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Einstufung und Registrierung Stoffmanagement auf europ ischer Ebene Emrah Turudu Chemikalienmanagement (1). Chemikalienmanagement in der EU. REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Einstufung und Kennzeichnung: Stoff-Richtlinie: 67/548/EWG (Stoff-RL). Zubereitungs-Richtlinie: 1999/45/EG (Zub-RL). NEU: CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2. Chemikalienmanagement (2). POP-Verordnung: persistente organische Schadstoffe PIC: Aus- und Einfuhrbestimmungen Detergentienverordnung Seveso: Anlagenrecht RoHS: Abfall, Elektro- und elektronische Ger te Transport .. 3. Was bedeutet Einstufung Eine Einstufung wird vorgenommen, um zu bestimmen, ob mit einem Stoff oder einem Gemisch eine physikalische Gefahr, eine Gesundheits- oder eine Umweltgefahr verbunden ist.

Was bedeutet Einstufung Eine Einstufung wird vorgenommen, um zu bestimmen, ob mit einem Stoff oder einem Gemisch eine physikalische Gefahr, eine Gesundheits- oder eine Umweltgefahr verbunden ist.

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1 Einstufung und Registrierung Stoffmanagement auf europ ischer Ebene Emrah Turudu Chemikalienmanagement (1). Chemikalienmanagement in der EU. REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Einstufung und Kennzeichnung: Stoff-Richtlinie: 67/548/EWG (Stoff-RL). Zubereitungs-Richtlinie: 1999/45/EG (Zub-RL). NEU: CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2. Chemikalienmanagement (2). POP-Verordnung: persistente organische Schadstoffe PIC: Aus- und Einfuhrbestimmungen Detergentienverordnung Seveso: Anlagenrecht RoHS: Abfall, Elektro- und elektronische Ger te Transport .. 3. Was bedeutet Einstufung Eine Einstufung wird vorgenommen, um zu bestimmen, ob mit einem Stoff oder einem Gemisch eine physikalische Gefahr, eine Gesundheits- oder eine Umweltgefahr verbunden ist.

2 Bewertung eines Stoffes/Gemisches Zuordnung zu bestimmten Gefahrenklassen und . kategorien anhand von Kriterien Zum Beispiel: LD50, oral, Ratte: 40 mg/kg KG. Einstufung : Akute Toxizit t, Kategorie 2. H 300: Lebensgefahr beim Verschlucken Was bedeutet Kennzeichnung Die Kennzeichnung informiert den Verwender eines als gef hrlich eingestuften Stoffes/Gemisches ber die Gefahren, die von dem Produkt ausgehen und die sichere Handhabung Die Information findet sich auf dem Kennzeichnungsetikett Kennzeichnungselemente sind R-S tze, Reizt die Haut . S-S tze, Darf nicht in die H nde von Kindern gelangen . Gefahrensymbole: etc. 5. CLP-Verordnung basierend auf GHS-Globally Harmonised System Weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien Einheitliche Einstufungskriterien Weltweit einheitliches System zur Kennzeichnung von Chemikalien Einheitliche Elemente der Kennzeichnung, Symbole Verbesserter Schutz von Mensch und Umwelt durch Harmonisierung Einheitlichere Sicherheitsdatenbl tter 6.

3 Grundlagen 1. Einstufung basiert auf den intrinsischen Eigenschaften, Exposition wird nicht ber cksichtigt 2. Physikalische Gefahren -> Tests zwingend Gesundheits- /Umweltgefahren -> keine neuen Tests 3. Tierschutz: physikal. vs. Gesundheits-/Umweltgefahren Total weight of evidence: neuer Test nur dann, wenn nicht gen gend Informationen vorhanden Gefahrenklassen Gesundheit Gefahrenklassen CLP-VO: 10 Gesundheit Stoff-RL: 9. 1. Akute Toxizit t 1. Sehr giftig 2. tz-/Reizwirkung auf die Haut 2. Giftig 3. Schwere Augensch digung/. Augenreizung 3. Gesundheitssch dlich 4. Sensibilisierung der Atemwege 4. tzend oder der Haut 5. Reizend 5. Keimzellmutagenit t 6. Sensibilisierend 6.

4 Karzinogenit t 7. Krebserzeugend 7. Reproduktionstoxizit t 8. Mutagen 8. STOT einmalige Exposition 9. Reproduktionstoxisch 9. STOT wiederholte Exposition 10. Aspirationsgefahr 8. Piktogramme f r Gesundheitsgefahren CLP-VO: Akute Toxizit t Sensibilisierung der Akute Toxizit t (Kategorie 4) Atemwege tzung der Haut (Kategorien 1-3) Reizung der Haut Keimzell-Mutagenit t Schwere Augen- Reizung der Augen Karzinogenit t sch den Sensibiliserung der Reproduktionstoxizit t Haut STOT, einmalige &. STOT, einmalige wiederholte Exposition Exposition (Kat. 3) Aspirationsgefahr Stoff-RL: Sehr giftig Gef hrlich Giftig tzend Reizend CMR 9. Akute Toxizit t Sch dliche Wirkung, die auftritt wenn ein Stoff in einer Einzeldosis (oder innerhalb von 24h in mehreren Dosen) oral oder dermal verabreicht wird oder 4h lang inhaliert wird Es wurden numerische Kriterien f r 4 Kategorien festgelegt LD50 oder LC50: mittlere letale Dosis oder Konzentration Def.

