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Europäische technische Zulassung ETA-13/0704

Erm chtigt und notifiziert gem Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ber Bauprodukte Mitglied der EOTAINSTITUT F R BAUTECHNIK STERREICHISCHES sterreichisches Institut f r Bautechnik Schenkenstra e 4 | 1010 Wien | sterreichT +43 1 533 65 50 | F +43 1 533 64 23 | Organisation for Technical ApprovalsEurop ische Organisation f r technische ZulassungenOrganisation Europ enne pour l Agr ment Technique Europ ische technische Zulassung ETA-13/0704 Handelsbezeichnung Trade name Hilti Brandschutzkabelmanschette CFS-CC Hilti

Seite 2 der Europäischen technischen Zulassung ETA-13/0704, mit Geltungsdauer vom 28.06.2013 bis 27.06.2018 OIB-280-005/13-015 1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1 Diese Europäische technische Zulassung wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik her-

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1 Erm chtigt und notifiziert gem Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ber Bauprodukte Mitglied der EOTAINSTITUT F R BAUTECHNIK STERREICHISCHES sterreichisches Institut f r Bautechnik Schenkenstra e 4 | 1010 Wien | sterreichT +43 1 533 65 50 | F +43 1 533 64 23 | Organisation for Technical ApprovalsEurop ische Organisation f r technische ZulassungenOrganisation Europ enne pour l Agr ment Technique Europ ische technische Zulassung ETA-13/0704 Handelsbezeichnung Trade name Hilti Brandschutzkabelmanschette CFS-CC Hilti

2 Firestop Cable Collar CFS-CC Zulassungsinhaber Holder of approval Hilti AG Feldkircherstrasse 100 9494 Schaan Liechtenstein Zulassungsgegenstand und Verwendungszweck Brandschutzkabelmanschette zur Abschottung Generic type and use of construc-tion product Cable collar for use in penetration seals Geltungsdauer vom Validity from bis to Herstellwerk Manufacturing plant Hilti Werk 5b Diese Europ ische technische Zulassung umfasst This European technical approval contains 25 Seiten inklusive 16 Anh nge 25 pages including 16 Annexes Mitglied der EOTAINSTITUT F R BAUTECHNIK STERREICHISCHESS eite 2 der Europ ischen technischen Zulassung ETA-13/0704 , mit Geltungsdauer vom bis OIB-280-005/13-015 1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1 Diese Europ ische technische Zulassung wird vom sterreichischen Institut f r Bautechnik her-ausgegeben, und zwar in bereinstimmung mit: Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21.

3 Dezember 1988 hinsichtlich der Angleichung von Rechtsvorschriften, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von Mitgliedsstaaten betref-fend Bauprodukte1, ge ndert durch die Richtlinie des Rates 93/68/EWG2 und Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europ ischen Parlaments und des Rates3; Bauproduktegesetz. LGBl. V Nr. 33/1994; Allgemeine Verfahrensvorschriften f r das Ansuchen, die Erstellung und Gew hrung von Eu-rop ischen technischen Zulassungen gem Anhang zur Kommissionsentscheidung 94/23/EG4; Leitlinie f r die europ ische technische Zulassung f r Brandschutz und Brandschutzprodukte Teil 2: Abschottungen.

4 2 Das sterreichische Institut f r Bautechnik ist bevollm chtigt zu berpr fen, ob die Bestimmun-gen dieser Europ ischen technischen Zulassung eingehalten werden. Die berpr fung kann im Herstellwerk erfolgen. Trotzdem verbleibt die Verantwortung daf r, dass die Produkte der Euro-p ischen technischen Zulassung entsprechen und sie f r den beabsichtigten Zweck geeignet sind, beim Inhaber der Europ ischen technischen Zulassung . 3 Diese Europ ische technische Zulassung darf nur an die auf Seite 1 erw hnten Erzeuger oder Vertreter von Erzeugern oder an die im Rahmen dieser Europ ischen technischen Zulassung genannten Herstellwerke bertragen werden.

5 4 Diese Europ ische technische Zulassung kann vom sterreichischen Institut f r Bautechnik zu-r ckgezogen werden, insbesondere nachdem dieses von der Kommission auf Grundlage von Ar-tikel 5 (1) der Richtlinie des Rates 89/106/EWG verst ndigt wurde. 5 Die Vervielf ltigung dieser Europ ischen technischen Zulassung , einschlie lich ihrer bertra-gung auf elektronischem Weg, hat vollst ndig zu erfolgen. Es kann jedoch mit schriftlicher Zu-stimmung des sterreichischen Instituts f r Bautechnik auch eine teilweise Vervielf ltigung erfol-gen. In diesem Fall muss die teilweise Vervielf ltigung als solche gekennzeichnet werden.

