Example: tourism industry

Leitlinien - dzi.de

Spenden- siegel Leitlinien Achte, berarbeitete Fassung (g ltig ab 2016). Ausschlie lich aus Gr nden der besseren Lesbarkeit wird in den Spenden- siegel - Leitlinien vorwiegend die m nnliche Sprachform verwendet. Bei allen m nn lichen Wortformen sind stets auch Frauen gemeint. 2. bersicht Pr ambel 5. I. Antragsvoraussetzungen 6. II. Spenden- siegel -Standards 7. 1. Zielsetzung 7. 2. Leitung und Aufsicht 7. 3. Werbung und ffentlichkeitsarbeit 12. 4. Mittelverwendung 17. 5. Verg tungen 19. 6. Rechnungslegung und Pr fung 21. 7. Transparenz 24. III. Verfahrensregelungen 27. IV.

2 Achte, überarbeitete Fassung (gültig ab 1.1.2016) Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Spenden-Siegel-Leitlinien vorwiegend

Tags:

  Siegel

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Transcription of Leitlinien - dzi.de

1 Spenden- siegel Leitlinien Achte, berarbeitete Fassung (g ltig ab 2016). Ausschlie lich aus Gr nden der besseren Lesbarkeit wird in den Spenden- siegel - Leitlinien vorwiegend die m nnliche Sprachform verwendet. Bei allen m nn lichen Wortformen sind stets auch Frauen gemeint. 2. bersicht Pr ambel 5. I. Antragsvoraussetzungen 6. II. Spenden- siegel -Standards 7. 1. Zielsetzung 7. 2. Leitung und Aufsicht 7. 3. Werbung und ffentlichkeitsarbeit 12. 4. Mittelverwendung 17. 5. Verg tungen 19. 6. Rechnungslegung und Pr fung 21. 7. Transparenz 24. III. Verfahrensregelungen 27. IV.

2 Glossar 34. Informationen zum DZI 39. 3. 4. Pr ambel Das 1992 eingef hrte DZI Spenden- siegel dient Spendern sowie allen weiteren Interessierten als Entscheidungshilfe hinsichtlich der Vertrau . ensw rdigkeit und Leistungsf higkeit von Spenden sammelnden Orga . nisationen. Es steht in der Tradition unabh ngiger Spenderberatung, wie sie vom Deutschen Zentralinstitut f r soziale Fragen (DZI) und seinen Vorl uferinstitutionen seit 1906 angeboten wird. Gemeinn tzige, Spenden sammelnde Organisationen setzen das finan . zielle Engagement von Spendern in konkrete gemeinn tzige Aktivit.

3 Ten um. Dies verleiht ihnen einen besonderen Stellenwert innerhalb der Gesellschaft. Gleichzeitig ergibt sich daraus die Verpflichtung zu einem transparenten, effizienten, an der bestm glichen Wirkung und Nachhaltigkeit orientierten sowie von gegenseitigem Vertrauen getra . genen Handeln. Die Spenden- siegel -Organisationen verpflichten sich auf eigene Initia . tive zur Einhaltung der nachstehenden Spenden- siegel -Standards und damit insbesondere zu einer zweckgerichteten, sparsamen und wirk . samen Mittelverwendung, zu einer aussagekr ftigen und gepr ften Rechnungslegung, zu einer klaren, wahren, offenen und sachlichen Werbe- und ffentlichkeitsarbeit, zu wirksamen Kontroll- und Auf.

4 Sichtsstrukturen sowie zur Transparenz gegen ber der ffentlichkeit. Die Einhaltung der Standards wird vom DZI regelm ig berpr ft, das dazu alle ben tigten Informationen von den Organisationen erh lt und dar ber hinaus weitere geeignete Informationsquellen in seine Entscheidung einbezieht. Die Spenden- siegel -Standards und das Vergabe verfahren werden vom DZI nach Bedarf weiterentwickelt. Ma geblich sind daf r die Ver nde . rungen im deutschen und internatio nalen Spendenwesen, neue wissen . schaftliche Erkenntnisse, der Austausch des DZI mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Spenden sammelnden Organisationen, Fachstellen, Verb nden und anderen Experten sowie der regelm ige Austausch des DZI im International Committee on Fundraising Organizations (ICFO) mit Spendenauskunftsstellen in anderen L ndern.

