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Informationsblatt zum Antrag auf Betreuungsgeld

1. AnspruchsvoraussetzungenInformationsblat tzum Antrag auf BetreuungsgeldDas Betreuungsgeldgesetz giltf , die ab dem geborenAnspruch auf Betreuungsgeld hat, wer-seinen Wohnsitz oder seinen gew hnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,-mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,-dieses Kind selbst betreut und erzieht und-f r dieses Kind keine ffentlich finanzierte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und-im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes kein zu versteuerndes Einkommen nach 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz ber Euro (bei Elternpaaren) bzw. Euro (bei Alleinerziehenden) wird f r Lebensmonate des Kindes gezahlt, in denen s mtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. DieVoraussetzungen m ssen jeweils zum Beginn des Lebensmonats vorliegen. Entf llt eine Anspruchsvoraussetzung, endetder Anspruch mit Ablauf des entsprechenden kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Eltern w hrend des Bezugs von Betreuungsgeld erwerbst tig Allgemeines zum Antrag3.

1. Anspruchsvoraussetzungen Informationsblatt zum Antrag auf Betreuungsgeld Das Betreuungsgeldgesetz gilt für sind.ab 01.08.2013 Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren AnspruchaufBetreuungsgeldhat,wer

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1 1. AnspruchsvoraussetzungenInformationsblat tzum Antrag auf BetreuungsgeldDas Betreuungsgeldgesetz giltf , die ab dem geborenAnspruch auf Betreuungsgeld hat, wer-seinen Wohnsitz oder seinen gew hnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,-mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,-dieses Kind selbst betreut und erzieht und-f r dieses Kind keine ffentlich finanzierte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und-im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes kein zu versteuerndes Einkommen nach 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz ber Euro (bei Elternpaaren) bzw. Euro (bei Alleinerziehenden) wird f r Lebensmonate des Kindes gezahlt, in denen s mtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. DieVoraussetzungen m ssen jeweils zum Beginn des Lebensmonats vorliegen. Entf llt eine Anspruchsvoraussetzung, endetder Anspruch mit Ablauf des entsprechenden kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Eltern w hrend des Bezugs von Betreuungsgeld erwerbst tig Allgemeines zum Antrag3.

2 Leistungsh heDas Betreuungsgeld istzu r die Bearbeitung der Antr ge auf Betreuungsgeld sind in Sachsen-Anhalt die Elterngeldstellen der Landkreise undkreisfreien St dte zust F llen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich dieZust ndigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden beachten Sie, dass das Betreuungsgeldnur f r die letzten drei Lebensmonate des Kindes (abgek rzt: LM)r ckwirkendvor der Antragstellung gezahlt :Geburt des auf Betreuungsgeld mit Beginn des 15. >> llendie Anspruchsvoraussetzungen, m ssen sie entscheiden, ob nur ein Elternteil Betreuungsgeldbeide Elternteilebeantragt oder ob eine Aufteilung erfolgen soll. Die Eltern k nnen das Betreuungsgeld abwechselnd, nacheinander Fall der Aufteilung f llen Sie bitte jeweils einen eigenen Antrag im Antrag getroffene Entscheidung kann grunds tzlich bis zum Ende des Bezugszeitraums ge ndert werden.

3 Eine nderung erfolgt r ckwirkend nur f r die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des nderungsantrags, in der Regel jedochnur, soweit Monatsbetr ge noch nicht ausgezahlt die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt oder haben sie die gemeinsame Personensorge f r das Kind, ist derAntrag immer von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Wurde ein Betreuer bestellt, ist der Antrag von diesem zu unter-schreiben und der Betreuerausweis beizuf wird ab in H he von 100 Euro monatlich und ab in H he von 150 Euro monatlichgezahlt. Betreuungsgeld wird f r jedes Kind gezahlt; bei Mehrlingen besteht der Betreuungsgeldanspruch f r jedes 1 Kindschaftsverh ltnis Punkt 4 des auf Betreuungsgeld haben grunds tzlich die Eltern des Kindes. Andere Personen haben Anspruch aufBetreuungsgeld, wenn sie ein Kind in Adoptionspflege in den Haushalt aufgenommen haben oder wenn ein Kind desEhegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin(Lebenspartner = gleichgeschlechtlicheeingetragene Lebenspartnerschaften)in den Haushalt aufgenommen wurde.

