Transcription of Exemplarische Darstellung eines ... - Hans Strobl
1 Exemplarische Darstellung eines Verfahrensablaufesf r eine arch ologische Notgrabung zur Freimachung des Baufeldsmit denkmalrechtlicher Erlaubnisin nach dem Verursacherprinzipund Beauftragung der Grabungsfirma durch den Bauherren Hans Strobl Arch ologische BaubegleitungMarie-Curie-Str. 685055 IngolstadtTelefon 0841 8852 609 Mobil 0176 655 88 Hans Strobl - Arch ologische Baubegleitung - Ingolstadt - Verdacht oder Vermutung auf ein Bodendenkmal im BaufeldDer Verdacht auf ein Bodendenkmal kann von Seiten der Unteren Denkmalschutzbeh rde oder des BLfD im Zuge der Pr fung ihres Bauantrages ge u ert werden.
2 Man wird Sie dann mit Erteilung der Baugenehmigung, evtl. auch erst sp ter, darauf aufmerksam machen, dass Sie f r Bodeneingriffe eine Denkmalrechtliche Erlaubnis ben tigen. Ihre Bauablaufplanung wird zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch so im Fluss sein, dass eine Einplanung eines Zeitfensters f r Ausgrabungen m glich ist. F r Ihre Finanzplanung wird diese Information vermutlich zu sp t Sie bereits selbst Anhaltspunkte f r das evtl. Vorkommen eines Bodendenkmals haben, wie arch ologische Funde in der Nachbarschaft, Kenntnis ber die Geschichtstr chtigkeit des Bodens (der Ort war Standort eines R merkastells) oder auch Informationen aus dem Bayernviewer-Denkmal, dann stecken Sie nicht den Kopf in den Sand sondern gehen Sie offensiv auf die zust ndige Au enstelle des BLfD zu und erbitten eine Auskunft zu ihrem Baufeld.
3 Merke: Zwei Wochen geplante Ausgrabung sind deutlich g nstiger als eine Woche unvorhergesehene Ausgrabung mit Beantragung der Denkmalrechtlichen ErlaubnisWenn Sie sicher sind, dass ein Verdacht auf ein Bodendenkmal in Ihrem Baufeld vorliegt und Sie eine Denkmalrechtliche Erlaubnis ben tigen, dann beantragen Sie diese am Besten zusammen mit dem Bauantrag bei der Unteren Denkmalschutzbeh rde (Kreisebene).Achtung: Wenn der Verdacht auf ein Bodendenkmal besteht bedeutet dies, dass Bodeneingriffe nur nach Erteilung der Denkmalrechtlichen Erlaubnis und gem den darin festgelegten Auflagen m glich sind.
4 In der Regel hei t dies, dass bei Eingriffen ein Arch ologe anwesend sein muss und diese Eingriffe dann gewissen Einschr nkungen unterliegen k Voruntersuchung / Zusammenstellung der vorliegenden Informationen / erstes UntersuchungskonzeptAus den beim BLfD vorliegenden Informationen zur Denkmalsituation l sst sich eine Einsch tzung der Befunderwartung ableiten. Evtl. k nnen noch weitere Seite 2 von 7 Hans Strobl - Arch ologische Baubegleitung - Ingolstadt - n tzlich sein, etwa zus tzliche Archivrecherchen oder eine genauere Bodenbewertungen.
5 Je nach Projekt k nnen Sondagen oder Bohrungen (auch im Zusammenhang mit der Baugrunduntersuchung) helfen bereits im Vorfeld den Umfang des Bodendenkmals einzugrenzen. Auch hier wird nach Ma gabe der denkmalrechtlichen Erlaubnis der gewonnen Informationen kann in Zusammenarbeit mit der Bauablaufplanung ein erstes Untersuchungskonzept skizziert werden und ein zu erwartender Zeit- und Kostenrahmens umrissen nach den gesetzesrechtlichen Vorgaben der Schutz des Bodendenkmals Vorrang hat, sollte versucht werden den Zerst rungshorizont im Bodendenkmal m glichst klein zu halten.
