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Lehrvertrag - Berufsbildung.ch

Name StrassePLZ/OrtandereGeschlecht: m fMuttersprache: d f i r : d f Kosten aus dem Besuch der schulischen Bildung werden wie folgt bernommen: Reisespesen Verpflegung Unterkunft Schulmaterial Lehrbetrieb Lernende Person /gesetzliche VertretungLehrvertrag* Diese Angaben werden von der kantonalen Beh rde erg nztBerufliche Grundbildung mit eidg.

8. Arbeitszeit Stunden pro Woche: Arbeitstage pro Woche: 13. Monatslohn: ja nein Ferienanspruch in Wochen pro Bildungsjahr Jede Änderung des Lehrvertrags bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde.

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1 Name StrassePLZ/OrtandereGeschlecht: m fMuttersprache: d f i r : d f Kosten aus dem Besuch der schulischen Bildung werden wie folgt bernommen: Reisespesen Verpflegung Unterkunft Schulmaterial Lehrbetrieb Lernende Person /gesetzliche VertretungLehrvertrag* Diese Angaben werden von der kantonalen Beh rde erg nztBerufliche Grundbildung mit eidg.

2 F higkeitszeugnisBerufliche Grundbildung mit eidg. BerufsattestVerk rzte berufliche Grundbildung andereLehrvertragsnummer * Lehrbetriebsnummer(n) * / /Hinweis im Wegweiser durch die Berufslehre Nachgenannte Parteien treffen folgende Vereinbarungen1. LehrbetriebFirma E-Mail2. Lernende Gesetzliche Vertretung (Vater und /oder Mutter oder Vormundschafts-beh rde)Name StrassePLZ / StrassePLZ / Berufsbezeichnung,Bildungsdauer,Probezei tBerufsbezeichnungFachrichtung /Branche /SchwerpunktBildungsdauer (Tag / Monat / Jahr): vom bis und mitProfil5.

3 Angaben zum LehrbetriebVerantwortliche Berufsbildnerin / verantwortlicher Berufsbildner im Lehrberuf (evtl. weitere verantwortliche Personen siehe Ziffer 12)NameBerufVornameDie Ausbildung findet in einem Lehrbetriebsverbund statt: ja nein 6. Schulische Bildung und berbetriebliche Kurse ( K)Zu besuchende Berufsfachschule ( nderungen durch die kantonale Beh rde vorbehalten)Dauer der Probezeit (1 bis 3 Monate): MonateHeimatortKantonStaatAusbildungsort (wenn mit Adresse des Lehrbetriebs nicht identisch)Geschlecht: m f* Zwingend angeben (Setzt ein entsprechendes Gesuch bei der Fremden polizei bzw.)

4 Beim Amt f r Migration durch den Lehrbetrieb voraus.)Geschlecht: m fAusl nderausweis: anderer Niederlassung C Status *Anzahl Fachleute im Betrieb, die f r die H chstzahl der Lernenden mass geblich Stellenprozente aller Fachleute im Betrieb, die f r die H chstzahl der Lernenden mass geblich Regelung2016 Den Lernenden entstehen f r den Besuch der berbetrieblichen Kurse K keine Kosten. (Art. 21, Abs. 3 BBV)Die lernende Person besucht den Berufsmaturit tsunterricht, falls sie die Aufnahmebedingungen erf llt. ja ArbeitszeitStunden pro Woche: arbeitstage pro Woche:13.

5 Monatslohn: ja neinFerienanspruch in Wochen pro BildungsjahrJede nderung des Lehrvertrags bedarf der Genehmigung durch die kantonale Beh der vorzeitigen Aufl sung des Lehrvertrags gelten die bundesgesetzlichen Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde2. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde7. Entsch digungDie kantonale Beh rde genehmigt diesen Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde4. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche StundeBesondere RegelungEin Schultag bzw.

6 -halbtag ist einem Arbeitstag bzw. -halbtag glich Tages-H chstarbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie allf lliger berzeit sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere das Arbeitsgesetz mit den dazugeh renden Ferien1.(Abz ge vom Bruttolohn ausser den gesetzlichen Sozialabz gen siehe Ziffern 11 und 12)10. BerufsnotwendigeBeschaffungenDie Beschaffungskosten bernimmt Lehrbetrieb Lernende Person / gesetzliche Reinigung der Berufskleider bernimmt Lehrbetrieb Lernende Person / gesetzliche Vertretung11. Versicherungen%%12.

7 Beilagen zum Lehrvertrag und weitere besondere Regelungen13. nderungen der Bildungsdauer oder Aufl sung des Lehrvertrags14. UnterschriftenLehrbetrieb (bei Lehrbetriebsverbund Leitbetrieb)Lernende PersonGesetzliche Vertretung15. GenehmigungOrt, Datum, StempelLehrvertrag Seite 2 NameVornameLehrbetriebBruttolohnEinschli esslich der schulischen Bildung betr gt die ArbeitszeitDie lernende Person ben tigt die folgenden pers nlichen Werkzeuge, Berufskleider lernende Person ist gem ss Unfallversicherung (UVG) obligatorisch Pr mien f r die Berufsunfallversicherung bernimmt der Lehrbetrieb.

8 Lernende Person /Die Pr mien f r die Nichtberufsunfallversicherung bernimmt Lehrbetrieb gesetzliche VertretungKrankentaggeldversicherung vereinbart ja nein Lernende Person /Wenn ja: Die Pr mien bernimmt Lehrbetrieb gesetzliche Vertretung(Der Betrieb muss mindestens 50 % der Pr mien bernehmen.)

9 Dieser Vertrag ist in Exemplaren ausgefertigt