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Muster-Pflegevertrag über die Erbringung häuslicher Pflege

20131 Muster-PflegevertragVertrag ber die Erbringung h uslicher Pflege nach 120 SGB XIZwischender/ dem Tr :..als Tr ger (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:..BankverbindungKonto-Nr.:..Ba nkleitzahl:..bei :..(vertretungsberechtigte Person) (nachstehend Leistungsnehmer genannt)wohnhaft:Ort:..Stra e:..ggf. vertreten :..(Betreuer/Bevollm chtigter)Der Leistungsort ist: die angegebene Wohnung des Leistungsnehmers der Haushalt einer sonstigen :..Stra e:..Telefon:..wird folgender Vertrag mit Wirkung ab :20132 1 Allgemeine BestimmungenDer Pflegedienst ist nach 120 SGB XI verpflichtet, mit dem Leistungsnehmer einen schriftlichenPflegevertrag abzuschlie en, sofern er f r diesen Pflegesachleistungen nach 36, 38 SGB XI er-bringt.

(3) Der Pflegedienst verpflichtet sich nach seinem Erstbesuch eine individuelle Pflegeplanung zu erstel-len. Er hat eine geeignete Pflegedokumentation vorzuhalten und diese sachgerecht und kontinuierlich zu führen. Sie verbleibt während der Vertragsdauer beim Leistungsnehmer; es sei denn, eine sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet.

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  Pflegeplanung

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1 20131 Muster-PflegevertragVertrag ber die Erbringung h uslicher Pflege nach 120 SGB XIZwischender/ dem Tr :..als Tr ger (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:..BankverbindungKonto-Nr.:..Ba nkleitzahl:..bei :..(vertretungsberechtigte Person) (nachstehend Leistungsnehmer genannt)wohnhaft:Ort:..Stra e:..ggf. vertreten :..(Betreuer/Bevollm chtigter)Der Leistungsort ist: die angegebene Wohnung des Leistungsnehmers der Haushalt einer sonstigen :..Stra e:..Telefon:..wird folgender Vertrag mit Wirkung ab :20132 1 Allgemeine BestimmungenDer Pflegedienst ist nach 120 SGB XI verpflichtet, mit dem Leistungsnehmer einen schriftlichenPflegevertrag abzuschlie en, sofern er f r diesen Pflegesachleistungen nach 36, 38 SGB XI er-bringt.

2 Der Pflegedienst hat nach Aufforderung der Pflegekasse des Leistungsnehmers ihr unverz glicheine Ausfertigung der Pflegevertrages auszuh Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur Erbringung und Abrechnung vonPflegesachleistungen berechtigt. Er bernimmt die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung desLeistungsnehmers nach diesem Vertrag, unter Beachtung der gesetzlichen und mit den Pflegekassenvereinbarten vertraglichen Regelungen. Er gew hrleistet eine kontinuierliche, qualit tsgerechte, dem individuellen Bedarf des Leistungsnehmers entsprechende Versorgung bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Leistungsnehmer ist verpflichtet, die Entscheidung der Pflegekasse ber seine Einstufung, demPflegedienst unverz glich vorzulegen.

3 Dies gilt auch f r etwaige sp tere nderungen des Leistungs-bescheides der Pflegekasse. 2 Art und Umfang der Leistungen(1) Die zwischen dem Leistungsnehmer und dem Pflegedienst vereinbarten Leistungen sind nach Art,Inhalt und H ufigkeit verbindlich in der Anlage 1 festgelegt.(2) nderungen der Anlage 1 k nnen jederzeit zwischen dem Leistungsnehmer und dem Pflegedienstvereinbart werden. Die Anlage 1 ist dann vollst ndig neu zu fassen und dem Leistungsnehmer sowieder Pflegekasse (siehe 1 Satz 2) je ein unterschriebenes Exemplar unverz glich vorzulegen. Leistungen im Notfall sind hiervon nicht betroffen.(3)Eine Anpassung der Anlage 1 ist zwingend vorzunehmen, wenn sich die im Einzelfall erbrachten Pflegeleistungen absehbar dauerhaft ndernoder der Umfang der Leistungen gegen ber der urspr nglichen Vereinbarung f r mindestens 2 Monateum mehr als 10% des von der Pflegekasse bernommenen individuellen Sachleistungsbetragesge ndert hat.

4 Bei nderungen der zwischen Pflegedienst und Pflegekasse vereinbarten Verg tung (siehe 4 Absatz 8). 3 LeistungserbringungNeben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes:(1) Der Ort f r die Erbringung der vereinbarten Leistungen ist der auf dem Deckblatt dies Vertrages an-gegebene Leistungsort.(2) Soweit der Pflegedienst vereinbarte Leistungen regelm ig nicht selbst erbringt, sondern von einemKooperationspartner (Erf llungsgehilfen) erbringen l sst, ist dieser in der Anlage 1 zu benennen. DerPflegedienst tr gt auch bei Inanspruchnahme eines Kooperationspartners die alleinige Gesamtver-antwortung.(3) Der Pflegedienst verpflichtet sich nach seinem Erstbesuch eine individuelle pflegeplanung zu erstel-len.

