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Gefährdungsbeurteilung -Mutterschutz-

Gef hrdungsbeurteilung - mutterschutz - nach der Verordnung zum Schutze der M tter am Arbeitsplatz unter Ber cksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz durchgef hrt von am Bezeichnung des Arbeitsplatzes/T tigkeiten;. A Physikalische Gef hrdungen ja nein entf llt a) Heben, tragen oder bewegen von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel - regelm ig mehr als 5 kg - gelegentlich mehr als 10 kg (Werden mechanische Hilfsmittel eingesetzt, so gilt die k rperliche Beanspruchung entsprechend.). b) Hitze c) K lte d) N sse e) L rm mit einem Beurteilungspegel (Leq) > 80 dB (A). (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Ger usche f) St e und Ersch tterungen auf oder in der N he von Maschinen g) Ionisierende Strahlung - T tigkeit im Kontrollbereich - Sonstige T tigkeiten h) Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen i) Nicht ionisierende Strahlung - Kernspintomographie - sonstige extreme elektromagnetische Felder j) st ndiges Stehen - Sitzgelegenheit nicht vorhanden - l nger als 4 Stunden t glich k) h ufig erhebli

Einstufung als krebserzeugend nach Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG oder nach der TRGS 905 mit der Kennzeichnung: - R 45 kann Krebs erzeugen (z. B. Benzol) - R 46 kann vererbbare Schäden verursachen (z. B. Ethylenoxid) - R 49 kann Krebs erzeugen beim Einatmen (z. B. Cadmiumsulfat)

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  Kennzeichnung, Einstufung, Mutterschutz, 228 hrdungsbeurteilung mutterschutz, Hrdungsbeurteilung

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1 Gef hrdungsbeurteilung - mutterschutz - nach der Verordnung zum Schutze der M tter am Arbeitsplatz unter Ber cksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz durchgef hrt von am Bezeichnung des Arbeitsplatzes/T tigkeiten;. A Physikalische Gef hrdungen ja nein entf llt a) Heben, tragen oder bewegen von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel - regelm ig mehr als 5 kg - gelegentlich mehr als 10 kg (Werden mechanische Hilfsmittel eingesetzt, so gilt die k rperliche Beanspruchung entsprechend.). b) Hitze c) K lte d) N sse e) L rm mit einem Beurteilungspegel (Leq) > 80 dB (A). (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Ger usche f) St e und Ersch tterungen auf oder in der N he von Maschinen g) Ionisierende Strahlung - T tigkeit im Kontrollbereich - Sonstige T tigkeiten h) Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen i) Nicht ionisierende Strahlung - Kernspintomographie - sonstige extreme elektromagnetische Felder j) st ndiges Stehen - Sitzgelegenheit nicht vorhanden - l nger als 4 Stunden t glich k) h ufig erhebliches Strecken oder Beugen oder dauerndes Hocken oder sich Geb ckt halten l) Besch ftigung auf Fahrzeugen - Fahrzeit mehr als vier Stunden t glich B Gef hrdung durch chemische Arbeitsstoffe ja nein entf llt (Sofern ja, welche?

2 Siehe Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblatt, Stoffkennzeichnung). 1. Krebserzeugende, erbgutver ndernde oder fruchtsch digende Gefahrstoffe a) Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Stoffe mit der einstufung als krebserzeugend nach Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG oder nach der TRGS 905 mit der kennzeichnung : - R 45 kann Krebs erzeugen (z. B. Benzol). - R 46 kann vererbbare Sch den verursachen (z. B. Ethylenoxid). - R 49 kann Krebs erzeugen beim Einatmen (z. B. Cadmiumsulfat). - R 61 kann das Kind im Mutterleib sch digen (z. B. Bleichromat). b) Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Stoffe mit der einstufung als krebserzeugend nach Kategorie 3 des Anhangs I der Richtlinie 67/548/EWG (Verdachtsstoff) oder der TRGS 905 mit der kennzeichnung : - R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (z.

3 B. Formaldehyd/p-Toluidin). - R 68 Irreversibler Schaden m glich (z. B. Dihydroxybenzol). c) Arbeitet die werdende Mutter selbst mit diesen krebserzeugenden, erbgutver ndernden oder fruchtsch digenden Gefahrstoffen d) Ist die werdende Mutter diesen Gefahrstoffen ausgesetzt z. B. dadurch, dass andere Mitarbeiter im gleichen Arbeitsraum mit krebserzeugenden, erbgutver ndernden oder fruchtsch digenden Gefahrstoffen arbeiten? 2. Sehr giftige, giftige, gesundheitssch dliche oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch sch digende Stoffe a) Hat die werdende Mutter Kontakt mit entsprechend eingestuften Gefahrstoffen? b) Werden die Grenzwerte berschritten (ggf. Messung veranlassen)? (Anmerkung: bei Grenzwert berschreitung besteht ein Besch ftigungsverbot).

