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Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie ...

Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677 BTR-Informationen2 Wartung von Feststellanlagen f r Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sseEine Feststellanlage hat die Aufgabe, einen Feuerschutz- oder Rauchschutzab-schluss (z. B. T ren, Tore) betriebsbedingt offen zu halten und diesen dennoch das sichere Schlie en im Brandfall zu erm glichen. Denn Feuerschutz- und Rauch-schutzabschl sse m ssen selbstschlie end sein und das wiederkehrende ffnen dieser Schutzabschl sse wird in der Praxis vielfach als l stig empfunden. Infolge dessen werden Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sse unz ul ssig au er Funk-tion gesetzt, z. B. durch Verklemmen mit einem Keil, durch Festbinden oder durch Fest stellen mit einem schweren Gegenstand. Um eine Beeintr chtigung der Schutz-funktionen zu verhindern, sollen Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sse insbe-sondere im Geb udebereich mit einem regen Betriebs- bzw. Publikums verkehr mit einer Feststellanlage ausgestattet sein.

3 Die Brandschutzkette Die Sicherheit vor Brand-, Rauch- oder Löschwasser-schäden eines Gebäudes hängt von einer Reihe un-terschiedlicher Faktoren ab.

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1 Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677 BTR-Informationen2 Wartung von Feststellanlagen f r Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sseEine Feststellanlage hat die Aufgabe, einen Feuerschutz- oder Rauchschutzab-schluss (z. B. T ren, Tore) betriebsbedingt offen zu halten und diesen dennoch das sichere Schlie en im Brandfall zu erm glichen. Denn Feuerschutz- und Rauch-schutzabschl sse m ssen selbstschlie end sein und das wiederkehrende ffnen dieser Schutzabschl sse wird in der Praxis vielfach als l stig empfunden. Infolge dessen werden Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sse unz ul ssig au er Funk-tion gesetzt, z. B. durch Verklemmen mit einem Keil, durch Festbinden oder durch Fest stellen mit einem schweren Gegenstand. Um eine Beeintr chtigung der Schutz-funktionen zu verhindern, sollen Feuerschutz- und Rauchschutzabschl sse insbe-sondere im Geb udebereich mit einem regen Betriebs- bzw. Publikums verkehr mit einer Feststellanlage ausgestattet sein.

2 Feststellanlagen m ssen wie alle technischen Anlagen und Einrichtungen re-gelm ig ge wartet, gepr ft und bei einer M ngelfeststellung ordnungsgem in-standgesetzt werden. Erst damit kann ihre st ndige Funktionsbereitschaft sicherge-stellt werden. Inhalt der Wartung und Pr fung sind insbesondere die ein wandfreie Funktion der Anlage und das st rungsfreie Zusammenwirken aller Sicherstellung einer ordnungsgem en Instandhaltung von Feststellanlagen ist es er fahrungsge m sinn voll, folgende Ma nahmen der Qualit tssicherung zu er-greifen: Festlegung des erforderlichen Inhalts der Pr fung und Wartung, Beauftragung qualifizierter Fachkr fte zur Durchf hrung der Pr fung, Wartung und Instand setzung sowie Einhaltung der Pr f- und regelm ige Instandhaltung muss vom Betreiber der Feststellanlagen ver anlasst werden. Der Hersteller von Feststellanlagen ist verpflichtet, den Anlagenbetreiber ausdr cklich auf die Not wendigkeit der Wartung und Pr fung r die Wartung und Pr fung sowie Instandsetzung von Feststellanlagen sind f-fentlich-rechtliche und ggf.

3 Privatrechtliche Be stimmungen zu beachten, z. B. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis von Feststell-anlagen, Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer so wie Betriebs- und War-tungsanleitung des der vorliegenden BTR-Information sind Hinweise zu Wartung von Feststellan-lagen systematisch aufbereitet und erl utert. Sie sollen Orientierungshilfe f r die Praxis bieten und runden das Angebot qualifizierter Serviceleistungen der Industrie f r die Instandhaltung von Feststellanlagen Mingyi Wang Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Mingyi Wang Der Gesamtverband der Deut-schen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in BrandschutzketteDie Sicherheit vor Brand-, Rauch- oder L schwasser-sch den eines Geb udes h ngt von einer Reihe un-terschiedlicher Faktoren ab. Letztlich entscheidet das schw chste Glied ber die Leistungsf higkeit dieser Brandschutzkette.

