Example: confidence

Infomappe für Züchter - deutsch-kurzhaar.de

deutsch - kurzhaar Verband Infomappe f r Z chter Der Inhalt der Mappe ist Gegenstand des Sachkundenachweises f r Z chter Zusammengestellt unter Mitwirkung von Dr. Dagmar Heydeck, Anne Baumgarten, Klaus Hemme und Antje Engelbart-Schmidt 1 deutsch - kurzhaar Verband Informationen f r Z chter zusammengestellt von Dr. Dagmar Heydeck und Anne Baumgarten 1. Zwingerschutz, Zwingerbesichtigung Zwingerschutz muss rechtzeitig (mindestens 3 Monate) vor einem geplanten Deckakt beantragt werden (Formular siehe Anlage). Nach Eingang des Antrags vereinbart der Zuchtwart oder eine von ihm beauftragte Person einen Termin zur Zwingerbesichtigung und Pr fung der Sachkunde des Z chters (Fragen aus dem Inhalt der Z chtermappe).

'HXWVFK Kurzhaar Verband E.V. Infomappe für Züchter Der Inhalt der Mappe ist Gegenstand des Sachkundenachweises für Züchter

Tags:

  Deutsch, Kurzhaar

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Infomappe für Züchter - deutsch-kurzhaar.de

1 deutsch - kurzhaar Verband Infomappe f r Z chter Der Inhalt der Mappe ist Gegenstand des Sachkundenachweises f r Z chter Zusammengestellt unter Mitwirkung von Dr. Dagmar Heydeck, Anne Baumgarten, Klaus Hemme und Antje Engelbart-Schmidt 1 deutsch - kurzhaar Verband Informationen f r Z chter zusammengestellt von Dr. Dagmar Heydeck und Anne Baumgarten 1. Zwingerschutz, Zwingerbesichtigung Zwingerschutz muss rechtzeitig (mindestens 3 Monate) vor einem geplanten Deckakt beantragt werden (Formular siehe Anlage). Nach Eingang des Antrags vereinbart der Zuchtwart oder eine von ihm beauftragte Person einen Termin zur Zwingerbesichtigung und Pr fung der Sachkunde des Z chters (Fragen aus dem Inhalt der Z chtermappe).

2 Dabei wird die geplante Aufzuchtst t-te hinsichtlich der Erf llung der Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung und der Anfo r-derungen an die Haltung von Hunden des DK-Verbandes in der jeweils g ltigen Fassung beur-teilt (Formular und Verordnungen siehe Anlage). Besitzt der zuk nftige Z chter mehr als 3 fort-pflanzungsf hige H ndinnen oder zieht er (z. B. mit einer anderen Rasse) mehr als 3 W rfe im Jahr auf, ist eine Betriebser laubnis des Veterin ramtes nach 11b TierSchG erforde rlich . Ent-spr echen die Aufzuch tst tte und die Betre uung sbe dingungen den Verordnun gen und konnte der zuk nftige Z chter seine Sachkunde nachweisen, leitet der Zuchtwart den Antrag auf Zwin-gerschutz an den DK-Verband weiter.

3 Der Z chter ist zur F hrung eines Zwingerbuches verpflichtet, dieses ist in der Geb hr f r die Erteilung des Zwingerschutzes inbegriffen und wird von der Zuchtbuchstelle zugesandt. Entsprechen die Aufzuchtst tte und/oder die Betreuungsbedingungen/Sachkunde den Verord-nungen nicht, werden Verbesserungsauflagen erteilt und eine erneute Besichtigung vereinbart. Die Fahrtkosten des Zuchtwarts tr gt der zuk nftige Z chter. Eine erneute Besichtigung der Zuchtst tte ist nach Umzug oder langer Zuchtpause erfor-derlich. 2. Zuchtplanung Zucht ist nichts anderes als die Abschaffung der freien Partnerwahl.

4 Am Beginn der Zuchtpla-nung sollte zun chst die berlegung stehen, welches z chterische Konzept man sich vornimmt. Ob Inzucht, Fremdzucht oder Linienzucht (begrenzte Inzucht) alle haben Vor- und Nachteile. Inzucht ist die Verpaarung nahe verwandter Tiere. Ohne Inzucht g be es keine Rassen, zuviel Inzucht jedoch f hrt zur genetischen Verarmung einer Rasse, weil die genetische Vielfalt verlo-ren geht. Enge Inzucht ist tierschutzrelevant, weil nicht nur erw nschte, sondern auch Defekt-gene angeh uft werden k nnen. Die Merzung solcher Tiere entspricht nicht dem Tierschutz, den wir in Deutschland im Verfassungsrang haben.

