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EnEV 2014: Nichtamtliche Fassung verabschiedeten ...

Energieeinsparverordnung Nichtamtliche Lesefassung zu der am von der Bundesregierung beschlossenen, noch nicht in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur nderung der Energieeinsparverordnung1 2 Ausgangstext ist die EnEV 2009 einschlie lich des - am in Kraft getretenen Artikels 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2449, 2452) sowie des - am in Kraft getretenen Artikels 1a des Vierten Gesetzes zur nderung des Energieeinsparungsgesetzes (BGBl. I S. 2197, 2199) Legende: nderungen im Fettdruck beruhen auf der nderungsverordnung vom ( nderungen in den Paragraphen berschriften durch die o. g. nde-rungsverordnung sind durch Unterstreichung hervorgehoben.) Ausnahmen: In den Tabellen der Anlagen 1 bis 5 und 10 konnten die nderungen nicht kenntlich gemacht werden. In den Anlagen 6 bis 9 war eine Kenntlichma-chung der nderungen nicht m glich. Streichungen ( weggefallene Texte) sind nicht gesondert kenntlich gemacht.

41 Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude 1 Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissi-

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1 Energieeinsparverordnung Nichtamtliche Lesefassung zu der am von der Bundesregierung beschlossenen, noch nicht in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur nderung der Energieeinsparverordnung1 2 Ausgangstext ist die EnEV 2009 einschlie lich des - am in Kraft getretenen Artikels 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2449, 2452) sowie des - am in Kraft getretenen Artikels 1a des Vierten Gesetzes zur nderung des Energieeinsparungsgesetzes (BGBl. I S. 2197, 2199) Legende: nderungen im Fettdruck beruhen auf der nderungsverordnung vom ( nderungen in den Paragraphen berschriften durch die o. g. nde-rungsverordnung sind durch Unterstreichung hervorgehoben.) Ausnahmen: In den Tabellen der Anlagen 1 bis 5 und 10 konnten die nderungen nicht kenntlich gemacht werden. In den Anlagen 6 bis 9 war eine Kenntlichma-chung der nderungen nicht m glich. Streichungen ( weggefallene Texte) sind nicht gesondert kenntlich gemacht.

2 1 F r die Richtigkeit der nichtamtlichen Lesefassung wird keine Gew hr bernommen. 2 Die Zweite Verordnung zur nderung der EnEV tritt nach Art. 3 der nderungsverordnung im Wesentlichen sechs Monate nach der in K rze anstehenden Verk ndung, voraussichtlich im Mai 2014, in Kraft. 41 Anlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngeb ude 1 H chstwerte des Jahres-Prim renergiebedarfs und des spezifischen Transmissi-onsw rmeverlusts f r zu errichtende Wohngeb ude (zu 3 Absatz 1 und 2) H chstwerte des Jahres-Prim renergiebedarfs Der H chstwert des Jahres-Prim renergiebedarfs eines zu errichtenden Wohngeb udes ist der auf die Geb udenutzfl che bezogene, nach einem der in Nr. angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Prim renergiebedarf eines Referenzgeb udes gleicher Ge-ometrie, Geb udenutzfl che und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngeb ude, das hinsichtlich seiner Ausf hrung den Vorgaben der Tabelle 1 entspricht.

3 Soweit in dem zu errichtenden Wohngeb ude eine elektrische Warmwasserbereitung ausgef hrt wird, darf diese bis zum 31. Dezember 2015 anstelle von Tabelle 1 Zeile 6 als wohnungszentrale Anlage ohne Speicher gem den in Tabelle der DIN V 4701-10: 2003-08, ge ndert durch A1: 2012-07, gegebenen Randbedingungen ber ck-sichtigt werden. Der sich daraus ergebende H chstwert des Jahres-Prim renergiebedarfs ist in F llen des Satzes 2 um 10,0 kWh/(m a) zu verringern; dies gilt nicht bei Durch-f hrung von Ma nahmen zur Einsparung von Energie nach 7 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Nummer und 2 der Anlage des Erneuerbare-Energien-W rmegesetzes. Tabelle 1 Ausf hrung des Referenzgeb udes Zeile Bauteile/Systeme Referenzausf hrung/Wert (Ma einheit) Eigenschaft (zu Zeilen bis 3) Der nach einem der in Nummer angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Prim renergiebedarf des Referenzgeb udes nach den Zeilen bis 8 ist f r Neubauvorhaben ab dem 1.

