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MenschenrechteMaterialien f r die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und ErwachsenenDie AutorinnenJudith Feige, Meike G nther, Bettina Hildebrand, Janina Mitwalli, Mareike Niendorf, Sandra Reitz und Beate Rudolf arbeiten beziehungsweise arbeiteten am Deutschen Institut f r Menschenrechte. Die Autorinnen bedanken sich herzlich bei Tom Beier, Hendrik Cremer, Petra Follmar-Otto, Gertrud Ganden-berger, Judy Gummich, Andreas Hinz, Helga Riedl, Janine Sliwa und Jens Wetzel f r das kritisch-konstruktive Idee, die Struktur und einige Inhalte der Publikation basieren auf: Deutsches Institut f r Menschenrechte (2009): Unterrichts- Materialien f r die Menschenrechtsbildung an Schulen. F r Sch lerinnen und Sch ler ab Jahrgangsstufe 8. 2., ge nderte Fassung. Berlin. Das Heft ist grundlegend berarbeitet worden, doch waren die Arbeiten von Claudia Lohrenscheit (Projekt-leitung), Oliver Trisch, Christine Holtkamp (Projektassistenz) sowie die Texte von Valentin Aichele, Heiner Bielefeldt, Wolfgang S.

Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organi-sationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechts-konvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

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1 MenschenrechteMaterialien f r die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und ErwachsenenDie AutorinnenJudith Feige, Meike G nther, Bettina Hildebrand, Janina Mitwalli, Mareike Niendorf, Sandra Reitz und Beate Rudolf arbeiten beziehungsweise arbeiteten am Deutschen Institut f r Menschenrechte. Die Autorinnen bedanken sich herzlich bei Tom Beier, Hendrik Cremer, Petra Follmar-Otto, Gertrud Ganden-berger, Judy Gummich, Andreas Hinz, Helga Riedl, Janine Sliwa und Jens Wetzel f r das kritisch-konstruktive Idee, die Struktur und einige Inhalte der Publikation basieren auf: Deutsches Institut f r Menschenrechte (2009): Unterrichts- Materialien f r die Menschenrechtsbildung an Schulen. F r Sch lerinnen und Sch ler ab Jahrgangsstufe 8. 2., ge nderte Fassung. Berlin. Das Heft ist grundlegend berarbeitet worden, doch waren die Arbeiten von Claudia Lohrenscheit (Projekt-leitung), Oliver Trisch, Christine Holtkamp (Projektassistenz) sowie die Texte von Valentin Aichele, Heiner Bielefeldt, Wolfgang S.

2 Heinz, Claudia Lohrenscheit und Oliver Trisch eine wertvolle InstitutDas Deutsche Institut f r Menschenrechte ist die unabh ngige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gem den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts geh ren Politikbera-tung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organi-sationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechts-konven tion betraut worden und hat hierf r entsprechende Moni toring-Stellen und didaktische Hinweise 4 Modul 1 Was sind Menschenrechte? 10 Modul 2 Schutz vor Diskriminierung 30 Modul 3 Zugang zum Recht 44 Modul 4 Behinderung und Inklusion 58 Modul 5 Kinderrechte und Partizipation 74 Modul 6 Flucht und Asyl 92 Glossar 1074 Deutsches Institut f r Menschenrechte Menschenrechte Materialien f r die Bildungsarbeit Einleitung und didaktische HinweiseEinleitung und didaktische HinweiseDie vorliegenden Materialien liefern Ideen und Vorschl ge zur Unsere Perspektive ist eine rechtebasierte.

3 Rechte basiert bedeutet auch, dass Menschen-rechte als solche benannt und behandelt werden, um ihre Umsetzung f rdern zu k nnen. Die Materialien k nnen f r die schulische und au erschulische Bildung genutzt werden. Wir haben uns in Bezug auf Lesbarkeit und Verst ndlichkeit an Personen ab 15 Jahren orientiert, die bisher eher geringe Vorkenntnisse im Bereich der Menschenrechte haben, aber am Thema interessiert sind. Im Folgenden erkl ren wir kurz, was die Ziele von Menschen-rechtsbildung sind und worauf es bei der konkreten Umsetzung ankommt. Unter strichene Begriffe mit einem Pfeil (zum Beispiel Allgemeine Erkl rung der Menschenrechte) verweisen dabei auf das ist das Ziel der Menschenrechts bildung?Ziel der Menschenrechtsbildung ist es, eine Kultur der Menschenrechte zu f rdern. Dabei geht es einerseits darum, dass Menschenrechte bekannt werden, andererseits auch darum, dass sie respektiert und verteidigt werden.

