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Die Grundsicherung – Ihr gutes Recht

Die Grundsicherung Ihr gutes Recht Ein Ratgeber des SoVDBarrierefreier Brosch Leserin,lieber Leser,Adolf BauerPr sident Sozialverband Deutschlanddie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll insbesondere denjenigen eine sichere materielle Lebens-grundlage verschaffen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, Niedrigl hnen oder einer dauerhaften vollen Erwerbs-minderung keine Existenz sichernden Renten aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen Grundsicherung hat heute trotz der erheblichen Umsetzungsprobleme einen festen Platz in unserer sozialstaatlichen Ordnung gefunden.

Inhaltsverzeichnis 2. Vorwort 1 Die Grundsicherung in aller Kürze 3 Was ist die Grundsicherung und wie hoch ist sie? 5 Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

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  Recht, Die grundsicherung, Grundsicherung, Ihr gutes recht, Gutes

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1 Die Grundsicherung Ihr gutes Recht Ein Ratgeber des SoVDBarrierefreier Brosch Leserin,lieber Leser,Adolf BauerPr sident Sozialverband Deutschlanddie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll insbesondere denjenigen eine sichere materielle Lebens-grundlage verschaffen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, Niedrigl hnen oder einer dauerhaften vollen Erwerbs-minderung keine Existenz sichernden Renten aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen Grundsicherung hat heute trotz der erheblichen Umsetzungsprobleme einen festen Platz in unserer sozialstaatlichen Ordnung gefunden.

2 Der Sozialverband Deutschland (SoVD) konnte mit seinen jahrzehntelangen Erfahrungen in der Sozialberatung und -vertretung bereits vielen Menschen helfen, ihr Recht auf Grundsicherung durchzusetzen. Die erste Auflage unserer Grundsicherungsbrosch re erschien bereits ein halbes Jahr vor In-Kraft-Treten der war damit eine der ersten Informationsbrosch ren, die sich speziell an Betroffene richtete und das komplizierte Gesetzeswerk der Grundsicherung in verst ndlicher Sprache erkl ihrer Einf hrung wurde die Grundsicherung mehrfach ge ndert, zuletzt mit der Regelsatzreform 2011.

3 Hiermit sollten insbesondere die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungsgem e Regelsatzbe-rechnung umgesetzt werden. Zum 1. Januar 2012 wurden die neuen Regels tze schon wieder der gro en Nachfrage erscheint unsere Grundsicherungsbrosch re deshalb in einer berarbeiteten Auflage. Bei der berarbeitung haben wir auch viele Fragen ber cksichtigt, die Betroffene in den letzten Jahren an uns bzw. unsere Beratungsstellen gerichtet haben. Wir werden Sie auch weiterhin ber Neuerungen bei der Grundsicherung und anderen Sozialleistungen auf dem Laufenden halten.

4 Bei Fragen k nnen Sie sich jederzeit gerne an Ihre SoVD-Beratungsstelle , im Januar 2012 Adolf BauerPr sident Inhaltsverzeichnis2 Vorwort 1 Die Grundsicherung in aller K rze 3 Was ist die Grundsicherung und wie hoch ist sie? 5 Wer hat Anspruch auf Grundsicherung ? 7 Was bedeutet dauerhaft voll erwerbsgemindert ? 9 Welche Leistungen umfasst der Grundsicherungsbedarf? 11 Was z hlt zu den Leistungen f r Unterkunft und Heizung? 13 Was sind Mehrbedarfe? 15 Wie werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr ge bzw. Beitr ge 18f r die Altersvorsorge ber cksichtigt?

5 18 Welche weiteren besonderen Leistungen gibt es? 19 Welche Einkommen und Verm gen werden abgezogen? 21 Was z hlt zum Einkommen? 23 Was z hlt zum Verm gen? 26 Welche Formalit ten sind bei der Grundsicherung zu beachten? 28 Welche zus tzlichen Verg nstigungen gibt es f r Grundsicherungsbeziehende? 30 Wie hoch sind die Regebedarfe? 34 Berechnungsbeispiele 35 Wer hilft mir bei weiteren Fragen? 40 Die Grundsicherung in aller K rzeDie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll sicherstellen, dass ltere und dauerhaft voll erwerbs-geminderte Menschen genug Geld f r den Lebensunterhalt haben und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind.

6 Seit 2005 ist die Grundsicherung als besonderes Leistungssystem im Zw lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Grundsicherung wird nicht wie eine Rente als fester Betrag geleistet, sondern als eine Aufstockungsleistung zum vor-handenen Einkommen und Verm gen. N heres hierzu finden Sie im Kapitel Was ist die Grundsicherung und wie hoch ist sie? , Seite Voraussetzungen f r einen GrundsicherungsanspruchAnspruch auf Grundsicherung haben entweder Personen ab 65 Jahren oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

7 Mit der Rente mit 67 wird auch die Altersgrenze f r die Grundsicherung im Alter (bisher 65 Jahre) schrittweise angehoben. F r einen Grundsicherungsanspruch ist weiterhin erforderlich, dass das eigene Einkom-men und Verm gen bzw. das Einkommen und Verm gen des Ehegatten oder Lebenspartners nicht f r den Lebensunter-halt ausreichen und dass die Kinder bzw. Eltern jeweils weniger als Euro im Jahr verdienen. Die Grundsiche-rung wird nur auf Antrag geleistet und, wenn die Betroffenen ihren gew hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Voraussetzungen f r den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sind im Kapitel Wer hat Anspruch auf Grundsiche-rung?

8 Auf Seite 7 n her beschrieben. Was dauerhaft voll erwerbsgemindert bedeutet, erfahren Sie auf Seite Leistungen der GrundsicherungDa die Grundsicherung nur geleistet wird, wenn das vorhandene Einkommen und Verm gen nicht f r den eigenen Bedarf ausreicht, muss zun chst die H he des Grundsicherungsbedarfs bestimmt werden. Der Grundsicherungsbedarf setzt sich aus zahlreichen Einzelleistungen zusammen. Die wichtigsten sind die Leistungen f r Regelbedarfe (fr her Regels tze ), Unterkunft und Heizung und f r Mehrbedarfe. In besonders gelagerten F llen sieht die Grundsicherung auch Leistungen f r so genannte einmalige Bedarfe (z.)

9 B. Erstausstattung der Wohnung nach einem Brand) und die bernahme von Schulden vor. Die vom Grundsicherungsbedarf umfassten Leistungen sind im Kapitel Welche Leis-tungen umfasst der Grundsicherungsbedarf? , Seit e 11 und den Folgekapiteln beschrieben. Berechnungsbeispiele fin-den Sie auf der Seite Anrechnung von Einkommen und Verm genVom Grundsicherungsbedarf muss das vorhandene Einkommen und Verm gen abgezogen werden, um die H he des monatlichen Grundsicherungsanspruchs zu bekommen. Bei der Grundsicherung werden prinzipiell alle Einkommen und Verm gen ber cksichtigt.

10 Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Grundrente nach dem Bun-desversorgungsgesetz. Die Einkommens- und Verm gensanrechnung kann im Einzelfall schwierig sein. Einen gro-ben berblick ber die entsprechenden Regelungen finden Sie im Kapitel Welche Einkommen und Verm gen werden abgezogen? auf Seite 21 und den Folgekapiteln. Hier wird auch erkl rt, wie Grundsicherungsberechtigte den SoVD-Mitgliedsbeitrag geltend machen k Formalit tenDie Grundsicherung wird anders als die Sozialhilfe nur auf Antrag und in der Regel f r zw lf Monate geleistet.