Transcription of Müller-Leasing
1 M ller-Leasing Leasing-Erlass Der Bundesfinanzminister der Finanzen IV, B2 S 2170-31/71 I. Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Vertr gen ber bewegliche Wirtschaftsg ter (BdF-Schreiben vom ) I. Allgemeines Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. Januar 1970 (BStBl 1979 II S 264) zur steuerlichen Behandlung von Leasing-Vertr gen ber bewegliche Wirtschaftsg ter Stellung genommen. F r die Behandlung von nach dem 23. April 1970 abgeschlossenen Leasing-Vertr gen ber bewegliche Wirtschaftsg ter sind die folgenden Grunds tze zu beachten.
2 Dabei ist als betriebsgew hnliche Nutzungsdauer der in der amtlichen AfA-Tabelle angegebene Zeitraum zugrunde zu legen. II. Begriff und Abgrenzung des Finanzierungs-Leasing-Vertrages bei beweglichen Wirtschaftsg tern 1. Finanzierungs-Leasing im Sinne des Schreibens ist nur dann anzunehmen, wenn a) der Vertrag ber eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird, w hrend der Vertrag bei vertragsgem er Erf llung von beiden Vertragsparteien nicht gek ndigt werden kann (Grundmietzeit) und b) der Leasing-Nehmer mit den w hrend der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschlie lich Finanzierungskosten des Leasing-Gebers decken.
3 2. Beim Finanzierungs-Leasing von beweglichen Wirtschaftsg tern sind im Wesentlichen folgende Vertragstypen festzustellen: a) Leasing-Vertr ge ohne Kauf- oder Verl ngerungsoption Bei diesem Vertragstyp sind zwei F lle zu unterscheiden: Die Grundmietzeit - deckt sich mit der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer des Leasing- Gegenstandes - ist geringer als die betriebsgew hnliche Nutzungsdauer des Leasing- Gegenstandes. Der Leasing-Nehmer hat nicht das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit den Leasing-Gegenstand zu erwerben oder den Leasing-Vertrag zu verl ngern.
4 B) Leasing-Vertr ge mit Kaufoption 1M ller-LeasingDer Leasing-Nehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit, die regelm ig k rzer ist als die betriebsgew hnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes, den Leasing-Gegenstand zu erwerben. c) Leasing-Vertr ge mit Mietverl ngerungsoption Der Leasing-Nehmer hat das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit, die regelm ig k rzer ist als die betriebsgew hnliche Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes, das Vertragsverh ltnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verl ngern. Leasing-Vertr ge ohne Mietverl ngerungsoption, bei denen nach Ablauf der Grundmietzeit eine Vertragsverl ngerung f r den Fall vorgesehen ist, dass der Mietvertrag nicht von einer der Vertragsparteien gek ndigt wird, sind steuerlich grunds tzlich ebenso wie Leasing-Vertr ge mit Mietverl ngerungsoption zu behandeln.
5 Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Leasing-Geber bei Vertr gen ber gleiche Wirtschaftsg ter innerhalb eines Zeitraums von neun Zehnteln der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer in einer Vielzahl von F llen das Vertragsverh ltnis aufgrund seines K ndigungsrechts beendet. d) Vertr ge ber Spezial-Leasing Es handelt sich hierbei um Vertr ge ber Leasing-Gegenst nde, die speziell auf die Verh ltnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten und nach Ablauf der Grundmietzeit regelm ig nur noch beim Leasing-Nehmer wirtschaftlich sinnvoll verwendbar sind.
6 Diese Vertr ge kommen mit oder ohne Optionsklausel vor. III. Steuerliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes Die Zurechnung des Leasing-Gegenstandes ist von der von den Parteien gew hlten Vertragsgestaltung und deren tats chlicher Durchf hrung abh ngig. Unter W rdigung der gesamten Umst nde ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei den unter II. 2. genannten Grundvertragstypen gilt f r die Zurechnung das folgende: 1. Leasing-Vertr ge ohne Kauf- oder Verl ngerungsoption Bei Leasing-Vertr gen ohne Optionsrecht ist der Leasing-Gegenstand regelm ig zuzurechnen: a) dem Leasing-Geber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und h chstens 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes betr gt.
7 B) dem Leasing-Nehmer, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer betr gt. 2. Leasing-Vertr ge mit Kaufoption Bei Leasingvertr gen mit Kaufoption ist der Leasing-Gegenstand regelm ig zuzurechnen a) dem Leasing-Geber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und h chstens 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes betr gt und der f r den Fall der Aus bung des Optionsrechts vorgesehene Kaufpreis nicht niedriger ist als der unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelte Buchwert oder der niedrigere gemeine Wert zum Zeitpunkt der Ver u erung.
8 2M ller-Leasingb) dem Leasing-Nehmer, wenn - die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer betr gt oder - bei einer Grundmietzeit von mindestens 40% und h chstens 90% der betriebs-gew hnlichen Nutzungsdauer der f r den Fall der Aus bung des Optionsrechts vorgesehene Kaufpreis niedriger ist als der unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelte Buchwert oder der niedrigere gemeine Wert im Zeitpunkt der Ver u erung.
9 Wird die H he des Kaufpreises f r den Fall der Aus bung des Optionsrechts w hrend oder nach Ablauf der Grundmietzeit festgelegt oder ver ndert, so gilt Entsprechendes. Die Veranlagungen sind gegebenenfalls zu berichtigen. 3. Leasing-Vertr ge mit Mietverl ngerungsoption Bei Leasing-Vertr gen mit Mietverl ngerungsoption ist der Leasing-Gegenstand regelm ig zuzurechnen: a) dem Leasing-Geber, wenn die Grundmietzeit mindestens 40% und h chstens 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes betr gt und die Anschlussmiete so bemessen ist, dass sie den Wertverzehr f r den Leasing-Gegenstand deckt, der sich auf der Basis des unter Ber cksichtigung der linearen Absetzung f r Abnutzung nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelten Buchwerts oder des niedrigeren gemeinen Wertes und der Restnutzungsdauer laut AfA-Tabelle ergibt, b)
10 Dem Leasing-Nehmer, - wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der betriebsgew hnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes betr gt oder - wenn bei einer Grundmietzeit von mindestens 40% und h chstens 90% der betriebs-gew hnlichen Nutzungsdauer die Anschlussmiete so bemessen ist, dass sie den Wertverzehr f r den Leasing-Gegenstand nicht deckt, der sich auf der Basis des unter Ber cksichtigung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelten Buchwertes oder des niedrigeren gemeinen Wertes und der Restnutzungsdauer laut AfA-Tabelle ergibt.