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Informationen zum Bayerischen Krippengeld

1 ZBFS Info Krippengeld 09/21 Stand: 05/2021 Informationen zum Bayerischen Krippengeld nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)Das infoblatt folgt der Nummerierung im auf Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG haben Personensorgeberechtigte f r Kinder, die in einer nach dem BayKiBiG gef rderten Einrichtung betreut werden oder deren Betreuung in Tagespflege nach dem BayKiBiG gef rdert wird, wenn sie den hierf r anfallenden Elternbei-trag tats chlich tragen. Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern. Auch Pflegeeltern und Adoptionspfle-geeltern k nnen das Krippengeld erhalten. Der Anspruch ist einkommensabh ngig. Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht bersteigen. Krippengeld wird nur innerhalb eines bestimmten Zeit-raums Betreuungsvertrag (Kopie) als Nachweis ber die H he des Elternbeitrags ist f r die Antragsbearbeitung erfor-derlich. Ersatzweise kann ein Geb hrenbescheid (Kopie) beigef gt werden. Aus dem Nachweis m ssen der Name des Kindes, der Name der Einrichtung (bei Tagespflege: der Betreuungsperson), der Beginn der Betreuung und die H he des Beitrags bzw.

Das Infoblatt folgt der Nummerierung im Antrag. Anspruch auf Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG haben Personensorgeberechtigte für Kinder, die in einer nach dem BayKiBiG geförderten Einrichtung betreut werden oder deren Betreuung in Tagespflege nach dem BayKiBiG gefördert wird, wenn sie den hierfür anfallenden Elternbei-trag tatsächlich ...

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1 1 ZBFS Info Krippengeld 09/21 Stand: 05/2021 Informationen zum Bayerischen Krippengeld nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)Das infoblatt folgt der Nummerierung im auf Krippengeld nach Art. 23a BayKiBiG haben Personensorgeberechtigte f r Kinder, die in einer nach dem BayKiBiG gef rderten Einrichtung betreut werden oder deren Betreuung in Tagespflege nach dem BayKiBiG gef rdert wird, wenn sie den hierf r anfallenden Elternbei-trag tats chlich tragen. Personensorgeberechtigte sind in der Regel die Eltern. Auch Pflegeeltern und Adoptionspfle-geeltern k nnen das Krippengeld erhalten. Der Anspruch ist einkommensabh ngig. Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht bersteigen. Krippengeld wird nur innerhalb eines bestimmten Zeit-raums Betreuungsvertrag (Kopie) als Nachweis ber die H he des Elternbeitrags ist f r die Antragsbearbeitung erfor-derlich. Ersatzweise kann ein Geb hrenbescheid (Kopie) beigef gt werden. Aus dem Nachweis m ssen der Name des Kindes, der Name der Einrichtung (bei Tagespflege: der Betreuungsperson), der Beginn der Betreuung und die H he des Beitrags bzw.

2 Der Geb hr hervorgehen. Weitere Daten, wie zur Gesundheit und zu anderen Personen ( Abholberechtigten), sind nicht erforderlich. Bitte schw rzen Sie diese. Erg nzende Nachweise ( bez glich des Einkommens) k nnen nachtr glich angefordert wird auf Antrag gew hrt und kann fr hestens drei Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn be-antragt werden (Beispiel zur fr hestm glichen Antragstel-lung). Zuvor gestellte Antr ge sind Krippengeld kann r ckwirkend f r h chstens 12 Ka-lendermonate gew hrt werden, wenn der Antrag sp tes-tens bis zum des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gestellt wird (Beispiel zur Antragsr ckwirkung).Befindet sich das Kind seit dem ersten Geburtstag oder fr her in der Betreuung, sollte der Antrag sp testens im Kalendermonat nach der Vollendung des zweiten Lebens-jahres gestellt werden. Bei einer sp teren Antragstellung kann nicht mehr die volle Leistung bewilligt einer Antragstellung nach dem des Kalender-jahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, ist die Gew hrung des Krippengeldes nicht mehr m / AntragsfristenDas Krippengeld betr gt h chstens 100 Euro pro Monat und Kind.

3 Sofern der Elternbeitrag unterhalb von 100 Euro pro Monat und Kind liegt, wird das Krippengeld auch nur in der entsprechend niedrigeren H he gew Besuch mehrerer Einrichtungen ( vormittags Kita, nachmittags Tagespflegeperson) besteht der Anspruch auf das Krippengeld nur einmal in H he von maximal 100 Euro. Dabei k nnen ggf. die Beitr ge mehrerer Einrichtungen bis zu einer Gesamth he von 100 Euro addiert in einzelnen Monaten (weil etwa die Betreuung nicht im gesamten Monat stattgefunden hat) Beitr ge von dem/der Antragsteller/in nur anteilig zu tragen sind, wird der Betrag zugrunde gelegt, der regelm ig f r den vollen Monat zu tragen ist. Der H chstbetrag von 100 Euro gilt auch f r solche Krippengeld wird fr hestens ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt, und endet sp testens am des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet (Beispiele zum Beginn und Ende des m glichen Leistungszeitraums).

