Transcription of Honorarordnung für Architekten HOA Aufl age 2002
1 1 HOA-AStand: der Architekten und IngenieurkonsulentenStand: Honorarordnungf r ArchitektenHOAAufl age Teil der Honorarordnung f r Architekten (Abschnitte A - E)Allgemeiner Teil der Honorarordnungen 2 Herausgeber: Bundeskammer der Architekten und IngenieurkonsulentenEigent mer und Verleger: F r den Inhalt verantwortlich: Pr sident Arch. Dipl. Ing. Peter Scheifi nger; alle 1040 Wien, Karlsgasse 9 Druck: Typographische Anstalt , 1190 Wien3 HOA-AStand: ambel .. 5 Allgemeiner Teil der Honorarordnungen 1 Allgemeines .. 7 2 Leistungserbringung .. 7 3 Honorare .. 7 4 Zweckbindung, Schutzrechte .. 9 5 Verrechnung nach dem Zeitaufwand .. 9 6 Zuschl ge .. 10 7 Zeitliche Anpassung der Honorare .. 10 8 nderungen .. 11 9 Nebenkosten .. 11 10 Versicherung .. 12 11 Zahlungsbedingungen .. 13 12 Umsatzsteuer .. 13 13 Schiedsgericht .. 13 14 bergangsbestimmung und Schlussbestimmung.
2 13 Besonderer Teil ABSCHNITT A / BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN 1 Allgemeines .. 15 2 Leistungsumfang .. 15 3 Teilleistungen der Planung .. 16 4 rtliche Bauaufsicht .. 18 5 Mehrleistungen .. 18 6 Schwierigkeitsgrad .. 22 7 Klassen des Schwierigkeitsgrades .. 23 8 Herstellungskosten .. 24 9 Honorarermittlung .. 24 10 Honorars tze .. 25 11 Bewertung der Teilleistungen .. 26 12 Zusammengeh rige Teilleistungen .. 27 13 Mehrere Bauwerke .. 27 14 Umbauarbeiten, Erweiterungen, Wiederherstellungsarbeiten .. 27 15 Zeitliche Trennung der Teilleistungen .. 28 16 Abbruch eines Auftrages .. 28 17 Abschluss der Leistungen .. 28 18 Ausfolgung von Pl nen .. 28 19 Ver ffentlichungen .. 29 20 Auslandsleistungen .. 29 21 Fertigteilbauten .. 29 22 Tabellarische Zusammenstellungen .. 304 ABSCHNITT B / INNENRAUMGESTALTUNG SOWIE KUNSTGEWERBLICHEUND INDUSTRIELLE FORMGEBUNG 1 Allgemeines.
3 31 2 Anwendungsbereich .. 31 3 Leistungsumfang .. 32 4 Teilleistung der Planung .. 32 5 rtliche Aufsicht der Durchf hrung .. 33 6 Honorarermittlung .. 34 7 Bewertung der Teilleistungen .. 36 8 Wiederholte Verwendung .. 36 9 Leistungen f r Werbezwecke und Ausstellungen .. 36 10 Tabellarische Zusammenstellung .. 37 ABSCHNITT C / FREIANLAGENGESTALTUNG 1 Allgemeines .. 39 2 Anwendungsbereich .. 39 3 Leistungsumfang .. 40 4 Teilleistungen der Planung .. 40 5 rtliche Bauaufsicht .. 42 6 Gestaltungsklassen .. 43 7 Honorarermittlung .. 45 8 Bewertung der Teilleistungen .. 46 9 Zusammengeh rige Teilleistungen .. 46 10 Tabellarische Zusammenstellung .. 47 ABSCHNITT D / RAUMPLANUNG UND ST DTEBAU 1 Allgemeines .. 49 2 ber rtliche Raumplanung .. 50 3 rtliches Entwicklungskonzept .. 51 4 Fl chenwidmungsplanung .. 53 5 Bebauungsplanung .. 54 6 Besondere st dtebauliche Gestaltungsaufgaben.
