Transcription of ENTGELTTARIFVERTRAG - deimel.com
1 ENTGELTTARIFVERTRAG f r das Gastst tten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen G ltig ab 01. Mai 2016 K ndbar zum 31. Juli 2018 K ndigungsfrist 1 Monat Zwischen dem dehoga Nordrhein-Westfalen , Neuss - einerseits - und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst tten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, D sseldorf - andererseits - wurde folgender ENTGELTTARIFVERTRAG geschlossen: 1 Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt: r umlich: f r das Land Nordrhein-Westfalen. fachlich: f r alle Betriebe, die gewerbsm ig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getr nke abgeben. Hierzu geh ren auch Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer.
2 Zum fachlichen Geltungsbereich geh ren ebenfalls sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen bernehmen. Weiter sind Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst. pers nlich: f r alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildende der unter Ziffer fallenden Betriebe, jedoch nicht f r Musiker und Artisten. 2 Gleichbehandlungsgrundsatz Unterschiedliche Bezahlung wegen Alter oder Geschlecht ist bei gleichen ausge bten T tigkeiten unzul ssig. Soweit Entgeltunterschiede durch verschiedenartige T tigkeiten bedingt sind, sind sie in den Tarifgruppen nach 4 dieses Tarifvertrages gen gend ber cksichtigt.
3 Die Auff hrung von T tigkeiten in der Systemgastronomie in besonderen Abschnitten einzelner Tarifgruppen schlie t die Besch ftigung nach den brigen T tigkeitsbeschreibungen in Unternehmen der Systemgastronomie nicht aus. 3 Bewertungsgrunds tze 1. Jede/r Arbeitnehmer/-in ist vom Arbeitgeber unter Beachtung des nachfolgend beschriebenen Verfahrens in eine Tarifgruppe einzugruppieren. F r die Eingruppierung in eine Tarifgruppe ist nicht die berufliche oder betriebliche Bezeichnung, sondern allein die T tigkeit des/der Arbeitnehmer(s)/-in ma gebend. Diese Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung, bei einer Versetzung bzw. wesentlichen Ver nderungen der Arbeitsinhalte sowie bei der Einf hrung dieses Tarifvertrages.
4 In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt dies unter Beachtung von 99 Betriebsverfassungsgesetz. 2. Die Arbeitnehmer/-in werden entsprechend der von ihnen berwiegend ausge bten T tigkeiten in die Tarifgruppen eingruppiert. Die Zuordnung der Arbeitnehmer/-in in die Tarifgruppen erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien in den Oberbegriffen des 4. Die Beispiele der T tigkeiten sind kein abschlie ender Katalog und dienen der Erl uterung. 3. Die Nennung von T tigkeitsbeispielen in diesem Tarifvertrag verpflichtet das Unternehmen nicht, diese berall anzuwenden, insbesondere nicht, wenn auf Grund fehlender T tigkeitsfelder eine Eingruppierung nicht m glich bzw.
5 Die tats chlich ausge bten T tigkeiten auf bestimmte Tarifgruppen begrenzt sind. 4. Der/die Arbeitnehmer/-in ist verpflichtet, auf Anweisung andere T tigkeiten auszu ben, die innerhalb seiner/ihrer Tarifgruppe liegen, soweit diese zumutbar sind. Bei Vertretungen, bei dem ein/e Arbeitnehmer/-in eine h herwertige T tigkeit ber einen Zeitraum von einem Monat hinaus aus bt, wird f r den Zeitraum dieser Vertretung das entsprechend h here Tarifentgelt gezahlt. 5. T tigkeitszeiten in Unternehmen der Systemgastronomie werden angerechnet, sofern gleichartige T tigkeiten in den letzten 12 Monaten im r umlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages nachgewiesen werden.
