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GUV-G 9102 - GUV-Grundsatz 'Prüfgrundsätze für …

GUV-G 9102(bisher GUV )GUV-Grunds tzePr fgrunds tze f r Ausr stung und Ger teder FeuerwehrAusgabe Juni 2005 Hinweis:Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden s mtliche Ver ffentlichungen denKategorien Unfallverh tungsvorschriften , Regeln f r Sicherheit und Gesundheitsschutz , Informationen und Grunds tze anstehenden berarbeitungen oder Nachdrucken werden die Ver ffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt.

GUV-G 9102 (bisher GUV 67.13) GUV-G 9102 GUV-Grundsätze Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr Ausgabe Juni 2005

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1 GUV-G 9102(bisher GUV )GUV-Grunds tzePr fgrunds tze f r Ausr stung und Ger teder FeuerwehrAusgabe Juni 2005 Hinweis:Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden s mtliche Ver ffentlichungen denKategorien Unfallverh tungsvorschriften , Regeln f r Sicherheit und Gesundheitsschutz , Informationen und Grunds tze anstehenden berarbeitungen oder Nachdrucken werden die Ver ffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt.

2 Dabei wird zur Erleichterung f r einen bergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angef Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen ( ) ver ffentlicht der UnfallkassenFockensteinstra e 1, 81539 M Juni 2005 Erarbeitet von der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung desBundesverbandes der UnfallkassenBestell-Nr.

3 GUV-G 9102, zu beziehen vomzust ndigen Unfallversicherungstr ger, siehe vorletzte der in der Ger tepr ftabelle genannten Fu noten:1) Ger t ist nach Herstellervorschriften zu pr fen2) Pr fung durch einen Sachkundigen3) Empfehlung zur Sicherstellung der Schutzfunktion und Funk-tionsf higkeit4) Pr fung durch Sachverst ndigen und/oder Hersteller5) Pr fung nicht ortsfester Elektroger te erfolgt durch eine Fach-kraft oder eine in der Elektrotechnik unterwiesene Person6) Hier sind in j hrlichem Abstand Vollz hligkeit und Gesamt-zustand zu pr fen ( N hte, Kn pfe, Hosentr ger, Rei -verschluss)7) Unversehrtheit der Verschl sse8)

4 Akku- und Batterieger te auf Ladezustand berpr fen9) Medizinger teverordnung10) Pr fung der Gebrauchsf higkeit, Sauberkeit, Desinfektion11) Pr fung auf weitere Verwendbarkeit des Ger tes12) Pr fung der Sauerstoffflasche je nach Gr e13) Ein durch Absturz beanspruchter Gurt ist sofort zu pr fen14) Besondere Hinweise der Motorhersteller beachten15) Es wird empfohlen, mindestens einmal j hrlich eine bungmit dem Ger t durchzuf hren (Handhabung)16) Herstellungsrichtlinien der L nder17) Pr ffristen siehe GUV-G 9102 (bisher GUV )18) Bei luftdicht verpackten Vollmasken oder Masken-Helm-Kom-binationen ist die Sicht- und Funktionspr fung alle 2 Jahreausreichend, ggf.

5 Halbj hrlich Stichproben durchf hren19) Wenn Beh lter nachgef llt wird20) Pr fzeichen und Zulassung des BMVBW muss auf dem Ger tvorhanden sein21) Pr fung auf Wasserhalbzeit empfohlen22) Maximaler Zeitraum; Das Pr fintervall ist ggf. im Einzelfallnach der Betriebssicherheitsverordnung mit der Pr fstelle zuvereinbaren23) Brosch re Pers nliche Schutzausr stung ber den die Aktualit t der Liste gew hrleisten zu k nnen,wird gebeten, Hinweise auf fehlerhafte Eintragungen,Ver nderungs- und Erg nzungsw nsche an folgendeE-mail-Adresse zu Juni 2005 Die jeweils aktuelle Fassung der Liste finden Sie unter: 9102 GUV-G 9102(bisher GUV )GUV-Grunds tzePr fgrunds tze f r Ausr stung und Ger teder FeuerwehrAusgabe Juni 20054 SeiteVorbemerkung.

