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Folgen des Verzichts auf eine förmliche Abnahme …

KLSAL. Recht Aktuell 2005/III KLSAL M nchen PartG Brienner Str. 27, 80333 M nchen Telefon/Fax: (089)544147-0/-99 KLSAL Berlin PartG Kurf rstendamm 134, 10711 Berlin Telefon/Fax: (030)23620-199/-334 KLSAL Erfurt PartG Dalbergsweg 3, 99084 Erfurt Telefon/Fax: (0361)65924-0/99 Dr. Mathias Mantler Folgen des Verzichts auf eine f rmliche Abnahme auf eine Gew hrleistungsb rgschaft Hintergrund: In der Baupraxis ist es blich, vertraglich die Durchf hrung einer f rmlichen Abnahme zu vereinbaren. In der VOB/B ist diese M glichkeit in 12 Nr. 4 Abs. 1 ausdr cklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen eines BGB-Bauvertrages l sst sich die f rmliche Abnahme ohne weiteres ausdr cklich vereinbaren. In nicht seltenen F llen ber cksichtigen die Vertragsparteien dieses bei Vertragsschluss festgelegte Prozedere bei der Abnahme jedoch nicht mehr, sondern begn gen sich z.

KLSAL. Recht Aktuell 2005/III KLSAL München PartG Brienner Str. 27, 80333 München Telefon/Fax: (089)544147-0/-99 KLSAL Berlin PartG Kurfürstendamm 134, 10711 Berlin

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1 KLSAL. Recht Aktuell 2005/III KLSAL M nchen PartG Brienner Str. 27, 80333 M nchen Telefon/Fax: (089)544147-0/-99 KLSAL Berlin PartG Kurf rstendamm 134, 10711 Berlin Telefon/Fax: (030)23620-199/-334 KLSAL Erfurt PartG Dalbergsweg 3, 99084 Erfurt Telefon/Fax: (0361)65924-0/99 Dr. Mathias Mantler Folgen des Verzichts auf eine f rmliche Abnahme auf eine Gew hrleistungsb rgschaft Hintergrund: In der Baupraxis ist es blich, vertraglich die Durchf hrung einer f rmlichen Abnahme zu vereinbaren. In der VOB/B ist diese M glichkeit in 12 Nr. 4 Abs. 1 ausdr cklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen eines BGB-Bauvertrages l sst sich die f rmliche Abnahme ohne weiteres ausdr cklich vereinbaren. In nicht seltenen F llen ber cksichtigen die Vertragsparteien dieses bei Vertragsschluss festgelegte Prozedere bei der Abnahme jedoch nicht mehr, sondern begn gen sich z.

2 B. mit einer stillschweigenden Abnahme . Ein derartiger nachtr glicher Verzicht auf die F rmlichkeit der Abnahme ist bei einer entsprechenden (auch stillschweigenden) Vereinbarung der Parteien ohne weiteres m glich. Die Abnahmewirkungen treten in diesem Fall mit der nichtf rmlichen, z. B. stillschweigenden, Abnahme ein. F r den Auftraggeber kann ein derartiges Absehen von der f rmlichen Abnahme jedoch u. U. unangenehme Konsequenzen haben, wenn die Pflicht des Auftragnehmers zur Stellung einer Gew hrleistungssicherheit an die f rmliche Abnahme gekn pft ist. Einen derartigen Fall hatte k rzlich das OLG K ln zu entscheiden. Sachverhalt: In dem vom OLG K ln entschiedenen Fall war vertraglich eine f rmliche Abnahme vereinbart. Gleichzeitig hatte sich der Auftragnehmer verpflichtet, dass durch eine B rgschaft die vertragsgem e Gew hrleistung f r fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt werden sollte.

