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EnEV verschärft den Neubau-Standard ab 2016 - …

Der Bausachverst ndige 5 | 20155 | 2015 Der Bausachverst ndige| 4849 |BAURECHTEnEV 2014 versch rft den Neubau-Standard ab 2016 Betroffene Bauvorhaben, Ausnahmen und ge nderte, energetische AnforderungenDer Beitrag gibt einen berblick, was Bausachverst ndige bei der Beratung, Planung und Nachweisf hrung von neu-en Wohn- und Nichtwohngeb uden beachten chst die gute Nachricht: Bausachverst ndige d rfen noch dieses Jahr einem Bauboom entgegensehen, denn so mancher Bauherr wird sein Neubau-Vorhaben auf jeden Fall noch 2015 beginnen wollen.

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  2016, Even, Ab 2016

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1 Der Bausachverst ndige 5 | 20155 | 2015 Der Bausachverst ndige| 4849 |BAURECHTEnEV 2014 versch rft den Neubau-Standard ab 2016 Betroffene Bauvorhaben, Ausnahmen und ge nderte, energetische AnforderungenDer Beitrag gibt einen berblick, was Bausachverst ndige bei der Beratung, Planung und Nachweisf hrung von neu-en Wohn- und Nichtwohngeb uden beachten chst die gute Nachricht: Bausachverst ndige d rfen noch dieses Jahr einem Bauboom entgegensehen, denn so mancher Bauherr wird sein Neubau-Vorhaben auf jeden Fall noch 2015 beginnen wollen.

2 Die Medien haben die Gr nde f r die Eile viel-fach mit kritischen Berichten gesch rt: Ab 2016 versch rft die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)1 die energetischen An-forderungen an neue Wohn- und Nichtwohnbauten und erh ht damit unweigerlich auch die Baukosten. Der Beitrag bringt eine bersicht (siehe Tabelle 1) und erl utert die wichtigsten Aspekte der Versch Ziele und AnlassDie EnEV 2014 setzt die Vorgaben des Energieeinsparungsge-setzes (EnEG 2013)2 um. Letzteres hat der Bund 2013 novelliert um die Europ ische Richtlinie ber die Gesamtenergieeffizienz von Geb ude (EU-Richtlinie 2010)3 hierzulande umzusetzen.

3 Europ ische VorgabenDiese Richtlinie fordert , dass die Mitgliedstaaten den Nied-rigstenergie-Standard f r Neubauten einf hren und zwar nach folgendem Zeitplan: ffentliche Geb ude ab 2019 und alle anderen Geb ude ab EnEV 2014: Die Kurzbezeichnungen EnEV 2014 , neue EnEV und EnEV verweisen auf die amtliche Fassung der EnEV 2009 ge ndert durch die Verordnung zur nderung der Energieeinsparverordnung EnEV vom , BGBl I 2013, 3951. Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. , nichtamtliche Html-Fassung: EnEG 2013: EnEG 2009 ge ndert durch das Vierte Gesetz zur nderung des Energieeinsparungsgesetzes, vom , BGBl I 2013, 2197, in Kraft seit 13.

4 Juli 2013. , nichtamtliche Html-Fassung: EU-RL 2010: Richtlinie 2010/31/EU des Europ ischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 ber die Gesamtenergieeffizienz von Geb uden (Neufassung), ABl. EU L153 vom , 13; nichtamtliche Html-Fassung: TuschinskiAls Niedrigstenergiegeb ude definiert die EU-Richtlinie ein Geb ude, das eine sehr hohe, nach ihren Regeln bestimmte Ge-samtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte gr tenteils durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschlie lich erneuerbarer Energie, die am Standort oder in der N he erzeugt wird gedeckt rfung ab 2016 Damit nicht alle zwei Jahre eine neue EnEV-Fassung in Kraft tritt, hat der Bund in die aktuell geltende EnEV 2014 eine Versch r-fung des Energiestandards mit eingebunden.