4 Andere Personen k nnen in H rtef llen Betreuungsgeld erhalten, wenn Sie mit dem Kind bis zum dritten Grad verwandt Adoptionspflege befindet sich ein Kind, das laut Best tigung der Adoptionsvermittlungsstelle oder des Jugendamtes mitdem Ziel der Annahme als Kind (Adoption) in den Haushalt des Annehmenden aufgenommen ist. Betreuungsgeld wird ab dem15. Monat nach der Aufnahme, l ngstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres rtefallK nnen die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern ihr Kind nicht betreuen, habenVerwandte bis zum dritten Gradund ihre Ehegatten bzw. Lebenspartner Anspruch auf Betreuungsgeld , wenn sie die brigen Voraussetzungen erf llen und das Betreuungsgeld von anderen Berechtigten nicht in Anspruch genommen wird. Indiesen H rtef llen gilt eine besondere Regelung zur Inanspruchnahme einer ffentlich finanzierten Kinderbetreuung ( hrungen zu Pkt.)

5 7 des Antrages).Seite 2 Festlegung des Bezugszeitraumes Punkt 5 des r jedes ab 1. August 2012 geborene Kind kann Betreuungsgeldin Anspruch genommenh chstens f r 22 Lebensmonatewerden. Betreuungsgeld kann (im Regelfall) vom ersten Tag des 15. Lebensmonats l ngstens bis zur Vollendung des des Kindes bezogen werden. Eine Mindestbezugszeit besteht nicht, Betreuungsgeld kann auch f r nur einenLebensmonat bezogen wird f rgezahlt. Ist das Kind am geboren, beginnt der 15. Lebensmonat und endet am Antrag ist anzugeben, f r welche Lebensmonate jeder Elternteil Betreuungsgeld beansprucht. Ein sp terer Wechsel istin der Regel nur m glich, soweit Monatsbetr ge noch nicht ausgezahlt worden nken Sie den Antrag auf die Monate, in denen Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erf llen. M chten Sie ab einembestimmten Zeitpunkt eine ffentlich finanzierte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf die Zeit bis zurgeplanten Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes beschr nkt werden.

6 Stellt sich sp ter heraus, dass der Platz in einerKinderbetreuung doch nicht in Anspruch genommen wird bzw. nicht in Anspruch genommen werden kann, k nnen Sieweiterhin Betreuungsgeld beziehen. Teilen Sie in diesem Fall Ihrer Elterngeldstelle schriftlich mit, f r welche weiterenLebensmonate Sie Betreuungsgeld beanspruchen m chten. Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich um eine erneuteAntragstellung handelt und der Antrag somit nur drei Monate r ckwirkend BezugszeitraumsAnspruch auf das Betreuungsgeld besteht erst, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbetr ge f r das Elterngeldbezogen haben. Elterngeld und Betreuungsgeld k nnen daher f r das gleiche Kind grunds tzlich nur nacheinander bezogenwerden. Dies gilt auch im Fall von Mehrlingsgeburten. Eine Ausnahme besteht nur dann, soweit beim Elterngeld dieVerl ngerung des Auszahlungszeitraumes gew hlt : Betreuungsgeldabdem 15.