3 Nach Fertigstellung der Bauarbeiten kam es jedoch nicht zu der vereinbarten f rmlichen Abnahme . Vielmehr haben die Parteien nur noch eine konkludente Abnahme durch vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung vollzogen. In der Folge kam es zu M ngeln, aufgrund derer der Auftraggeber den B rgen in Anspruch nehmen wollte. Entscheidung: Das OLG K ln wies die Klage des Auftraggebers gegen den B rgen in 2. Instanz ab. Als Begr ndung f hrte das OLG K ln an, dass aufgrund der Abrede zur Stellung der Gew hrleistungsb rgschaft, durch die die vertragsgem e Gew hrleistung f r fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt werden sollte, eine Koppelung der Verpflichtung zur Stellung der B rgschaft an die erfolgte vertragsgem e Abnahme hergestellt wurde.

4 Da im Vertrag eine f rmliche Abnahme vorgesehen war, hat das OLG K ln die vorstehend zitierte Verpflichtung dergestalt interpretiert, dass eine Stellung zur B rgschaft nur zur Sicherstellung einer vertragsgem en Email: Sitz der Gesellschaft: M nchen Email: Sitz der Gesellschaft: Berlin Email: Sitz der Gesellschaft: Erfurt KLSAL. Recht Aktuell 2005/III Gew hrleistung f r fertig gestellte und f rmlich abgenommene Arbeiten bestand. Der stillschweigende Verzicht der Parteien auf eine f rmliche Abnahme f hrt nach der Entscheidung des OLG K ln zu einer Erh hung des Haftungsrisikos des B rgen, weil die Abnahmemodalit t zu Lasten des B rgen ver ndert worden sei. Die f rmliche Abnahme diene n mlich dazu, mit der Anfertigung eines Abnahmeprotokolls eine zuverl ssige Gew hr daf r zu erhalten, dass das Werk mangelfrei erbracht ist.

5 Dadurch, dass die Bauvertragsparteien in Ab nderung ihrer Vereinbarung nur eine konkludente Abnahme durch vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung vollzogen haben, sei die Verpflichtung des B rgen nicht unwesentlich ver ndert worden. Jedenfalls werde diesem m glicherweise einen Streit dar ber aufgen tigt, ob eine Abnahme zumindest konkludent ohne Vorbehalt in der Zahlung der Schlussrechnung zu sehen sei. Da die Verpflichtung des B rgen aus der B rgschaft durch eine derartige nachtr gliche konkludente Abnahme zwischen dem Hauptschuldner (Auftragnehmer des Bauvertrages) und dem Auftraggeber nicht ge ndert werden kann, hatte der B rge in dem vorliegenden Fall gegen ber dem Auftraggeber keine Einstandspflicht. Praxistipp: Die Entscheidung des OLG K ln belegt, dass seitens des Auftraggebers genau gepr ft werden muss, ob ein Verzicht auf eine f rmliche Abnahme nicht nachteilhafte Folgen im Rahmen seiner Gew hrleistungsrechte und deren Besicherung nach sich zieht.

6 Derartige Umst nde sollten m glichst schon bei Vertragsgestaltung ber cksichtigt werden, z. B. indem die Verpflichtung zur Erstellung einer Gew hrleistungssicherheit nicht an eine f rmliche Abnahme gekoppelt wird. Auf eine entsprechend sorgf ltige Formulierung der ma geblichen Vertragspassagen ist daher gr tes Augenmerk zu richten. Einzeldruck Recht Aktuell 2005/III Artikel: Folgen des Verzichts auf eine f rmliche Abnahme auf eine Gew hrleistungsb rgschaft Themengebiet: Bau-, Immobilien- und Mietrecht Fachgebiet: ffentliches und Privates Bau- und Immobilienrecht Verfasser: Dr. Mathias Mantler Kontakt: Alle Artikel und Ausgaben unserer Informationsschrift finden Sie im Internet unter Wir freuen uns ber Ihre Fragen, Anmerkungen, W nsche in jedweder Form. Gerne auch per Email an die Adresse: 2


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