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MUSTER „Einnahmen- / Ausgaben-Rechnung“ …

MUSTER Einnahmen- / Ausgaben-Rechnung (Kleiner Verein) ( Kleiner Verein = Verein mit gew hnlichen Einnahmen oder Ausgaben bis zu 1 Mio. pro Gesch ftsjahr) 1) Wie m ssen die Aufzeichnungen gestaltet sein? Aufzeichnungen sind so zu gestalten, dass die Finanzlage des Vereines klar erkennbar ist, zumindest aber m ssen folgende Aufzeichnungen vorliegen: - Laufende Aufzeichnung s mtlicher Einnahmen und Ausgaben - Jahresabschluss (Einnahmen- Ausgaben-Rechnung samt Verm gens bersicht) Der Jahresabschluss ist sp testens bis 5 Monate nach Ablauf eines Rechnungsjahres abzuschlie en. 2) Wie lange m ssen Belege aufbewahrt werden? Die Aufbewahrungspflicht f r Belege eines Vereines betr gt 7 Jahre ab Ende eines Gesch ftsjahres; Belege, Grundst cke betreffend (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag mehr), m ssen 12 Jahre aufbewahrt werden. 3) Einnahmen-/ Ausgaben-Rechnung, Form (siehe unten) 4) Verm gens bersicht: In der Verm gens bersicht sind alle verm genswerten Gegenst nde und Schulden aufzulisten: Verm gensgegenst nde KFZ, B roeinrichtung und maschinen, vor allem Sparguthaben und hnliches sowie Forderungen gegen ber Dritten (Sponsorgelder, Subventionen) Schulden aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferantenschulden, Leasingvertr ge 5) Rechnungspr fung: Die Rechnungspr fer m ssen die Aufzeichnungen (Einnahmen/Ausgaben und Verm gens bersicht) in zweierlei Richtungen pr fen, n

MUSTER „Einnahmen- / Ausgaben-Rechnung“ (Kleiner Verein) („Kleiner Verein“ = Verein mit gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben bis zu 1 Mio. € pro Geschäftsjahr)

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1 MUSTER Einnahmen- / Ausgaben-Rechnung (Kleiner Verein) ( Kleiner Verein = Verein mit gew hnlichen Einnahmen oder Ausgaben bis zu 1 Mio. pro Gesch ftsjahr) 1) Wie m ssen die Aufzeichnungen gestaltet sein? Aufzeichnungen sind so zu gestalten, dass die Finanzlage des Vereines klar erkennbar ist, zumindest aber m ssen folgende Aufzeichnungen vorliegen: - Laufende Aufzeichnung s mtlicher Einnahmen und Ausgaben - Jahresabschluss (Einnahmen- Ausgaben-Rechnung samt Verm gens bersicht) Der Jahresabschluss ist sp testens bis 5 Monate nach Ablauf eines Rechnungsjahres abzuschlie en. 2) Wie lange m ssen Belege aufbewahrt werden? Die Aufbewahrungspflicht f r Belege eines Vereines betr gt 7 Jahre ab Ende eines Gesch ftsjahres; Belege, Grundst cke betreffend (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag mehr), m ssen 12 Jahre aufbewahrt werden. 3) Einnahmen-/ Ausgaben-Rechnung, Form (siehe unten) 4) Verm gens bersicht: In der Verm gens bersicht sind alle verm genswerten Gegenst nde und Schulden aufzulisten: Verm gensgegenst nde KFZ, B roeinrichtung und maschinen, vor allem Sparguthaben und hnliches sowie Forderungen gegen ber Dritten (Sponsorgelder, Subventionen) Schulden aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferantenschulden, Leasingvertr ge 5) Rechnungspr fung: Die Rechnungspr fer m ssen die Aufzeichnungen (Einnahmen/Ausgaben und Verm gens bersicht) in zweierlei Richtungen pr fen, n mlich a) Ordnungsgem heit der Rechnungslegung b) statutengem e Mittelverwendung.

2 Die Rechnungspr fer haben schriftlichen Pr fungsbericht zu erstellen und darin auszuf hren, ob die Ordnungsgem heit der Rechnungslegung (Buchhaltung) und die statutenkonforme Verwendung der ausgegebenen Mittel best tigt wird. Ordnungsgem ist die Rechnungslegung, wenn die Belege geordnet aufbewahrt werden und die Buchhaltung nachvollziehbar ist. Insbesondere m ssen die Aufzeichnungen vollst ndig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Jeder Beleg zu jeder Buchung mu rasch auffindbar sein. Form der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (Beispiel): Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung 2005 1) Einnahmen 1) Mitgliedsbeitr ge ,-- 2) Spenden und Subventionen ,-- 3) Einnahmen aus Veranstaltungen ,-- 4) Zinsertr ge 50,-- ,-- 2) Ausgaben 1) L hne und Geh lter (-) ,-- 2) Reisespesen (-) 500,-- 3) Miete (-) ,-- 4) B roaufwand (Telefon, Material usw.

3 (-) 500,-- 5) Betriebskosten (-) 500,-- 6) Beratungskosten (-) 500,-- 7) Geldspesen (-) 50,-- 8) Zinsen f r Kredite / Darlehen (-) 20,-- (-) ,-- Jahres berschuss daher ,-- 6) MUSTER Verm gens bersicht: Verm gens bersicht zum Verm gen B roausstattung (Buchwert zum ) ,-- Sparguthaben Sparbuch Nr.., Bank .. ,-- Kassabestand 50,-- Guthaben Konto Nr.., Bank .. ,-- Forderungen (ausstehende Mitgliedsbeitr ge) 550,-- ,-- Verbindlichkeiten offene Lieferantenforderungen (-) 950,-- Bankverbindlichkeiten Konto Nr.., Bank .. (-) ,-- (-) ,-- Reinverm gen daher ,-- Informationsrechte und Pflichten ( 21 VerG) 1) Informationsrechte der Mitlieder: Der Vorstand muss die Mitglieder in der Generalversammlung ber die T tigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereines informieren, insbesondere - die Rechnungslegung erl utern; - Ausk nfte zum blichen Vereinsgeschehen / Gesch ftsablauf geben; - ber au ergew hnliche Geschehnisse rechtzeitig informieren; - geplante Vereinsma nahmen offenlegen.

4 Soferne mindestens 10 % der Vereinsmitglieder dies verlangen, sind die vorstehenden Informationen jederzeit binnen 4 Wochen vom Vorstand zur Verf gung zu stellen. 2) Einsichtsrechte: Soferne die Statuten nichts anderes vorsehen, haben Mitglieder lediglich das Recht auf Information ber die Rechnungslegung, nicht aber ein Recht auf Bucheinsicht. Hinsichtlich des Jahresabschlusses hat jedes stimmberechtigte Mitglied das Recht, eine zusammengefasste Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (allenfalls Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) einzusehen und ausgefolgt zu erhalten. Stimmberechtigte Mitglieder d rfen im Zusammenhang mit der Abstimmung ber den Jahresabschluss auch in den Pr fbericht der Rechnungspr fer einsehen.


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