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Existenzgründung in der Land- und Forstwirtschaft und im ...

Existenzgr ndung in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau Was geh rt alles zur Landwirtschaft? Der Begriff Landwirtschaft sowie die Frage, ob eine Bet tigung zur Landwirtschaft geh rt, ist an verschiedene Bedingungen gekn pft. Dabei wird der Begriff Landwirt-schaft in den verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich definiert. Grunds tzlich beschreibt der Begriff Landwirtschaft eine auf Erwerb ausgerichtete, regelm ige Nutzung des Bodens zur Gewinnung von Nahrungsmitteln und techni-schen Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Natur. Die Nutzung des Bodens kann sowohl unmittelbar ber das Pflanzenwachstum in der Bodenkrume als auch ber die Nutzung des Bodens als reiner Standortfaktor, zum Beispiel in Geb uden und baulichen Anlagen in G rtnereien, Pilzzuchtanlagen oder Hydrokulturen, erfolgen.

rungspflicht nach Abgabenordnung nicht überschritten werden, siehe Ziffer 3 Bilan-zierung. Der pauschale Gewinn je Hektar wird gestaffelt je nach Boden- und Standortqualität (= Hektarwert) festgelegt. Der Hektarwert ist im Einheitswertbescheid enthalten. Da der Einheitswert nur die Eigentums- und nicht die Pachtflächen berücksichtigt, ist für

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1 Existenzgr ndung in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau Was geh rt alles zur Landwirtschaft? Der Begriff Landwirtschaft sowie die Frage, ob eine Bet tigung zur Landwirtschaft geh rt, ist an verschiedene Bedingungen gekn pft. Dabei wird der Begriff Landwirt-schaft in den verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich definiert. Grunds tzlich beschreibt der Begriff Landwirtschaft eine auf Erwerb ausgerichtete, regelm ige Nutzung des Bodens zur Gewinnung von Nahrungsmitteln und techni-schen Rohstoffen pflanzlicher und tierischer Natur. Die Nutzung des Bodens kann sowohl unmittelbar ber das Pflanzenwachstum in der Bodenkrume als auch ber die Nutzung des Bodens als reiner Standortfaktor, zum Beispiel in Geb uden und baulichen Anlagen in G rtnereien, Pilzzuchtanlagen oder Hydrokulturen, erfolgen.

2 F r das Vorliegen von Landwirtschaft gilt also die Er-zeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie ihrer weiteren Veredlungsprodukte einschlie lich der gesamten Nutztierhaltung mit Hilfe der Naturkr fte. Die Landwirtschaft im Sinne der in diesem Merkblatt angesprochenen Existenzgr n-dung umfasst demnach den Acker- und Pflanzenbau, die Tierzucht einschlie lich der Gewinnung s mtlicher tierischer Erzeugnisse, den Garten-, Gem se-, Obst- und Weinbau, die Forstwirtschaft , die Binnenfischerei und die Imkerei. Ausbildungsvoraussetzungen F r die Gr ndung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist eine entsprechende Aus-bildung in einem der landwirtschaftlichen Berufe nicht Voraussetzung. Allerdings ist f r die erfolgreiche F hrung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine praktische und theoretische Mindestqualifikation unerl sslich.

3 Neben der Berufsausbildung in den einzelnen landwirtschaftlichen Sparten besteht die M glichkeit der Berufsfortbildung ber ein umfangreiches Programm der Landwirtschaftskammer, siehe Kapitel Land- wirtschaftskammer auf Seite 11. F r eine Reihe von F rderma nahmen, insbesondere der investiven F rderung, wird eine abgeschlossene landwirtschaftliche Berufsausbildung vom Richtliniengeber ge-fordert. Weiterhin bedarf es f r Ma nahmen des Pflanzenschutzes einer Sachkun-depr fung f r diejenigen, die keine landwirtschaftliche Ausbildung haben. Ansprech-partner sind hier die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 51 Seite 2 von 14 Existenzgr ndung in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau 2 Was ist ein landwirtschaftlicher Betrieb?

4 Von einem landwirtschaftlichen Betrieb kann man erst dann ausgehen, wenn eine Abgrenzung von einer Freizeitbet tigung klar erkennbar ist. Die Bet tigung muss eindeutig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Ein Gewinn muss nicht unbe-dingt mit der Betriebsgr ndung einhergehen, die zu treffenden Ma nahmen m ssen sich jedoch mittelfristig amortisieren k nnen. Damit sind insbesondere Bauma nah-men, die nicht im Verh ltnis zu den erwarteten Einnahmen stehen, nicht einer auf Gewinn ausgerichteten Bet tigung zuzuordnen, und sind somit nicht einem landwirt-schaftlichen Betrieb dienlich. Fl chen pachten oder kaufen? F r die landwirtschaftliche Bet tigung ist eine Ausstattung mit ausreichend Fl che erforderlich. Diese kann auf dem Wege der Pachtung und ber den Ankauf erfolgen.