5 Diese sollte zu-n chst wie es der erste Referentenentwurf von 2012 vorsah in zwei Stufen eingef hrt werden: zun chst mit Inkrafttreten der EnEV-Novelle und die zweite Stufe ab 2016 . Der Bundesrat hat mit seinem Votum erfreulicherweise daf r gesorgt, dass die Ver-sch rfung letztendlich nur in einer Stufe eingef hrt wird. So blieben die nderungen von der vorhergehenden EnEV 2009 zur aktuellen EnEV 2014 nach Inkraftreten im Mai 2014 et-was Betroffene Geb udeDie EnEV-Versch rfung bezieht sich selbstredend nur auf solche Bauvorhaben, die unter die Verordnung fallen.

6 Es gibt eine ganze Reihe von Geb ude-Ausnahmen, die von der EnEV nur in Bezug auf ihre Heizung und Klimatisierung betroffen sind. Dieses sind bei-spielsweise Tierst lle, Werkst tten, Glash user, Traglufthallen, Kir-chen und sonstige religi se Bauten, Wochenend- und Ferienh gebliche TermineUnter die versch rften Anforderungen der EnEV ab 2016 fallen Bau-vorhaben, f r die der Bauherr folgende Vorkehrungen trifft, je nach-dem was die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes fordert. Der Bauantrag wird am 1.

7 Januar 2016 oder sp ter bei der Baubeh rde eingereicht. Die Bauanzeige wird am 1. Januar 2016 oder sp ter dem zu-st ndigen Amt erstattet. Wenn weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren ben tigt wird, wird die Bauausf hrung am 1. Januar 2016 oder sp ter begonnen. Der Bausachverst ndige 5 | 20155 | 2015 Der Bausachverst ndige| 4849 |BAURECHTA usnahmen auf VerlangenDie EnEV 2014 erlaubt in 28 (Allgemeine bergangsvorschrift) den Bauherren auch, dass sie von den Baubeh rden verlangen, dass ihr Bauvorhaben nach dem versch rften Standard beurteilt wird.

8 Dies kann entweder der Fall sein, wenn die Beh rde Anfang des Jahres 2016 ber den Bauantrag oder die Bauanzeige aus dem Jahr 2015 noch nicht bestandskr ftig entschieden hat oder allgemein, dass der Bauherr den zuk nftigen Standard vorzeitig erf llen will. In diesen F llen ist es nat rlich erforderlich, dass der beauftragte Bausachverst ndige die Planung und Nachweis-F h-rung nach den Regeln der versch rften EnEV durchf bei Bautr gerprojekten!Wenn eine Versch rfung des gesetzlichen, energetischen Stan-dards ansteht, besteht die Gefahr, dass die Bauantr ge noch vor der Versch rfung eingereicht werden, dass das Geb ude jedoch erst nach Jahren fertiggestellt und zum Verkauf angeboten wird.

9 Um die Verbraucher zu sch tzen, die erwarten d rfen, dass ein angebotener Neubau denjenigen Standard erf llt, den auch zeitgleiche, vergleichbare Geb ude aufweisen, ist beispielsweise bei Bauvorhaben, die unter das Bautr gergesetz fallen, beson-dere Vorsicht geboten. Wenn zwischen dem Bauantrag und der Fertigstellung etliche Jahre liegen, k nnen sich berechtigterwei-se Probleme Lesen Sie dazu den Beitrag von Tuschinski/Krause, Geltender Energie-Stan-dard bei gro en Bauprojekten , Der BauSV 6/2011, 51, bersicht der Versch rfung des energetischen Neubau-Standards ab 2016 Von der Versch rfung betroffene BauvorhabenWohngeb udeNichtwohngeb udeUnter die versch rften Anforderungen fallen Bauvorhaben, f r die der Bauherr.

10 Den Bauantrag ab 1. Januar 2016 einreicht; .. die Bauanzeige ab 1. Januar 2016 erstattet; .. weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren ben tigt und ab dem 1. Januar 2016 oder sp ter beginnt auszuf hren; .. verlangt, dass die Baubeh rden sie nach dem versch rften Standard beurteilt, wenn sie ber den Bauantrag oder die Bauanzeige noch nicht bestandskr ftig entschieden : Bauabnahme! Bauherren bringen zur Bauabnahme immer h ufiger spezialisierte Bausachverst ndige mit, die genau pr fen, ob das Geb ude tats chlich so ausgef hrt ist wie es der Planer f r den endg ltigen Energieausweis als EnEV-Nachweis berechnet hat!


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