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Deutscher Ethikrat

Deutscher Ethikrat Solidarit t und Verantwortung in der Corona-Krise AD-HOC-EMPFEHLUNG. SEITE 2. Berlin, 27. M rz 2020. 1 Einleitung einfachgesetzliche Grundlagen existieren damit jedenfalls zur Zeit Freiheitsbeschr nkungen vertretbar. Auch erheblich belasten- Die gegenw rtige Pandemie fordert unsere Gesellschaft in beispiel- de Begleitsch den sind zumutbar. Je l nger die Pandemie andauert, loser Form heraus. Zumindest aus der j ngeren Geschichte gibt es desto st rker sind allerdings nicht nur die unmittelbaren, sondern keine Erfahrungen mit entsprechenden gesundheitlichen Gefah- auch die vielf ltigen, ber den nationalen Kontext hinausweisen- ren. Gleiches gilt f r die aktuellen rigorosen, massiv und fl chende- den Folgelasten sozialer und konomischer Art zu ber cksichtigen. ckend freiheitsbeschr nkenden staatlichen Ma nahmen. Sie sollen dazu dienen, den exponentiellen Anstieg der Zahl infizierter und erkrankter Personen zu verhindern.

die intensivmedizinische Behandlung erfordern, für das Gesund-heitssystem handhabbar bleiben. Das würde es ermöglichen, in nicht allzu ferner Zukunft die Strategie körperlicher Distanz stu-fenweise und kontrolliert abzubauen – zwar unter Inkaufnahme vermehrter Ansteckungen, damit aber auch mit einer Steigerung des Gemeinschaftsschutzes.

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1 Deutscher Ethikrat Solidarit t und Verantwortung in der Corona-Krise AD-HOC-EMPFEHLUNG. SEITE 2. Berlin, 27. M rz 2020. 1 Einleitung einfachgesetzliche Grundlagen existieren damit jedenfalls zur Zeit Freiheitsbeschr nkungen vertretbar. Auch erheblich belasten- Die gegenw rtige Pandemie fordert unsere Gesellschaft in beispiel- de Begleitsch den sind zumutbar. Je l nger die Pandemie andauert, loser Form heraus. Zumindest aus der j ngeren Geschichte gibt es desto st rker sind allerdings nicht nur die unmittelbaren, sondern keine Erfahrungen mit entsprechenden gesundheitlichen Gefah- auch die vielf ltigen, ber den nationalen Kontext hinausweisen- ren. Gleiches gilt f r die aktuellen rigorosen, massiv und fl chende- den Folgelasten sozialer und konomischer Art zu ber cksichtigen. ckend freiheitsbeschr nkenden staatlichen Ma nahmen. Sie sollen dazu dienen, den exponentiellen Anstieg der Zahl infizierter und erkrankter Personen zu verhindern.

2 Andernfalls k nnte das Ge- 2 Zielsetzung der Ad-hoc-Empfehlung sundheitssystem an seine Kapazit tsgrenzen gelangen. Bei rascher Zunahme schwerer Erkrankungsf lle k nnte es zu einer Unterver- Vor diesem Hintergrund ist zun chst der epidemiologisch be- sorgung behandlungsbed rftiger Personen kommen unabh ngig gr ndete Imperativ zu bekr ftigen, dass die Ausbreitung des davon, ob diese an der durch das neuartige Coronavirus verursach- Virus jedenfalls erheblich verlangsamt, also die Infektionskurve ten Lungenerkrankung Covid-19 oder einer anderen Krankheit abgeflacht werden muss (flatten the curve). Noch ist allerdings un- leiden. Allerdings haben die bereits ergriffenen Ma nahmen schon klar, ob dies im angestrebten Ma e gelingen und den erw nsch- jetzt unvermeidliche Nebenfolgen f r die wirtschaftliche und psy- ten Effekt haben wird. Daher muss zugleich dar ber nachgedacht chosoziale Lage, und bei besonders vulnerablen Personengruppen werden, in welchem Ausma und wie lange die Gesellschaft er- auch f r deren gesundheitliche Situation.

