Transcription of Jokertage - schulewettswil.ch
1 Jokertage Bezug von Jokertagen Gem ss 30 der Volksschulverordnung Vorname, Name der Sch lerin/des Sch lers .. Name der Klassenlehrperson Klasse .. Datum des gew nschten Jokertages . In der laufenden Stufe bereits bezogene Jokertage : .. Datum Unterschrift der Eltern/des Erziehungsberechtigten .. Reglement Jokertage ( 30 VSV). 1. Pro Schuljahr stehen jeder Sch lerin/jedem Sch ler zwei Jokertage zur Verf gung. 2. Die Jokertage k nnen tageweise einzeln oder zusammen bezogen werden. Halbe Schul- tage gelten als ganzer Jokertag. Ein Jokertag kann nicht in zwei halbe Tage aufgeteilt werden. 3. Es k nnen s mtliche auf die Kindergartenstufe, auf die Unterstufe ( Primarklasse). beziehungsweise auf die Mittelstufe ( Primarklasse) fallenden Jokertage auch zu- sammengefasst bezogen werden. Das heisst, dass im Kindergarten maximal 4 Jokertage , in der Unterstufe maximal 6 und in der Mittelstufe ebenfalls maximal 6 Jokertage bezogen werden k nnen.
2 Nicht bezogene Jokertage in einer Stufe k nnen nicht in die n chste kumuliert werden. 4. Nicht bezogene Jokertage in einer Stufe k nnen nicht in die n chste kumuliert werden. 5. F r den Bezug von Jokertagen muss die Klassenlehrperson im Voraus informiert werden. Das Formular wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben und der Lehr- person zur ckgegeben. 6. Die Eltern sind verantwortlich, dass der Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird. 7. Grunds tzlich ist der Bezug von Jokertagen nicht m glich: an besonderen Schulanl ssen wie Projekt- oder Sporttagen und an Tagen mit speziellem Stundenplan (siehe Ferienplan auf S. 17). w hrend Klassenlagern oder Schulreisen. 8. Dispensationsgesuche f r weitere Tage und/oder Halbtage mit vergleichbarer individueller Nutzung wie die Jokertage k nnen nicht bewilligt werden. In Kraft gesetzt durch Schulpflegebeschluss Nr. 36/2007 am 12. Februar 2007; angepasst Juli 2017.