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MIETVERTRAGFAHRZEUGE VermieterFirmaTel.: 09075/957803 Egger ThomasHandy: 0160/96469651 Erlenweg 989350 M nstettenFahrzeug ber die Anmietung des nachstehend bezeichneten Fahrzeugs wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser MIETVERTRAG abgeschlossen. Fahrzeug TypPKW | Wohnmobil | Transporter | Anh nger | SonstigeHerstellerFiat Ducato 9-SitzerAmtl. KennzeichenGZ-JR-555 Farbe weissDas Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand bergeben. Optische Beeintr chti-gungen wie Lacksch den, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugm ngel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsf higkeit des Fahrzeigs dadurch nicht beeintr chtigt ist. Nur die hier genannten Mieter sind zur Nutzung des Fahrzeugs Mieter2. MieterNameVornameAdresseTelefon /FaxE-MailGeburtsdatumGeburtsortF hrerschein KlasseAusgestellt am Austellungsbeh rdeArbeitgeberDatum, Unterschrift Mieter und Vermieter: 1 MIETVERTRAGFAHRZEUGE Miete und ServicekostenF r die Nutzung des Fahrzeugs w hrend der vereinbarten Mietdauer sind die Mieter verpflichtet, die folgende Miete, Nutzungsgeb hren und Kosten an den Vermieter zu bezahlen (Zahlungsbedingungen siehe unter Ziff 11 unten): LeistungMengeEinzelpreisSumme MwSt Brutto TagesmieteWochenendmieteStundenmieteKilo meterZustellung/Abholung*Kraftstoffkoste n und andere Be-triebsstoffe** bergabe Servicepauschale mit Einweisung SonstigesGesamtbetrag* Kosten f r die Zustellu

MIETVERTRAG FAHRZEUGE Allgemeine Mietbedingungen 1. Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Mietvertrages: 1.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder

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1 MIETVERTRAGFAHRZEUGE VermieterFirmaTel.: 09075/957803 Egger ThomasHandy: 0160/96469651 Erlenweg 989350 M nstettenFahrzeug ber die Anmietung des nachstehend bezeichneten Fahrzeugs wird zwischen den Mietern und dem Vermieter dieser MIETVERTRAG abgeschlossen. Fahrzeug TypPKW | Wohnmobil | Transporter | Anh nger | SonstigeHerstellerFiat Ducato 9-SitzerAmtl. KennzeichenGZ-JR-555 Farbe weissDas Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand bergeben. Optische Beeintr chti-gungen wie Lacksch den, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugm ngel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsf higkeit des Fahrzeigs dadurch nicht beeintr chtigt ist. Nur die hier genannten Mieter sind zur Nutzung des Fahrzeugs Mieter2. MieterNameVornameAdresseTelefon /FaxE-MailGeburtsdatumGeburtsortF hrerschein KlasseAusgestellt am Austellungsbeh rdeArbeitgeberDatum, Unterschrift Mieter und Vermieter: 1 MIETVERTRAGFAHRZEUGE Miete und ServicekostenF r die Nutzung des Fahrzeugs w hrend der vereinbarten Mietdauer sind die Mieter verpflichtet, die folgende Miete, Nutzungsgeb hren und Kosten an den Vermieter zu bezahlen (Zahlungsbedingungen siehe unter Ziff 11 unten): LeistungMengeEinzelpreisSumme MwSt Brutto TagesmieteWochenendmieteStundenmieteKilo meterZustellung/Abholung*Kraftstoffkoste n und andere Be-triebsstoffe** bergabe Servicepauschale mit Einweisung SonstigesGesamtbetrag* Kosten f r die Zustellung oder Abholung f r das Fahrzeug sind vom Mieter nur zu entrichten, soweit der Vermieter das Fahrzeugs vereinbarungsgem zum Mieter bringt und/oder dort abholt.

