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Grundsicherung nach dem SGB XII Merkblatt für Menschen …

VorbemerkungDieses Merkblatt richtet sich speziell an Menschen mit Behinderung und ihre Familien und beschr nkt sich daher auf Fragestellungen, die bei diesem Personenkreis in der Praxis h ufig auftreten. Zu Problemen, die bei der Leistungsbewilligung immer wieder vorkommen, bietet der Bun-desverband f r k rper- und mehr-fachbehinderte Menschen (bvkm) Musterwiderspr che und Musterkla-gen an. Diese sind auf der Internet-seite des Verbandes in der Rubrik Recht & Ratgeber unter dem Stichwort Argumentations-hilfen/ Grundsicherung zu finden. Sie k nnen auch in gedruckter Form beim Verband bestellt Wo ist die Grundsicherung geregelt?Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Voraussetzungen und Umfang der Leistung sind im SGB XII geregelt. Daneben gibt es auch noch die Grundsicherung f r Arbeits-suchende (auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt).

noch die Grundsicherung für Arbeits-suchende (auch „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“ genannt). Diese Leistung wird nach dem SGB II an hilfebedürftige Menschen gezahlt, die erwerbsfähig sind. Wegen der Begriffsgleichheit wird vorsorglich auf folgendes hingewiesen: Wenn im vorliegenden Merkblatt von Leistungen der Grundsicherung

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Transcription of Grundsicherung nach dem SGB XII Merkblatt für Menschen …

1 VorbemerkungDieses Merkblatt richtet sich speziell an Menschen mit Behinderung und ihre Familien und beschr nkt sich daher auf Fragestellungen, die bei diesem Personenkreis in der Praxis h ufig auftreten. Zu Problemen, die bei der Leistungsbewilligung immer wieder vorkommen, bietet der Bun-desverband f r k rper- und mehr-fachbehinderte Menschen (bvkm) Musterwiderspr che und Musterkla-gen an. Diese sind auf der Internet-seite des Verbandes in der Rubrik Recht & Ratgeber unter dem Stichwort Argumentations-hilfen/ Grundsicherung zu finden. Sie k nnen auch in gedruckter Form beim Verband bestellt Wo ist die Grundsicherung geregelt?Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Voraussetzungen und Umfang der Leistung sind im SGB XII geregelt. Daneben gibt es auch noch die Grundsicherung f r Arbeits-suchende (auch Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt).

2 Diese Leistung wird nach dem SGB II an hilfebed rftige Menschen gezahlt, die erwerbsf hig sind. Wegen der Begriffsgleichheit wird vorsorglich auf folgendes hingewiesen: Wenn im vorliegenden Merkblatt von Leistungen der Grundsicherung die Rede ist, sind damit ausschlie -lich die Leistungen der Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminde-rung nach dem SGB XII Wer ist anspruchsberechtigt? Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung , wenn sie das 18. Lebensjahr vollen-det haben und voll erwerbsgemin-dert sind. Voll erwerbsgemindert sind Menschen , die wegen einer Krankheit oder Behinderung au er Stande sind, mindestens drei Stunden t glich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt er-werbst tig zu sein. Die volle Erwerbs-minderung muss ferner dauerhaft sein. Es muss also unwahrscheinlich sein, dass sie behoben werden Anspruch auf Grundsicherung ist nicht von bestimmten Wohnsitu-ationen abh ngig.

3 Grundsicherung k nnen sowohl Menschen mit Behin-derung erhalten, die in einer eigenen Wohnung leben, als auch Menschen , die im Wohnheim oder im Haushalt der Eltern Wo ist die Grundsicherung zu beantragen?Die Grundsicherung muss beim Sozi-alamt beantragt werden. In den An-tragsformularen wird unter anderem nach der Einkommens- und Verm -genssituation des Antragstellers ge-fragt. In der Regel wird die Grundsi-cherung f r ein Jahr bewilligt. 4. Wird die Anspruchsberechti-gung immer berpr ft?Grunds tzlich muss der zust ndige Rentenversicherungstr ger pr fen, ob eine dauerhafte volle Erwerbs-minderung vorliegt. Das Sozialamt veranlasst die Pr fung, wenn es auf-grund der Angaben und Nachweise des Antragstellers wahrscheinlich ist, dass er dauerhaft nicht imstande ist, mindestens drei Stunden t glich zu dauerhafte volle Erwerbsmin-derung muss aber nicht bei jedem Antragsteller berpr ft werden.

