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Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen ...

Information der arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem DVGW Deut-scher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen (2018-4) Oktober 2018 Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) c/o Branddirektion M nchen E-Mail: An der Hauptfeuerwache 8 80331 M nchen AGBF bund und DFV FA VB/G L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen Seite 1 Die nachfolgenden Anforderungen an die L schwasserversorgung seitens der Feuerwehren set-zen im Allgemeinen voraus, dass Hydranten ausreichend zur Verf gung stehen. Bestehen Ein-schr nkungen seitens der Trinkwasserversorgung werden auch andere M glichkeiten, zum Bei-spiel unterirdische L schwasserbeh lter, -brunnen oder -teiche, in Betracht gezogen. Weiterhin beziehen sich die Anforderungen nur auf den Grundschutz im Brandschutz f r Wohn-gebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erh htes Sach- oder Perso-nenrisiko.

Information der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem DVGW Deut-scher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen (2018-4) Oktober 2018 Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

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1 Information der arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem DVGW Deut-scher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen (2018-4) Oktober 2018 Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) c/o Branddirektion M nchen E-Mail: An der Hauptfeuerwache 8 80331 M nchen AGBF bund und DFV FA VB/G L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen Seite 1 Die nachfolgenden Anforderungen an die L schwasserversorgung seitens der Feuerwehren set-zen im Allgemeinen voraus, dass Hydranten ausreichend zur Verf gung stehen. Bestehen Ein-schr nkungen seitens der Trinkwasserversorgung werden auch andere M glichkeiten, zum Bei-spiel unterirdische L schwasserbeh lter, -brunnen oder -teiche, in Betracht gezogen. Weiterhin beziehen sich die Anforderungen nur auf den Grundschutz im Brandschutz f r Wohn-gebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erh htes Sach- oder Perso-nenrisiko.

2 Das DVGW-Arbeitsblatt W 400-1:2015-02 u ert sich zu den Grundlagen der L schwasserver-sorgung wie folgt: Die Abst nde von Hydranten m ssen im brigen der Bebauung und Netzstruktur entsprechen. F r die Bereitstellung von L schwasser ist DVGW W 405 (A) zu beachten. Die Abst nde von Hydranten in Ortsnetzen, die auch der L schwasserversorgung (Grundschutz) dienen, sind im Bedarfsfall abzustimmen. Seitens der Feuerwehren bestehen folgende Anforderungen: Hydranten sind so anzuordnen, dass sie die Wasserentnahme leicht erm glichen. Die L schwasserversorgung f r den ersten L schangriff zur Brandbek mpfung und zur Ret-tung von Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grund-st cks von der ffentlichen Verkehrsfl che aus sichergestellt sein. Entnahmestellen mit 400 l/min (24 m3/h) sind vertretbar, wenn die gesamte L schwasser-menge des Grundschutzes in einem Umkreis (Radius) von 300 m aus maximal 2 Entnahme-stellen sichergestellt werden kann.

3 Die Abst nde von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der L schwasserversor-gung (Grundschutz) dienen, d rfen 150 m nicht bersteigen. Gr ere Abst nde von Hydran-ten bed rfen der Kompensation durch andere geeignete L schwasserentnahmestellen. Der L schwasserbedarf f r den Grundschutz ist bei niedriger, in der Regel freistehender Be-bauung (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m3/h) und bei sonstiger Bebauung mit mindes-tens l/min (96 m3/h) und f r eine Dauer von mindestens 2h zu bemessen (Anhang 1). Der insgesamt ben tigte L schwasserbedarf ist in einem Umkreis (Radius) von 300 m nach-zuweisen. Diese Regelung gilt nicht ber un berwindbare Hindernisse hinweg. Das sind Bahntrassen, mehrspurige Schnellstra en sowie gro e, langgestreckte Geb udekomplexe, die die tats chliche Laufstrecke zu den L schwasserentnahmestellen unverh ltnism ig ver-l ngern. Bei der oben genannten Wasserentnahme aus Hydranten (Nennleistung) darf der Betriebs-druck 1,5 Bar nicht unterschreiten.

4 F r Gewerbe- und Industriegebiete ergeben sich ggf. h here Anforderungen aufgrund von an-deren rechtlichen Vorgaben, Muster-Industriebau-Richtlinie. In den Vorlagen zum Bauantrag, Brandschutznachweis, sind der L schwasserbedarf (in l/min) und der L schwassernachweis f r die erste L schwasserentnahmestelle im 75 m Bereich (Lauflinie bis zum Grundst ck) sowie f r die gesamte L schwassermenge in einem Umkreis (Ra-dius) von 300 m darzustellen. F r die L schwasserversorgung aus Hydranten bestehen m glicherweise folgende Einschr n-kungen: Falls durch die L schwasserentnahme in bestimmten Netzbereichen der Betriebsdruck unter 1,5 bar fallen kann, sollte das Versorgungsunternehmen einen entsprechend h heren Min-destbetriebsdruck f r die betreffenden Hydranten benennen. Aufgrund der Hygieneanforderungen der Trinkwasserverordnung k nnen sich Rohrquer-schnitte und Mengen ergeben, die nicht ausreichen, um die vorgenannten L schwassermen-gen aus dem Rohrnetz zur Verf gung zu stellen.