6 Texte und Zeichnungen von Werbebrosch ren d rfen nicht in Widerspruch zur Europ ischen techni-schen Zulassung sein oder sie missbrauchen. 6 Die Europ ische technische Zulassung wird von der Zulassungsstelle in ihrer offiziellen Sprache herausgegeben. Diese Version entspricht der innerhalb der EOTA zirkulierenden Version. ber-setzungen in andere Sprache m ssen als solche gekennzeichnet sein. 1 Amtsblatt der Europ ischen Gemeinschaften Nr. L 40, , S. 12 2 Amtsblatt der Europ ischen Gemeinschaften Nr. L 220, , S. 1 3 Amtsblatt der Europ ischen Union Nr.

7 L 284, , S. 1 4 Amtsblatt der Europ ischen Gemeinschaften Nr. L 17, , S. 34 Mitglied der EOTAINSTITUT F R BAUTECHNIK STERREICHISCHESS eite 3 der Europ ischen technischen Zulassung ETA-13/0704 , mit Geltungsdauer vom bis OIB-280-005/13-015 II BESONDERE BEDINGUNGEN DER EUROP ISCHEN TECHNISCHEN Zulassung 1 Definition des Produktes und vorgesehener Verwendungszweck Definition des Bauproduktes Diese europ ische technische Zulassung bezieht sich auf die Brandschutzkabelmanschette (be-zeichnet als Hilti Brandschutzkabelmanschette CFS-CC). Bedarfsweise werden die Zusatzpro-dukte M10 M rtel (siehe Anhang ), Hilti Brandschutzf llmasse CFS-FIL oder als zus tzli-chen Schutz Hilti Brandschutzputtybandage CFS-P BA eingesetzt.

8 Die Hilti Brandschutzkabelmanschette besteht aus einer zweiteiligen Einlage in einem Metallge-h use. F r die Beschreibung des Montageverlaufs der Brandschutzkabelmanschette CFS-CC siehe Vorgesehener Verwendungszweck Hilti Brandschutzkabelmanschette CFS-CC soll eine Abschottung bilden, um den Feuerwider-stand eines Trennelementes (Decke oder Wand) zu erhalten, wo diese ge ffnet wurde und Ser-viceleitungen diese durchdringen. Anhang 2 enth lt Details zu den Abschottungen die Feuerwiderstandspr fungen unterzogen wurden. Diese ETA deckt installierte Bauteile gem den Bestimmungen in Anhang 2 ab.

9 Hilti Brandschutzkabelmanschette CFS-CC ist f r Umweltbedingungen nach Kategorie Z2 gem EOTA TR 024 definiert. Obwohl eine Abschottung ausschlie lich f r Indoor-Anwendungen empfohlen wird, k nnen w h-rend des Bauprozesses, solange die Geb udeh lle nicht geschlossen ist, auch verst rkte Be-dingungen herrschen, die auf die Abschottung einwirken. F r diesen Fall sollen Provisorien er-stellt werden, um die Abschottungen gem den Anweisungen des Herstellers zu sch tzen. Die Bestimmungen dieser Europ ischen technischen Zulassung beruhen auf einer angenomme-nen Nutzungsdauer der Brandschutzkabelmanschette von 10 Jahren, sofern die Bedingungen in den Abschnitten 4 und 5 in Bezug auf Herstellung, Installation, Betrieb und Instandsetzung erf llt sind.

10 Die Angaben ber die Nutzungsdauer k nnen nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt wer-den, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts in Bezug auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer anzusehen. Die tats chliche Lebensdauer kann bei Einhaltung des vorgesehenen Gebrauchs ohne gr ere Beeintr chtigung der wichtigen Anforderungen betr chtlich l nger sein. Mitglied der EOTAINSTITUT F R BAUTECHNIK STERREICHISCHESS eite 4 der Europ ischen technischen Zulassung ETA-13/0704 , mit Geltungsdauer vom bis OIB-280-005/13-015 2 Produktmerkmale und Nachweisverfahren Die Pr fungen zur Identifizierung sowie die Beurteilung der Brauchbarkeit hinsichtlich der we-sentlichen Anforderungen wurden gem der ETA Leitlinie Nr.