4 T ren f llt dabei eine be-sondere Anforderungskom-bination aus scheinbar wi-derspr chlichen Elementen zu: das Offenhalten von Wegen und den Feuerschutz und Rauchabschluss im Brandfall. Um diese Funktionen erf llen zu k nnen, sind Feststellanlagen (FSA) integraler Bestandteil der (FSA) als Bestandteil des BrandschutzesVorrangiges Ziel des Brandschutzes ist es, die Entstehung von Br nden von vornher-ein zu verhindern. Falls dieses Ziel fehlschl gt, muss der Brandherd fr hestm glich einged mmt, sein bergreifen auf weitere Bereiche verhindert oder zumindest verz -gert werden. Sinnvollerweise werden Feuerschutzabschl sse wie Tore und F rderanla-genabschl sse im Geb ude stets geschlossen gehalten. Da diese sicherheitsrelevante Ma nahme jedoch h ufig, besonders im gewerblichen Bereich, mit der Zweckm - igkeit des Betriebs kollidiert, ber-nehmen Feststellanlagen (FSA) die Sicherung dieser Schnittstellen. Der klar definierte Zweck einer solchen Anlage besteht in der zuverl ssigen Offenhaltung von Feuerschutzab-schl ssen im Geb ude bei fr hest-m glichem Schlie en im Feststellanlage h lt dabei den Abschluss offen.

5 Ber einen oder mehrere in die Feststellanlage inte-grierte Brandmelder wird die Schlie- ung im Brandfall automatisch ausgel st und die angesteuerten Feuerschutz- bzw. Rauchschutzab-schl sse zuverl ssig geschlossen. Der Mechanismus muss auch bei Ausfall der Energieversorgung zu-verl ssig ausl Vorbeugender BrandschutzAufbau einer Feststellanlage (Schema)1 Brandmelder (Deckenmontage)2 Energieversorgung (Netzger t)3 Netzanschluss 230 V4 Brandmelder (Sturzmontage)5 Feststellvorrichtung (Haftmagnet)6 T rschlie er7 Handausl sung8 Optionales Steuersignal bei Brandalarm von Brandmelde-zentrale1132456874 Betreiberseitige VerpflichtungMit dem Betrieb einer Feststellanlage (FSA) wird der gesetzlichen Forderung, Gefah-ren von Personen und Sachen abzuwenden, Rechnung getragen. Dazu muss die FSA fachm nnisch installiert sein und regelm ig instand gehalten werden. Erst die re-gelm ige Wartung h lt die tats chliche Gefahr von Sch den bei einem Minimum und verringert das Haftungsrisiko des Betreibers entscheidend.

6 Mit dem l ckenlosen Nachweis geleisteter Wartungsarbeiten erf llt er die gesetzlichen Anforderungen und verringert die Haftung im 31051In dieser Norm ist allgemein festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, n mlich die Kombination aller technischen und administrativen Ma nahmen sowie Ma nahmen des Managements w hrend des Lebenszyklus einer Betrachtungsein-heit zur Erhaltung des funktionsf higen Zustandes, der R ckf hrung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erf llen kann. Ausz ge aus einschl gigen Bestimmungendes Rechts und technischer Normen1. Grundgesetz (GG), Artikel 2:Jeder hat das Recht auf k rperliche Landesbauordnungen (LBO):Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und instand zu halten, dass .. insbesondere Leben und Gesundheit nicht gef hrdet werden .. k DIBt-Richtlinie f r Feststellanlagen :Diese richtlinie , die bei Einsatz einer Feststellanlage vollumf nglich zu beachten ist, fordert als Teil der bauaufsichtlichen Zulassung vom Betreiber eine regelm - ige Pr fung und Wartung durchf hren zu lassen.

7 Der Punkt 6 der richtlinie geht grunds tzlich von einem j hrlichen Rhythmus aus, sofern der Zulassungsbescheid der eingesetzten Ger te keine andere Frist und Ma nahmen zur Ma nahmen zur Kombination allerBeurteilung des Verz gerung des R ckf hrung ei- Ma nahmen zurIst-Zustandes: Abbaus des vor- ner Betrachtungs- Steigerung der handenen Ab- einheit in den Funktionssicherheit nutzungsvorrates funktionsf higen einer Betrachtungs- Zustand einheit ohne die geforderte Funktion zu ndern Messen Nachstellen Reparieren Planung Pr fen Reinigen Einstellen Vorwegma nahmen Z hlen Auswechseln Austauschen Freigabe Ausl sen Ausl sen Ausl sen Durchf hrung Dokumentieren Protokollieren Protokollieren Pr fung Analyse DokumentierenInstandhaltung2. Vorbeugender Brandschutz aus rechtlicher Sicht54. DIN 14677:Inspektionen von Feststellanlagen m ssen alle drei Monate, Wartungen j hrlich durch-gef hrt werden, sofern die DIN 14677 Grundlage des Zulassungsbescheides der FSA ist.

