Transcription of Fall 1 - Uni Trier
1 1 Fall 1:Der 17 j hrige K m chte sich f r seinen bald anstehenden 18. Geburtstag ein Auto kaufen. Dazu geht K am zum Gebrauchtwagenh ndler V, bei dem ihm schon des L ngeren ein gebrauchter VW Jetta aufgefallen war. V bietet dem K den Wagen f r 1000 an. K ist damit einverstanden und sie vereinbaren, dass K den Wagen nach einer Generalinspektion in 2 Wochen abholen solle. Zu bezahlen habe K einen Vorschuss von 100 . Den Rest habe K bei bergabe des Wagens zu zahlen. Das Geld f r den Autokauf hatte K in den letzten Monaten zum Zwecke des Autokaufs von seinen Eltern und Verwandten erhalten. Als die Eltern am darauf folgenden Tag von dem Gesch ft erfahren, sagen sie zu K, dass sie mit seiner Wahl einverstanden seien.
2 Am kommen jedoch V hinsichtlich des Vertrags bedenken, da ein anderer Kunde ber den baldigen 18. Geburtstag des K sprach. V ruft daher bei den Eltern des K an und fragt sie, ob auch sie mit dem Gesch ft ihres Sohnes einverstanden seien. Die Mutter M, die mittlerweile unsicher geworden ist, will dies nicht allein entscheiden und teilt dem V mit, sie werde sich nach Absprache mit ihrem Mann in 10 Tagen bei ihm melden. Am hat K Geburtstag und wird 18. Jahre alt. Da die Eltern ihre Meinung mittlerweile ge ndert haben und meinen, es solle doch besser ein Toyota mit Hybridantrieb sein, rufen sie am Vormittag des bei V an und teilen ihm mit, dass aus dem Gesch ft nun endg ltig nichts mehr werde.
3 K hingegen, der sicher gehen m chte, dass sich sein Wunsch erf llt, spricht K am Nachmittag des bei V auf den Anrufbeantworter, dass er den Wagen auf jeden Fall wolle. V ist ganz verwirrt und fragt sich nun, ob er gegen K einen Anspruch auf Zahlung des restlichen Kaufpreises 900 Abwandlung:Bei den Vertragsverhandlungen am rutscht dem K heraus, dass er noch nicht vollj hrig sei, er versichert jedoch wahrheitswidrig, die Einwilligung seiner Eltern zum Autokauf bekommen zu haben. V wei von einem Freund der Familie, dass die Entscheidung ber den Autokauf erst in den kommenden Tagen fallen solle, dennoch vereinbart V mit K den Autokauf.
4 Als sich am Nachmittag des bei V ein anderer Kaufinteressent meldet, der ihm 200 mehr zahlen m chte, ruft V sofort bei K an und sagt ihm, dass er wegen seiner Minderj hrigkeit das Gesch ft hinsichtlich des VW Jetta vergessen k nne. Hat K einen Anspruch auf bertragung des Eigentums und berlassung des Besitzes an dem VW Jetta, wenn seine Eltern am den Vertrag genehmigen? 2 Fall 2:Der 16-j hrige V verkauft mit Einwilligung seiner Eltern dem Fahrradh ndler K sein Fahrrad. In dem wirksamen Kaufvertrag wurde ein Kaufpreis von 100 vereinbart. K trifft den V am n chsten Tag in einer Disko und gibt ihm einen 100 -Schein und sagt: Wegen deines Fahrrades.
5 V sagt zu K: Alles klar , und nimmt das Geld an sich. V, der sich ber diese pl tzliche Geldquelle freut, gibt das ganze Geld in der Disko aus. Die Eltern des V behaupten, der K h tte dem V das Geld niemals ohne ihre Einwilligung geben d rfen und verlangen nochmalige Zahlung an V. Besteht ein solcher Zahlungsanspruch?Fall 1L sungshinweise:I. Anspruch des V gegen K gem. 433 BGBV hat gegen K einen Anspruch gem. 433 BGB auf Zahlung des restlichen Kaufpreises 900 , wenn zwischen beiden ein Kaufvertrag ber den VW Jetta zustande gekommen ) KaufvertragDazu m ssten K und V einen Kaufvertrag geschlossen haben, 433 BGB.