5 Pachtvertr ge k nnen schriftlich oder m ndlich abgeschlossen werden. Die H he der Pacht wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und ist regional sehr unter-schiedlich. Richtwerte f r eine angemessene Pacht gibt es nicht. Der durchschnittli-che Pachtpreis f r landwirtschaftliche Nutzfl che in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2007 bei 312 je Hektar und Jahr. Demgegen ber werden (unverbindliche) Richtwerte f r den Kauf von Fl chen von Amts wegen festgesetzt durch die Gutachteraussch sse f r Grundst ckswerte bei den Kreisverwaltungen bzw. gro en kreisfreien St dten. Siehe hierzu: Die Richtwerte geben den im abgelaufenen Jahr durchschnittlich gezahlten Kaufpreis in einer Gemeinde oder in einer Gemarkung wieder. Pachtvertr ge wie auch Kaufvertr ge bei Fl chen ber 10 000 m unterliegen der Genehmigungspflicht durch die zust ndige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer.

6 Tierhaltung F r eine geplante Tierhaltung in vorhandenen Geb uden ist besonders wichtig, in-wieweit diese bauordnungsrechtlich noch zul ssig ist. So k nnen Geb ude, die meh-rere Jahre leer gestanden haben, die Zul ssigkeit f r die Tierhaltung verlieren. Bevor solche Geb ude f r die Tierhaltung gekauft oder gepachtet werden, ist eine entspre-chende Beratung oder Auskunft bei der Bauverwaltung empfehlenswert. F r die Tierhaltung muss eine der Anzahl und Gr e der Tiere nach angepasste Fl che zur Verf gung stehen. Das Steuerrecht legt die Fl chenausstattung im Hin-blick auf die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung fest, siehe hierzu weitere Ausf hrungen im Bereich Steuern. Baurechtlich muss die Fl che f r die berwiegend eigene Futtergrundlage, also mehr als 50 % des Futter-bedarfs, ausreichend sein.

7 Auch die D ngeverordnung schreibt eine Mindestfl -chenausstattung je gehaltener Tierzahl vor, hier aus dem Blickwinkel der Mist-, Jau-che- und G lleausbringung auf einer nicht zu geringen Fl che. F r die landwirt-schaftlichen Tierarten und Altersgruppen wurden entsprechende Vieheinheiten fest-gesetzt. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 51 Seite 3 von 14 Existenzgr ndung in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau 3 Anmeldung Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft er ffnet, hat dies nach amtlich vor-geschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb er ffnet wird. Die Gemeinde unterrichtet das zust ndige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Die Mitteilung hat innerhalb eines Monats nach Betriebsgr ndung zu erfolgen.

8 Als Betriebsgr ndung gilt die Aufnahme der T tigkeit. Die Anzeigepflicht dient in erster Linie der steuerlichen Erfassung. F r die landwirt-schaftlichen Grundst cke fallen als feste Abgaben Grundsteuer Erhebung durch die Gemeinde und die Umlage zur Landwirtschaftskammer Erhebung durch das Finanzamt an. Grundlage f r die Bemessung der Steuer und Umlage ist der Ein-heitswertbescheid ber die Eigentumsfl chen, der durch das Finanzamt Bewer-tungsstelle nach Eigentums bertragung durch Kauf oder Erbschaft erstellt wird. Bei der bernahme eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes wird der Ein-heitswert bernommen. Beim Erwerb einzelner landwirtschaftlicher Grundst cke aus einem Grundbesitz heraus wird f r diesen Teilbesitz vom Finanzamt ein eigener Ein-heitswert festgestellt.

9 Als erfolgsabh ngige Steuern unterliegt die Landwirtschaft wie alle Wirtschaftsberei-che der Einkommensbesteuerung. Was ist bei den Steuern zu beachten? In diesem Abschnitt wird insbesondere die Einkommensbesteuerung behandelt, die f r die Landwirtschaft gegen ber der gewerblichen Wirtschaft einige Besonderheiten beinhaltet. Aber auch das Umsatzsteuergesetz l sst f r die Landwirtschaft eine sehr vereinfachte Handhabung zu, die im Folgenden noch dargestellt wird. Letztlich wird die M glichkeit der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung f r landwirtschaftliche Fahrzeuge angesprochen. Einkommensbesteuerung Gem 2 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen folgende Eink nfte der Be-steuerung: 1. Eink nfte aus Land- und Forstwirtschaft , 2.

10 Eink nfte aus Gewerbebetrieb, 3. Eink nfte aus selbst ndiger Arbeit, 4. Eink nfte aus nichtselbst ndiger Arbeit, 5. Eink nfte aus Kapitalverm gen, 6. Eink nfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Eink nfte. Eink nfte sind 1. bei Land- und Forstwirtschaft , Gewerbebetrieb und selbst ndiger Arbeit der Ge-winn, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 51 Seite 4 von 14 Existenzgr ndung in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau 42. bei den anderen Einkunftsarten der berschuss der Einnahmen ber die Wer-bungskosten. Zur Feststellung der Eink nfte aus einem landwirtschaftlichen Betrieb hat der Ge-setzgeber mehrere Gewinnermittlungsarten eingesetzt, deren Anwendung von den Verm gens- und Erfolgsverh ltnissen abh ngig ist, siehe hierzu Kapitel Gewinner-mittlung auf Seite 5.


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