5 Er hat eine geeignete Pflegedokumentation vorzuhalten und diese sachgerecht und kontinuierlichzu f hren. Sie verbleibt w hrend der Vertragsdauer beim Leistungsnehmer; es sei denn, eine sichereAufbewahrung ist dort nicht gew hrleistet. Dem Leistungsnehmer ist die Einsichtnahme in die Pflege -20133dokumentation jederzeit zu gew hren.(4) Die erbrachten Leistungen sind im Leistungsnachweis anzugeben und vom Leistungsnehmer zeit-nah/regelm ig, sp testens jedoch zum Ende einer jeden Kalenderwoche, in welcher die Leistungenerbracht wurden, zu best tigen. (In den Rahmenvertr gen nach 75 Abs. 1 SGB XI sind unterschied-liche Fristen f r die Best tigung vereinbart, daher ist der Mustervertrag hier ggf anzupassen.)

6 (5) Der Pflegedienst berpr ft Beschwerden des Leistungsnehmers unverz glich und verpflichtet sich, beiberechtigten Beschwerden umgehend Abhilfe zu schaffen. 4 Verg tung(1) Der Pflegedienst ist berechtigt die Entgelte f r die erbrachten und im Leistungsnachweis aufgef hrtenLeistungen entsprechend der g ltigen Verg tungsvereinbarung nach 89 SGB XI, die zwischen demTr ger des Pflegedienstes und den Pflegekassen abgeschlossen worden ist, abzurechnen.(2) Der Leistungsnehmer hat das Recht, jederzeit die Verg tungsvereinbarung mit den Pflegekassennach Abs. 1 in der jeweils g ltigen Fassung einzusehen. Als Anlage 2 ist eine bersicht ber dieLeistungen einschlie lich der dazugeh rigen Verrichtungen und Preise dieser Verg tungsvereinba-rung beigef gt.

7 (3) Leistungen gem Anlage 1, die der Pflegedienst nicht mit der Pflegekasse abrechnen kann, sindvom Leistungsnehmer selbst (ggf. vom Sozialhilfetr ger) zu tragen. Die vereinbarten sonstigenDienstleistungen k nnen generell nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden.(4) Soweit die von dem Leistungsnehmer abgerufenen Leistungen gem Anlage 1 den von derPflegekasse mit Bescheid festgelegten und von ihr zu zahlenden H chstbetrag berschreiten, sind diese vom Leistungsnehmer zu tragen. Der Pflegedienst darf dem Leistungsnehmer f r die zus tzlich abgerufenen Leistungen keine h here als die nach 89 SGB XI vereinbarte Verg tung berechnen.(5) Der Pflegedienst hat den Leistungsnehmer und bei jeder wesentlichen nderung dar ber zu unterrichten, wie sich die vom Zeitaufwand unabh ngige Verg tung im Vergleich zu einer rein zeitbezogenen Verg tung darstellt und ihn auf die Wahlm glichkeiten bei der Zusammenstellung dieser Verg tungsformen hinzuweisen.

8 Diese Gegen berstellung hat schriftlich zu erfolgen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Pflege Pflegebed rftige ber die Verg tungsform. In dem Pflegevertrag ist die Entscheidung zu dokumentieren.(6) Wird der Pflegeeinsatz nicht fristgem abgesagt, so kann der Pflegedienst die Verg tung nur gegen ber dem Leistungsnehmer abrechnen. Der Pflegedienst hat sich jedoch Ersparnissegegenrechnen zu lassen.(7) Eine Erh hung der Leistungsverg tung wird nur wirksam, wenn sie vom Tr ger des Pflegedienstesdem Leistungsnehmer gegen ber sp testens 2 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam wer-den soll, schriftlich geltend gemacht wurde. R ckwirkende Erh hungen der Leistungsverg tung sindnur auf der Grundlage einer Schiedsstellenentscheidung m glich.

9 Der Leistungsnehmer ist ber dieseM glichkeit unverz glich, nachdem der Tr ger des Pflegedienstes einen entsprechenden Antrag beider Schiedsstelle eingereicht hat, zu informieren.(8)Bei nderungen der zwischen den Pflegekassen und dem Pflegedienst vereinbarten Verg tung nach 89 SGB XI ist die Anlage 1 entsprechend anzupassen und vollst ndig neu zu vereinbaren, soweitsie die vom Leistungsnehmer in Anspruch genommenen Leistungen betreffen. Unabh ngig davon, istdie aktualisierte Anlage 2 dem Leistungsnehmer auszuh ndigen. 5 Rechnungslegung und Zahlweise(1) Der Pflegedienst erstellt jeweils zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Kalendermo-nats eine Gesamtrechnung ber die erbrachten Leistungen.

10 Dabei sind die Betr ge f r die sonstigen20134 Dienstleistungen von denen f r die Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu trennen. F r die Pflege -leistungen nach dem SGB XI sind in der Rechnung jeweils der von der Pflegekasse und dem Leis-tungsnehmer zu zahlende Anteil explizit aufzuf hren. Die vom Leistungsnehmer zu tragenden be-rechnungsf higen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen sind gesondert auszuweisen.(Soweit der Leistungsnehmer sich f r eine feste Kombinationsleistung entscheidet, ist das bei derRechnungslegung zu beachten)(2) Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen, die mit Kostentr gern abgerechnet werden k nnen, direkt mit diesen ab.(3) Der vom Leistungsnehmer zu tragende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 28 Tagen (hier ist die imRahmenvertrag vereinbarte Zahlungsfrist aufzunehmen) nach Eingang der Rechnung f llig.


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