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Deutscher Bundestag Drucksache 20/1144

Deutscher Bundestag Drucksache 20/1144 . 20. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses f r Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss). zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP. Drucksache 20/1024 . Entwurf eines Gesetzes zur nderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einf hrung von F llstandsvorgaben f r Gasspeicheranlagen A. Problem Einf hrung von F llstandsvorgaben f r Gasspeicheranlagen durch eine nderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch eine Kombination von F llstandsvorgaben und Bereitstellungsmechanismen f r ungenutzte Kapazit ten sowie die Ausschreibung von strategischen Optionen (Strategic Storage Based Options) zur marktbasierten Bef llung von Speicherka . pazit ten. B. L sung Annahme des Gesetzentwurfs in ge nderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN, FDP und DIE LINKE.

Szenario von nahezu identischen Einkaufs- und Verkaufspreisen relevant. In die-sem Fall würden keine Kosten beim Marktgebietsverantwortlichen entstehen und es würde keine Umlage erfolgen. Für die nächsten Monate sind die Terminpreise für Gas auf einem nahezu konstanten Niveau. Somit wird dieses Szenario von den Marktteilnehmern derzeit ...

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 20/1144 . 20. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses f r Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss). zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP. Drucksache 20/1024 . Entwurf eines Gesetzes zur nderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einf hrung von F llstandsvorgaben f r Gasspeicheranlagen A. Problem Einf hrung von F llstandsvorgaben f r Gasspeicheranlagen durch eine nderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch eine Kombination von F llstandsvorgaben und Bereitstellungsmechanismen f r ungenutzte Kapazit ten sowie die Ausschreibung von strategischen Optionen (Strategic Storage Based Options) zur marktbasierten Bef llung von Speicherka . pazit ten. B. L sung Annahme des Gesetzentwurfs in ge nderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN, FDP und DIE LINKE.

2 Bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und AfD. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erf llungsaufwand Es entstehen keine weiteren unmittelbaren Haushaltsausgaben ohne Erf llungs . aufwand f r L nder und Kommunen. Aufgrund der Neuregelungen des Energie . wirtschaftsgesetzes (EnWG) entstehen f r die Bundesnetzagentur j hrliche Kos . ten in H he von insgesamt Euro. Davon entfallen auf die Personalkos . ten f r die Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt Euro, Sachein . zelkosten entstehen in H he von Euro sowie Gemeinkosten in H he von Euro. Nach den Ergebnissen zur Ermittlung und Darstellung des Erf l . lungsaufwands sind f r die Wahrnehmung der Fach- und Querschnittsaufgaben Drucksache 20/1144 2 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode insgesamt sieben Planstellen (5 hD, 2 gD) erforderlich; die Personal- und Sach.

3 Kosten f r den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag enthalten. Die Kosten wurden auf Grundlage des Rundschreibens f r Wirtschaftlichkeitsunter . suchungen und Kostenberechnungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Mai 2021 (Gz.: II A 3 H 1012-10/07/0001 :023) ermittelt. Im Bereich der Bundesverwaltung entsteht zus tzlicher j hrlicher Verwaltungsauf . wand auf Seiten der Bundesnetzagentur als zust ndiger Regulierungsbeh rde. Durch die neuen Regelungen in Teil 3a des EnWG erh lt die Bundesnetzagentur zus tzliche Aufgaben im Bereich der Versorgungssicherheit. Dies wird schon durch 35a EnWG deutlich, der vorsieht, dass der Marktgebietsverantwortliche nur mit Zustimmung des Bundesministeriums f r Wirtschaft und Klimaschutz und der Bundesnetzagentur Aufgaben wahrnehmen darf. Dar ber hinaus werden nach 35b Absatz 4 EnWG-E der Bundesnetzagentur Daten der Betreiber von Gasspeicheranlagen gemeldet.

4 Ebenso kommen auf die Bundesnetzagentur als Regulierungsbeh rde neue Aufgaben im Bereich der 35c, 35d und 35e EnWG. zu, die komplexe Abw gungs- und Ermessensentscheidungen mit sich bringen. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenm ig im Einzelplan 09 ausgeglichen werden. E. Erf llungsaufwand Erf llungsaufwand f r B rgerinnen und B rger Die Umlage nach 35e wird im Ergebnis von allen Endverbrauchern getragen. Die genaue H he der Umlage und somit auch der finanziellen Belastung der End . verbraucher h ngt von einer Vielzahl komplexer, unterschiedlicher Parameter ab. So kann es je nach Entwicklung der Marktpreise zu einer Steigerung der Kosten . belastung zu bestimmten Perioden kommen, w hrend in anderen Perioden infolge etwaiger Erl se mit einer Senkung der Kostenbelastung zu rechnen sein k nnte. Eine Einzelbetrachtung dieser Elemente ist fachlich nicht sinnvoll; vielmehr hat eine Gesamtbetrachtung zu erfolgen, zumal die Auswirkungen dieses Gesetzes im besonderen Ma e der Marktentwicklung unterliegen.

5 Das Bundesministerium f r Wirtschaft und Klimaschutz pr ft Ma nahmen, die an anderen Stellen zu einer Kostenentlastung f hren k nnen. Erf llungsaufwand f r die Wirtschaft Die f r die Wirtschaft entstehenden Kosten h ngen von einer Vielzahl unter . schiedlicher Parameter ab. Angesichts des volatilen Marktumfelds k nnen die Kosten, die infolge der Einf hrung von F llstandsvorgaben und der zur Bef llung erforderlichen Ma nahmen entstehen, nicht genau beziffert werden. Das Bundes . ministerium f r Wirtschaft und Klimaschutz pr ft Ma nahmen, die an anderen Stellen zu einer Kostenentlastung f hren k nnen. Kosten des Marktgebietsverantwortlichen Mit diesem Gesetzentwurf werden dem Marktgebietsverantwortlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Sicherstellung der Versorgungssi . cherheit mit Gas zugewiesen, die insbesondere in 35c EnWG sowie im Rahmen der Mitwirkung an Entscheidungen nach 35d EnWG zum Ausdruck kommen.