4 Bei bestimmten Personengruppen ist dies entbehrlich, weil ihr Vorliegen bereits feststeht. Dies trifft zum Beispiel auf Personen zu, die eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung be-ziehen. Eine Einzelfallpr fung er brigt sich ferner bei Menschen mit Behin-derung, die im Arbeitsbereich einer WfbM besch ftigt sind, weil diese w hrend ihrer T tigkeit in der WfbM als voll erwerbsgemindert gelten. Entbehrlich ist die Pr fung auch bei Menschen mit Behinderung, die eine Tagesf rderst tte oder eine F rder-gruppe einer WfbM besuchen, wenn der Fachausschuss der WfbM festge-stellt hat, dass die Voraussetzungen f r eine Besch ftigung in einer Werk-statt nicht erf llt Pr fung der Anspruchsbe-rechtigung darf der Rentenversiche-rungstr ger ferner bei Menschen mit Behinderung vornehmen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen.

5 Dies wird in 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in der seit 1. Juli 2017 geltenden Fassung klarge-stellt. Umstritten ist, welche Rechts-folge sich aus dieser Vorschrift ergibt (siehe Frage 5).5. Sind Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM grundsicherungsberech-tigt?Diese Frage ist zurzeit sehr umstritten. Nach Auffassung des bvkm sowie an-derer Behindertenverb nde folgt aus dem eindeutigen Wortlaut und der Systematik von 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII, dass bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich ebenso wie im Arbeitsbereich der WfbM vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist und sich deshalb eine Pr fung dieser Anspruchsvoraussetzung durch den Rentenversicherungstr ger er brigt. Im Ergebnis hat die Vorschrift nach dieser Auffassung zur Folge, dass der betreffende Personenkreis grundsi-cherungsberechtigt ist. Viele Sozial-gerichte vertreten diese Rechtsauffas-sung ebenfalls, so das Hessische LSG in seinem Beschluss vom 28.

6 Juni 2018 (L 4 SO 83/18 B ER).Das Bundesministerium f r Arbeit und Soziales (BMAS), das f r die Grundsicherung weisungsberechtigt ist, ist dagegen anderer Ansicht. In seinem an die obersten Landessozial-beh rden gerichteten Rundschreiben 2017/3 vom 3. Juli 2017 hat es mit-geteilt, dass die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbe-reichs durch den Fachausschuss der WfbM festgestellt werden k nne. Im Klartext hei t das: Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, haben nach Auffas-sung des BMAS keinen Anspruch auf Grundsicherung . Sie k nnten, wenn man dieser Ansicht folgt, lediglich unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Sozialgeld nach dem SGB II oder auf Hilfe zum Le-bensunterhalt nach dem SGB XII ha-ben.

