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Deutscher Bundestag Drucksache 20/1411

Deutscher Bundestag Drucksache 20/1411 . 20. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages f r Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). A. Problem und Ziel Kinder sind immer dann im Bezug von leistungen nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II), dem Zw lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). oder dem 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), wenn ihre Eltern kein aus- reichendes Einkommen f r die gesamte Familie erzielen. Das kann die Chancen der Kinder zur gesellschaftlichen teilhabe , zur teilhabe an Bildung und am Aus- bildungs- und Arbeitsmarkt mindern und zu Armut f hren.

samtfallzahl von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (im Jahr 2018 insge-samt 464), aus der sich der von der Änderung betroffene Personenkreis nicht nä-her ermitteln lässt, auch für die Träger der Kriegsopferfürsorge. Die zu erwarten-den Mehrausgaben bei der deutschen Rentenversicherung sind ebenfalls nicht be-zifferbar.

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  Teilhabe, Leistungen, Leistungen zur teilhabe

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 20/1411 . 20. Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages f r Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). A. Problem und Ziel Kinder sind immer dann im Bezug von leistungen nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch (SGB II), dem Zw lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). oder dem 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), wenn ihre Eltern kein aus- reichendes Einkommen f r die gesamte Familie erzielen. Das kann die Chancen der Kinder zur gesellschaftlichen teilhabe , zur teilhabe an Bildung und am Aus- bildungs- und Arbeitsmarkt mindern und zu Armut f hren.

2 Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, B NDNIS 90/DIE GR NEN und FDP f r die 20. Legislaturpe- riode ist deshalb das Ziel festgelegt, mit der Kindergrundsicherung bessere Chan- cen f r Kinder und Jugendliche zu schaffen. Bis zur Einf hrung der Kindergrund- sicherung soll ein Sofortzuschlag die Kinder erg nzend unterst tzen. Zudem soll durch die erneute Gew hrung einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zus tzlicher fi- nanzieller Handlungsspielraum als Erg nzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende zus tzliche oder erh hte Ausgaben zu finanzieren. Die Stichtagsregelungen in 12e Absatz 3 Nummer 4 und 12l Nummer 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind zu eng bemessen.

3 Der Stichtag in den Regelungen muss daher vom 1. Juli 2021 auf den 1. Juli 2023 verschoben werden. F r die Berechnung des bergangsgeldes w hrend des Bezuges von leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben wird gem 68 des Neunten Buches Sozialgesetz- buch (SGB IX) ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das abh ngig von der Qualifikation und einem entsprechenden Prozentsatz der Bezugsgr e nach 18. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) bestimmt wird. Durch die Erh - hung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro l ge ein fiktives Ar- beitsentgelt der Qualifikationsgruppe 4 ohne gesetzliche Anpassung unterhalb des Mindestlohns. Drucksache 20/1411 2 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode B. L sung Einf hrung eines Sofortzuschlages f r von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII, BVG und AsylbLG, die leistungen nach den f r Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder f r die die Eltern Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten.

4 Erwachsene Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG erhalten eine einmalige finanzielle Unterst tzung in H he von 100 Euro je Person. Durch eine Anpassung des 68 SGB IX wird sichergestellt, dass die Erh hung des Mindestlohns bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifika- tionsgruppe 4 ber cksichtigt wird. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erf llungsaufwand In der Grundsicherung f r Arbeitsuchende nach dem SGB II sollen rund 2 Milli- onen unverheiratete Kinder unter 25 Jahren den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat erhalten. Demzufolge fallen pro Jahr Mehrausgaben in H he von rund 480 Millionen Euro an, die vom Bund getragen werden. Im Jahr 2022 betragen die Mehrausgaben aufgrund der Einf hrung zum 1.

5 Juli 2022 rund 240 Millionen Euro. Im Bereich des Dritten Kapitels des SGB XII liegen die Mehrausgaben f r den Sofortzuschlag, die von den L ndern und Kommunen zu tragen sind, bei rund 6. Millionen Euro pro Jahr. Im Jahr 2022 liegen die Mehrausgaben bei rund 3 Mil- lionen Euro. Durch den Sofortzuschlag in H he von 20 Euro pro Monat ergeben sich im Be- reich des AsylbLG Mehrausgaben in H he von rund 33 Millionen Euro pro Jahr. F r das Jahr 2022 fallen dementsprechend Mehrausgaben von rund 16,5 Millio- nen Euro an. Die Mehrausgaben werden von den L ndern und Kommunen getra- gen. Im Bereich des Sozialen Entsch digungsrechts erhalten sch tzungsweise 500. Kinder den Sofortzuschlag. Dadurch ergeben sich Mehrausgaben in H he von 120 000 Euro pro Jahr.