6 Dazu k nnen Schutzkonzepte oder Umplanungen der Bauma nahme dienen. Falls diese M glichkeiten nicht greifen, wird eine Ausgrabung, die das Bodendenkmal ja auch restlos beseitigt, durchgef hrt werden. Ziel und integraler Bestandteil der Ausgrabung istdie Grabungsdokumentation, da sie alle relevanten Informationen zum zerst rten Bodendenkmal bewahrt. Nur durch ihre Erstellung wird die Erteilung der Baufreiheit erwirkt. Die mittels des Verursacherprinzips beauflagten Grabungen beschr nken sich im brigen immer und ganz unabh ngig vom Befund auf das zu erschlie ende Erstellung der Leistungsbeschreibung und AusschreibungMit den Ergebnissen der Voruntersuchung und den Angaben des BLfD erstellt der Bauherr eine dem Projekt angepasste Leistungsbeschreibung mit Kostenermittlungsformular zur Ausschreibung der Leistung an geeignete Fachfirmen (Grabungsfirmen).
7 Die Ausgrabungsleistungen sind wissenschaftliche Dienstleistungen und keine Bauleistungen. Sie werden in Bayern bisher blicherweise als Stundenlohnarbeiten ausgeschrieben, da ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit einzelnen Leistungspositionen bei der naturgem ungewissen Befundlage als nicht erstellbar erscheint. Nur bestimmte Leistungen, wie etwa die meist der Ausgrabung nachfolgende endg ltige Fertigstellung der Grabungsdokumentation werden ber Pauschalen, die sich am Grabungsumfang orientieren gefasst.
8 Die Bewertung der Angebote erfolgt dadurch fast rein ber die gebotenen Stundens tze. Seite 3 von 7 Hans Strobl - Arch ologische Baubegleitung - Ingolstadt - ist die Einsch tzung der tats chlichen Wirtschaftlichkeit eines Angebotes aber nur schwer m glich. Achtung: verschiedene Teile der Leistung Ausgrabung werden nicht auf dem Baufeld stattfinden, etwa das Waschen der Funde, die Eingabe der Grabungsdaten in die EDV, die Prozessierung der Vermessung sowie die endg ltige Berichtserstellung.
9 Nur ein Teil dieser Leistung wird evtl. ber Pauschalen abgerechnet Auftrag und Durchf hrung Hat der Bauherr die Angebote der Grabungsfirmen gepr ft und sich f r einen Bieter entschieden, wird er dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Auftrag zur Durchf hrung der Ausgrabung erteilen. Da der Auftragsumfang nicht sicher feststeht und nur mehr oder weniger fundiert angenommen werden kann ist es notwendig, die Leistungserbringung in mehrere Schritte zu Oberbodenabtrag / Sondagen / AbbruchsituationenErster Schritt bei bisher unbebauten Fl chen ist der Oberbodenabtrag im Baufeld, der blicherweise mit einem Bagger mit breiter Humusschaufel mit glattem Schwert und unter Beisein und Anweisung eines Arch ologen vorgenommen werden muss.
10 Danach l sst sich der tats chliche Umfang der arch ologischen Befunde im Boden weitgehend sicher einsch tzen. Je nach Gr e der Fl che gibt es die M glichkeit den Oberboden nur in ausgew hlten Teilbereichen (Sondagen) abzutragen und so zu einer Gesamtbewertung der Fl che zu gelangen. Eine Begleitung der Arbeiten durch eine geoarch ologische Fachbetreuung ist anzuraten. So wird das schnelle Erkennen des potentiell befundf hrenden Horizontes und der Ausschluss von geologische Pseudobefunden sicher Feststellung der Befundsituation kann eine Einsch tzung des Grabungsumfangs durch die beauftragte Firma und das BLfD erfolgen.