6 5 1 Feuerwehr-Haltegurt .. 72 Feuerwehrleine .. 93 Sprungrettungsger te .. 104 Luftheber .. 135 Hakenleiter .. 166 Steckleiter .. 187 Klappleiter .. 218 Dreiteilige Schiebleiter .. 229 Multifunktionsleiter .. 2510 Druckschl uche .. 2911 Formstabile Druckschl uche ( Druckschlauch S) .. 3012 Saugschl uche .. 3113 Hubrettungsfahrzeuge .. 3314 Rettungskorb am Hubrettungsfahrzeug .. 3915 Drehleiter mit Handantrieb .. 4216 Anh ngeleiter AL 16-4 .. 4617 Hydraulisch bet tigte Rettungsger te, Spreizer, Schneidger t, Rettungszylinder.

7 4918 Seile .. 6019 Liste der zu pr fenden Ausr stung und Ger te der Feuerwehr .. 6320 Anhang .. 88 Inhaltsverzeichnis5Im Geltungsbereich der Unfallverh tungsvorschrift (UVV) Feuerwehren (GUV-V C 53,bisher GUV ) sind f r Ausr stungen und Ger te der Feuerwehr regelm ige Pr -fungen vorgeschrieben. Art, Zeitpunkt und Umfang der Pr fungen ergeben sich ausden vorliegenden Grunds tzen. Diese spiegeln den Stand der Technik hinsichtlich derPr fung von Ausr stungen und Ger ten der Feuerwehr in einzelnen F llen die Angaben der Hersteller hiervon abweichen und dar berhinausgehende, strengere Anforderungen beinhalten, sind diese im Rahmen derProdukthaftung ma Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidi-gung AFKzV des Arbeitskreises V der St ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L nder begr t es.

8 Wenn auch weiterhin der Umfang und Inhalt derregelm igen Pr fungen f r die in der Unfallverh tungsvorschrift Feuerwehren (GUV-V C 53, bisher GUV ) genannten Ger te und Ausr stungen durch das Regel-werk des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) festgelegt wird und dies auchBestandteil der Betriebsanweisung der Hersteller wird. Der AFKzV ist der Auffassung,dass diese Grunds tze eine wesentliche Voraussetzung sind, um auch weiterhin eineeinheitliche Ausbildung der Ger tewarte und eine qualifizierte Durchf hrung der Pr -fungen f r Feuerwehren die Betriebssicherheitsverordnung gilt, wird bei der gef hr-dungsspezifischen Bewertung von Ausr stungen und Ger ten die Betriebssicherheits-verordnung auch eingehalten, wenn die Unfallverh tungsvorschrift Feuerwehren (GUV-V C 53, bisher GUV )

9 , Feuerwehrdienstvorschriften, Pr fgrunds tze f r Ausr stung und Ger te der Feuerwehr ( GUV-G 9102, bisherGUV )f r die Beurteilung angewendet Sinne dieser Pr fgrunds tze ist f r die Pr fung der Ausr stungenund Ger te der Feuerwehr bef higt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Er-fahrung ber ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu pr fenden Ausr stungbzw. des zu pr fenden Ger tes verf gt und mit den einschl gigen staatlichen Arbeits-schutzvorschriften, Unfallverh tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkann-ten Regeln der Technik ( DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmun-gen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausr s-tung bzw.

10 Des jeweiligen Ger tes beurteilen Sachkundige muss eine Berufs- bzw. feuerwehrspezifische Ausbildung ( Ger -tewart nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2/1) absolviert haben, durch die Vorbemerkungdie beruflichen bzw. fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Er muss praktischmit Ausr stungen und Ger ten der Feuerwehr umgegangen sein (Erfahrung) und An-l sse, die Pr fungen ausl sen, kennen gelernt haben. Zur Erhaltung seiner Qualifikati-on muss er regelm ig Pr fungen durchf hren und sich angemessen fort- und sind auch die f r die Durchf hrung der jeweiligen Pr fung vom Herstellerausgebildeten oder autorisierten Fachkr Sachverst ndige im Sinne dieser Pr fgrunds tze hat auf Grund seiner fachlichenAusbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der zu pr fendenAusr stung bzw.