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Kurzbeschreibung zur Unterstützungskasse - vers …

2011 VERS GmbH Seite 1 von 7 Kurzbeschreibung zur Unterst tzungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Unterst tzungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Unterst tzungskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung b) in der Leistungsphase -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung c) Vorteile f r den Arbeitnehmer 3. Auswirkung beim Arbeitgeber a) Anwartschaft b) Leistungsphase 4. Besonderheiten Versorgungsanw rter j nger als 27 Jahre Beitr ge zum Pensionssicherungsverein (kurz PSV) Pflicht zu Anpassung einer laufenden Rente Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden Beschr nkung der Leistungsh he II. Unterst tzungskasse mit Entgeltumwandlung 1. Wie funktioniert eine Unterst tzungskasse mit Entgeltumwandlung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung b) in der Leistungsphase -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung c) Vorteile f r den Arbeitnehmer 3.

© 2011 VERS GmbH Seite 2 von 7 I. Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse I.1) Wie funktioniert die Unterstützungskasse? Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige überbetriebliche Versorgungseinrichtung zur Durchfüh-

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1 2011 VERS GmbH Seite 1 von 7 Kurzbeschreibung zur Unterst tzungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Unterst tzungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Unterst tzungskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung b) in der Leistungsphase -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung c) Vorteile f r den Arbeitnehmer 3. Auswirkung beim Arbeitgeber a) Anwartschaft b) Leistungsphase 4. Besonderheiten Versorgungsanw rter j nger als 27 Jahre Beitr ge zum Pensionssicherungsverein (kurz PSV) Pflicht zu Anpassung einer laufenden Rente Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden Beschr nkung der Leistungsh he II. Unterst tzungskasse mit Entgeltumwandlung 1. Wie funktioniert eine Unterst tzungskasse mit Entgeltumwandlung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung b) in der Leistungsphase -Steuern -Beitr ge zur Sozialversicherung c) Vorteile f r den Arbeitnehmer 3.

2 Auswirkung beim Arbeitgeber a) Anwartschaft b) Leistungsphase 4. Besonderheiten aus dem Betriebsrentengesetz Beitr ge zum Pensionssicherungsverein (kurz PSV) Pflicht zu Anpassung einer laufenden Rente Regelung bei vorzeitigem Ausscheiden Beschr nkung der Leistungsh he 2011 VERS GmbH Seite 2 von 7 I. Arbeitgeberfinanzierte Unterst tzungskasse ) Wie funktioniert die Unterst tzungskasse? Die Unterst tzungskasse ist eine rechtsf hige berbetriebliche Versorgungseinrichtung zur Durchf h-rung betrieblicher Altersversorgung. Sie steht grunds tzlich jedem Arbeitgeber in Deutschland offen und bernimmt ein Versorgungsversprechen des Arbeitgebers (Begriff aus dem Steuergesetz: Tr -gerunternehmen) an seinen Arbeitnehmer. Die Leistungen werden im sog. Leistungsplan beschrieben. Zur Finanzierung erh lt die Unterst tzungskasse vom Tr gerunternehmen entsprechende Zuwendun-gen und schlie t bei einem Versicherungsunternehmen eine sog.

3 R ckdeckungsversicherung ab. Arbeitsverh ltnis / Versorgungsverh ltnis Als R ckdeckungsversicherungen kann folgendes abgeschlossen werden: klassische o o im Todesfall nach Rentenbeginn: Rentengarantiezeit oder alternativ das verbleibende Kapital o o fondsgebundene o Verbindung von garantierten Leistung o dynamischer Umschichtungsmechanismus sichert ein optimales Verh ltnis zwischen einem Wertsicherungsfonds, freie Fonds und dem Sicherungsverm gen der Versicherungsgesell- o im Todesfall vor Rentenbeginn: 100 % des Vertragsguthabens, mind. die f llig gewordenen o im Todesfall nach Rentenbeginn: Rentengarantiezeit oder alternativ Verrentung des o optional m o mit Kapitalabfindungsoption (nach fristgerechter Beantragung) Kapitallebensversicherung o o optional mit BUZ (Beitrags o optional mit flexibler Ablaufphase Die Unterst tzungskasse erbringt diverse Leistungen f r das Tr gerunternehmen (Abwicklung, Ver-waltung, Erstellen von PSV-Testaten), daf r erhebt sie lediglich eine geringe j hrliche Verwaltungsgeb hr.)

4 Tr gerunternehmen Unterst tzungskasse Arbeitnehmer Lebensversicherer Zuwendungen Abwicklung Leistungen Leistungen R ckdeckung 2011 VERS GmbH Seite 3 von 7 Laufende Renten bzw. gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sind beim Pensionssicherungsverein (kurz: PSVaG) gegen die Folgen einer Insolvenz des Tr gerunternehmens zu sichern. Hierf r hat das Tr gerunternehmen einen Beitrag an den PSVaG zu zahlen. Die Beitr ge ermitteln sich aus dem Versorgungsumfang sowie auf Basis des j hrlich neu festzulegenden Beitragssatzes. ) Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaftszeit Steuern Das Erteilen einer Unterst tzungskassenzusage sowie die Zahlung von Zuwendungen an die Unter-st tzungskasse l sen beim Arbeitnehmer noch keine Lohnsteuerpflicht aus. In der Anwartschaftszeit f llt somit keine Lohnsteuer an.

