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Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen ...

Eidgen ssisches Finanzdepartement EFD. Eidgen ssische Zollverwaltung EZV. Oberzolldirektion Form. 2013. Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe ( psva ). psva -pflichtige Fahrzeugkategorien In der Schweiz wird f r Transportmotorwagen und Transportanh nger mit einem Gesamtgewicht von ber 3,5 Tonnen eine leistungsabh ngige Schwerverkehrsabgabe erhoben. Im Gegensatz zur Autobahnvignette f r Personenwagen wird die Schwerverkehrsabgabe nicht nur auf den Autobahnen sondern auf dem gesamten Strassennetz f llig. F r die nachfolgenden Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von ber 3,5 Tonnen wird die Abgabe nicht leistungsabh ngig, sondern pauschal erhoben: Gesellschaftswagen, Reisebusse und Gelenkbusse Wohnmotorwagen Wohnanh nger Schwere Personenwagen Traktoren und Motorkarren Andere Motorfahrzeuge f r den Sachentransport mit einer H chstgeschwindigkeit bis 45 km/h Fahrzeuge, die ausschliesslich Schausteller- oder Zirkusmaterial transportieren Von obigen Fahrzeugen oder leichten Motorfahrzeugen gezogene Anh nger von ber 3,5 Tonnen (ausgenommen Zirkus).

Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA) 3/3 Verlängerungen, Rückerstattungen und Umschreibungen Sollte der Aufenthalt in der Schweiz länger dauern als geplant, so kann die PSVA verlängert

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1 Eidgen ssisches Finanzdepartement EFD. Eidgen ssische Zollverwaltung EZV. Oberzolldirektion Form. 2013. Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe ( psva ). psva -pflichtige Fahrzeugkategorien In der Schweiz wird f r Transportmotorwagen und Transportanh nger mit einem Gesamtgewicht von ber 3,5 Tonnen eine leistungsabh ngige Schwerverkehrsabgabe erhoben. Im Gegensatz zur Autobahnvignette f r Personenwagen wird die Schwerverkehrsabgabe nicht nur auf den Autobahnen sondern auf dem gesamten Strassennetz f llig. F r die nachfolgenden Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von ber 3,5 Tonnen wird die Abgabe nicht leistungsabh ngig, sondern pauschal erhoben: Gesellschaftswagen, Reisebusse und Gelenkbusse Wohnmotorwagen Wohnanh nger Schwere Personenwagen Traktoren und Motorkarren Andere Motorfahrzeuge f r den Sachentransport mit einer H chstgeschwindigkeit bis 45 km/h Fahrzeuge, die ausschliesslich Schausteller- oder Zirkusmaterial transportieren Von obigen Fahrzeugen oder leichten Motorfahrzeugen gezogene Anh nger von ber 3,5 Tonnen (ausgenommen Zirkus).

2 Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe ( psva ). Tarife1. Ausl ndische psva -pflichtige Fahrzeuge sind wie die in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge f r jeden Aufenthaltstag in der Schweiz abgabepflichtig, auch wenn sie nur abgestellt sind und nicht fahren ( Wohnmobil auf Campingplatz). Berechnungsgrundlage bilden das Gesamtgewicht bzw. die Anh ngelast des Zugfahrzeugs gem ss Fahrzeugausweis und die Abgabenperiode. Es bestehen folgende M glichkeiten, die psva zu entrichten: f r einen bis 30 aufeinander folgende Tage f r 10 frei w hlbare Tage innerhalb eines Jahres f r einen bis elf aufeinander folgende Monate f r ein Kalenderjahr Die Tarife k nnen dem Formular Form. und Form. entnommen werden. Der Mindestbetrag pro Zahlung betr gt CHF. Abgabenerhebung und m gliche Zahlungsweisen F r ausl ndische psva -pflichtige Fahrzeuge wird die Pauschale direkt bei der Einreise in die Schweiz an der Zollstelle bezahlt. Hierzu wird das Formular oder verwendet. Personen mit psva -pflichtigen Fahrzeugen ohne g ltigen Zahlungsnachweis m ssen sich bei einer besetzten Zolldienststelle anmelden.

3 Eine Liste der Zollstellen finden Sie hier: Zollstellenverzeichnis Kleinere Zollstellen sind nicht oder nur teilweise besetzt. Diese Grenz bergangsstellen sind mit einer Informationstafel ausgestattet (siehe Beispiel rechts). Bei der Einfahrt ber eine unbesetzte Zollstelle hat sich der Fahrzeugf hrer telefonisch bei der Einsatzzentrale der Grenzwachtkorps-Region zu melden. Die Telefon-Nummer findet sich auf der Informationstafel. Die Einsatzzentrale nennt dem Fahrzeugf hrer die n chstgelegene Zahlstelle (n chste besetzte Grenz bergangsstelle, Tankstelle, Kiosk o..), bei der die Schwerverkehrsabgabe zu bezahlen ist. Das Formular wird an der Zahlstelle ausgef llt (eingetragen werden die Kontrollschildnummer, Fahrzeugart und Dauer und Halteradresse), bezahlt und mit einem Zollamtsstempel beglaubigt. 1. gem ss Schwerverkehrsabgabeverordnung Art. 4. 2/3. Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe ( psva ). Verl ngerungen, R ckerstattungen und Umschreibungen Sollte der Aufenthalt in der Schweiz l nger dauern als geplant, so kann die psva verl ngert werden.

4 An einer Zolldienststelle k nnen die zus tzlich ben tigten Tage bezahlt werden. Es ist auch m glich, den Betrag f r die fehlenden Tage auf das Postkonto 30-704-6 (Eidg. Ober- zolldirektion, Schwerverkehrsabgabe, Bern) einzuzahlen (Ans tze gem ss Deklaration, mindestens aber CHF). Wird der psva -Zahlungsnachweis vor Ablauf der G ltigkeit der Zollverwaltung zur ckgegeben, wird ein Teil zur ckerstattet, sofern die R ckerstattung mehr als CHF. betr gt. F r R ckerstattungen wird eine Geb hr erhoben (5% vom R ckerstattungsbetrag, mindestens CHF). psva -Zahlungsnachweise k nnen vor Ablauf der G ltigkeit innerhalb der gleichen Abgabekategorie bei einer Zollstelle auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben werden. F r die Umschreibung wird eine Geb hr von CHF erhoben. Kontrollen und Widerhandlungen Als psva -Zahlungsnachweis f r m gliche Kontrollen durch die Polizei oder Zoll gilt je nach Fahrzeugart das zollamtlich abgestempelte Formular oder Der Fahrzeugf hrer muss dieses auf Verlangen vorweisen k nnen.

5 Beim Zahlungsnachweis f r 10 frei w hlbare Einzeltage erfolgt die Entwertung durch den Fahrzeugf hrer vor der Einfahrt und zu Beginn von jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeugs in der Schweiz. Das Datum ist von Hand im psva -Formular einzutragen. Die Nutzung des schweizerischen Strassennetzes mit einem psva -pflichtigen Fahrzeug ohne g ltigen Zahlungsnachweis wird neben der Nachentrichtung der geschuldeten Abgaben mit einer Busse von CHF bestraft. Weitere Informationen: 3/3.


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