3 Hebliche Einschr nkungen ihres Alltagslebens verkraften kann. Der ethische Kernkonflikt besteht in Folgendem: Ein dau- Zu kl ren ist, welche Ma nahmen in welchem Umfang und von erhaft hochwertiges, leistungsf higes Gesundheitssystem muss welcher Dauer aus sozialer (rechtlicher, konomischer, politi- gesichert und zugleich m ssen schwerwiegende Nebenfolgen scher) und medizinischer Perspektive angemessen und auf l n- f r Bev lkerung und Gesellschaft durch die Ma nahmen abge- gere Sicht vertretbar sind. Es geht um die Frage, wie die dann wendet oder gemildert werden. Garantiert bleiben muss ferner nahezu zwangsl ufig entstehenden Normkollisionen und Kon- die Stabilit t des Gesellschaftssystems. Hinzu kommt, dass noch flikte aufzul sen oder wenigstens in ihren Folgen zu mildern unsicher ist, wann Impfstoffe, Medikamente, Therapien und sind. Hierzu will der Deutsche Ethikrat mit der vorliegenden Ad- Testverfahren zur Verf gung stehen werden, die eine nachhaltige hoc-Empfehlung einen Beitrag leisten.

4 Sie konzentriert sich auf L sung erm glichen. zwei wesentliche Aspekte: Das erfordert eine gerechte Abw gung konkurrierender mo- Zum einen leistet sie ethische Orientierungshilfe in drama- ralischer G ter, die auch Grundprinzipien von Solidarit t und tischen Handlungs- und Entscheidungssituationen, vor allem Verantwortung einbezieht. Eine besondere Spannung ergibt sich solchen der sogenannten Triage. Hierzu werden basale Hand- hierbei aus der unterschiedlichen prim ren Risikoverteilung: lungsgebote und -verbote dargestellt. Zudem wird das Verh ltnis Einerseits ist nach heutigem Wissensstand bei vielen (vor allem dieser normativen Vorgaben zu konkreteren, in der rztlichen J ngeren) nur ein relativ milder Krankheitsverlauf zu erwarten; Selbstregulierung entwickelten Regeln untersucht. Kinder scheinen sogar kaum gef hrdet. Andererseits besteht f r Zum anderen werden Kriterien und Verfahrensma gaben bestimmte Risikogruppen (z.)

5 B. ltere Personen, Menschen mit skizziert, wann und in welcher Weise von der gegenw rtig domi- Begleiterkrankungen bzw. chronisch Kranke) ein deutlich erh h- nierenden Eskalations- auf eine Renormalisierungsstrategie zur tes Mortalit tsrisiko. Reduktion der Beschr nkungen umgestellt werden kann. Renor- Mit Blick auf die Spezifika des neuen Erregers, die Risikover- malisierung bedeutet dabei nicht R ckkehr zur Normalit t, ist teilung und die zu erwartenden Belastungen des Gesundheits- also keineswegs mit einer R ckkehr zum status quo ante oder ei- und insbesondere des Krankenhaussystems erscheint eine Stra- ner vollst ndigen Beseitigung der Gefahrensituation gleichzuset- tegie des Laufenlassens unverantwortlich, die in der Hoffnung, zen. Vielmehr geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen die Epidemie werde zum Stillstand kommen, sobald gen gend von einem wieder akzeptablen Risikolevel als zwar notwendig Personen die Infektion berstanden h tten (Gemeinschafts- unbestimmtem, aber gleichwohl gesellschaftlich nachvollziehba- schutz, auch Herdenimmunit t ), allein auf die rasche Verbrei- rem allgemeinen Lebensrisiko ausgegangen werden kann.

6 Ein tung des Virus setzte. Anders zu beurteilen ist m glicherweise solches Vorgehen setzt sinnvollerweise auf klare zeitliche und ein Vorgehen, das eine solche Strategie mit einem weitreichen- sachliche Etappenziele, um gegen ber der jetzigen Beschr n- den abschirmenden Schutz vulnerabler Gruppen verbindet. Aber kungsstrategie ffnungsperspektiven zu bieten. auch dabei ist zu bedenken, dass es gleichwohl zu einer berlas- Insgesamt geht es in dieser Ad-hoc-Empfehlung darum, Po- tung des Gesundheitssystems mit Gefahren f r Leib und Leben litik und Gesellschaft daf r zu sensibilisieren, die dargelegten aller kommen kann. Konfliktszenarien auch als normative Probleme zu verstehen. Aus ethischer Sicht sind ungeachtet der hier nicht zu er rtern- Deshalb k nnen und d rfen die anstehenden Entscheidungen den, durchaus strittigen Frage, ob hinreichende verfassungs- und nicht allein auf (natur-)wissenschaftlicher Basis erfolgen.