5 5. I. Antragsvoraussetzungen 1. Organisationsform Das Spenden- siegel k nnen rechtlich selbst ndige Organisationen beantragen sowie eindeutig abgegrenzte, rechtlich unselbst ndige Organisationen, Arbeitsbereiche oder Aktionen, die ber einen eigenen Namen, eine eigene Satzung oder Aufgabenstellung, eigene Entschei . dungsstrukturen, eine eigene Au endarstellung, ein eigenes Konto und eine eigene Rechnungslegung verf gen. 2. Sitz Die Organisation hat ihren Sitz in Deutschland. 3. Gemeinn tzigkeit Die Organisation ist gem den 51-68 der Abgabenordnung als steuerbeg nstigt anerkannt, das hei t sie dient im Sinne der Abgaben.

6 Ordnung gemeinn tzigen, mildt tigen oder kirchlichen Zwecken. 4. T tigkeitszeitraum Die Organisation kann ihre T tigkeit f r mindestens zwei vollst ndige Gesch ftsjahre nachweisen. 5. Spendensammlung Die Organisation wirbt in der ffentlichkeit aktiv um Spenden und erzielte in den zwei j ngsten abgeschlossenen Gesch ftsjahren Gesamteinnahmen in H he von mehr als EUR pro Jahr. 6. II. Spenden- siegel -Standards 1. Zielsetzung 2. Leitung und Aufsicht | 1. Zielsetzung 1 DieOrganisation befolgt Recht und Gesetz, achtet die Men- schenrechte und nat rlichen Lebensgrundlagen und folgt ihrer eigenen Satzung.

7 2 Ihre Ziele und T tigkeitsbereiche sowie die grundlegenden Funktionen und Aufgaben der Organe stellt die Organisation eindeutig und verst ndlich in ihrer Satzung dar. 2. Leitung und Aufsicht 1 DieOrganisation verf gt ber angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. 2 Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. a. Leitungsorgan (1) 1 Dem Leitungsorgan geh ren mindestens drei Personen an, sofern es ausschlie lich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht.

8 2 Sind alle Mitglieder des Leitungsorgans hauptamtlich f r die Organisation t tig und liegen die j hrlichen Gesamteinnahmen mindestens zwei Jahre in Folge ber 10 Mio. EUR, so soll es aus mindestens zwei Personen bestehen. (2) Die Mehrzahl der Mitglieder des Leitungsorgans ist nicht pers n- lich miteinander verbunden und steht nicht in einem Abh ngigkeits- verh ltnis zu einander. (3) 1 Jedes Mitglied des Leitungsorgans oder der Gesch ftsf hrung legt Interessenkonflikte gegen ber den (anderen) Mit gliedern des Leitungsorgans sowie gegen ber dem Auf sichtsorgan oder bei Existenz eines besonderen Aufsichtsorgans gegen ber diesem offen.

9 2 Sofern ein Mitglied des Leitungsorgans oder der Gesch ftsf hrung ein Rechts . gesch ft mit einem Unternehmen eingeht, an dem es selbst oder eine ihm pers nlich ver bundene Person beteiligt ist, bedarf der Vertrag ber dieses Rechtsgesch ft der im Regelfall vorherigen Zustimmung des Aufsichtsorgans und des besonderen Aufsichtsorgans, sofern ein solches besteht. 7. (4) 1 Das Leitungsorgan tritt mindestens zweimal im Jahr bei Teil . nahme von mehr als der H lfte seiner Mitglieder zusammen. 2 Dabei ist die Mehrzahl der teilnehmenden Mitglieder nicht pers nlich mit- einander verbunden und steht nicht in einem Abh ngigkeitsverh ltnis zueinander.

10 (5) Die Sitzungen des Leitungsorgans werden proto kolliert. b. Aufsichtsorgan (1) 1 Das Aufsichtsorgan berwacht das Leitungsorgan. 2 Zusammen . setzung, Funktion, Aufgaben und Rechte des Aufsichtsorgans sind in der Satzung der Organisation geregelt. (2) Das Aufsichtsorgan tritt j hrlich mindestens einmal pers nlich zusammen. (3) Die Mitglieder des Aufsichtsorgans erhalten rechtzeitig vor der j hrlichen Zusammenkunft die Rechnungslegung sowie alle weiteren Informationen, die f r die Vorbereitung der vorge sehenen Beschl sse erforderlich sind. (4) 1 Bei den Versammlungen des Aufsichtsorgans haben die Mitglie.


Related search queries