4 Januar 2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. 28 bleibt unber hrt. Au enwand (einschlie -lich Einbauten, wie Roll-ladenk sten), Geschossde-cke gegen Au enluft W rmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m K) Au enwand gegen Erd-reich, Bodenplatte, W nde und Decken zu unbeheiz-ten R umen W rmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m K) Dach, oberste Geschoss-decke, W nde zu Abseiten W rmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m K) Fenster, Fenstert ren W rmedurchgangskoeffizient UW = 1,3 W/(m K) 42 Zeile Bauteile/Systeme Referenzausf hrung/Wert (Ma einheit) Eigenschaft (zu Zeilen bis 3) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,60 Dachfl chenfenster W rmedurchgangskoeffizient UW = 1,4 W/(m K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,60 Lichtkuppeln W rmedurchgangskoeffizient UW = 2,7 W/(m K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,64 Au ent ren W rmedurchgangskoeffizient U = 1,8 W/(m K) 2 Bauteile nach den Zeilen bis W rmebr ckenzuschlag UWB = 0,05 W/(m K) 3 Luftdichtheit der Geb ude-h lle Bemessungswert n50 Bei Berechnung nach DIN V 4108-6: 2003-06: mit Dichtheitspr fung DIN V 18599-2: 2011-12: nach Kategorie I * 4 Sonnenschutzvorrichtung keine im Rahmen der Nachweise nach Nummer oder anzurechnende Sonnenschutzvorrichtung 5 Heizungsanlage W rmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Heiz l EL, Aufstellung.

5 - f r Geb ude bis zu 500 m Geb udenutzfl che innerhalb der thermischen H lle - f r Geb ude mit mehr als 500 m Geb udenutzfl che au erhalb der thermischen H lle Auslegungstemperatur 55/45 C, zentrales Verteilsystem inner-halb der w rme bertragenden Umfassungsfl che, innen liegende Str nge und Anbindeleitungen, Standard-Leitungsl ngen nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabelle , Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, p konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen W rme bergabe mit freien statischen Heizfl chen, Anordnung an normaler Au enwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K 6 Anlage zur Warmwasser-bereitung zentrale Warmwasserbereitung gemeinsame W rmebereitung mit Heizungsanlage nach Zeile 5 bei Berechnung nach Nummer : Solaranlage mit Flachkollektor sowie Speicher ausgelegt gem DIN V 18599-8: 2011-12 Tabelle 15 bei Berechnung nach Nummer : Solaranlage mit Flachkollektor zur ausschlie lichen Trinkwasser-erw rmung entsprechend den Vorgaben nach DIN V 4701-10: 2003-08 Tabelle mit Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie W rmeerzeuger, - kleine Solaranlage bei AN 500 m (bivalenter Solarspeicher) - gro e Solaranlage bei AN > 500 m Verteilsystem innerhalb der w rme bertragenden Umfassungs-fl che, innen liegende Str nge, gemeinsame Installationswand, Standard-Leitungsl ngen nach DIN V 4701-10.

6 2003-08 Tabelle mit Zirkulation 7 K hlung keine K hlung 8 L ftung zentrale Abluftanlage, bedarfsgef hrt mit geregeltem DC-Ventilator * Die Angaben nach Anlage 4 zum berpr fungsverfahren f r die Dichtheit bleiben unber hrt. 43 H chstwerte des spezifischen, auf die w rme bertragende Umfassungsfl che bezogenen Transmissionsw rmeverlusts Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die w rme bertragende Umfas-sungsfl che bezogene Transmissionsw rmeverlust eines zu errichtenden Wohnge-b udes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgeb udes nicht berschreiten. Die jeweiligen H chstwerte der Tabelle 2 d rfen dabei nicht berschritten werden. 28 bleibt unber hrt. Tabelle 2 H chstwerte des spezifischen, auf die w rme bertragende Umfassungsfl che bezogenen Transmissionsw rmeverlusts Zeile Geb udetyp H chstwert des spezifischen Transmissionsw rmeverlusts 1 Freistehendes Wohngeb ude mit AN 350m TH = 0,40 W/(m2 K) mit AN > 350m TH = 0,50 W/(m2 K) 2 Einseitig angebautes Wohngeb ude * TH = 0,45 W/(m2 K) 3 Alle anderen Wohngeb ude TH = 0,65 W/(m2 K) 4 Erweiterungen und Ausbauten von Wohnge-b uden gem 9 Absatz 5 TH = 0,65 W/(m2 K) * Einseitig angebaut ist ein Wohngeb ude, wenn von den vertikalen Fl chen dieses Geb u-des, die nach einer Himmelsrichtung weisen, ein Anteil von 80 Prozent oder mehr an ein anderes Wohngeb ude oder an ein Nichtwohngeb ude mit einer Raum-Solltemperatur von mindestens 19 Grad Celsius angrenzt.