5 Beitr ge zur Sozialversicherung Rein arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen an eine Unterst tzungskasse unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. b) in der Leistungsphase Steuern Die Leistungen der Unterst tzungskasse sind grunds tzlich steuerpflichtige Eink nfte aus nichtselb-st ndiger Arbeit 19 Nr. 2 EStG (nachgelagerte Besteuerung). Als Freibetr ge kommen in Betracht: Versorgungsfreibetrag gem 19 Abs. 2 EStG Werbungskosten-Pauschbetrag gem 9a EStG Bei Leistungen in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung kann ggf. die sog. F nftelungsregel ge-m 34 EStG genutzt werden. Durch eine fiktive Verteilung der Steuerlast auf 5 Jahre k nnen sich f r den Berechtigten Vorteile im progressiven Einkommensteuertarif ergeben. Beitr ge zur Sozialversicherung Die Leistungen der Unterst tzungskasse unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung der Rentner.

6 Dadurch reduziert sich die verf gbare Leistung. Bei einer Kapitalauszahlung erfolgt die Beitragszahlung pauschal ber einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer monatlichen Bezugsgr e von 1/120 der Kapitalauszahlung. c) Vorteile f r die Arbeitnehmer Aufbau einer zus tzlichen Altersversorgung (auf Kapital-oder Rentenbasis) Absicherung der Hinterbliebenen m glich In der Anwartschaftszeit: Keine Lohnsteuer und keine Beitr ge zur Sozialversicherung Nutzen steuerlicher Freibetr ge in der Leistungsphase ggf. Nutzen der sog. F nftelungsregel bei Kapitalauszahlung ) Auswirkungen beim Tr gerunternehmen (Arbeitgeber) a) in der Anwartschaftszeit Die Zuwendungen zur Unterst tzungskasse sind Betriebsausgaben 4d EStG, sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Tr gerunternehmen. Die Verwaltungsgeb hren an die Unterst tzungs-kasse sowie die Beitr ge zum Pensionssicherungsverein stellen ebenfalls betrieblichen Aufwand dar.

7 Das angesammelte Deckungskapital der R ckdeckungsversicherung z hlt nicht zum Verm gen des Tr gerunternehmens (Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist die Unterst tzungskasse). Daher ist es nicht in der Bilanz auszuweisen. R ckstellungen f r Pensionsverpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht gebildet. Handelsrechtlich besteht nach ein Passivierungswahlrecht. b) in der Leistungsphase Die Unterst tzungskasse erbringt die Leistungen an das Tr gerunternehmen zwecks Weiterleitung an den Berechtigten. Das Tr gerunternehmen hat entsprechende Buchungsvorg nge (Einnahmen, Aus-gaben) und muss Krankenkassenbeitr ge sowie Lohnsteuern abf hren. Daneben sind ggf. weiterhin Beitr ge zum PSVaG zu entrichten. 2011 VERS GmbH Seite 4 von 7 Alternativ kann vereinbart werden, dass die Unterst tzungskasse direkt an den Berechtigten leistet und gegen Geb hr die genannten Verwaltungst tigkeiten bernimmt.

8 Die Pflicht zur Zahlung von Bei-tr gen an den PSVaG verbleibt beim Tr gerunternehmen. ) Besonderheiten aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Versorgungsanw rter j nger als 27 Jahre Rein arbeitgeberfinanzierte Zuwendungen an die Unterst tzungskasse k nnen vom Tr gerunternehmen grunds tzlich nur dann als Betriebsausgaben ( 4d EStG) angesetzt werden, wenn der Anw rter in dem betroffenen Wirtschaftsjahr das 27. Lebensjahr vollendet. Beitr ge zum Pensionssicherungsverein (kurz: PSVaG) Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sowie laufende Renten aus einer Unterst tzungskassenzusage unterliegen der Insolvenzsicherungspflicht beim PSVaG. Gesetzlich unverfallbar sind arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften, wenn der Versorgungsberechtigte das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage seit mindestens f nf Jahren besteht.

9 Die Beitragsh he richtet sich nach einem j hrlich neu festzulegenden Beitragssatz und dem jeweiligen Versorgungsvolumen. F r 2011 betrug der endg ltige Beitragssatz 1,9 %o (langfristiger Durchschnitt: 3,2 %o). Der Beitragssatz bezieht sich auf die f nffache zugesagte Jahresrente bzw. auf 50 % der zugesagten Kapitalleistung. Vereinfachte Beispiele: 1) einmaliges Alterskapital: EUR Beitrag: ./. 2 x 1,9 %o = 95,00 EUR 2) monatliche Altersrente: 100 EUR Beitrag: 100 x 12 x 5 x 1,9 %o = 11,40 EUR Pflicht zur Anpassung einer laufenden Rente Generell unterliegen laufende Rentenleistungen einer Anpassungspr fungspflicht durch das Tr -gerunternehmen. Diese Pflicht gilt als erf llt, wenn das Tr gerunternehmen die laufenden Leistungen j hrlich um wenigstens 1 % anpasst ( 16 Abs.

10 3 Betriebsrentengesetz). Eine solche Rentensteigerungsgarantie kann mit einer R ckdeckungsversicherung vereinbart werden. Daneben ist der Vertrag auch in der Leistungsphase berschussberechtigt. Diese bersch sse werden zur Leistungsverbesserung verwendet. Regelungen bei vorzeitigem Ausscheiden (beitragsorientierte Leistungszusage) Scheidet ein Mitarbeiter mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften vorzeitig aus den Diensten des Die Versorgung wird in H he der bisher erreichten Anwartschaften beim Tr gerunternehmen aufrechterhalten. Das Tr gerunternehmen leistet keine weiteren Zuwendungen. Die R ckdeckungsversicherung wird beitragsfrei fortgef hrt. Die Unterst tzungskasse teilt dem Anw rter eine reduzierte Versorgungsanwartschaft mit. Kleinstanwartschaften BetrAVG k nnen abgefunden werden o -West: 25,55 Monatsrente bzw.


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