5 AGBF bund und DFV FA VB/G L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen Seite 2 Aus Trinkwassersicht zielt man auf m glichst wenige Hydranten . In der Regel ist davon aus-zugehen, dass ein Hydrant zwischen zwei Absperrarmaturen angeordnet ist. Das DVGW-Arbeitsblatt W 400-1:2015-02 empfiehlt folgende Obergrenzen f r die Abst nde von Absper-rarmaturen in Versorgungsleitungen, so dass sich vergleichbare Obergrenzen f r die Ab-st nde von Hydranten ergeben: o offene Bebauung: 400 m o geschlossene Bebauung: 300 m Sofern die obigen Anforderungen an die L schwasserversorgung nicht hinreichend erf llt wer-den k nnen, m ssen andere M glichkeiten, zum Beispiel durch unterirdische L schwasserbe-h lter, -brunnen, -teiche bzw. bei zu gro en Entfernungen weitere Hydranten erwogen werden. Die Abstimmung zur Ausf hrung und zur Kosten bernahme erfolgt im Bedarfsfall zwischen der Gemeinde und dem Wasserversorgungsunternehmen.

6 Diese Information ersetzt die Informationen zur L schwasserversorgung der AGBF bund 2009-3. AGBF bund und DFV FA VB/G L schwasserversorgung aus Hydranten in ffentlichen Verkehrsfl chen Seite 3 Anhang 1 - Richtwerte f r den L schwasserbedarf (in l/min) unter Ber cksichtigung der bau-lichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung e) nach DVGW-Arbeitsblatt W 405:2008-02 Bauliche Nut-zung nach 17 der Baunutzungs- Verordnung Reine Wohngebiete (WR) Allgem. Wohngebiete (WA) besondere Wohngebiete (WB) Mischgebiete (MI) Dorfgebiete (MD) a) Gewerbegebiete (GE) Industrie- gebiete (GI) Kerngebiete (MK) Zahl der Voll-geschosse (N) N 3 N > 3 N 3 N = 1 N > 1 -- Gescho - fl chenzahl b) (GFZ) 0,3 GFZ 0,7 0,7 < GFZ 1,2 0,3 < GFZ 0,7 0,7 < GFZ 1 1 < GFZ 2,4 -- Baumassen-Zahl c)l (BMZ) -- -- -- -- -- BMZ 9 L schwasserbedarf Bei unter-schiedlicher Gefahr der Brandausbrei-tung e) l / min (m3/h) l / min (m3/h) l / min (m3/h) l / min (m3/h) l / min (m3/h) l / min (m3/h) Klein 800 (48) (96) 800 (48) (96) (96) Mittel (96) (96) (96) (96) (192) Gro (96) (192) (96) (192) (192) berwiegende Bauart feuerbest ndige d), hochfeuerhemmende d) oder feuerhemmende Um-fassungen, harte Bedachungen d) Umfassungen nicht feuerbest ndig oder nicht hochfeuerhemmend oder nicht feuerhemmend, harte Bedachungen.

7 Oder Umfassungen feuerbe-st ndig oder feuerhemmend, weiche Bedachungen d) Umfassungen nicht feuerbest ndig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachungen, Umfassungen aus Holzfachwerk (ausgemauert). Stark behinderte Zug nglichkeit, H ufung von Feuerbr cken usw. Erl uterungen: Die Richtwerte beziehen sich auf den Normalfall, auf die vorhandene beziehungsweise im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. F r Einzelobjekte sind begr ndete Ausnahmen zul ssig. a) Soweit nicht unter kleinen l ndlichen Ansiedlungen fallend (2-10 Anwesen) b) Gescho fl chenzahl = Verh ltnis von Gescho fl che zu Grundst cksfl che c) Baumassenzahl = Verh ltnis vom gesamten umbauten Raum zur Grundst cksfl che d) Die Begriffe feuerhemmend , hochfeuerhemmend und feuerbest ndig sowie harte Bedachung und weiche Bedachung sind baurechtlicher Art. e) Begriff nach DIN 14011 Teil 2: Brandausbreitung ist die r umliche Ausdehnung eines Brandes ber die Brandausbruchstelle hinaus in Abh ngigkeit von der Zeit.

8 Die Gefahr der Brandausbreitung wird umso h her, je brandempfindlicher sich die berwiegende Bauart eines L schbereiches erweist.


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