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Global Harmonisiertes System zur Einstufung und ...

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien - Grundlagen - Systemkomponenten - Gefahrenklassen - Einstufung von Gemischen Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien Grundlagen 2. Was ist GHS? Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeich- nung von Chemikalien der Vereinten Nationen ist die Grundlage f r die weltweite Harmonisierung der Vorschriften f r die Einstufung und kennzeichnung gef hrlicher Stoffe und gef hrlicher G ter die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme f r die Einstufung / kennzeichnung GHS ist eine UN-Empfehlung, die von den einzelnen Staaten verbindlich eingef hrt werden muss. F r Europa erfolgte die Umsetzung in Form einer EU-Verordnung. Diese gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; es ist keine nationale Umsetzung erforderlich. GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 3.

GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 7 Pflicht zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung • Stoffe und Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen eingestuft werden. • Wenn eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung existiert, so ist diese zu übernehmen.

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  Kennzeichnung, Einstufung und, Einstufung, Einstufung und kennzeichnung

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1 Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien - Grundlagen - Systemkomponenten - Gefahrenklassen - Einstufung von Gemischen Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien Grundlagen 2. Was ist GHS? Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeich- nung von Chemikalien der Vereinten Nationen ist die Grundlage f r die weltweite Harmonisierung der Vorschriften f r die Einstufung und kennzeichnung gef hrlicher Stoffe und gef hrlicher G ter die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme f r die Einstufung / kennzeichnung GHS ist eine UN-Empfehlung, die von den einzelnen Staaten verbindlich eingef hrt werden muss. F r Europa erfolgte die Umsetzung in Form einer EU-Verordnung. Diese gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; es ist keine nationale Umsetzung erforderlich. GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 3.

2 Warum war GHS erforderlich? Unterschiedliche Einstufungen nach Gefahrstoffrecht und Transportrecht Unterschiedliche nationale und regionale Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme f r Gefahrstoffe, z. B. ein Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg EU, Australien, Malaysia, Thailand Gesundheitssch dlich USA, Kanada, Japan, Korea Giftig Indien Nicht giftig Neuseeland Gef hrlich China Nicht gef hrlich Weltweit differierende Regeln f r die Erstellung von Sicherheitsdatenbl ttern Behinderung des Welthandels mit Chemikalien GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 4. Aufbau der GHS-Verordnung der EU. Artikelteil mit 62 Artikeln Anhang I: Vorschriften f r die Einstufung und kennzeichnung von gef hrlichen Stoffen und Gemischen Anhang II: Besondere Vorschriften f r die kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise, erg nzenden Gefahrenmerkmale und erg nzenden Kennzeichnungselemente Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise Anhang V: Gefahrenpiktogramme Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und kennzeichnung f r bestimmte gef hrliche Stoffe Anhang VII: Umwandlungstabelle (als Hilfestellung f r die Neueinstufung von Stoffen nach GHS; diese ist aber mit Vorsicht anzuwenden).

3 GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 5. Aufbau des Artikelteils der Verordnung Titel I Allgemeines Titel II Gefahreneinstufung Kap. 1 Ermittlung und Pr fung von Informationen Kap. 2 Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung ber die Einstufung Titel III Gefahrenkommunikation durch kennzeichnung Kap. 1 Inhalt des Kennzeichnungsetiketts Kap. 2 Anbringung der Kennzeichnungsetiketten Titel IV Verpackung Titel V Harmonisierung der Einstufung und kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Kap. 1 Schaffung einer harmonisierten Einstufung / kennzeichnung von Stoffen Kap. 2 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Titel VI Zust ndige Beh rden und Durchsetzung Titel VII Allgemeine und Schlussvorschriften GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 6. Pflicht zur Einstufung , kennzeichnung , Verpackung Stoffe und Gemische m ssen vor dem Inverkehrbringen eingestuft werden.

4 Wenn eine harmonisierte Einstufung und kennzeichnung existiert, so ist diese zu bernehmen. Als gef hrlich eingestufte Stoffe m ssen entsprechend gekennzeichnet und verpackt werden. Zur Einstufung sind die relevanten Informationen ber Stoffe bzw. Gemische zu ermitteln und zu pr fen. Tierversuche d rfen nur dann eingesetzt werden, wenn es keine Alternativen gibt. Versuche an Menschen und an nicht menschlichen Primaten sind verboten. GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 7. Harmonisierte Einstufung Artikel 4 (3): Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und kennzeichnung gem Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird f r die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gem Titel II vorgenommen.

