Example: confidence

Grundlagen zur Gültigkeit von Normen - Bosy-online

Grundlagen zur G ltigkeit von NormenAllgemein anerkannte Regeln der Technik- 2 -Unmittelbare Gef hrdung des Benutzers a) Verbrennen b) Verbr henMittelbare Gef hrdung durch technische Anlagena) der direkten Infektion b) der indirekten InfektionGef hrdungspotentiale durch Trinkwasseranlagen Begrifflichkeiten und Rangfolge Allgemein anerkannte Regeln der Technik- 4 -Sind technische Regeln f r den Entwurf und die Ausf hrung baulicher Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreise der f r die Anwendung der betreffenden Regeln ma geblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind.(Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, , 4 VOB/B, Rz. 48)Definition: Allgemein anerkannte Regeln der TechnikDefinition geht zur ck auf Entscheidung des Reichsgerichtes, welches erstmals Kennzeichen f r die definiert hat.

Grundlagen zur Gültigkeit von Normen Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Tags:

  Grundlagen

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Grundlagen zur Gültigkeit von Normen - Bosy-online

1 Grundlagen zur G ltigkeit von NormenAllgemein anerkannte Regeln der Technik- 2 -Unmittelbare Gef hrdung des Benutzers a) Verbrennen b) Verbr henMittelbare Gef hrdung durch technische Anlagena) der direkten Infektion b) der indirekten InfektionGef hrdungspotentiale durch Trinkwasseranlagen Begrifflichkeiten und Rangfolge Allgemein anerkannte Regeln der Technik- 4 -Sind technische Regeln f r den Entwurf und die Ausf hrung baulicher Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreise der f r die Anwendung der betreffenden Regeln ma geblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind.(Ingenstau-Korbion, VOB-Kommentar, , 4 VOB/B, Rz. 48)Definition: Allgemein anerkannte Regeln der TechnikDefinition geht zur ck auf Entscheidung des Reichsgerichtes, welches erstmals Kennzeichen f r die definiert hat.

2 (RGSt 44, 76)- 5 -Bei den anerkannten Regeln der Technik handelt es sich um solche technischen Regeln f r die Planung und Ausf hrung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen sowie in dem Kreis, der f r die Anwendung der betreffenden Regeln ma geblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als richtig undnotwendig anerkannt anerkannte Regeln der Technik- 6 -Stand von Wissenschaft und Technik: umschreibt das, was technisch machbar ist. Auch wenn nur ein Einziger im Stande ist, das zu erf llen, was nach den neuesten, gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissenverlangt wird, stellen diese Anforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik dar. Abgrenzung der Begrifflichkeiten Stand der Technik: ist ein fortgeschrittener Entwicklungsstand, der auf den Allgemeinen Regeln der Technik aufbaut und dessen Erprobung auch schon eine Eignung f r die Praxis ergeben hat.

3 Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik : Bezeichnet die Normen und Arbeitsbl tter, die vor Erscheinen eine ffentliche Einsicht und Stellungnahme aller interessierten Fachkreise erm glichte und best tigt 7 -Stand vonWissenschaftund TechnikStand der TechnikDas Bild zeigt auf, dass durch fortschreitendes Allgemeinwissen, die geschriebenen technischen Regeln hinter den anerkannten Regeln der Technik zeitweilig zur ckbleiben k nnen (a). Andererseits kann durch eine Neufassung technischer Regeln der vermutete Stand der a. R. d. T. berholt werden (b).Die definieren somit die Basis in der Planung und Ausf hrung. Technische DIN- Normen ,DVGW-/VDE-RegelwerkAnerkannte Regelnder Technika)b)a) Nicht mehr anwendbarb) vorauseilende NeufassungAbgrenzung der Begrifflichkeiten - 8 - bersicht von Vorschriften, Richtlinien und Normen Gesetzliche Grundlagen in der TW- Haustechnik, die auf die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik Wasser 319 STGBDIN Normen als allgemeinen anerkannten Regeln der Technik DIN 1988 / DIN EN 806 / DIN EN 1717 / DVGW Arbeitsbl tterVDI Regelwerke als Stand der Technik geh ren nur bedingt zu den und m ssen vertraglich vereinbart werden.