5 Aus diesem Grund sind Inzestverpaarungen (Verwandte 1. Grades Geschwister oder Vater/Tochter) nicht mehr zul ssig. Fremdzucht f hrt zu einer st rkeren Aufspaltung des Typs, sichert jedoch genetische Vielfalt. Unter Linienzucht wird gemeinhin die Zucht mit Individuen verstanden, die bis zur 4. Generation einen oder mehrere gemeinsame Vorfahren haben. Sie steht sozusagen zwischen der engen Inzucht und der Fremdzucht. Dabei kann man die Vater- oder die Mutterlinie pflegen, je nach-dem welche Seite man st rken will. Man erh lt einen einheitlicheren Typ mit in bestimmter Hin-sicht gefestigten Eigenschaften.

6 Wann ist eine Zucht oder der Verkauf von Hunden gewerbsm ig? Diese Frage wird recht oft ge stellt und ist nicht leicht zu beantworten. Gem der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchf hrung des Tierschutzgesetzes vom sind die Voraussetzungen f r ein ge-werb sm iges Z chten von Hunden in der Regel erf llt, wenn eine Haltungseinheit 3 oder mehr fortpflanzungsf hige H ndinnen umfasst oder 3 oder mehr W rfe pro Jahr aufgezogen werden. Als Haltungseinheit gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen Ein-richtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter, wenn R um-lichkeiten, Ausl ufe und hnliches gemeinsam genutzt werden.

7 Das Tierschutzgesetz schreibt dar ber hinaus im 11 v or, dass f r solche Haltungseinheiten die Betriebserlaubnis bei der zust ndigen Veterin rbeh rde zu beantragen ist. Gewerbsm igkeit im Sinne des Tierschutz-gesetzes ist aber nicht allein ausschlaggebend f r die einzuhaltenden Haftungsbedingun-gen beim Verkauf eines Hundes. Die Gerichte sind dazu unterschiedlicher Ansicht, wobei die 2 deutsch - kurzhaar Verband Informationen f r Z chter zusammengestellt von Dr. Dagmar Heydeck und Anne Baumgarten Absicht zur Gewinnerzielung nicht im Vordergrund steht. Einige Gerichte sehen eine regelm - ige T tigkeit am Markt (auch einmal j hrlich ber mehrere Jahre) schon als ausreichend an, andere betrachten es erst als gewerbsm ig, wenn st ndig Ware zum Verkauf vorgehalten wird.

8 Eine rechtsverbindliche Festlegung gibt es noch nicht. Die Zuchtordnung unseres Verbandes regelt die Zuchtzulassung. Alle diese Voraussetzungen m ssen von R de und H ndin erf llt sein, bevor eine Anpaarung stattfindet. Der Zuchtwart ist ber eine geplante Zuchtverwendung m glichst vor dem Deckakt zu informie-ren. Seine Aufgabe ist es, den Z chter bei Bedarf bei der Auswahl eines geeigneten R den zu unterst tzen. 3. Impfung Die Impfung tragender H ndinnen ist nicht anzuraten. Anstehende Wiederholungsimpfungen sollten rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor der Hitze, die zur Bedeckung vorgesehen ist, erfolgen.

9 Die Entwurmung der H ndin ist auf jeden Fall vor dem Decken noch einmal durchzuf hren. 4. L ufigkeit und optimaler Deckzeitpunkt Die erste L ufigkeit der H ndin wird durch das Erreichen des rassespezifischen K rpergewich-tes reguliert. Die Hitze tritt in der Regel 2 mal j hrlich auf, wobei der Abstand individuell schwanken kann und nach der Aufzucht eines Wurfes meist verl ngert ist. Ein normaler Zyklusverlauf besteht aus vier Phasen: Pro strus 3-17 Tage strus 3 bis 21 Tage Met strus ca. 120 Tage An strus 50-70 Tage In der Phase des Pro strus steigt die strogenbildung an und f hrt zu den u erlich sichtbaren L ufigkeitsanzeichen wie Blutung und Schwellung der Vulva.

10 Die Phase des strus beginnt mit dem Duldungsreflex. Die Eizellen sind noch unreif und m s-sen eine Reifeteilung durchlaufen, die 2-4 Tage dauert. Nach dieser Reifeteilung sind die Eizel-len 2-3 Tage befruchtungsf hig. Das Ende der R denakzeptanz signalisiert das Ende des st-rus. Die Phase des Met strus ist gekennzeichnet durch den Anstieg des Schwangerschaft sch t-zenden Hormons Progesteron, das bereits ab dem Pro strus gebildet wird. Der Anstieg dieses Hormons erfolgt unabh ngig von der Tr chtigkeit und steigt 60 bis 70 Tage nach der Ovulation an. Bei nicht tragenden H ndinnen sind die Abbau- und Wiederaufbauvor-g nge der Geb rmutterschleimhaut etwa 120 Tage nach der L ufigkeit abgeschlossen.