5 F llt der Stoff jedoch auch unter eine oder mehrere Gefahrenklassen oder Differenzierungen, die nicht von einem Eintrag in Anhang VI Teil 3 erfasst sind, so wird eine Einstufung f r diese Gefahrenklassen oder Differenzierungen gem Titel II vorgenommen. Das hei t: Gibt es f r einen Stoff eine harmonisierte Einstufung und kennzeichnung , dann sind die gelisteten Gefahrenklassen oder Differenzierungen zu bernehmen. Treffen weitere Gefahrenklassen oder Differenzierungen auf den Stoff zu, die nicht in Anhang VI Teil 3 genannt sind, so sind diese bei der Einstufung und kennzeichnung des Stoffes entsprechend zu erg nzen. GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 8. Wurde das Ziel von GHS erreicht? Ziel: Schaffung eines weltweit einheitlichen Systems zur Einstufung und kennzeichnung von Stoffen und Gemischen beim Inverkehrbringen und beim Transport sowie zur Erstellung von Sicherheitsdatenbl ttern Die beteiligten Staaten haben versucht, m glichst viele Elemente ihrer eigenen Systeme im UN-Basisdokument zu verankern, deshalb Kompromisse wie z.

6 B. Building Block Approach : Erm glicht es den Staaten, bestimmte Elemente des UN-Basisdokuments nicht in nationales Recht umzusetzen (wurde von der EU. auch in Anspruch genommen). Left Overs : Alte Bestimmungen k nnen von den Staaten beibehalten werden, sofern sie nicht vom UN-Basisdokument abgedeckt werden (wurde von der EU. auch in Anspruch genommen). Beide Optionen schr nken das Ausma der internationalen Harmonisierung ein, aber ohne diese w re eine Einigung nicht m glich gewesen. Es ist also keine 1:1- bernahme des UN-GHS in nationale Regelungen erforderlich. Ergebnis: Keine 100 %ige weltweite Harmonisierung GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 9. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis EU-GHS-Verordnung sieht f r Einstufung und kennzeichnung eine Meldepflicht gegen ber der Europ ischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki vor, sofern diese nicht schon durch die REACH-Verordnung erf llt wurde.

7 Bei Unterschieden sollen sich die jeweiligen Inverkehrbringer auf eine Einstufung / kennzeichnung untereinander einigen (REACH-Prinzip bertragung der Verantwortung auf die Wirtschaft ). Auf dieser Basis wurde ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis in Form einer Datenbank bei der ECHA aufgebaut. Europ ische Chemikalien- agentur in Helsinki GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 10. Literatur zu GHS. Brosch re des Umweltbundesamtes Brosch re des VCI. einstufungs-kennzeichnungssystem-fuer kennzeichnung /2009-05-14-weltweites-syst em-zur- 11. Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien Die Systemkomponenten 12. Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr f r die menschliche Gesundheit oder der Gefahr f r die Umwelt Unterklassen: Gibt es bei der Gefahrenklasse explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff ( sowie instabil, explosiv ).

8 Gruppen: Gibt es bei der Gefahrenklasse Gase unter Druck (verdichtetes Gas, verfl ssigtes Gas, tiefgek hlt verfl ssigtes Gas, gel stes Gas). Typen: Gibt es bei den Gefahrenklassen Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und Organische Peroxide (A, B, G). Gefahrenkategorie: Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr Abstufungen bei vielen Gefahrenklassen in bis zu 4 Kategorien (beim urspr nglichen UN- System bis zu 5 Kategorien). Bezeichnung in der Regel mit Zahlen (1, 2, 3, 4), bei chemisch instabilen Gasen mit Buchstaben (A, B) oder mit Zahlen und Buchstaben (1A, 1B) bei Karzinogenit t, Mutagenit t und Reproduktionstoxizit t Unterkategorien: Gibt es bei tzwirkung auf die Haut (1A, 1B, 1C) sowie bei Inhalations- und Hautallergenen (1A, 1B). GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 13.

9 Piktogramme Piktogramme: Auf der Spitze stehende wei e Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 14. GHS- und Transport-Piktogramme Eine bersicht der aktuellen Piktogramme mit Downloadm glichkeit wird auf der Seite der UNECE gegeben: GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 15. Totenkopf- und Korpus-Symbole Akute Toxizit t (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3. Karzinogenit t, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2. Keimzell-Mutagenit t, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2. Reproduktionstoxizit t, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2. Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1. Spezifische Zielorgan-Toxizit t (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2. Spezifische Zielorgan-Toxizit t (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2. Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1.

10 GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 16. Vorrang von Gefahrensymbolen Totenkopf ersetzt Ausrufezeichen tzsymbol ersetzt Ausrufezeichen (f r Augen- oder Hautreizung). Bei Explosion sind Flamme und Brennender Kreis fakultativ. Es gibt aber Ausnahmen. Gesundheitsgefahr ersetzt Ausrufezeichen (f r Hautsensibilisierung oder Haut- und Augenreizung). Bei Totenkopf oder Flamme ist Gasflasche fakultativ. GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 17. Signalw rter Signalwort Gefahr . (f r die gef hrlicheren Gefahrenkategorien). Signalwort Achtung . (f r die weniger gef hrlichen Gefahrenkategorien). Beispiele: Gefahr Achtung Gefahr Achtung GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und kennzeichnung von Chemikalien 18. Zuordnung der Signalw rter Akute Toxizit t Kanzerogenit t Entz ndbare Fl ssigkeiten 1 1.


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