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Gründung und Betrieb einer EWIV (Europäische ...

Gr ndung und Betrieb einer EWIV (Europ ische wirtschaftliche Interessenvereinigung) Stand der Neubearbeitung Hans-J rgen Zahorka, Assessor jur. Europ isches EWIV-Informationszentrum LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Lindenweg 37, D-72414 Rangendingen Tel. +49 7471 984996-0 Fax +49 7471 984996-19 E-Mail: Internet: LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Seite 2 EWIV als neue EU-Gesellschaftsform seit 1989 Zur Geschichte der EWIV Die EWIV (Europ ische Wirtschaftliche Interessenvereinigung) ist der franz sischen Gesellschaftsform (groupement d'int r t conomique; deutsch in etwa: Wirtschaftliche Interessenvereinigung) aus den 60er-Jahren nachempfunden, deren wohl bekanntestes Beispiel lange Zeit der Flugzeughersteller Airbus Industries in Toulouse war (oder die Kreditkartenorganisation Carte bleue , die Wettannahmeb ros Pari Mutuel Urbain - PMU, die Weltraumfirma Arian space usw.)

Gründung und Betrieb einer EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) Stand der Neubearbeitung 30.8.2010 Hans-Jürgen Zahorka, Assessor jur.

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1 Gr ndung und Betrieb einer EWIV (Europ ische wirtschaftliche Interessenvereinigung) Stand der Neubearbeitung Hans-J rgen Zahorka, Assessor jur. Europ isches EWIV-Informationszentrum LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Lindenweg 37, D-72414 Rangendingen Tel. +49 7471 984996-0 Fax +49 7471 984996-19 E-Mail: Internet: LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Seite 2 EWIV als neue EU-Gesellschaftsform seit 1989 Zur Geschichte der EWIV Die EWIV (Europ ische Wirtschaftliche Interessenvereinigung) ist der franz sischen Gesellschaftsform (groupement d'int r t conomique; deutsch in etwa: Wirtschaftliche Interessenvereinigung) aus den 60er-Jahren nachempfunden, deren wohl bekanntestes Beispiel lange Zeit der Flugzeughersteller Airbus Industries in Toulouse war (oder die Kreditkartenorganisation Carte bleue , die Wettannahmeb ros Pari Mutuel Urbain - PMU, die Weltraumfirma Arian space usw.)

2 Und von der es in Frankreich ca. Gr ndungen gibt. Schon Jahre vor dem Binnenmarkt empfand man bei der Europ ischen Kommission in Br ssel wie auch im Europ ischen Parlament die Notwendigkeit, einen klaren rechtlichen Rahmen f r die europaweite Kooperation von Unternehmen aufzustellen, insbesondere f r Klein- und Mittelunternehmen. Die ersten Anfragen zu diesem Thema kamen Anfang der 70er-Jahre aus den Reihen franz sischer Abgeordneter im noch nicht direkt gew hlten - Europ ischen Parlament. So kam es nach mehreren Anl ufen zur EWIV. Sie ist sozusagen das europ ische Transponat des franz sischen Die Bezeichnung der EWIV in Europa An eine europaweite Harmonisierung der Abk rzung bzw. des Namens dachte seinerzeit der europ ische Gesetzgeber nicht, weshalb in jedem Sprachraum in der EU die EWIV eine andere Bezeichnung hat, obwohl es jeweils die gleiche Art von Unternehmen betrifft.

3 Erst die weiteren, sp ter in der EU angenommenen EU-unmittelbaren Rechtsformen Europ ische [Aktien-]Gesellschaft und Europ ische Genossenschaft haben [lateinische!] harmonisierte Bezeichungen: = Societas europeae, SCE = Societas cooperativa europeae. In wenigen Jahren soll noch die Europa-GmbH, die SPE = Societas private europeae. LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Seite 3 Die EWIV heisst in der EU jeweils auf: bulgarisch: Европейско обединение по икономически интереси (ЕОИИ) d nisch: Europ isk konomisk firmagruppe (E FG) deutsch: Europ ische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) englisch: European Economic Interest Grouping (EEIG) estnisch: Euroopa majandushuvigrupp (EMHG) finnisch: Eurooppalainen taloudellinen etuyhtym (ETEY) franz sisch: Groupement europ en d'int r t conomique (GEIE) griechisch: ( ) irisch: Grupail Eorpach um Leas Eacnamaioch (GELE) italienisch: Gruppo europeo di interesse economico (GEIE) lettisch: Eiropas Ekonomisko intere u grupa (EEIG) litauisch: Europos ekonomini interes grup (EEIG) maltesisch.