4 56 7 Mehrleistungen .. 57 8 Honorarermittlung .. 58 9 Bewertung der 64 10 Zusammengeh rige Teilleistungen .. 64 11 Zeitliche Trennung der Teilleistungen .. 65 12 Ausfolgung der Planungsergebnisse .. 65 13 Abschluss der Leistungen .. 65 14 Nutzungsrecht .. 65 15 Tabellarische Zusammenstellungen .. 66 ABSCHNITT E / GUTACHTEN UND IMMOBILIENBEWERTUNGEN 1 Anwendungsbereich .. 73 2 Gutachten .. 73 3 Honorarermittlung f r Immobilienbewertungen .. 73Pr ambel HOA5 Stand: ambel zur HOADie GOA Ausgabe hat im Abschnitt A - Bauliche Planungsleistun-gen den seit 1972 eingetretenen Ver nderungen in den Planungsnotwendigkei-ten Rechnung getragen. Mit den klar beschriebenen Leistungsinhalten, welche mit den Leistungen der brigen Fachplaner abgestimmt sind, wird f r den Bau-herrn das Verst ndnis erleichtert, und eine bessere Nachvollziehbarkeit gebo-ten. Damit sind f r den Projektablauf bessere Handlungsanleitungen geschaffen mit dem Zweck, neben der Qualit tssicherung die Kostentreue zu bewirken.
5 Die eingef hrte Formel zur Berechnung der Honorars tze hat auch die notwendige Umstellung durch die Einf hrung des Euro erm der nun vorliegenden Fassung der HOA 2002 sind die Abschnitte weiter berarbeitet und in der Logik neu gereiht. Abschnitt A Bauliche PlanungsleistungenAbschnitt B Innenraumgestaltung, Kunstgewerbliche und industrielle FormgebungAbschnitt C FreianlagengestaltungAbschnitt D Raumplanung und St dtebauAbschnitt E Gutachten und ImmobilienbewertungenIm Abschnitt A ist anstelle des Begriffes Ausbauverh ltnis nun der Schwierig-keitsgrad mit 10 Klassen, entsprechend den unterschiedlichen Bauaufgaben, eingef hrt. Der Abschnitt B ist in der Systematik dem Abschnitt A Abschnitt C ist das Leistungsbild in der Systematik analog zum Abschnitt A formuliert, die Ermittlung des Honorars auf die Gr e der zu bearbeitenden Fl che abgestimmt und umfasst nun neben den gartengestalterischen Leistun-gen auch die Gestaltung des ffentlichen Raumes.
6 Der Abschnitt D ist im Leistungsbild zur G nze neu bearbeitet und in kl render Weise gestrafft. Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass als Parameter zur Ermittlung des Honorars die Gr e der zu bear-beitenden Fl che ausreicht. In den verschiedenen Bearbeitungsklassen ist jeweils ein Sockelbetrag defi niert, der bei jeder Bearbeitung anf llt und eine fl chenbezogene Honorarermittlung eingef hrt. Da sterreichweit deutliche Unterschiede in den Anforderungen der einzelnen Bundesl nder bestehen, k nnen die Planungsleistungen gem Abschnitt D 6anteilig verwendet und honoriert werden, bzw. sind auf der vorliegenden Grund-lage Sondervereinbarungen zwischen den einzelnen Bundesl ndern und den zust ndigen L nderkammern m glich. Der Abschnitt E ist den heutigen Gegebenheiten angepasst und in der Lei-stungsbeschreibung klarer defi niert.