5 : Statistisch abgeleiteter Wert/Bereich von dem angenommen werden kann, dass 50% der Tiere sterben ATE: acute toxicity estimate oder Sch tzwert akuter Toxizit t ~ range von LD50 oder LC50. 10. Akute orale Toxizit t Gefahren- Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4. hinweise Signalwort Gefahr Gefahr Gefahr Achtung Gefahren- H300: H300: H301: H302: Gesund- Lebensgefahr bei Lebensgefahr bei Giftig bei heitssch dlich hinweise: Verschlucken Verschlucken Verschlucken bei Verschlucken Sicherheits- hinweise: P264, 270 P264, 270 P264, 270 P264, 270. Pr vention Reaktion P301+P310, P301+P310, P301+P310, P301+P310, P321, P330 P321, P330 P321, P330 P330. Lagerung P405 P405 P405.

6 11. Entsorgung P501 P501 P501 P501. Chemikalienrechtliche Konsequenzen F r Stoffe mit Einstufung : Akute Toxizit t, Kategorien 1, 2, 3, 4. Kennzeichnung: Verpackung: kindersicherer Verschluss, tastbarer Gefahrenhinweis Giftrecht: Giftbezugslizenz, Selbstbedienungsverordnung, etc . 12. Neuerungen: Einstufung CLP Stoff-RL. Gefahrenklasse Gef hrliche Eigenschaft Gefahrenkategorie - Gefahrenhinweis (H-Satz) R-Satz Beispiel: Beispiel: Akute Toxizit t, Kategorie 2, Giftig Lebensgefahr bei Verschlucken Giftig beim Verschlucken Kennzeichnungselemente - Vergleich CLP Stoff-RL. Piktogramme - Gefahrensymbole - Signalw rter: Gefahrenbezeichnung: Gefahr , Achtung giftig, entz ndlich Gefahrenhinweise, R-Satz, H301: Giftig bei Verschlucken R25-Giftig beim Verschlucken Sicherheitshinweise, S-Satz, P102: Darf nicht in die H nde von Kindern gelangen S15-Vor Hitze sch tzen Produktidentifikation Produktidentifikation Herstellerinformation Herstellerinformation 14.

7 Harmonisierte E&K. CLP-VO, Anhang VI, Teil 3: Liste von Stoffen mit harmoni- sierten Einstufungen und Kennzeichnungselementen: Tabelle : E&K gef hrlicher Stoffe gem. CLP-VO (E&K neu ). Tabelle : ehemaliger Anhang I der Stoff-RL (E&K alt ). Neuaufnahme von Stoffen in Anhang VI, Teil 3, wenn Kriterien f r folgende Punkte erf llt sind: Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1. Keimzellmutagenit t, Kategorien 1A, 1B oder 2. Karzinogenit t, Kategorien 1A, 1B oder 2. Reproduktionstoxizit t, Kategorien 1A, 1B oder 2. ACHTUNG: NEUE EINTR GE UMFASSEN NICHT ALLE GEFAHRENKLASSEN! 15. E&K Verzeichnis (1). f r alle als gef hrlich eingestuften Stoffe f r alle registrierungspflichten Stoffe (im Rahmen der Registrierung ).

8 Meldepflicht f r Hersteller / Importeur mittels REACH-IT an ECHA. Keine Mengenschwelle Ab bis sp testens einen Monat nach Inverkehrbringen bermittelte Registrierung gilt als Meldung 16. E&K Verzeichnis (2). Harmonisierung durch Hersteller / Importeure Unterschiedliche Einstufungen -> Einigung der Anmelder (REACH Prinzip: bertragung der Verantwortung auf die Industrie). Bereitstellung der Informationen durch die ECHA in einer Datenbank, dem E&K-Verzeichnis: inventory-database 17. Die REACH-Verordnung Neues Instrument Registrierung Evaluierung Zulassung Beschr nkung Anhang XIV Anhang XVII. 1 t/Jahr Kontrolle Beherrschung EU-weite der Risiken Handhabung Kl rung von besonders von Stoffen Verdacht auf Besorgnis mit unannehm- Risiko erregender barem Risiko f r Stoffe Gesundheit oder Umwelt 18.

9 Allgemeine Registrierungspflicht Artikel 5: Ohne Daten -> kein Markt Stoffe d rfen grunds tzlich nur dann hergestellt und in Verkehr gebracht werden, wenn diese, soweit vorgeschrieben, registriert wurden Artikel 6: Allgemeine Registrierungspflicht Registrierungsdossier f r registrierungspflichtigen Stoffe von Hersteller/Importeur an die ECHA (kostenpflichtig!). Artikel 11: Gemeinsame Einreichung von Daten durch mehrere Registranten Gemeinsame Datennutzung und Kostenteilung 19. Registrierungsdossier - Inhalte Technisches Dossier 1 t/Jahr geregelt in Art. 10, 12, 13 und Anh nge VI bis XI. Inhalte: die Identit t des Herstellers oder Importeurs die Identit t des Stoffes Informationen zu Herstellung und Verwendung/en des Stoffes Einstufung und Kennzeichnung CSR (bei Dossiers 10 t/Jahr).

10 20. Zulassung Anhang XIV. Ziel ist es, die Risiken von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in geeigneter Art und Weise zu kontrollieren bzw. die Stoffe schrittweise zu substituieren Betroffene Stoffe, Kriterien gem. Art. 57 : CMRs, PBTs, vPvBs Stoffe mit hnlich besorgniserregenden Eigenschaften ( endocrine disruptors , atemwegssensibilisierende Stoffe). 2-stufiges System: Kandidatenliste Anhang XIV = Liste der zulassungspflichtigen Stoffe 21. Zulassung - Kandidatenliste Relevante SVHC werden nach einem bestimmtem Verfahren ermittelt und in einer Liste ver ffentlicht: Aus der Kandidatenliste werden priorit re Stoffe zur Aufnahme in Anhang XIV empfohlen Verpflichtungen bez glich SVHC der Kandidatenliste: Anmeldung von Stoffen in Erzeugnisse (Art.)


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