7 Definition der Bezugsgr en Die w rme bertragende Umfassungsfl che A eines Wohngeb udes in m ist nach den in DIN V 18599-1: 2011-12 Abschnitt 8 angegebenen Bema ungsregeln so festzule-gen, dass sie alle beheizten und gek hlten R ume einschlie t. F r alle umschlosse-nen R ume sind dabei gleiche, den Vorgaben der Nummer oder entspre-chende Nutzungsrandbedingungen anzunehmen (Ein-Zonen-Modell). Das beheizte Geb udevolumen Ve in m ist das Volumen, das von der nach Nr. ermittelten w rme bertragenden Umfassungsfl che A umschlossen wird. Die Geb udenutzfl che AN in m wird bei Wohngeb uden wie folgt ermittelt: e1 NVm32,0A 44 mit AN Geb udenutzfl che in m Ve beheiztes Geb udevolumen in m . Betr gt die durchschnittliche Geschossh he hG eines Wohngeb udes, gemessen von der Oberfl che des Fu bodens zur Oberfl che des Fu bodens des dar ber liegenden Ge-schosses, mehr als 3 m oder weniger als 2,5 m, so ist die Geb udenutzfl che AN abwei-chend von Satz 1 wie folgt zu ermitteln: e1 GNVm0,04h1A mit AN Geb udenutzfl che in m hG Geschossdeckenh he in m Ve beheiztes Geb udevolumen in m.

8 2 Berechnungsverfahren f r Wohngeb ude (zu 3 Absatz 3, 9 Absatz 2 und 5) Berechnung des Jahres-Prim renergiebedarfs Der Jahres-Prim renergiebedarf Qp ist nach DIN V 18599: 2011-12, berichtigt durch DIN V 18599-5 Berichtigung 1: 2013-05 und durch DIN V 18599-8 Berichtigung 1: 2013-05, f r Wohngeb ude zu ermitteln. Als Prim renergiefaktoren sind die Werte f r den nicht erneuerbaren Anteil nach DIN V 18599-1: 2011-12 zu verwenden. Dabei sind f r fl ssige Biomasse der Wert f r den nicht erneuerbaren Anteil Heiz l EL und f r gasf rmige Biomasse der Wert f r den nicht erneuerbaren Anteil Erdgas H zu verwenden. F r fl ssige oder gasf rmige Biomasse im Sinne des 2 Absatz 1 Nummer 4 des Erneuerbare-Energien-W rmegesetzes kann f r den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 0,5 verwendet werden, wenn die fl ssige oder gasf rmige Biomasse im unmittel-baren r umlichen Zusammenhang mit dem Geb ude erzeugt wird.

9 Satz 4 ist entspre-chend auf Geb ude anzuwenden, die im r umlichen Zusammenhang zueinander stehen und unmittelbar gemeinsam mit fl ssiger oder gasf rmiger Biomasse im Sinne des 2 Absatz 1 Nummer 4 des Erneuerbare-Energien-W rmegesetzes versorgt werden. F r elektrischen Strom ist abweichend von Satz 2 als Prim renergiefaktor f r den nicht er-neuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 der Wert 1,8 zu verwenden; f r den durch Anlagen mit Kraft-W rme-Kopplung erzeugten und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom gilt unbeschadet des ersten Halbsatzes der daf r in DIN V 18599-1: 2011-12 angegebene Wert von 2,8. Wird als W rmeerzeu- 45 ger eine zum Geb ude geh rige Anlage mit Kraft-W rme-Kopplung genutzt, so ist f r deren Berechnung DIN V 18599-9: 2011-12 Abschnitt Verfahren B zu verwenden.

10 Bei der Berechnung des Jahres-Prim renergiebedarfs des Referenzwohn-geb udes und des Wohngeb udes sind die in Tabelle 3 genannten Randbedingungen zu verwenden. Abweichend von DIN V 18599-1: 2011-12 sind bei der Berechnung des Endenergiebedarfs diejenigen Anteile gleich Null zu setzen, die durch in unmit-telbarem r umlichen Zusammenhang zum Geb ude gewonnene solare Strahlungs-energie sowie Umgebungsw rme und Umgebungsk lte gedeckt werden. Tabelle 3 Randbedingungen f r die Berechnung des Jahres-Prim renergiebedarfs Zeile Kenngr e Randbedingungen 1 Verschattungsfaktor FS FS = 0,9 soweit die baulichen Bedingungen nicht detailliert ber cksichtigt werden. 2 Solare W rmegewin-ne ber opake Bauteile - Emissionsgrad der Au enfl che f r W rmestrahlung: = 0,8 - Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberfl chen: = 0,5 f r dunkle D cher kann abweichend = 0,8 angenommen werden.


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