7 LebensmonatSofern den Eltern gemeinsam bzw. Alleinerziehenden 14 Monatsbetr ge f r das Elterngeld zustehen, kann das Betreuungs-geld daher im Regelfall vom ersten Tag des 15. Lebensmonats an bezogen :Geburt des der Mutter (1. bis 12. LM) bis des Vaters:keine InanspruchnahmeM glicher Beginn des Betreuungsgeldbezugs (ab 15. LM):ab : Betreuungsgeldvor dem 15. Lebensmonat unter besonderen VoraussetzungenVor dem 15. Lebensmonat des Kindes kann Betreuungsgeld nur dann beansprucht werden, wenn die Eltern die Monats-betr ge des Elterngeldes, die ihnen f r ihr Kind zustehen, bereits vorzeitig bezogen haben. Dies ist z. B. in folgenden F llenm glich:Die Eltern haben die 14 Monatsbetr ge f r das Elterngeldgleichzeitig bezogen(zumindest in einzelnen Monaten). F rjeden Monat des gleichzeitigen Elterngeldbezugs werden zwei Monatsbetr ge des Elterngeldes verbraucht; der Bezugs-zeitraum des Elterngeldes verk rzt sich entsprechend.

8 Betreuungsgeld kann in diesen F llen im Anschluss an das Elterngeldvor dem 15. Lebensmonat beansprucht werden.:BeispielGeburt des der Mutter (1. bis 12. LM) bis des Vaters (1. und 2. LM) bis des Betreuungsgeldbezugs (ab 13. LM):ab Kindern intritt an die Stelle der Geburt der Tag der Aufnahme bei derAdoptionspflege und bei adoptierten Kindernberechtigten Person. Betreuungsgeld wird daher ab dem ersten Tag des 15. Monats nach Aufnahme gezahlt. Auch hier kannein Anspruch auf Betreuungsgeld vor dem 15. Monat nach Aufnahme bestehen, wenn die zustehenden Monatsbetr ge f rdas Elterngeld bereits verbraucht wurden. Der m gliche Bezugszeitraum endet sp testens mit Vollendung des drittenLebensjahres des und Erziehung in einem Haushalt Punkt 6 des betreuenhei t nicht allein betreuen. Auch andere Personen k nnen in die Betreuung und Erziehung des Kindeseinbezogen die auf Dauer angelegte Wirtschafts- und Wohngemeinschaft innerhalb der Familie.

9 F r den Anspruch aufBetreuungsgeld ist eine vor bergehende Unterbrechung der Betreuung und Erziehung (z. B. aus Krankheitsgr nden) biszu einer Dauer von 3 Monaten unsch 3 Inanspruchnahme einer ffentlich finanzierten Kinderbetreuung Punkt 7 des r den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass f r das Kind keine fr hkindliche F rderung in ffentlich gef rderten Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege gem. 24 Abs. 2 in Verbindung mit 22 bis 23 SGB VIIIin Anspruch genommen ffentliche Finanzierung von Tageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege erfolgt insbesondere durch die L nder, die rtlichen Tr ger der ffentlichen Jugendhilfe sowie durch die Einrichtungen, in denen sich Kinder f r einen Teil des Tages oder ganzt gig aufhalten und inGruppen gef rdert werden. F r Kinder unter drei Jahren sind dies in Sachsen-Anhalt insbesondere Tageseinrichtungen wieKindertagesst im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Eltern geleistet; sie kann auch in anderen geeignetenR umlichkeiten angeboten werden.

10 (1) Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung / Kindertagespflege in Sachsen-Anhalt:Bei einer F rderung nach dem Gesetz zur F rderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und inTagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiF G)ist immer eine ffentliche Finanzierung rdert werden:1. Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften,2. anerkannte Tr ger der freien Jugendhilfe oder3. sonstige juristische Personen, deren Zweck das Betreiben einer Tageseinrichtung ist und die die Anforderungen desSteuerrechts an die Gemeinn tzigkeit erf nnen eine ffentliche F rderung diekann nach demoder auch ausschlie lich vom rtlich zust ndigen JugendamtKindertagespflege(KiF G)gef rdert werden.(2) Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung / Kindertagespflege in einem anderen Bundesland:In diesen F llen kommt es auf die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes an.


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