7 Es w re SEITE 3. nicht nur eine berforderung der Wissenschaft, wollte man von Konstellationen gibt es keine rechtlich und ethisch umfassend ihr eindeutige Handlungsanweisungen f r das politische System befriedigende L sung. Die Frage, wer aus welchen Gr nden eine verlangen. Es widerspr che auch dem Grundgedanken demokra- knappe Ressource erh lt und wem sie verweigert wird, ber hrt tischer Legitimation, w rden politische Entscheidungen umfas- zentrale Grundrechte der Betroffenen und wirft fundamentale send an die Wissenschaft delegiert. Wissenschaftliche Beratung Probleme der Verteilungsgerechtigkeit auf. Zur gegenw rtigen der Politik ist wichtig, sie kann und darf diese aber nicht ersetzen. Krise gibt es bislang nur wenige konkrete Richtlinien f r den Denn wissenschaftliche Erkenntnisse geben keine hinreichende Ernstfall. Die dazu j ngst in verschiedenen L ndern erarbeiteten Auskunft ber die Art und Weise ihrer Anwendung.

8 Das ist eine Dokumente, darunter auch eine Stellungnahme sieben Deutscher gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im rechtlichen Rahmen von medizinischer Fachgesellschaften (siehe Link am Textende), ge- der demokratisch verantwortlichen Politik wahrzunehmen ist. hen ber theoretische Analysen hinaus und schlagen praktische Handlungskorridore, Priorisierungsalgorithmen und Entschei- dungshilfen vor. In diesen spiegeln sich die angedeuteten ethi- 3 Bew ltigung dilemmatischer schen und gerechtigkeitstheoretischen Probleme. Entscheidungssituationen In Situationen katastrophaler Knappheit, wie sie f r die ge- genw rtige Lage auch in Deutschland nicht auszuschlie en sind, M glicherweise l sst sich mittels der bereits beschlossenen Ma - erf hrt die Grundorientierung rztlichen Bem hens eine not- nahmen (Hygiene, k rperliche Distanz etc.) die Anzahl der Neu- wendige Erweiterung: von der ausschlie lichen Konzentration infektionen so weit reduzieren, dass insbesondere schwere F lle, auf das Wohl jedes einzelnen Patienten hin zur Ber cksichtigung die intensivmedizinische Behandlung erfordern, f r das Gesund- bestimmter Notwendigkeiten auch der ffentlichen Gesundheits- heitssystem handhabbar bleiben.

9 Das w rde es erm glichen, in f rsorge unter den Bedingungen akuter Lebensgefahr f r eine nicht allzu ferner Zukunft die Strategie k rperlicher Distanz stu- unabsehbar gro e Zahl weiterer, schwer und gleichartig Erkrank- fenweise und kontrolliert abzubauen zwar unter Inkaufnahme ter. Diese ffnung des rztlichen Pflichtenkreises kann zu Kol- vermehrter Ansteckungen, damit aber auch mit einer Steigerung lisionen zwischen fundamentalen Ma gaben der Ethik und des des Gemeinschaftsschutzes. Hierf r sollen die unten (unter 4.) Rechts f hren. Im ernstesten Fall k nnen sich diese als nahezu angestellten berlegungen Handreichung bieten. unl sbare Dilemmata erweisen. Keineswegs fernliegend erscheint angesichts der Dynamik der Verbindlicher Rahmen auch f r die rztliche Ethik sind Entwicklung allerdings das Alternativszenario, dass sich die vor- fundamentale Vorgaben der Verfassung: Die Garantie der Men- handenen und selbst potenziell weitere, noch eingriffsintensivere schenw rde fordert eine egalit re Basisgleichheit und statuiert Ma nahmen auch dann als nicht ausreichend erweisen, wenn damit einen entsprechenden basalen Diskriminierungsschutz parallel die Kapazit ten der Intensivmedizin ausgebaut werden.

10 Aller. F r den Staat als unmittelbaren Adressaten der Grundrech- Zwar werden in Deutschland gegenw rtig gro e Anstrengun- te gilt dar ber hinaus der Grundsatz der Lebenswertindifferenz: gen unternommen, diese Kapazit ten aufzustocken. Dennoch Be- oder gar Abwertungen des menschlichen Lebens sind ihm erscheint auch hierzulande eine Situation m glich, in der nicht untersagt. Jede unmittelbare oder mittelbare staatliche Unter- mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen f r alle Pa- scheidung nach Wert oder Dauer des Lebens und jede damit ver- tienten zur Verf gung stehen, die entsprechender Ma nahmen bundene staatliche Vorgabe zur ungleichen Zuteilung von ber- akut bed rfen. Dann k nnte das rztliche Personal gezwungen lebenschancen und Sterbensrisiken in akuten Krisensituationen sein, ad hoc eine Triage vorzunehmen also zu entscheiden, wel- ist unzul ssig. Jedes menschliche Leben genie t den gleichen che unter den Personen, die intensivmedizinische Behandlung Schutz.


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