7 Abk rzungsverzeichnisAz. AktenzeichenBFH BundesfinanzhofBMAS Bundesministerium f r Arbeit und SozialesBSG BundessozialgerichtBTHG Bundesteilhabegesetzbvkm Bundesverband f r k rper- und mehrfachbehinderte MenschenLSG LandessozialgerichtOLG Oberlandesgerichtqm QuadratmeterRBEG RegelbedarfsermittlungsgesetzRBS RegelbedarfsstufeSGB II Sozialgesetzbuch II (Grund- sicherung f r Arbeitssuchende)SGB XII Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)WfbM Werkstatt f r behinderte MenschenGrundsicherung nach dem SGB XIIM erkblatt f r Menschen mit Behinderung und ihre Angeh rigen ..von Katja Kruse 31 Der Versuch, das BMAS zu einer Ab-kehr von dieser Rechtsauffassung zu bewegen, ist leider nicht gelungen. In seinem Schreiben an den bvkm vom 5. Februar 2018 h lt das BMAS an seiner Ansicht fest. Im selben Schreiben wird aber eine m gliche Gesetzes nderung in dieser Frage in Aussicht sich an der derzeitigen Rechtslage nichts ndert, werden die Sozial mter weiterhin Grundsiche-rungsantr ge von Personen, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich der WfbM durchlaufen, ablehnen.

8 Gegen Ablehnungsbescheide sollte deshalb fristgerecht Widerspruch ein-gelegt werden. Angesichts der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung sind diese durchaus erfolgverspre-chend. Einen Musterwiderspruch gibt es unter der zust ndige Rentenversiche-rungstr ger bereits vor Beginn des Eingangsverfahrens festgestellt, dass eine dauerhafte volle Erwerbsmin-derung vorliegt, bleibt diese Fest-stellung mit Eintritt in eine WfbM erhalten. Wurde also bereits w hrend der Schulzeit bei einem vollj hrigen Menschen mit Behinde-rung festgestellt, dass er dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, erh lt er auch nach dem bergang in das Ein-gangsverfahren der WfbM weiterhin Ist die Grundsicherung abh n-gig von der Bed rftigkeit?Anspruch auf Grundsicherungs leis-tungen haben die Antragsberechtig-ten nur, wenn sie bed rftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen und/oder Ver-m gen sicherstellen k nnen.

9 Bezieht ein Mensch mit Behinderung nach 20-j hriger T tigkeit in einer WfbM eine Erwerbsunf higkeitsrente und ist er in der Lage, mit dieser Rente seinen Grundsicherungsbedarf zu decken, hat er deshalb keinen Anspruch auf Grundsicherung . Erzielt er Eink nfte, aus denen er zumindest teilweise sei-nen Lebensunterhalt bestreiten kann, Lohn aus einer T tigkeit bei einer WfbM, wird die Grundsicherung als Aufstockung zu dem bereits vorhan-denen Einkommen geleistet. HinweisBestimmte Eink nfte d rfen nicht bedarfsmindernd auf die Grundsi-cherung angerechnet werden. Hier-zu z hlen das nach dem Pfle-geversicherungsgesetz zu zahlende Pflegegeld, die nach dem Bundes-versorgungsgesetz ( f r Impf-sch den) zu zahlenden Grundrenten sowie das nach den Landesblinden-gesetzen zu zahlende Blindengeld. Auch das Kindergeld darf grunds tz-lich nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden (siehe dazu Frage 10).

10 7. Muss das Werkstatteinkom-men in voller H he eingesetzt werden?Werkstattbesch ftigte m ssen ihr Ein-kommen nicht in voller H he zur De-ckung ihres Grundsicherungsbedarfs einsetzen. Gesetzlich klargestellt ist seit 1. Januar 2018, dass das Arbeits-f rderungsgeld in H he von 52 Euro, welches einen Teil des Werkstattloh-nes bildet, bei der Grundsicherung nicht als Einkommen zu ber cksich-tigen ist. Von dem verbleibenden Einkommen d rfen au erdem Sozi-alversicherungsbeitr ge, eine Arbeits-mittelpauschale in H he von 5,20 Euro sowie ein gesetzlich festgelegter Freibetrag wegen Erwerbst tigkeit in Abzug gebracht werden. Die H he des Freibetrages bel uft sich auf ein Achtel der Regelbedarfsstufe (RBS) 1 (das ist zurzeit ein Betrag von 53 Euro) plus 50 Prozent des diesen Be-trag bersteigenden eines Beispiels soll die Be-rechnung des Freibetrages verdeut-licht werden.


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