4 Mit dem Begriff der Kultur soll die Ganzheitlichkeit der Menschenrechtsbildung betont werden. Eine Kultur der Menschenrechte ist unabh ngig von Traditionen in einer konkreten Gesellschaft. Es geht darum, dass Menschenrechte als verbindliche Vorgaben f r den Staat, aber auch als Ma stab f r gesellschaftliches und zwischen- menschliches Handeln akzeptiert werden. Dazu geh rt auch, die konkrete Umsetzung der Menschenrechte kritisch zu pr fen. In einer Kultur der Menschenrechte ist sich jede und jeder der eigenen Rechte und der Verant wortung gegen ber den Rechten anderer bewusst 2. In diesem Zitat aus der Erkl rung der Vereinten Nationen ber Menschen rechtsbildung und -training von 2011 wird auf die zentrale Voraus-setzung f r die Verwirk lichung von Menschen-rechten verwiesen: auf die Verankerung in den K pfen und Herzen der Menschen. Ebenso wird deutlich, wie wichtig das Bewusstsein daf r ist, dass alle Menschen dieselben Rechte haben.

5 Alle Menschen sollen zudem darin best rkt werden, sich f r die eigenen Menschenrechte und f r die anderer Die vorliegende Publikation basiert auf: Deutsches Institut f r Menschenrechte (2009): Unterrichtsmaterialien f r die Menschenrechtsbildung an Schulen. F r Sch lerinnen und Sch ler ab Jahrgangsstufe 8. 2., ge nderte Fassung. Berlin. Das Heft ist grundlegend berarbeitet worden, doch waren die Arbeiten von Claudia Lohrenscheit (Projektleitung), Oliver Trisch, Christine Holtkamp (Projektassistenz) sowie die Texte von Valentin Aichele, Heiner Bielefeldt, Wolfgang S. Heinz, Claudia Lohrenscheit und Oliver Trisch eine wertvolle UN-Generalversammlung (2011): Erkl rung der Vereinten Nationen ber Menschenrechtsbildung und -training. UN Dok. A/RES/66/137 vom (Stand: ). Deutsche bersetzung unter PDF-Dateien/UN- (PDF, 586 KB, nicht barrierefrei, Stand: ), Art. Menschen sollen darin best rkt werden, sich f r die eigenen Menschenrechte und f r die anderer Institut f r Menschenrechte Menschenrechte Materialien f r die Bildungsarbeit Einleitung und didaktische Hinweise 5 Menschenrechtsbildung ist somit die Grundlage eines demokratischen Rechtsstaats.

6 Dieser kann nur dort bestehen, wo Menschen ihre Rechte kennen, diese Rechte (und die dazugeh rigen Werte) verinnerlicht haben und ihr Handeln an diesen Rechten ausrichten. Menschenrechts-bildung als Grundlage eines demokratischen Rechtsstaats bezieht sich auf das Handeln von Menschen in ihrem Verh ltnis zu staatlichen Institutionen ebenso wie auf ihren pers nlichen Umgang mit anderen ist Menschenrechtsbildung verankert?Menschenrechtsbildung ist nicht nur in der eben zitierten Erkl rung der Vereinten Nationen ber Menschenrechtsbildung und -training verankert. Diese Erkl rung ist jedoch das aktuellste Dokument und enth lt die im Folgenden erl uterte Definition. Menschenrechtsbildung ist auch Bestandteil des Menschenrechts auf Bildung, das in verschiedenen Menschenrechtsvertr gen der Vereinten Nationen rechtsverbindlich verankert Als Bildungsziele werden in diesen Ver-tr gen n mlich genannt: die volle Entfaltung der Pers nlichkeit, das Bewusstsein der eigenen W rde und die St rkung der Achtung vor den Menschenrechten und auf Ebene des Europarats finden sich Empfehlungen zur Menschenrechtsbildung, zuletzt die 2010 verabschiedete Charta zur Politischen Bildung und Schlie lich ist f r Deutschland noch die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur F rderung der Menschenrechtserziehung in der Schule zu ist explizite Menschenrechtsbildung so wichtig?