4 Grupp Ewropew ta Interess Ekonomiku (GEIE) niederl ndisch: Europees economisch samenwerkingsverband (EESV) polnisch: Europejskie zgrupowanie interes w gospodarczych (EZIG) portugiesisch: Agrupamento europeu de interesse econ mico (AEIE) rum nisch: Grup European de Interes Economic (GEIE) schwedisch: Europeisk ekonomisk intressegruppering (EEIG) slowakisch: Eur pske zoskupenie hospod rskych z ujmov (EZHZ) slowenisch: Evropsko gospodarsko interesno zdru enje (EGIZ) spanisch: Agrupaci n europea de inter s econ mico (AEIE) tschechisch: Evropsk hospod sk z jmov sdru en (EHZS) ungarisch: Eur pai Gazdas gi Egyes l s (EGE) Nachdem es in der EWIV eine europ ische gibt, muss man auch das afrikanische OHADA-Rechtssystem erw hnen (Organisation zur Harmonisierung des afrikanischen Wirtschaftsrechts, in Yaounde/Kamerun, f r insgesamt 17 afrikanische, meist frankophone Staaten, die ebenfalls ein Groupement d int r t conomique ( ) kennt, das auch zwischen mehreren Teilnehmern aus verschiedenen L ndern aufgebaut sein kann (auch ber die OHADA hinaus).)

5 Das Europ ische EWIV-Informatonszentrum hat f r die f nf L nder Zentralasiens (Kasachstan, Kirgistan, Tajikistan, Usbekistan und Turkmenistan), f r die drei L nder des S dkaukasus (Georgien, Armenien, Aserbaijan allerdings ist dies derzeit wegen des Antagonismus Armenien Aserbaijan nicht m glich) sowie f r die Region der CARICOM (Karibische Gemeinschaft) jeweils angeregt, nach dem Modell der EU eine hnliche Rechtsform zu schaffen; es gibt dort noch keinerlei gemeinsame Rechtsform. In der karibischen CARICOM stehen derzeit hierf r die Chancen am besten; es wird aber noch viele Jahre dauern, bis hier Fortschritte zu verzeichnen sein werden. LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Seite 4 Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85, ver ffentlicht im EG-Amtsblatt L 199 vom Diese EWG-Verordnung wird hier, wie auch sonst in der Literatur blich, als "EG-VO" abgek rzt.

6 Eine Verordnung in der Europ ischen Union kann nicht von den Mitgliedstaaten ver ndert werden; ihr Text gilt in allen EU-Amtssprachen. Da EU-Recht nationales Recht bricht, kann unter Umst nden eine Verordnung sogar eine nationale Verfassung brechen. Hinzu kommen noch nationale Ausf hrungsgesetze f r diese EG-VO in allen 27 EU-L ndern (obwohl seit Inkrafttreten des Maastricht-Vertrags am die EG jetzt EU = Europ ische Union hei t, gilt im Zusammenhang mit vorher entandenen Rechtsgrundlagen immer noch die alte Abk rzung EG bzw. EWG). In Deutschland z. B. ist dies das EWIV-Ausf hrungsgesetz vom , ver ffentlicht im Bundesgesetzblatt I vom Danach k nnen seit in Deutschland EWIV ans ssig werden. sterreich schrieb nach seinem EU-Beitritt zum ebenfalls ein EWIV-Ausf hrungsgesetz, und Liechtenstein wurde zum Mitglied des Europ ischen Wirtschaftsraums.