6 Ein Kaufvertrag kommt durch zwei inhalts bereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserkl rungen, Angebot und Annahme, 145 ff. BGB, ) Vorliegen eines Angebots des VZun chst ist ein Angebot des V erforderlich. Ein Angebot ist eine empfangsbed rftige Willenserkl rung, die die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enth lt. Bei einem Kaufvertrag sind diese Vertragsbestandteile die Vertragsparteien, die Kaufsache sowie der Kaufpreis. Ob die Erkl rung des V diese Vertragsbestandteile enth lt, ist durch Auslegung der Erkl rung zu ermitteln. Ma geblich f r die Auslegung ist bei empfangsbed rftigen Willenserkl rungen die Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erkl rungsempf ngers ( objektiver Empf ngerhorizont ), 133, 157 BGB.
7 V hat K den VW Jetta f r 1000 angeboten. Aus der Sicht eines objektiven Dritten in der Rolle des Erkl rungsempf ngers 3beinhaltet die Erkl rung die Vertragsparteien (K und V), die Kaufsache (den VW Jetta) und den Kaufpreis von 1000 . Ein Angebot liegt folglich ) Wirksamkeit des AngebotsDar ber hinaus m sste das Angebot auch wirksam geworden sein. Eine empfangsbed rftige Willenserkl rung wird mit Abgabe und zugang wirksam.(1) AbgabeDaher ist zun chst eine Abgabe des Angebots von N ten. Eine empfangsbed rftige Willenserkl rung ist abgegeben, wenn der Erkl rende sie in Richtung auf den Empf nger ent u ert hat.
8 V hat dem K den VW Jetta f r 1000 angeboten. Mithin hat V als Erkl render die Willenserkl rung in Richtung auf den Erkl rungsempf nger K ent u ert. Die Willenserkl rung wurde also abgegeben.(2) ZugangFerner m sste die Erkl rung auch zugegangen sein. Eine m ndliche Erkl rung unter Anwesenden geht zu, wenn der Erkl rungsempf nger die Erkl rung vernommen hat (sog. Vernehmungstheorie). K hat die u erung des V geh rt, so dass von einem zugang bei K auszugehen ist. Fraglich ist jedoch, ob der zugang beim minderj hrigen K hinreichend f r die Wirksamkeit des Angebots ist. Gem. 131 , BGB wird eine Willenserkl rung, die einem beschr nkt Gesch ftsf higen gegen ber abgegeben wird, nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht.
9 Gem. 2, 106 BGB ist ein Minderj hriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, in der Gesch ftsf higkeit beschr nkt. K ist 17 Jahre alt, mithin beschr nkt gesch ftsf hig. Nach 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern des K die elterliche Sorge, die die Vertretung des K ( 1629 BGB) umfasst. Das Angebot des V kann also grunds tzlich erst durch zugang der Willenserkl rung bei den Eltern des K wirksam werden. Gem. 131 gen gt jedoch der zugang der Erkl rung beim beschr nkt Gesch ftsf higen, wenn die Erkl rung lediglich einen rechtlich Vorteil bringt. Bei der Beurteilung des Gesch fts ist nicht auf die wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile f r den Minderj hrigen abzustellen, sondern auf die rechtlichen Vor- und Nachteile.
10 Werden durch die Willenserkl rung rechtliche Pflichten geschaffen, so ist das Gesch ft nicht mehr rechtlich vorteilhaft. Das Vertragsangebot des V begr ndet keine Pflichten, sondern lediglich die 4M glichkeit des K den Vertrag zustande zu bringen. Das Angebot ist rechtlich vorteilhaft, mit der Folge, dass dieses gem. 131 BGB mit zugang bei K wirksam ) Vorliegen der Annahmeerkl rung des KWeiterhin ist f r den Vertragsschluss die Annahme des Angebots durch K erforderlich. Eine Annahme ist die Erkl rung des vorbehaltlosen Einverst ndnisses mit dem Angebot. Ob ein vorbehaltloses Einverst ndnis erkl rt wurde, ist durch Auslegung zu ermitteln.