Transcription of Die Besteuerung der Eigenmietwerte
1 F Steuerprobleme Besteuerung der Eigenmietwerte Juni 2010 Die Besteuerung der Eigenmietwerte _____ (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2010) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2010 F Steuerprobleme - I - Eigenmietwerte Juni 2010 INHALTSVERZEICHNIS _____ Seite 1 EINLEITUNG .. 1 2 ALLGEMEINES .. 2 21 Der Eigenmietwert als steuerbares Einkommen .. 2 22 Rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen .. 3 221 Grundeigent mer und Mieter.
2 3 222 Grundeigent mer untereinander .. 4 223 Grundeigent mer und Eigent mer beweglicher Werte .. 4 23 Die H he des Eigenmietwertes .. 5 24 Die Regelungen im Ausland .. 6 3 DIE STEUERPFLICHT .. 7 4 DIE BERECHNUNG DER Eigenmietwerte .. 8 41 Der Grundsatz der Vergleichsmiete .. 8 42 Bruttomethode und Nettomethode .. 8 43 Berechnungsverfahren .. 9 431 Bewertung auf Grund kantonaler Liegenschaftssch tzungen .. 9 432 Einzelbewertungsverfahren .. 10 433 Sonderf lle .. 10 44 Die Regelungen in den Kantonen .. 11 441 Erm ssigung des Mietwerts bei Unternutzung.
3 12 442 Herabsetzung des Mietwerts .. 12 443 Bestimmung der Eigenmietwerte in den einzelnen Kantonen .. 13 5 DIE ABZ GE .. 20 51 Schuldzinsen .. 20 511 Hypothekarzinsen .. 20 512 Baukreditzinsen .. 20 52 Liegenschaftskosten .. 21 521 Unterhaltskosten .. 21 Abzugsf hige Aufwendungen .. 21 Nicht abzugsf hige Aufwendungen .. 21 Abgeschaffte Dumont-Praxis .. 22 Energiesparmassnahmen .. 22 F Steuerprobleme - II - Eigenmietwerte Juni 2010 Seite 522 Betriebskosten.
4 23 523 Verwaltungskosten .. 23 524 Pauschalierung der Liegenschaftskosten .. 23 Wahlm glichkeit zwischen Pauschale und Effektivkostenabzug .. 24 Ausschluss des Pauschalabzuges .. 24 H he der Pauschale .. 25 53 Liegenschaftssteuern .. 26 54 Negative Netto- Eigenmietwerte .. 26 bersicht ber die Eigenmietwertbesteuerung in Westeuropa .. 27 ABK RZUNGEN _____ ASA = Archiv f r schweizerisches Abgaberecht BGE = Bundesgerichtsentscheid BV = Bundesverfassung DBG = Bundesgesetz ber die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 dBSt = direkte Bundessteuer ESTV = Eidgen ssische Steuerverwaltung StHG = Bundesgesetz ber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14.
5 Dezember 1990 ZGB = Schweizerisches Zivilgesetzbuch KANTONE AG = Aargau NW = Nidwalden AI = Appenzell-Innerrhoden OW = Obwalden AR = Appenzell-Ausserrhoden SG = St. Gallen BE = Bern SH = Schaffhausen BL = Basel-Landschaft SO = Solothurn BS = Basel-Stadt SZ = Schwyz FR = Freiburg TG = Thurgau GE = Genf TI = Tessin GL = Glarus UR = Uri GR = Graub nden VD = Waadt JU = Jura VS = Wallis LU = Luzern ZG = Zug NE = Neuenburg ZH = Z rich * * * * * F Steuerprobleme - 1 - Eigenmietwerte Juni 2010 1 EINLEITUNG Sowohl das Bundesgesetz ber die
6 Direkte Bundessteuer (DBG) wie auch s mtliche kantona-len Einkommenssteuergesetze erfassen den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Naturaleinkommen. Diese Regelung ist politisch nicht unbestritten; eine ganze Reihe von meist kantonalen Vorst ssen zielte in der Vergangenheit auf eine nderung der Mietwertbesteuerung in der Schweiz ab. Auf eid-gen ssischer Ebene wurde 1993 die Volksinitiative Wohneigentum f r alle des Schweizerischen Hauseigent merverbands (HEV) eingereicht, welche die F rderung des Erwerbs sowie die Erhal-tung von selbst genutztem Wohneigentum mittels Festsetzung massvoller Eigenmietwerte be-zweckte.
7 Obwohl diese Initiative im Februar 1999 sowohl von Volk und St nden klar abgelehnt wur-de, setzte der Vorsteher des Eidgen ssischen Finanzdepartements im Anschluss an die Volksab-stimmung die Expertenkommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) ein. Ihr wurde die Aufga-be bertragen, Varianten verfassungskonformer Vorschl ge f r einen ertragsneutralen System-wechsel auszuarbeiten. Die KES-Erkenntnisse flossen denn auch in den Wohneigentumsteil der Botschaft zum Steuerpaket 2001 ein. Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen wurde der Sys-temwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugunsten einer grossz gigeren Ausgestaltung der Unterhaltskosten modifiziert.
8 Dies war ein mitentscheidender Faktor f r die Ablehnung des Steuer-pakets anl sslich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004. In j ngster Zeit haben sich Systemwech-sel-Forderungen wieder geh uft: Zum einen wurde vom Parlament eine entsprechende Motion ( ) berwiesen, zum andern reichte der HEV am 23. Januar 2009 die Volksinitiative Siche-res Wohnen im Alter mit 111 861 g ltigen Unterschriften ein. Darin wird gefordert, Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zu erm glichen, das ihnen einmalig und f r die Zukunft bindend offen l sst, ob der Eigenmietwert f r das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum weiterhin besteuert werden soll oder nicht.
9 Im zweiten Fall entfielen die Abz ge f r die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie f r die Versicherungspr mien und die Verwaltungskosten Dritter. Hingegen blieben Unterhaltskosten bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken weiterhin abziehbar. Der Bundesrat hielt in einem Grundsatzentscheid fest, diesem Volksbegehren einen indirekten Gegen-vorschlag gegen berzustellen, der einen Systemwechsel f r alle Wohneigent merinnen und Wohn-eigent mer mit nur noch beschr nkten Abzugsm glichkeiten vorsieht. Im November 2009 hat er einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Im Kapitel 1 wird die Stellung der Eigenmietwertbesteuerung in der schweizerischen Steuerrechts-ordnung anhand des Einkommensbegriffs wie auch anhand ihrer Bedeutung f r die rechtsgleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen aufgezeigt.
10 Daraus werden die Folgerungen ber die H he des anzurechnenden Mietwertes gezogen. Ein Blick auf die diesbez glichen Regelungen in den wich-tigsten westeurop ischen L ndern schliesst das Kapitel ab. Anschliessend werden die konkreten Regelungen der Eigenmietwertbesteuerung in der Schweiz aufgef hrt. Kapitel 2 gibt einen berblick dar ber, wer den Mietwert als Einkommen zu versteuern hat, w hrend Kapitel 3 die verschiedenen Berechnungsverfahren f r die Eigenmietwerte und deren Anwendung in den einzelnen Kantonen darlegt. Kapitel 4 nimmt eine Auflistung der Abz ge vor, die mit der Erzielung des Einkommens aus unbeweglichem Verm gen in direktem Zusammenhang stehen.