7 Mit einer leichten (durchaus in solchen Zusammenh ngen blichen) Versp tung gab es auch in Liechtenstein ein EWIV-Ausf hrungsgesetz. Anzahl der EWIV in Europa Es ist schwierig, die aktuelle Zahl der in der EU gegr ndeten EWIV zu beziffern, weil die obligatorischen Eintragungen ins EG-Amtsblatt S oft mit mehreren Monaten Verz gerung erfolgen und viele EWIV bereits arbeiten, obwohl die Eintragungen noch laufen. Es gibt zur Zeit August 2010 ca. bekannte bzw. eingetragene und auf EU-Ebene ver ffentlichte EWIV, wozu noch eine gesch tzte Dunkelziffer (EWIV zwischen Gr ndung, Anmeldung, Eintragung ins nationale Handelsregister bzw. EU-weite Ver ffentlichung im EG-Amtsblatt S) von ca. 200 - 300 kommt. Teilweise ergibt sich diese Dunkelziffer (mindestens 15%!) auch daraus, dass nationale Handelsregister es einfach nicht wissen, dass die nationale Eintragung auf einem gesonderten Formular an das EG-Amtsblatt S weitergegeben werden muss.

8 Diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren mit elektronischen Handelsregistern nochverst rkt. Insgesamt gibt es also in der Europ ischen Union rund funktionierende EWIV. Die Zahl steigt langsam, aber stetig. Diese EWIV binden ca. Mitglieder (Unternehmen, Freiberufler, ffentlich-rechtliche Mitglieder und sonstige Organsiationen). Die EWIV ist nach allem, obwohl sie derzeit noch oft eine Unbekannte ist, keine quantit negligeable im europ ischen Gesellschaftsrecht. Obwohl dies die Zahlen zun chst nicht LIBERTAS Europ isches Institut GmbH Seite 5 aussagen, befindet sich diese Rechtsform in einem wenn auch gem ssigtem Aufwind: Zum einen darf man nicht vergessen, dass zur Gr ndung einer EWIV gewisse EU-rechtiche Kenntnisse notwendig sind, und zwar ber die Grundlagen hinaus (also nicht nur Vertrag von Lissabon, sondern EU-Gesellschaftsrecht was in einem juristischen Studium meist nicht zu machenist.)

9 Ausserdem ist zur Gr ndung einer EWIV der Wille der Beteiligten, nachhaltig zusammen zu arbeiten, erforderlich, ferner m ssen sie aus verschiedenen L ndern kommen. Wenn man alle diese Filter analysiert, kann man sich wundern, dass dennoch so viele EWIV gegr ndet wurden. Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch alle Beratungsberufe (Rechtsanw lte, Steuerberater, Wirtschaftspr fer, Unternehmensberater) sollten ihre Grundz ge kennen, da die EWIV oft eine interessante M glichkeit oder Alternative ist und sich als Kooperationsrahmen bew hrt hat, wo sie richtig betrieben wurde. Folgende juristischen Grundlagen sind dabei zu beachten, wobei es Absicht des europ ischen Gesetzgebers war, so wenig wie m glich zu regulieren und so viel Kooperationsvarianten als m glich zu gestatten. Insoweit kann es durchaus verbl ffen, was man mit einer EWIV machen kann bzw.

10 Nicht tun muss. Mitglieder Die EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bestehen. Nach oben besteht zahlenm ssig keine Grenze (obwohl f r EWIV mit Gr ndungssitz in Irland und Griechenland eine Grenze von 20 Mitgliedern besteht). Bei der EWIV spricht man von Mitgliedern , nicht von Gesellschaftern, Teilhabern, Aktion ren etc. Gesellschaftsrechtlich, etwa hinsichtich des Status der Mitglieder im Hinblick auf die EWIV, ist sie etwas Eigenes, weshlab der Begriff Mitglieder gew hlt wurde (nicht zu verwechseln z. B. mit Vereins-Mitgliedern!). Die Mitglieder m ssen jeweils rechtlich selbst ndig sein; dies gen gt und sagt nichts ber die Eigentumsverh ltnisse aus. Theoretisch k nnen also auch Tochterfirmen mit dem Mutterhaus zusammen eine EWIV bilden ( der Verbund von italienischen Tochterunternehmen der dortigen IMI-Bank, von denen 13 aus Italien und eines aus Luxemburg eine EWIV mit Sitz in Br ssel gegr ndet haben; ihr Kooperationszweck: Informationsflu und Interessenvertretung in Bezug auf die EU.)