8 Umwelteinfl sse mit negativer Auswirkung auf die Betriebsbereitschaft verk rzen die Wartungsintervalle. Die Ma nahmen m ssen aufgezeichnet Verl ngerung der Gew hrleistung gem VOB/B, 13 Nr. 4:Die Vergabe- und Vertragsordnung f r Bauleistungen (VOB) best tigt ausdr cklich den Stellenwert der Wartung bei Sicherheitseinrichtungen. Bei Abschluss eines Wartungs-vertrages mit dem Errichter verdoppelt sich die Gew hrleistungszeit auf vier Gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches:Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw. kann der Betreiber einer nicht regelm - ig gewarteten Brandschutzanlage u. a. wegen fahr-l ssiger K rperverletzung bzw. fahrl ssiger T tung herangezogen ge aus einschl gigen Bestimmungen des Privatrechts Empfehlungen der VersichererMa nahmen zur Schadenverh tung ber das ffent-liche Recht hinaus k nnen im Rahmen einer Versiche-rung vereinbart werden. Dabei bilden die Empfehlungen des GDV, die gem Schadenerfahrungen erarbeitet und fortgeschrieben werden, die erste Allgemeine Sicherheitsvorschriften:In den Allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Feu-erversicherer-VdS 2038 werden zum Thema Feuer-schutzabschl sse folgende prinzipielle Aussagen getroffen: Feuerschutzabschl sse m ssen gekennzeichnet und bauaufsichtlich zugelassen sein Sie d rfen nicht blockiert werden Zum Offenhalten d rfen nur bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen verwendet werden Durch Wartung ist die st ndige Funktionsbereitschaft sicherzustellen2.

9 Allgemeine Bedingungen f r die Feuerversicherung (AFB 2010, Abschnitt B) 8 AFB legt dem Versicherungsnehmer auf, alle gesetzlichen, beh rdlichen und son-stigen vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Verletzt der Versicherungs-nehmer eine dieser Vorschriften vors tzlich oder grob fahrl ssig, in diesem Fall die Wartung der Feststellanlagen , ist der Versicherer nach 8 Ziffer 1 zur K ndigung der Versicherung berechtigt. Bei vors tzlicher Verletzung der Vorschriften ist der Versicherer ferner im Schadensfall leistungsfrei; bei grober Fahrl ssigkeit ist er zur Leistungsk rzung berechtigt, wenn die Verletzung f r den Versicherungsschaden ur-s chlich war ( 8 Ziffer 3).Aufbau einer Feststellanlage (Schema)1 Brandmelder (Deckenmontage)2 Energieversorgung (Netzger t)3 Netzanschluss 230 V4 Handausl sung5 Feststellvorrichtung (Haftmagnet)6 Optionales Steuersignal bei Brandalarm von BrandmeldezentraleNeben blichen Fl gelt ren werden auch Anlagen f r Rolltore und Schiebet ren von den Bestimmungen der DIN 14677 und DIBt-Richtlinie AspekteMit fachgerechter Errichtung und Wartung einer Feststellanlage wird gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen gen ge getan.

10 Den passiven Brand-schutz nur auf dieser Grundlage zu betrachten w re aber zu kurz den rechtlichen Aspekten liegt es auf der Hand, dass ein Unternehmen oder ein Immobilienbetreiber auch aus konomischen Erw gungen gr tm gliche Sorg-falt hinsichtlich des Brandschutzes legen muss. Au er den direkten Sch den, die im Brandfall zu bew ltigen sind, sind die indirekten Folgen h ufig dazu geeignet, Un-ternehmen in ernste Schwierigkeiten oder sogar in Liquidit tsprobleme zu bringen. Produktionsausfall und wegfallende Einnahmen, der Aufwand, der mit der Scha-densbehebung verbunden ist all dies sind Faktoren, die die Leistungsf higkeit eines Unternehmens schnell berfordern k wenn die unmittelbaren materiellen Sch den abgesi-chert sind, d rfen die mittelba-ren Folgen, die etwa durch Ver-lust von Kunden zu verzeichnen sind, nicht vernachl ssigt wer-den. Einmal verlorene Kunden sind nur schwer wieder zu ge-winnen und gerade dadurch wurde auch namhaften Unter-nehmen schon die Gesch fts-grundlage geraubt.


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