4 Ein Anspruch auf Krippengeld f r Monate, die vor dem begin-nen, besteht he und Dauer des Krippengeldes Kind1 Bei Mehrlingen muss f r jedes Kind ein eigener Antrag gestellt und der jeweilige Betreuungsvertrag bzw. Geb h-renbescheid vorgelegt werden (ggf. mit Schw rzung, siehe Seite 1 unter der berschrift Anspruchsvoraussetzun-gen ). Antragsteller/in2 Hier ist einzutragen, wer das Krippengeld erhalten llen mehrere Personen die Anspruchsvoraussetzun-gen, wird das Krippengeld demjenigen gezahlt, der zur berechtigten Person bestimmt wird. Ein Wechsel in der An-spruchs-/Bezugsberechtigung wird mit Beginn des folgen-den Kalendermonats Feststellung Ihres Anspruchs wird eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses ben tigt. Der Aus-weis/Pass darf nicht abgelaufen sein. Ersatzweise k nnen Sie auch ein entsprechendes Dokument wie einen g ltigen Aufenthaltstitel Info Krippengeld 09/21 Stand: 05/2021 Elternbeitr ge sind die Kosten, die unmittelbar f r die Be-treuung des Kindes regelm ig von den Eltern zu berneh-men von Ihnen im Antrag erkl rte H he der monatlichen El-ternbeitr ge wird durch den Vertrag/Bescheid nachgewie-sen.

5 Wenn kein Nachweis ber die H he des Elternbeitrags (Kopie Vertrag/Bescheid) dem Antrag beigef gt ist, kann das Krippengeld nicht bewilligt Krippengeld wird nicht oder nur anteilig gew hrt, wenn und soweit andere ffentliche Stellen entsprechende Leis-tungen f r die Betreuung tats chlich erbringen. Leistungen von anderen ffentlichen Stellen sind insbesondere die Der Anspruch auf Krippengeld ist einkommensabh ngig. Er besteht nur, wenn die individuelle Einkommensgrenze nicht berschritten wird. F r die Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze sind die Familienverh ltnisse ein-schlie lich Anzahl der weiteren Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung ma geblich. Nachtr gliche nderungen der Familienverh ltnisse einschlie lich der Anzahl der Kinder ver ndern die H he der Einkommensgrenze grunds tzlich sind weitere Kinder? (Beispiele zu weitere Kinder)Das Kind, f r das Krippengeld beantragt wird, ist kein wei-teres Kind in diesem Kinder sind Ihre Kinder, die Kinder Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin oder einge-tragenen Lebenspartners/Lebenspartnerin, soweit Sie nicht dauernd getrennt leben, Elternbeitr ge5 Familienverh ltnisse6 Das Krippengeld wird gew hrt, wenn das Kind in einer nach dem BayKiBiG gef rderten Einrichtung betreut wird oder f r sein Betreuungsverh ltnis in Tagespflege eine F r-derung nach dem BayKiBiG erfolgt.

6 Unter Tagespflege ist die Betreuung durch Tagesm tter/-v ter zu verstehen. Ob die Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG gef r-dert wird, erfahren Sie ber ein entsprechendes Hinweis-schild in der Einrichtung oder ber die Einrichtungsleitung; ob das Tagespflegeverh ltnis Ihres Kindes nach dem BayKiBiG gef rdert wird, erfahren Sie von der Tagespflege-person oder dem zust ndigen Jugendamt. Die Betreuungs-einrichtung/Tagespflege muss sich in Bayern befinden, um nach dem BayKiBiG gef rdert zu Sie mehrere Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen ( vormittags Kita, nachmittags Tagespflege-person), f gen Sie bitte Kopien aller Betreuungsvertr ge/Geb hrenbescheide bei. Wenn f r eine Einrichtung die Elternbeitr ge mindestens 100 Euro betragen, gen gt der entsprechende beachten Sie, dass f r die Feststellung des Anspruchs nur bestimmte Teile des Betreuungsvertrags erforderlich sind. Nicht erforderliche Inhalte ( Angaben zur Gesund-heit, zu anderen Personen) k nnen Sie schw rzen, siehe Seite 1 unter der berschrift Anspruchsvoraussetzungen.