7 Menschenrechtsbildung ist anschlussf hig an eine Reihe anderer, verwandter p dagogischer Disziplinen. Dazu geh ren Demokratie- Erziehung, Interkulturelle Bildung, Antidiskrimi-nierungsp dagogik, historisch-politische Bildung, Friedensp dagogik oder Bildung f r Nachhaltige Entwicklung. Innerhalb dieser Disziplinen k nnen Menschenrechte thema-tisiert werden, doch ist dies nicht immer der Fall. Aus unserer Sicht ist eine explizite menschenrechtliche Anbindung aber dringend n tig: Es macht einen Unterschied, ob ich aufgrund eines eher diffusen Unrechtsgef hls um etwas bitte etwa darum, nicht diskrimi-niert zu werden oder ob ich es einfordere, weil es mein gutes Recht ist. Unrecht muss als solches erkannt und benannt werden. Dieser rechtebasierte Ansatz der Menschen-rechts bildung unterscheidet sich stark von rein moralischen Appellen, da er auch die Verant-wortlichkeiten auf staatlicher Ebene und ihre strukturellen Voraussetzungen ber Vgl.

8 Reitz, Sandra / Rudolf, Beate (2014): Menschenrechtsbildung f r Kinder und Jugendliche. Befunde und Empfeh lungen f r die deutsche Bildungspolitik. Berlin: Deutsches Institut f r Menschenrechte, S. 13. (PDF, 101 KB) (Stand: ).4 UN-Sozialpakt (1966), Artikel 13; UN-Kinderrechtskonvention (1989), Artikel 29; UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Artikel Council of Europe (2010): Charter on Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education. Recommen-dation CM/Rec(2010)7, human-rights-education (Stand: ).6 St ndige Konferenz der Kultusminister der L nder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) (1980/2000): Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur F rderung der Menschenrechtserziehung in der Schule, (PDF, 45 KB, nicht barriere-frei) (Stand: )7 Vgl. Reitz/Rudolf (2014), siehe Fu note 3, S. 21 macht einen Unterschied, ob ich aufgrund eines eher diffusen Unrechtsgef hls um etwas bitte oder ob ich es einfordere, weil es mein gutes Recht ist.

9 6 Deutsches Institut f r Menschenrechte Menschenrechte Materialien f r die Bildungsarbeit Einleitung und didaktische HinweiseDie drei Dimensionen der Menschen rechtsbildungDie Vereinten Nationen definieren Menschen-rechtsbildung in ihrer Erkl rung ber Menschenrechtsbildung und -training von 2011 ber folgende drei Dimensionen:Menschenrechtsildung ist:1. Bildung ber Menschenrechte: Wissen ber wichtige Dokumente zum Schutz der Men-schenrechte (Vertr ge, Erkl rungen), deren Inhalte und Bedeutung, aber auch ber zugrundeliegende Werte sowie die sozialen und historischen Prozesse der Entwicklung der Menschenrechte2. Bildung durch Menschenrechte: Bewusstsein, Reflexion und Diskussion von pers nlichen Einstellungen und Haltungen, auch ber die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben. Die Form des Lehrens und Lernens muss dabei die Rechte aller achten und sollte daher methodisch weitestgehend partizipativ und inklusiv angelegt sein3.

10 Bildung f r Menschenrechte: Bef higung zum Handeln und zum emanzipatorischen Denken: St rkung des Bewusstseins ber die eigenen Rechte sowie der Verantwor-tung f r die Verwirklichung der Rechte anderer mit dem Ziel, sich f r die eigenen und f r die Rechte anderer einzusetzenDiese drei Dimensionen der Menschenrechts-bildung lassen sich in der Praxis nicht immer klar trennen. Um nachhaltig Einstellungen zu reflektieren, Wissen zu vermitteln und Hand-lungsoptionen weiterzuentwickeln, sind inhalt-lich und methodisch das Lernen ber, f r und durch Menschenrechte wesentlich. Wichtig ist dabei, dass Menschenrechtsbildung selbst wertsch tzend und lernendenzentriert gestaltet ist. Es sollte deutlich werden, dass Menschen-rechte in der Lebenswelt der Lerngruppe relevant sind und Menschenrechtsverletzungen nicht ausschlie lich als Ph nomene in fremden L ndern behandelt ist Menschenrechtsbildung ** In Anlehnung an: L kke Rasmussen, Maria (2013): The human rights education toolbox.


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