4 - 9 -Rechtliche BedeutungHerausgeber und Bedeutung von DIN- Normen :DIN Normen werden durch das Deutsche Institut f r Normung ev in Berlin herausgegeben und haben somit aus erster sicht keine hoheitsrechtlichen Befugnisse oder Rechte. Jedoch durch die satzungsgem e Zusammenarbeit von anerkannten Fachleuten aus Technik und Wissenschaft erhalten die Normen ein erheblich offizi ses Gewicht .Vor Erscheinen einer DIN Norm wird eine ffentliche Einsicht und Stellungnahme aller interessierten Fachkreise erm glicht (Gelbdruck). Folglich ist sie fachgerecht d. h., sie entspricht dem derzeitigen Stand der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik DIN 1988 Dieses gilt auch f r DIN EN (Europa- Normen ) DIN EN 806 wenn sie in das nationale Regelwerk aufgenommen 10 -Europ ische Normen EN EN ENvon CEN/CENELEC angenommene Norm, die mit derVerpflichtung verbunden ist, auf nationaler Ebene bernommen zu werden, indem ihr der Status einernationalen Norm gegeben wird und indem entgegenstehendenationale Normen zur ckgezogen :B: DIN EN 806 oder DIN EN 17 17- 11 -Nicht nur DIN als anerkannte Regel der Technik: Unter der Voraussetzung der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Anerkennung in der Praxis im angef hrten Sinne, also nicht aufgrund ihres blo en Bestehens, geh ren zu den m glichen allgemeinen anerkannten Regeln der Bautechnik: DIN Normen des Deutschen Institutes f r Normung e.

5 V. Einheitlichen Technischen Baubestimmungen (ETB) Die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI- Richtlin.) Unfallverh tungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Bestimmungen des DVGW Von den Bauaufsichtsbeh rden eingef hrte TechnischeBaubestimmungen des Deutschen Instituts f r Normung e. V: Europ ische Normen (EN). - 12 -Die wichtigsten Normen und Richtlinien im berblickEinf hrung zum Baurecht in Bezugauf Normen und Richtlinien - 14 - 319 STGB Baugef hrdung Wer bei der Planung, Leitung und Ausf hrung eines Bauwerkes oder des Abbruchs eines Bauwerkes gegen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technikverst t und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gef hrdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer in Aus bung eines Berufs oder Gewerkes bei der Planung, Leitung oder Ausf hrung eines Vorhabens technischer Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder solche Einbauten zu ndern, gegen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technikverst t und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gef tze der Verkehrssicherungspflicht - 15 -Enthalten als Bestimmung in der AVB-WasserAuszug.

6 Nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnungund anderer gesetzlicher oder beh rdlicher Bestimmungensowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technikerrichtet, erweitert, ge ndert und unterhalten werden. AVB- Wasser- 16 -Aussagen des Landratsamts & Gesundheitsamtes Karlsruhe, Heimen im Sinne des Heimgesetzes ist von hohen Auslauftemperaturen > 45 C in Duschen und Badewannen eine Gesundheitsgef hrdung f r Bewohner auszugehen. Dem kann nicht allein durch organisatorische Ma nahmen in der Pflege begegnet werden, sondern nur durch eine technische Umr stung. - Idealerweise werden zur Temperaturbegrenzung thermostatische Mischer nach DIN EN 1111 eingesetzt. Bei der Installation sollte die technische M glichkeit zur Aufhebung der Temperaturbegrenzung erhalten bleiben um eine thermische Desinfektion durchf hren zu k Umr stungen wird empfohlen die g ltigen Temperaturwerte der DIN EN 806 2 von 43 C bzw. 38 C anzuwenden. - 17 -Aussagen des OLG Stuttgart 4. ZivilsenatStuttgart, Aktenzeichen: 4 U 73/97 Streitwert: ,00 DMHaftung des Betreibers eines Rehabilitationszentrums f r Verbr hung eines Heimbewohners infolge eines defekten Warmwasseraustrittes in einem Betreiber ist insofern eine Verletzung der ihn Treffenden Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