7 Personensorge3 Anspruch auf Krippengeld haben grunds tzlich Personen-sorgeberechtigte. Das sind in der Regel die Eltern bzw. Adoptiveltern. In Einzelf llen kann das Personensorgerecht auch anderen Personen, wie den Gro eltern, bertra-gen anspruchsberechtigt ohne Personensorgerecht sind Pflegeeltern und Adoptionspflegeeltern. Kindertageseinrichtung/Tagespflege4wirts chaftliche Jugendhilfe, die von den Jugend mtern gew hrt wird, aber beispielsweise auch gemeindliche Zusch sse f r die Kinderbetreuung oder Leistungen f r die Kinderbetreuung im Rahmen der Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch beachten Sie, dass Sie uns anzeigen m ssen, wenn andere ffentliche Leistungen erst nach Antragstellung auf Krippengeld gew hrt werden und Sie deshalb die Beitr ge nicht mehr in mindestens der H he tragen, in der Sie Krip-pengeld beantragt haben. Ein bereits an Sie gezahltes Krip-pengeld m ssen Sie in diesem Fall an uns zur Sie Bundesleistungen nach 90 Abs.

8 4 Satz 2 Ach-tes Buch Sozialgesetzbuch beziehen ( Arbeitslosengeld II (Hartz IV)), empfehlen wir Ihnen f r k nftige Zeitr ume, statt Krippengeld wirtschaftliche Jugendhilfe beim zust n-digen Jugendamt zu beantragen, da Sie auf diesem Weg vollst ndig von den anfallenden Elternbeitr gen entlastet werden k nnen (beim Krippengeld : maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat). Sofern Sie das Krippengeld bereits beantragt haben sollten oder beziehen, m ssen Sie dem ZBFS eine etwaige bernahme der Elternbeitr ge durch das Jugendamt (oder andere ffentliche Stellen) mitteilen. Hierzu kann das Formular nderungsmitteilung benutzt Sie keine solchen Bundesleistungen beziehen und Ihnen die Belastung durch die Elternbeitr ge trotzdem nicht zuzumuten ist, k nnen Sie wirtschaftliche Jugendhilfe beim zust ndigen Jugendamt erg nzend zum Krippengeld be-antragen. Sie m ssen die Beantragung bzw. den Bezug des Krippengeldes jedoch bei der Beantragung der wirtschaft-lichen Jugendhilfe Info Krippengeld 09/21 Stand: 05/2021F r die Bemessung des Einkommens ist grunds tzlich das Kalenderjahr ma geblich, in dem das Kind das erste Lebensjahr vollendet.

9 Das erste Lebensjahr wird am Vor-tag des ersten Geburtstages vollendet, vgl. Beispiele zum Beginn und Ende des m glichen Ausnahme besteht, wenn ein Pflegekind, ein Kind in Adoptionspflege oder ein adoptiertes Kind erst in einem sp teren Kalenderjahr in den Haushalt aufgenommen wird. In diesen F llen ist dieses sp tere Kalenderjahr ma geb-lich (Beispiel f r sp tere Haushaltsaufnahme). Gleiches gilt, sofern Sie als andere Person personensorgeberech-tigt sind und das Kind in einem sp teren Kalenderjahr in den Haushalt aufgenommen beachten Sie: Eine Ver nderung des Einkommens, die nicht das ma gebliche Kalenderjahr betrifft, wird nicht ber cksichtigt. Wenn sich im Folgejahr Ihr Einkommen aus Erwerbst tigkeit erh ht, ist dies f r den Anspruch un-sch dlich. Ma gebliches Kalenderjahr7 die Kinder des anderen Elternteils, sofern Sie mit diesem in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben,wenn Ihnen oder einer der genannten Personen f r das jeweilige Kind Kindergeld gezahlt wird oder Kindergeld zust nde, wenn keine Ausschlussleistung im Sinne des 65 Einkommensteuergesetz (EStG) oder 4 Abs.

10 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt w einer Person, die weder der andere Elternteil noch Ihr/e Ehegatte/Ehegattin oder eingetragene/r Lebenspart-ner/in ist, werden nicht als weitere Kinder ber ist der tats chliche Bezug von Kindergeld. Alleine die tats chliche Ber cksichtigung eines Kinder-freibetrags im Sinne des 32 Abs. 6 EStG gen gt hingegen m ssen eigenverantwortlich feststellen, ob das ma -gebliche Einkommen Ihre individuelle Einkommensgrenze bersteigt. Das von Ihnen berechnete Einkommen muss im Antrag nicht mitgeteilt reichen Sie mit dem Antrag keine Einkommensunter-lagen ein. Die Auswertung von Einkommensunterlagen durch das ZBFS ist nicht vorgesehen. Sofern Sie trotzdem Einkommensunterlagen an das ZBFS bermitteln, werden diese nicht ausgewertet und an Sie zur ckgesendet. Bitte bewahren Sie Ihre Einkommensunterlagen dennoch auf, da sie ggf. f r die nachtr gliche berpr fung (siehe Nr. 9) ben tigt werden. Einkommen und Einkommensgrenze8 Wessen Einkommen wird bei der Bestimmung der Einkom-mensgrenze ber cksichtigt?


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