7 Die Honorierung der Bewertungen von unbebauten und bebauten Immobilien ist aufeinander Reinhard Medek Vorsitzender des Ausschusses Vertragswesen und Honorare der Bundessektion der ArchitektenPr ambel zum Allgemeinen Teil der HonorarordnungenDie Regelungen des Allgemeinen Teiles der Honorarordnungen (Stand: ) gelten f r alle Honorarordnungen aus dem Bereich der Bundeskam-mer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und werden bei Neuaufl age jeweils im Vorspann zu den Besonderen Teilen alten Regelungen mit der Zeitgrundgeb hr waren h ufi ger Diskussions-gegenstand zwischen Auftraggebern und Ziviltechnikern. Da der Schwerpunkt des Engagements und der berufl ichen Ausrichtung der Ziviltechniker deutlich im gestalterischen und technischen Projektbereich liegt, werden diese Diskus-sionen selten mit der notwendigen betriebswirtschaftlichen Argumentationstiefe gef dominante Verrechnungsplattform der Projekte und damit der projektbezo-genen Honorare hat es bis jetzt m glich gemacht, dem Verrechnungskreis der zeitbezogenen Honorare und den Stundentarifen geringere Aufmerksamkeit zu widmen und f r nderungsevidenzen oder Nebenarbeiten zu Planung und Bauleitung zu niedrige ( Straf )S tze in den USA aber auch zunehmend in Europa ist der Trend erkennbar, h herwertige Dienstleistungen (Rechtsanw lte, Steuerberater) nach Zeiteinhei-ten zu verg ten.
8 Diesem Trend folgend sind die Stundentarife ab dem Allge-meinen Teil 2002 an den realen Bedingungen einer Vollkostenrechnung zu entwickeln. Den Regelfall zur projektrelevanten Verg tung bilden jedoch die einschl gigen Bestimmungen der Besonderen Teile der Honorarordnungen. Hans LechnerVorsitzender Interdisziplin rer Honorarausschuss (IHA)AT / HOA7 Stand: Teil der Honorarordnungen(Stundentarife, Nebenkosten)(In der Fassung der 161. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulen-ten, Zl. 174/01 g ltig ab ) 1 Allgemeines(1) Der Allgemeine Teil der Honorarordnungen gilt f r alle Honorarordnun-gen und ist in Zusammenhang mit den jeweiligen Besonderen Teilen der Honorarordnungen zu sehen.(2) Sofern im Folgenden von Ziviltechnikern gesprochen wird, sind darunter Architekten , Ingenieurkonsulenten und Ziviltechnikergesellschaften zu verstehen.
9 2 Leistungserbringung(1) Die Ziviltechniker erbringen die ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen in der Regel im Rahmen eines Werkvertrages. Projektsteuerungs-, Pro-jektleitungsleistungen und Leistungen der Begleitenden Kontrolle werden hingegen mit berwiegenden Anteilen als Bevollm chtigungsvertrag (Gesch ftsbesorgung) erbracht. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: 1. Vorgehen im Rahmen der einschl gigen Rechtsvorschriften einschlie lich der Standesregeln f r Ziviltechniker; 2. Erbringung der Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. der Baukunst; 3. Wahrung der Interessen des Auftraggebers - insbesondere in fachli-cher, wirtschaftlicher, rechtlicher und terminlicher Beziehung - unbe-einfl usst von den eigenen Interessen und den Interessen Dritter; 4. Haftung des Ziviltechnikers f r die ihm in Auftrag gegebenen Leistun-gen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10 (2) Die obigen Voraussetzungen gelten untereinander grunds tzlich gleich-rangig. Entstehen Zweifel, so hat stets der Inhalt der einschl gigen Rechtsvorschriften Vorrang.(3) Die Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Regelfall in dokumentier-barer Form zu erfassen. 3 Honorare(1) Die Honorare nach (2) bis (4) sind das Entgelt f r die in Auftrag gegebe-nen (2) Honorare 1. Die Honorare sind nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages g ltigen Honorarordnungen (Allgemeiner Teil, Besondere Teile f r verschiedene Fachgebiete, Autonome Honorarrichtlinien) zu berechnen. Die darin enthaltenen Honorars tze (mengenabh ngige S tze nach bzw. zeitabh ngige S tze nach ) bzw. die objekti-vierten Kosten nach sind nach 7 ver nderlich. 2. Die Honorare sind nach mengenabh ngigen S tzen (Formeln, Tabel-len usw. der Besonderen Teile) zu verrechnen, soferne nicht zutrifft.