6 6. Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes wird f r Nachtportier und Nightauditor mit einem Zuschlag von 15% verg tet. Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen d rfen aus Anlass des Abschlusses dieses Vertrages nicht verschlechtert werden. 4 Tarifgruppen F r die Feststellung des tariflichen Entgelts werden folgende Tarifgruppen gebildet: Tarifgruppe 1 Arbeitnehmer/-in mit einfachen T tigkeiten, die durch Anlernen erworben werden k nnen. T tigkeitsbeispiele Abr umer/-in; Auff ller/-in; Doorman; Garderobenfrau/-mann; Hilfskraft (f r z. B. Bankett, Au enanlagen, Kantine, K che, Lager, Reinigung, Service, Buffet, Restaurant, W scherei); Hoteldiener; Personalpf rtner; Pizzafahrer; Pizzazubereiter/-in; Prospektverteiler; Set-up-man (Bankettaufsteller); Sp lkraft / Stewardhilfskraft; Toilettenfrau/-mann Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Allg.
7 Hilfskr fte, Crew-Mitarbeiter/-in, Sp l-, Abr um- und K chenhilfskr fte (auch mit wechselnder T tigkeit); Mitarbeiter/-in im Free-Flow-System; Verkaufshelfer/-in mit Kassent tigkeit Tarifgruppe 2 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. T tigkeitsbeispiele B gler/-in, Mangler/-in, N her/-in, W scher/-in; Gartenpfleger/-in; Helfer/-in (f r z. B. Haustechnik, Housekeeping, W scherei, Lager, Service, K che, Au enbereich, Kiosk, auch mit wechselnder T tigkeit); Pizzab cker/-in; Steward; Topfsp ler/-in (Casserolier); Wagenmeister; Zimmerfrau Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Griller/-in*); Hilfskr fte, Crew-Mitarbeiter/-in, Sp l-, Abr um- und K chenhilfskr fte (auch mit wechselnder T tigkeit) nach den ersten 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden.
8 K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) in den ersten 12 Monaten; Verkaufshelfer/-in mit Kassent tigkeit nach 12 Monaten; Verk ufer/-in zwischen 18 bis 60 Monaten Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel *) siehe 10 Tarifgruppe 3 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten, die erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten und l ngere Erfahrung hierin erfordern. T tigkeitsbeispiele Beikoch/-k chin1); Hostess/G stebetreuer/-in; Kosmetiker/-in; Nachtportier, Uniform-/W scherei-beschlie er/-in; Poolattendant; Schreibkraft; Servicekraft; Zapfer Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Griller/-in; K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) nach 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; Verk ufer/-in mit 5-j hriger Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel.
9 Vorarbeiter, Koch/K chin, B cker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie in den ersten 12 Monaten 1) verk rzte Ausbildung Tarifgruppe 4 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten und Voraussetzungen, die ber die Bewertungsgruppe 3 hinausgehen und durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung (analog 45 Abs. 2 BBiG) verf gen, die im fachlich entsprechenden T tigkeitsbereich erworben werden. T tigkeitsbeispiele Beikoch/-k chin 1) ; Chef Steward Assistent; Commis de bar; Commis de cuisine; Commis de rang; Di tassistent/-in; Empfangs-, Reservierungs-, Verkaufsassistent/-in; Etagenhausdame; Florist/-in, G rtner/-in; Glas- und Geb udereiniger/-in; Hausdamenassistent/-in; Hausmeister *); Kaufm.
10 Assistent/-in, Hotelkaufmann/-frau; Kioskleiter/-in; Koch/K chin; Kosmetiker/-in, Friseur/-in; Kraftfahrer (Klasse CE) ); Magaziner; Restaurantfachmann/-frau; Servierer/-in / Kellner/-in; Telefonist/-in; Wirtschafter/-in Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Fachmann/-frau f r Systemgastronomie; Fachverk ufer/-in (mit abgeschlossener Berufsausbildung), die im erlernten Beruf eingesetzt wird; Griller/-in mit besonderen Aufgaben; K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) nach 36 Monaten; Restaurantkassierer/-in; Trainee in den ersten 12 Monaten der T tigkeit; Vorarbeiter, Koch/K chin, B cker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie nach 12 Monaten *) siehe 10 1) im 2.