6 F r das Jahr 2022 fallen 60 000 Euro an. Rund 48 Prozent der Kosten entfallen auf die L nder und rund 52 Prozent auf den Bund. Die Mehr- ausgaben des Bundes werden aus den geltenden Finanzplanans tzen finanziert. Durch den Sofortzuschlag, der beim Kinderzuschlag nach dem BKGG in Form der Erh hung des H chstbetrags des Kinderzuschlags um 20 Euro gew hrt wird, entstehen Mehrausgaben von rund 181 Millionen Euro pro Jahr. F r das Jahr 2022. ergeben sich bei Einf hrung zum 1. Juli 2022 dementsprechend Mehrausgaben in H he von 90,5 Millionen Euro. F r rund 12 000 Familien, die neu den Kinderzu- schlag beziehen, und f r etwa 30 000 Kinder zus tzlich, die die Leistung erhalten, kommen im Jahr 2023 rund 50,5 Millionen Euro und im Jahr 2022 rund 25,5 Mil- lionen Euro an Mehrausgaben hinzu.

7 Die Mehrausgaben werden vom Bund ge- tragen und sind in den Haushaltsans tzen des Einzelplans 17 eingeplant. Im Wohngeld kann es insoweit zu nicht quantifizierbaren Mehrausgaben kommen, Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode 3 Drucksache 20/1411 . die je zur H lfte von Bund und L ndern getragen werden. Die Mehrausgaben des Bundes werden aus den geltenden Finanzplanans tzen finanziert. Durch die Einmalzahlung entstehen Mehrausgaben f r leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beim Bund in H he von rund 330 Milli- onen Euro im Jahr 2022. Die einmalige Zahlung von 100 Euro f hrt im SGB XII zu Mehrkosten von rund 120 Millionen Euro, wovon rund 10 Millionen Euro auf den Bereich des Dritten Kapitels des SGB XII und rund 110 Millionen Euro auf den Bereich des Vierten Kapitels des SGB XII entfallen.

8 Im Bereich des AsylbLG entstehen L ndern und Kommunen Kosten in H he von 28 Millionen Euro. Im Gleichklang mit dem SGB II und SGB XII werden im Bereich der Sozialen Entsch digung sch tzungsweise 2 500 Erwachsene die einmalige Zahlung von 100 Euro erhalten. Dies f hrt zu Mehrausgaben in H he von rund 250 000 Euro. Davon entfallen rund 130 000 Euro auf den Bund und rund 120 000 Euro auf die L nder. Die Mehrausgaben des Bundes werden aus den geltenden Finanzplanan- s tzen finanziert. Die nderung bei der fiktiven Berechnung des bergangsgeldes f hrt zu Mehr- ausgaben im Haushalt der Bundesagentur f r Arbeit in H he von 750 000 Euro. Die Bundesagentur f r Arbeit wird eventuelle Mehrkosten innerhalb der Ans tze ausgleichen. Bei den Tr gern der Unfallversicherung ergeben sich aufgrund der insgesamt niedrigen Fallzahlen der betroffenen Personengruppe geringf gige Mehrausgaben in nicht bezifferbarer H he.

9 Dies gilt aufgrund der geringen Ge- samtfallzahl von leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben (im Jahr 2018 insge- samt 464), aus der sich der von der nderung betroffene Personenkreis nicht n - her ermitteln l sst, auch f r die Tr ger der Kriegsopferf rsorge. Die zu erwarten- den Mehrausgaben bei der deutschen Rentenversicherung sind ebenfalls nicht be- zifferbar. E. Erf llungsaufwand Erf llungsaufwand f r B rgerinnen und B rger Durch den Sofortzuschlag k nnen im Kinderzuschlag rund 12 000 Familien mit etwa 30 000 Kindern zus tzlich im Kinderzuschlag erreicht werden. Diesen B r- gerinnen und B rgern entsteht durch entsprechende Leistungsantr ge auf Kinder- zuschlag ein Erf llungsaufwand von etwa 30 000 Stunden j hrlich. Im brigen ergeben sich durch den Sofortzuschlag keine Auswirkungen auf den Erf llungs- aufwand.

10 Durch die vorgesehene einmalige Zahlung ergibt sich kein Erf llungs- aufwand. Erf llungsaufwand f r die Wirtschaft F r die Wirtschaft ergeben sich durch den Gesetzentwurf keine Auswirkungen auf den Erf llungsaufwand. Davon B rokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Drucksache 20/1411 4 Deutscher Bundestag 20. Wahlperiode Erf llungsaufwand der Verwaltung F r die Verwaltung ergibt sich durch die Einf hrung des maschinell auszuzahlen- den Sofortzuschlages sowie durch die Einmalzahlung ein einmaliger, nicht bezif- ferbarer Erf llungsaufwand. Abweichend davon kann im BVG in Einzelf llen auch eine manuelle Umsetzung notwendig sein, die bei den L ndern beziehungsweise Kommunen einen Erf l- lungsaufwand in H he von etwa 10 000 Euro verursacht. F r die rund 12 000 Familien mit etwa 30 000 Kindern, die im Kinderzuschlag neu erreicht werden, ergibt sich ein j hrlicher Erf llungsaufwand f r die Famili- enkasse von rund 650 000 Euro (19 000 Stunden x Stundensatz 34 Euro) j hrlich, ausgehend von einer durchschnittlichen j hrlichen Bearbeitungszeit der Verwal- tung von rund 93 Minuten pro Familie.


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