7 Gerade gegen ber seiner k rperlich und geistig behinderten Heimbewohner ist er verpflichtet, besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die verhindern, dass es im Gefahrenbereich der B derzu deren Sch digung kommt.( hier: durch den Einbau eines Temperaturbegrenzers) - 18 -M nchen, Aktenzeichen: 8 U 4897/05 Streitwert: ,31 Euro nebst Zinsen in H he von 5 Prozentpunkten ber den Basiszinssatz seit Beklagten sei bekannt gewesen, dass aus der Dusche hei es Wasser austrete und der Gesch digte sich aufgrund der N he zur Dusche dem hei en Wasserstrahl nicht habe entziehen k h tte ein Temperaturbegrenzerin die Nasszelle eingebaut werden m ssen. Diese stellt keinen erheblichen Aufwand dar und verhindere wirksam, dass sich Pflegebewohner in der Nasszelle bei Bedienung der Dusche derart verbrennen. Aussagen des OLG M nchen 8. ZivilsenatVerbformen zur Formulierungnach DIN 820- 20 -Beispiel aus der DIN EN 806 Teil Vermeiden von Verbr hungenAnlagen f r erw rmtes Trinkwasser sind so zu gestalten, dass dasRisiko von Verbr hungen gering Entnahmestellen mit besonderer Beachtung derAuslauftemperaturen wie in Krankenh usern, Schulen,Seniorenheimen usw.

8 Sollten zur Verminderung des Risikos vonVerbr hungen thermostatische Mischventile oder -batterien mitBegrenzung der oberen Temperatur eingesetzt werden. Empfohlen wirdeine h chste Temperatur von 43 Duschanlagen usw. in Kinderg rten und in speziellen Bereichen vonPflegeheimen sollte sichergestellt werden, dass die Temperatur 38 Cnicht bersteigen 21 -DIN 820 Verbformen zur Formulierung vonFestlegungenANMERKUNG Es werden nurSingularformen Verbformen in Tabelle m ssen f r Anforderungenangewendet werden, die, um die Einhaltung des Dokumentszu sichern, verbindlich, d. h. ohne Abweichungen,eingehalten werden m 22 -DIN 820 Die Verbformen in Tabelle m ssen angewendetwerden, wenn von mehreren M glichkeiten eine besondersempfohlen wird, ohne andere M glichkeiten zu erw hnenoder auszuschlie en, oder wenn eine bestimmteHandlungsweise vorzuziehen ist, aber nicht unbedingtgefordert wird oder wenn (in der negativen Form) von einerbestimmten M glichkeit oder Handlungsweise abgeratenwird, diese jedoch nicht verboten 23 -DIN 820 Die Verbformen in Tabelle m ssen zur Angabe vonM glichkeiten und Verm gen, sowohl in physischem alsauch physikalischem oder kausalem Zusammenhang,angewendet werden- 24 -Verbr hschutz oder Temperaturbegrenzung Die Temberaturbegrenzung der oberen Temperaturbereiche stellt keine absoluteSicherheit dar, durch Erh hung der der TWW Temperatur oder durch Weckfall des TWK Zuflusses wird die Mischwasser -Temperatur auf einen f r den Menschen gef hrlichen Bereich Ventile bieten einen Verbr hschutz da sich das Ventil automatisch den ver nderten Temperaturen, Dr cken oder dem Ausfall des TWK Bereiches anpasst.

9


Related search queries