4 C) Besteht unmittelbarer Hautkontakt mit hautresorptiven Gefahrstoffen? C. Gef hrdung durch Biologische Arbeitsstoffe ja nein entf llt 1. Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die ihrer Art nach erfahrungsgem Krankheitserreger bertragen k nnen (z. B. Gewebe, Blut, K rperfl ssigkeiten und ausscheidungen). Anmerkung: Pers nliche Schutzausr stung verhindert nicht Verletzungen durch stechende/schneidende Instrumente 2. Exposition gegen ber sonstigen Erregern (Viren, Bakterien, Pilze), die gef hrlich i. S. von Anlage 1 der Verordnung zum Schutze der M tter am Arbeitsplatz sind (Risikogruppe 2 - 4, Erkrankung und/oder Therapie gef hrlich f r die werdende Mutter und/oder die Leibesfrucht, z. B. Borrelia burgdorferi, Coxiella burnetii, Coxsackie- Virus, Cytomegalie-Virus, Hepatitis B, C-Virus, HIV -Virus , Listeria monocytogenes, Masern-Virus, Mumps-Virus, Parvovirus B 19.

5 [Ringelr teln], R teln-Virus, Toxoplasma gondii, Varicella-Zoster- Virus [Windpocken]). 3. Arbeiten mit der besonderen Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit aufgrund der Schwangerschaft oder Arbeiten, bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erh hte Gef hrdung f r die werdende Mutter oder eine Gefahr f r das ungeborene Kind besteht (z. B. Hepatitis, Mumps). D. Gef hrdung durch Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren ja nein entf llt 1. Arbeiten bei berdruck (z. B. in Druckkammern, beim Tauchen). 2. Arbeiten mit erh hten Unfallgefahren, insbesondere Ausgleiten, Abst rzen, Fallen; Umgang mit Personen, die durch potenziell aggressives Verhalten eine Gefahr sein k nnen (z. B. psychiatrisches Patientenklientel).

6 3. Akkordarbeit, Flie arbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo u.. E. Arbeitszeit 1. Nachtarbeit ( 8 Abs. 1 u. 3 MuSchG). 2. Mehrarbeit, d. h. mehr als 8,5 Stunden t glich oder 90 Stunden in der Doppelwoche (Frauen unter 18 Jahre: 8 Stunden t glich oder 80. Stunden in der Doppelwoche). (Anmerkung: bei 1. und 2. sind Ausnahmen m glich, s. 8 MuSchG. ). F. Raum f r Bemerkungen und ggf. weitere Gef hrdungsfaktoren G. Ergebnis der Arbeitsplatzbeurteilung ja nein 1. Die Besch ftigte ist keiner Gef hrdung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Es sind keine weiteren Ma nahmen im Fall einer Schwangerschaft erforderlich. 2. Eine Gef hrdung liegt vor/ist nicht mit Sicherheit auszuschlie en. (Beim Vorliegen einer Schwangerschaft sind umgehend entsprechende Ma nahmen zu veranlassen.)

7 Dies ist der Fall, sobald eine Frage der Kapitel A E mit ja beantwortet wurde bzw. sich eine Gef hrdung unter F. ergibt.). 3. Die betroffene Arbeitnehmerin sowie die brigen Arbeitnehmerinnen wurden am_____ ber das Ergebnis der Beurteilung im Sinne des 2 der Verordnung zum Schutze der M tter am Arbeitsplatz unterrichtet. H. Ma nahmen bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft Name der werdenden Mutter Aktualisierung der Gef hrdungsbeurteilung Ma nahmen a) nderung der Arbeitsbedingungen veranlasst am:_____. welche: Umsetzung: veranlasst am:_____. neuer Arbeitsplatz Die weitere Besch ftigung w re ohne Gef hrdung der werdenden/. stillenden Mutter nicht m glich. Die Arbeitnehmerin ist ab _____ unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes (s.

8 11 MuSchG) freigestellt. Mitteilung an die Beh rde gem. 5 MuSchG. Unterrichtung ber das Ergebnis der Gef hrdungsbeurteilung und die veranlassten Schutzma nahmen Unterrichtung der schwangeren Arbeitnehmerin am Unterrichtung des Betriebs-/Personalrates bzw. der Mitarbeitervertretung am Unterschrift der/des Verantwortlich


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