6 Im Zusammenhang mit der Koordinierung der Ausschreibungsverfahren der Stra . tegic Based Options (SSBOs) kann der Marktgebietsverantwortliche grunds tz . lich auf erprobte Prozesse aufsetzen, muss diese jedoch an den besonderen Cha . rakter der SSBOs anpassen. Dem Marktgebietsverantwortlichem entsteht zudem Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode 3 Drucksache 20/1144 . Aufwand im Zusammenhang mit der Auswertung und Aufbereitung der Informa . tionen, die ihm die Speichernutzer nach 35b Absatz 4 EnWG bermitteln, sowie im Zusammenhang mit der Speicherbewirtschaftung. Dar ber hinaus sind ein Monitoring der Speicherf llst nde und die Abstimmung mit den Beh rden sowie die Einf hrung und die Ermittlung, Abgrenzung und Abrechnung einer neuen Umlage erforderlich. In diesem Zusammenhang entstehen dem Marktgebietsver . antwortlichen Personal- und Sachkosten in H he von rund Euro j hrlich.

7 Diese teilen sich auf in Personalkosten in H he von rund Euro j hrlich und Kosten f r neue Sachmittel in H he von rund Euro j hrlich. Daneben entstehen dem Marktgebietsverantwortlichen Kosten im Zusammen . hang mit der Bezuschlagung der SSBOs und der Beschaffung physischen Gases sowie der erforderlichenfalls anfallenden Buchung von Speicherkapazit ten im Zusammenhang mit 35c EnWG. a) Kosten der Strategic Storage Based Options Die Kosten f r die Ausschreibung der Gas-Optionen nach 35c EnWG fallen beim Marktgebietsverantwortlichen an. Der Marktgebietsverantwortliche kann diese im Wege einer Umlage nach 35e EnWG umlegen. Die Strategic Storage Based Options sind Gas-Optionen, die der Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Gas dienen. Pr gend ist daher in erster Linie der sogenannte Leistungspreis, der gewisserma en die Optionspr mie (Hedging-Ri.

8 Siko, Kapitalzins) darstellt und die entsprechenden Speicherentgelte mitber ck . sichtigt. Erg nzend ist zu ber cksichtigen, dass bei SSBOs das Volumen der Aus . schreibung im Vordergrund steht, da sie ein Versorgungssicherheitsprodukt sind. Ein anderer Einflussfaktor ist die Dauer der Vorhaltung, der sogenannte Leis . tungszeitraum. Ebenfalls zu ber cksichtigen ist die Ausgestaltung des Arbeits . preises: fixer Arbeitspreis oder indizierter Arbeitspreis. Im Fall des tats chlichen Abrufs f llt der sogenannte Arbeitspreis an. Die H he der Kosten h ngt vom Ver . h ltnis des Marktpreises im Knappheitsfall und des Arbeitspreises der SSBOs aus der Ausschreibung ab. Hier ist anzunehmen, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Preis zum Freigabezeitpunkt niedriger ist als zum Beschaffungszeitpunkt. Beispielhaft soll folgendes szenario betrachtet werden: Der Marktgebietsverantwortliche kontrahiert langfristige SSBOs, die ein Arbeits.

9 Gasvolumen von 20 Prozent bis 30 Prozent des Gesamtvolumens abdecken, der Markt bef llt die Speicher bis auf 60 Prozent des Arbeitsgasvolumens. Dar ber hinaus beschafft der Marktgebietsverantwortliche die zu einem F llstand von 80 Prozent des Arbeitsgasvolumens fehlenden 20 Prozent per kurzfristige SSBOs-Ausschreibungen. Es erfolgt kein R ckgriff auf die Mengen, sodass nur der Leistungspreis, nicht aber der Arbeitspreis anf llt: Leistungspreise der langfristigen SSBOs: Kosten: 50 bis 75 Millionen Euro. Kurzfristige SSBOs-Ausschreibung: Kosten f r den Leistungspreis in H he von rund Euro/10 MW f r rund 55 GW: 275 Millionen Euro. In einer angespannten Marktsituation (volatile Preise; starkes Gef lle zwischen Angebot und Nachfrage) d rften die Kosten h her ausfallen. Dies ist jedoch im besonderen Ma e beeinflusst von Einzelfallparametern, die hier nicht weiter be.

10 Trachtet werden k nnen. b) Kosten des Erwerbs von Gas durch den Marktgebietsverantwortlichen Der Erwerb physischen Gases durch den Marktgebietsverantwortlichen selbst ist ein szenario , das insbesondere der Schlie ung etwaiger L cken zwischen tats ch . lichem F llstand nach dem Marktergebnis und der F llstandsvorgabe dient und Drucksache 20/1144 4 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode daher eher nachrangig zum Tragen kommen soll, wenn die SSBOs nicht ausrei . chen. Kostenfaktor ist in einem solchen Fall neben dem Beschaffungsvolumen insbe . sondere die Ausgestaltung des Verh ltnisses von Einkaufspreis zum Verkaufs . preis. In der Regel tr gt die Annahme, dass der Preis des Gases zum Erwerbszeit . punkt im Sommer niedriger ist als im Verkaufszeitpunkt im Winter (hier regel . m ig Zeitpunkte besonderer Knappheit). Aufgrund der volatilen Natur der Ener.


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