2 Kosten f r die Abholung des Fahrzeugs werden ferner berechnet, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht wie vereinbart zum Vermieter zu-r ckbringt, es sei denn das Fahrzeug ist wegen eines technischen Defektes, der nicht vom Mieter zu vertreten ist ( zum Beispiel unverschuldete Unf lle) nicht mehr fahrbereit. ** Kraftstoffkosten: Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank zur Verf gung gestellt. Der Motor ist nach Herstellervorgaben mit Motoren l bef llt. Der Mieter tr gt alle Kraftstoff- und Motor lkosten sowie die Kosten f r sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die w hrend der Mietzeit anfallen. Bringt der Mieter das Fahrzeug mit teilweise geleertem Kraftstofftank zum Vermieter zur ck, wird der Kraftstofftank vom Vermieter aufgef llt. Die Kosten f r verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe tr gt der Mieter, sie werden nach R ckgabe des Fahrzeugs in H he des tats chlichen Verbrauches in Rechnung gestellt. Versicherungen:F r das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversi-cherung mit einer Selbstbeteiligung in H he des nebenstehenden Betrages.

3 Der Mieter wird wegen Details der Haftung bei Verkehrsunf llen auf Ziffer 7 der allgemeinen Vermietbedingungen (unten) 500,-Mietdauer: Das Mietverh ltnis beginnt am vereinbarten Termin f r die Fahrzeug bergabe. Wurde ein Termin f r die Fahrzeugr ckgabe bestimmt, endet das Mietverh ltnis zu diesem Zeitpunkt, eine K ndigung ist dazu nicht erforderlich. Tag (Datum)UhrzeitFahrzeug bergabe (Abholung)*Vereinbarter Termin f r die Fahrzeugr ckgabe* Ein genauer Termin f r die Fahrzeugr ckgabe wird nicht bestimmt, das Mietverh ltnis gilt f r eine unbestimmte Zeit. (* Zutreffendes ausf llen, falls nicht zutreffend streichen) Wegen Einzelheiten zur Vertragsk ndigung und Stornierungen wird der Mieter auf Ziffer 2 der allge-meinen Vermietbedingungen hingewiesen. Datum, Unterschrift Mieter und Vermieter:2 MIETVERTRAGFAHRZEUGE allgemeine Mietbedingungen 1. Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Absprachen oder Erkl rungen, die nur m ndlich, ohne schriftliche Best tigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung.

4 Der Abschluss eines Mietvertrages ber das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfol-gen. Der MIETVERTRAG kann per Post oder Telefax bermittelt Der MIETVERTRAG kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine bertragung oder Abtre-tung der Rechte aus dem MIETVERTRAG durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit aus-dr cklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters m glich. Der Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch berlassen K ndigung, Ist ein Termin f r die R ckgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverh ltnis) so kann das Mietverh ltnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen K ndigungsfrist ( 580a BGB) gek ndigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die K ndigung danach gem 580 a Abs 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen Bei befristet abgeschlossenen Mietvertr gen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) f r beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verl ngert oder verk rzt werden.

5 Eine K ndigung oder Stornierung des Vertrages ist, au er bei Vorliegen eines wichtigen Grun-des im Sine von 543 BGB beiderseitig Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sp testens zum angegebenen Zeitpunkt unter Ber ck-sichtigung der blichen Zeittoleranzen an den Vermieter zur ckzugeben. Sofern der Mieter das Fahr-zeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zur ckzu-bringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. Das Mietverh ltnis verl ngert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht ter-mingerecht bergibt. Im Falle einer versp teten R ckgabe kann der Vermieter eine Entsch digung ge-m 546 BGB in H he des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen. 3. Verbotene Nutzungen, Teilnahme am ffentlichen Stra Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschlie lich in den Grenzen der folgenden L nder gestattet: Deutschland, sterreich, Schweiz, Liechtenstein, Niederlande, Belgien, Luxemburg, D nemark, Frankreich, Monaco, Andorra.

