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Muster Hausordnung - kostenlose Vorlage - recht-einfach.info

Eine Vorlage von Seite 1 von 3 Hausordnung Nachbarschaftliche R cksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen daf r, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlf hlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind. L rm Vermeidbarer L rm hat zu unterbleiben. Das gilt f r L rm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundst ck. Insbesondere in der Zeit von 13 bis 15 und von 22 bis 6 Uhr gilt es R cksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Ger te bitte an die Zimmerlautst rke.

Eine Vorlage von www.recht-einfach.info Seite 1 von 3 Hausordnung Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind. Lärm

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1 Eine Vorlage von Seite 1 von 3 Hausordnung Nachbarschaftliche R cksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen daf r, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlf hlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind. L rm Vermeidbarer L rm hat zu unterbleiben. Das gilt f r L rm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundst ck. Insbesondere in der Zeit von 13 bis 15 und von 22 bis 6 Uhr gilt es R cksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Ger te bitte an die Zimmerlautst rke.

2 Sollten Sie zu besonderen Anl ssen eine Feier planen, informieren Sie die brigen Bewohner rechtzeitig dar ber, dass es etwas lauter werden k nnte. Instrumente d rfen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 19 bis 8 Uhr nicht gespielt werden. W hrend der brigen Zeiten gilt f r das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag. Vermeiden Sie bitte nach M glichkeit, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu duschen oder zu baden, sofern dadurch die Nachtruhe anderer Bewohner gest rt wird. Kinder Um dem Spielbed rfnis der Kinder gerecht zu werden, ist es Kindern der Hausbewohner gestattet, auf den eigens daf r vorgesehenen Fl chen zu spielen.

3 Im Keller, in der Tiefgarage und hnlichen Gemeinschaftseinrichtungen d rfen sich Kinder indes nicht alleine aufhalten. Auf dem Hof und den zum Haus geh renden Gr nfl chen d rfen Kinder spielen. Es ist ebenso gestattet, ein Planschbecken oder Zelte aufzustellen, sofern andere Mieter dadurch nicht unzumutbar bel stigt werden oder aber die Anlage besch digt wird. Es ist Aufgabe der Eltern, deren Kinder den Spielplatz, die Gr nfl chen und den Sandkasten nutzen, die jeweiligen Bereiche sauber zu halten und daf r zu sorgen, dass Spielzeuge wegger umt werden. Die Kinder sind ebenfalls dazu angehalten, den Platz nicht zu verschmutzen.

4 Freundinnen und Freude der im Haus wohnenden Kinder haben Zugang zu den Spielpl tzen und Gr nfl chen. Sicherheit Haus- und Hoft ren sind stets geschlossen zu halten. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr m ssen die T ren abgeschlossen werden. Fluchtwege m ssen freigehalten werden. Das gilt f r den Eingang zu Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollst hle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Mieter behindern, d rfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden. Eine Vorlage von Seite 2 von 3 Auf den Balkonen ist Grillen mit Holzkohle grunds tzlich verboten. F r diese Zwecke nutzen Sie bitte die entsprechende Fl che nahe des Geb udes.

5 Achten Sie darauf, dass andere Bewohner nicht durch Rauch oder L rm bel stigt werden. Feuergef hrliche, leicht entz ndbare und Geruch verursachende Stoffe d rfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden. Sollten Gas- oder Wasserleitungen undicht sein, informieren Sie bitte umgehend das zust ndige Versorgungsunternehmen und den Vermieter. Bemerken Sie Gasgeruch, d rfen die R ume unter keinen Umst nden mit offenem Licht betreten oder die Lichtschalter bet tigt werden. ffnen Sie die Fenster und schlie en den Hauptabsperrhahn. In der kalten Jahreszeit halten Sie die Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster bitte stets geschlossen.

6 Bei Regen und Unwettern m ssen die Dachfenster verschlossen und verriegelt werden, um Sch den am Geb ude zu vermeiden. Reinigung / Ordnung Um das Haus und das Grundst ck in einem sauberen Zustand zu erhalten, sind die Bewohner verpflichtet, gem des Reinigungsplans abwechselnd die Flure, Treppen, Fenster, Dachboden- und Kellerr ume sowie die Zugangswege, den Hof, den B rgersteig und den Standplatz der M lltonen zu reinigen. Halten Sie sich bitte an den Reinigungsplan oder sorgen f r Ersatz, sollten Sie verhindert sein. Achten Sie bitte auf M lltrennung und entsorgen Ihre Abf lle nur in den daf r vorgesehenen Beh ltern.

7 Handelt es sich um Sperrgut oder Sonderm ll beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und k mmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgem e Entsorgung. Achten Sie darauf, dass Blumenk sten und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengie en kein Wasser an der Hauswand herunterl uft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt. Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsr umen. Verlassen Sie die R ume stets in einem ordnungsgem en Zustand. L ften Auch im Herbst und Winter den kalten Jahreszeiten muss die Wohnung ausreichend gel ftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

8 Gel ftet wird durch kurzes, aber ausreichendes ffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu l ften. Fahrzeuge Motorisierte Fahrzeuge d rfen im Hof, auf den Gehwegen und den Gr nfl chen weder abgestellt, noch repariert werden. Auch lwechsel sind nicht gestattet. Fahren Sie an der Garageneinfahrt und auf den Parkpl tzen bitte ausschlie lich Schrittgeschwindigkeit. F hrr der stellen Sie bitte im Fahrradkeller und/oder den eigens daf r ausgewiesenen Fl chen ab. Eine Vorlage von Seite 3 von 3 Briefkasten und Klingelanlage Namensschilder f r die Briefk sten und die Klingelanlage erhalten Sie von uns.

9 Nur so ist ein einheitliches Bild gew hrleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet. Haustiere Ohne ausdr ckliche Zustimmung des Vermieters ist die Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren nicht gestattet. Ohne Aufsicht d rfen Haust re sich nicht im Treppenhaus, den Gemeinschaftseinrichtungen oder in den Au enanlage aufhalten. Ein absolutes Haustierverbot gilt auf den Spielpl tzen. Verunreinigungen durch Haustiere m ssen umgehend entfernt werden.


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