereinbarten Anleitungen, einschlie lich Montage- und Instal- lationsanleitungen, bergeben wird. Zu der Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 1 geh ren Art, Menge, Qualit t, Funktionalit t, Kompatibilit t, Interoperabilit t und sonstige Merkmale der Sache, f r die die Parteien Anforderungen vereinbart haben.


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