6 Will der Mieter das Fahrzeug in anderen L ndern benutzen, so ist hier-zu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Gel ndefahrten und hnlichen Nutzungen. Bef rderung von leicht entz ndlichen, giftigen oder sonst gef hrlichen Stoffen. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Bet ubungsmittelge-setz fallen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz ei-ner g ltigen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorl ufig entzogen ist. Der Vermieter bernimmt keine Gew hr f r die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vor-gesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschlie lich Sache des Mieters.

7 Dies gilt insbesondere, f r die Einhaltung der Stra enverkehrsgesetze bei der Teilnahme am ffentlichen Stra 4. W hrend der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, le und sonstige Hilfs- oder Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Gl hbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur H he von 150 je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Werkstatt ausf hren lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten besch digten Teiles. Keine Kostenerstat-tung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht verg allgemeine Obhutspflichten des Mieters, Haftung Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der bergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verst ndiger auf die Werterhaltung bedachter Eigent mer tun w rde. Insbeson-dere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:- Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen ( Hagel, Sturm, berschwemmung, starker Schneefall) entsprechend zu sichern;- Das Fahrzeug bei Besorgnis der Besch digung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicheten Garage;- Signalisieren die Kontrolleuchten im Fahrzeug ( f r lstand/ ldruck, Wasser, Temperatur, Brem-senverschlei oder Sonstige) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung f r das Fahrzeug daf r vorgegebenen Hinweisen zu verhalten.

8 Der Mieter haftet f r alle Sch den am Fahrzeug, die aufgrund einer Verletzung seiner Ob-hutspflichten gem vorstehender Regelungen entstehen unbeschr nkt. Soweit ein Schaden von der f r das Fahrzeug bestehenden Vollkaskoversicherung bernommen wird ( Hagelsch den) jedoch beschr nkt auf die H he der vereinbarten Selbstbeteilung. Der Mieter haftet f r alle Sch den, die aufgrund unsachgem er Behandlung oder berm iger Beanspruchung am Fahrzeug entstehen. Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes Ver-schulden auch f r Sch den, die durch seine Beifahrer, Helfer oder Familienangeh rigen oder sonstige Dritte verursacht wurden. Die gilt auch dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person einen Schaden verursacht hat, bzw. die Identit t einer Person oder des Schadensstifters nicht gekl rt werden kann. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung s mtlicher Schadensersatzanspr che des Ver-mieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm m glicherweise gegen ber dritten Personen zu-stehenden Schadensersatzanspr che zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.

9 Wird bei der R ckgabe des Fahrzeugs ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung f r den Schaden des Mieters gem vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der bernahme des Fahrzeugs vorhan-den war. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgesch den zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht f r eigene Zwecke nutzen kann. Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter in H he von ..35, als ange-messenen Ersatzleistung Nicht unfallbedingte Fahrzeugsch den u. technische Der Mieter haftet f r alle Sch den am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler w hrend der Mietzeit zur ckzuf hren sind, unbeschr Treten nach der bergabe des Fahrzeugs an den Mieter nicht unfallbedingte technische defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchtauglichkeit wesentlich einschr nken, sind beide Parteien berech-4 MIETVERTRAGFAHRZEUGE tigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu k ndigen, sofern es nicht m glich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.

10 F r die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchbeeintr chtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer K ndigung auf alle weitergehenden Anspr che, es sei denn, f r den technischen Defekt ist ein grob fahrl ssiges oder vors tzliches Verhalten des Vermieters urs chlich. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen K ndigung gem Ziffer bleibt der Mieter zur Zah-lung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der K ndigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Anspr che, insbesondere Schadensersatz einschlie lich Ersatz von Mangelfolge-sch den verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermie-ter grob fahrl ssig oder vors tzlich zu vertreten ist. Ziffer bis gilt nicht, sofern der Mieter gem Ziffer wegen eines Bedienungsfehlers f r den Schaden haftet der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zur ckzuf hren ist.